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   BGH, 03.03.1989 - 3 StR 552/88   

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https://dejure.org/1989,1228
BGH, 03.03.1989 - 3 StR 552/88 (https://dejure.org/1989,1228)
BGH, Entscheidung vom 03.03.1989 - 3 StR 552/88 (https://dejure.org/1989,1228)
BGH, Entscheidung vom 03. März 1989 - 3 StR 552/88 (https://dejure.org/1989,1228)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wiederholung von falschen Angaben aus den monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen in einer Umsatzsteuerjahreserklärung - Beendigung der Umsatzsteuerhinterziehung - Beihilfe zur Steuerhinterziehung - Strafbarkeit wegen fortgesetzter Steuerhinterziehung - Kauf von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 2140
  • MDR 1989, 660
  • NStZ 1989, 326 (Ls.)
  • StV 1989, 305
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.07.1988 - 3 StR 137/88

    Umsatzsteuer - Steuerhinterziehung - Fälschung von Rechnungen - Tateinheit -

    Auszug aus BGH, 03.03.1989 - 3 StR 552/88
    Werden in einer Jahressteuererklärung falsche Angaben aus den monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen wiederholt, so ist die Umsatzsteuerhinterziehung in der Regel mit dem Eingang der Jahressteuererklärung beim Finanzamt beendet, wenn die Steueranmeldung nicht zu einer Steuerherabsetzung oder Steuervergütung führt (vgl. BGHR AO § 370 Abs. 1 - Konkurrenzen 3; Hübner in Hübschmann/Hepp/Spitaler AO 8. Aufl. § 370 Rdn. 129).
  • RG, 10.01.1933 - I 1478/32

    1. Unter welchen Voraussetzungen liegt vollendete Zueignung und damit

    Auszug aus BGH, 03.03.1989 - 3 StR 552/88
    Es kann auf sich beruhen, ob strafbare Teilnahme an einer tatbestandsmäßigen und rechtswidrigen Tat möglich ist, die für den Haupttäter als mitbestrafte Nachtat straflos ist (vgl. RGSt 67, 70, 77; Vogler in LK 10. Aufl. Rdn. 143 vor § 52; Dreher/Tröndle StGB 44. Aufl. Rdn. 50 vor § 52).
  • BGH, 14.03.2016 - 1 StR 337/15

    Bankrott (Verheimlichen von Vermögensbestandteilen: Beendigung bei fortdauerndem

    Auch bei der Hinterziehung von Umsatzsteuern durch unrichtige Angaben ist die Tat erst dann beendet, wenn die Umsatzsteuerjahreserklärung gemäß § 168 AO einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleichsteht, selbst wenn die unrichtigen Angaben bereits in den Umsatzsteuervoranmeldungen gemacht worden sind (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 1989 - 3 StR 552/88, wistra 1989, 188).
  • BGH, 10.07.2019 - 1 StR 265/18

    Steuerhinterziehung (Umfang der Steuerverkürzung: zulässige Schätzung auf

    Denn aus der Umsatzsteuerjahreserklärung ergab sich eine - zu niedrige - Zahllast; mit ihrem Eingang war eine zu geringe Umsatzsteuerschuld festgesetzt (§ 370 Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 2, § 168 Satz 1, § 150 Abs. 1 Satz 3 AO, § 18 Abs. 3 Satz 1, § 2 Abs. 1 UStG; vgl. BGH, Urteil vom 17. März 2009 - 1 StR 627/08 Rn. 31, BGHSt 53, 221; Beschlüsse vom 5. April 2000 - 5 StR 226/99 Rn. 29 und vom 3. März 1989 - 3 StR 552/88 Rn. 6, BGHR StGB § 78a Satz 1 Umsatzsteuerhinterziehung 1).
  • BGH, 17.03.2009 - 1 StR 627/08

    Hinterziehungsumfang bei der Umsatzsteuer (Steuerhinterziehung "auf Zeit";

    Wegen der engen Verzahnung der umsatzsteuerlichen Erklärungspflichten, die sich jeweils auf dasselbe Kalenderjahr beziehen, ist das Tatgeschehen bei der Umsatzsteuerhinterziehung auch im Hinblick auf die unrichtigen oder pflichtwidrig nicht abgegebenen Umsatzsteuervoranmeldungen regelmäßig erst dann endgültig abgeschlossen, wenn diejenige Steuerhinterziehung beendet ist, die durch Nichteinreichung einer Umsatzsteuerjahreserklärung oder durch Abgabe einer unrichtigen Jahreserklärung begangen worden ist; lediglich diese Steuerhinterziehung ist im Zeitpunkt ihrer Vollendung zugleich beendet (vgl. BGHSt 38, 165, 171; BGH NJW 1989, 2140, 2141; BGH wistra 1991, 215, 216).
  • FG Berlin-Brandenburg, 06.03.2018 - 9 K 9306/12

    Haftungsbescheid nach § 71 AO gegen Wirtschaftsprüfer und Steuerberater wegen

    Beendet ist eine Hinterziehung von Umsatzsteuervorauszahlungsbeträgen frühestens in dem Zeitpunkt, in dem eine die unrichtigen Angaben aus den Voranmeldungen wiederholende Umsatzsteuerjahreserklärung beim Finanzamt eingereicht wird (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 1989 - 3 StR 552/88, Neue Juristische Wochenschrift [NJW] 1989, 2140 f.; Urteil vom 12. Mai 1989 - 3 StR 55/89, wistra 1989, 264; Beschluss vom 9. Januar 1991 - 3 StR 243/90, wistra 1991, 216; anders bei Steuerhinterziehung durch Unterlassen: Vollendung und Beendigung mit Verstreichenlassen der Abgabefrist für die Jahreserklärung, vgl. BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2016 - 1 StR 389/16, wistra 2017, 234).

