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   BGH, 03.02.2015 - 3 StR 555/14   

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BGH, 03.02.2015 - 3 StR 555/14 (https://dejure.org/2015,3666)
BGH, Entscheidung vom 03.02.2015 - 3 StR 555/14 (https://dejure.org/2015,3666)
BGH, Entscheidung vom 03. Februar 2015 - 3 StR 555/14 (https://dejure.org/2015,3666)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.10.2014 - 3 StR 365/14

    Betrug (rechtlich selbständige Handlungen bei Zusammenarbeit mehrerer Beteiligter

    Auszug aus BGH, 03.02.2015 - 3 StR 555/14
    Für das tateinheitliche Geschehen in den Fällen 7 und 8 der Urteilsgründe setzt der Senat gemäß § 354 Abs. 1 StPO analog (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2014 - 3 StR 365/14, juris Rn. 6) die Einzelfreiheitsstrafe von vier Monaten aus Fall 7 der Urteilsgründe fest.
  • BGH, 11.11.2014 - 3 StR 455/14

    Tateinheit zwischen gefährlicher Körperverletzung und schwere räuberischer

    Auszug aus BGH, 03.02.2015 - 3 StR 555/14
    Hiernach bestand zwischen den vom Angeklagten verwirklichten Delikten der Körperverletzung (§ 223 Abs. 1 StGB) und Beleidigung (§ 185 StGB) ein unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang, aufgrund dessen sich das gesamte Verhalten des Angeklagten bei natürlicher Betrachtungsweise als einheitliches Tun erweist; er verbindet daher die einzelnen Tathandlungen zu einer natürlichen Handlungseinheit (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2014 - 3 StR 455/14, juris Rn. 3), so dass die beiden Straftaten zueinander im Verhältnis der Tateinheit stehen.
  • BGH, 31.05.2016 - 3 StR 54/16

    Erforderlichkeit eines Freispruchs bei fehlendem Nachweis aller nach Anklage in

    Für das einheitliche Geschehen setzt der Senat analog § 354 Abs. 1 StPO (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Oktober 2014 - 3 StR 365/14, NStZ 2015, 334; vom 3. Februar 2015 - 3 StR 555/14, juris Rn. 6) die für die Entwendung des Motorrads Suzuki VL 1500 (Fall 31 der Anklageschrift) verhängte Einzelfreiheitsstrafe von zwei Jahren fest.
  • BGH, 12.01.2016 - 3 StR 477/15

    Konkurrenzrechtliche Beurteilung bei Serienstraftaten (gesonderte Prüfung für

    Für die insgesamt drei tateinheitlichen Geschehen setzt der Senat gemäß § 354 Abs. 1 analog StPO (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Februar 2015 - 3 StR 555/14, juris Rn. 6; vom 14. Oktober 2014 - 3 StR 365/14, NStZ 2015, 334) jeweils die Einzelstrafen von einem Jahr aus den Fällen II.31, II.33 und II.50 der Urteilsgründe fest.
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