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   BGH, 05.04.2016 - 3 StR 550/15   

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https://dejure.org/2016,10709
BGH, 05.04.2016 - 3 StR 550/15 (https://dejure.org/2016,10709)
BGH, Entscheidung vom 05.04.2016 - 3 StR 550/15 (https://dejure.org/2016,10709)
BGH, Entscheidung vom 05. April 2016 - 3 StR 550/15 (https://dejure.org/2016,10709)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 239a Abs. 1 StGB, § 239a StGB, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Nachprüfung des Schuldspruchs wegen tateinheitlichen erpresserischen Menschenraubes; Funktionaler und zeitlicher Zusammenhang zwischen der Bemächtigungslage und der beabsichtigten Erpressung; Erpressungsabsicht des Täters gegenüber dem Opfer während ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisionsrechtliche Nachprüfung des Schuldspruchs wegen tateinheitlichen erpresserischen Menschenraubes; Funktionaler und zeitlicher Zusammenhang zwischen der Bemächtigungslage und der beabsichtigten Erpressung; Erpressungsabsicht des Täters gegenüber dem Opfer während ...

  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2 ; StGB § 239a Abs. 1
    Revisionsrechtliche Nachprüfung des Schuldspruchs wegen tateinheitlichen erpresserischen Menschenraubes; Funktionaler und zeitlicher Zusammenhang zwischen der Bemächtigungslage und der beabsichtigten Erpressung; Erpressungsabsicht des Täters gegenüber dem Opfer während ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Räuberische Erpressung - und die Ausnutzung der Zwangslage

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.11.1995 - 4 StR 641/95

    Erpresserischer Menschenraub - Bemächtigungslage - Erpressung - Funktionaler und

    Auszug aus BGH, 05.04.2016 - 3 StR 550/15
    Denn der Zweck der Regelung des § 239a StGB besteht gerade darin, das Entführen oder Sichbemächtigen deshalb besonders unter Strafe zu stellen, weil der Täter seine Drohung während der Dauer der Zwangslage jederzeit realisieren kann und das Opfer aus Sorge um sein Wohl die erstrebte Vermögensverfügung noch während des Bestehens der Bemächtigungslage vornehmen wird (BGH, Beschlüsse vom 28. November 1995 - 4 StR 641/95, BGHR StGB § 239a Abs. 1 Sichbemächtigen 5; vom 19. Juni 2007 - 3 StR 124/07, StraFo 2007, 429 mwN).
  • BGH, 19.06.2007 - 3 StR 124/07

    Erpresserischer Menschenraub (funktionaler und zeitlicher Zusammenhang zwischen

    Auszug aus BGH, 05.04.2016 - 3 StR 550/15
    Denn der Zweck der Regelung des § 239a StGB besteht gerade darin, das Entführen oder Sichbemächtigen deshalb besonders unter Strafe zu stellen, weil der Täter seine Drohung während der Dauer der Zwangslage jederzeit realisieren kann und das Opfer aus Sorge um sein Wohl die erstrebte Vermögensverfügung noch während des Bestehens der Bemächtigungslage vornehmen wird (BGH, Beschlüsse vom 28. November 1995 - 4 StR 641/95, BGHR StGB § 239a Abs. 1 Sichbemächtigen 5; vom 19. Juni 2007 - 3 StR 124/07, StraFo 2007, 429 mwN).
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