    Erst mit der Abgabe dieser Jahreserklärung wäre die Hinterziehung der Umsatzsteuer für Mai bis Oktober 2007 indes in strafrechtlicher Hinsicht als beendet anzusehen (vgl. BGH-Urteile vom 3. März 1989 - 3 StR 552/88, NJW 1989, 2140 und vom 12. Mai 1989 - 3 StR 55/89, wistra 1989, 264).

  • BFH, 28.02.2023 - VII R 29/18

    Haftung eines Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers

    Im Fall von unrichtigen Umsatzsteuervoranmeldungen ist eine Hinterziehung frühestens dann beendet, wenn eine Umsatzsteuerjahreserklärung beim Finanzamt eingereicht wird, in der die unrichtigen Angaben aus der Voranmeldung wiederholt werden (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH-Urteile vom 17.03.2009 - 1 StR 627/08, BGHSt 53, 221, unter III.2.a bb und vom 10.12.1991 - 5 StR 536/91, BGHSt 38, 165, unter 3.c; BGH-Beschluss vom 03.03.1989 - 3 StR 552/88, wistra 1989, 188, unter 2.a; s.a. Krumm in Tipke/Kruse, § 370 AO Rz 98, m.w.N.; Peters in HHSp, § 370 AO Rz 555).
  • BGH, 10.12.1991 - 5 StR 536/91

    Fortsetzungszusammenhang bei Lohnsteuer- und Umsatzsteuerhinterziehung;

    Dementsprechend hat die Rechtsprechung entschieden, daß bei Abgabe von Voranmeldungen und Jahreserklärung die Umsatzsteuerhinterziehung mit der Abgabe der Jahreserklärung beendet ist, es sei denn - und dann läge der Zeitpunkt der Beendigung noch später -, daß die Steueranmeldung zu einer Steuerherabsetzung oder Steuervergütung führt (BGHR AO § 370 Verjährung 2).
  • BGH, 23.11.1993 - 5 StR 595/93

    Beginn der Verjährung bei einer fortgesetzten Handlung - Verjährungsbeginn für

    Beendet ist die Tat in der Regel erst mit Eingang der Umsatzsteuerjahreserklärung beim Finanzamt, wenn die unzutreffenden Angaben aus den Voranmeldungen wiederholt werden und die Steueranmeldung nicht zu einer Steuerherabsetzung oder einer Steuervergütung führt (BGHR AO § 370 Verjährung 2).
  • FG München, 16.10.2012 - 9 K 1226/12

    Kindergeld; leichtfertige Steuerverkürzung; Festsetzungsverjährung

    Nach dem Urteil des BGH vom 3. März 1989 3 StR 552/88 (Neue Juristische Wochenschrift 1989, 2140) ist die USt-Hinterziehung für den Fall der Wiederholung unrichtiger Angaben aus den USt-Voranmeldungen in der USt-Jahreserklärung mit dem Eingang der Jahreserklärung bei der Finanzbehörde beendet.
  • BGH, 11.12.1990 - 5 StR 519/90

    Steuerhinterziehung - Beendigung der Tat

    Der Bundesgerichtshof hat bereits dargelegt, dass die Umsatzsteuerhinterziehung in der Regel mit dem Eingang der Jahressteueranmeldung (§ 18 Abs. 3 UStG ) beim Finanzamt beendet ist (BGHR StGB § 78 a Satz 1 Umsatzsteuerhinterziehung 1 = NStZ 1989, 326 ).
  • FG München, 01.07.2020 - 3 K 3072/18

    Hilfeleistung des Gehilfen - haftungsauslösende Gehilfentätigkeit

    Selbst wenn in der Umsatzsteuerjahreserklärung falsche Angaben aus den monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen wiederholt werden, so ist die Umsatzsteuerhinterziehung in der Regel mit dem Eingang der Jahressteuererklärung beim FA beendet, es sei denn - und dann läge der Zeitpunkt der Beendigung noch später -, dass die Steueranmeldung zu einer Steuerherabsetzung oder Steuervergütung führt (BGH-Beschluss vom 3. März 1989 3 StR 552/88, wistra 1989, 188 und Heerspink, in Kohlmann, Kommentar zum Steuerstrafrecht, § 376 AO, Rz. 84).
  • OLG München, 22.02.2006 - 5St RR 12/06

    Verjährungsbeginn beim Subventionsbetrug

  • BGH, 12.05.1989 - 3 StR 24/89

    Vollständigkeit eines Urteils bei fehlender Namensangabe eines Schöffen im Rubrum

  • BGH, 14.11.1990 - 3 StR 387/90

    Fortsetzungszusammenhang - Mehrere Taten - Zeitliche Überschneidung -

  • BGH, 16.07.1991 - 5 StR 113/91

    Gesamtvorsatz - Erweiterung des Vorsatzes - Umsatzsteuerhinterziehung

  • BFH, 20.01.2000 - V R 98/98

    Rechnungsdatum

  • BGH, 09.01.1991 - 3 StR 243/90

    Geschäftsführer - GmbH - Steuerhinterziehung - Steuervoranmeldung -

  • BGH, 16.07.1991 - 5 StR 229/91

    Erweiterung des Vorsatzes - Gesamtvorsatz - zulässigkeit -

  • BayObLG, 11.05.1993 - 3 ObOWi 16/93

    Steuerstrafrecht; Verurteilung wegen leichtfertiger Steuerverkürzung

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