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   BGH, 04.03.2010 - 3 StR 559/09 - 1   

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https://dejure.org/2010,5874
BGH, 04.03.2010 - 3 StR 559/09 - 1 (https://dejure.org/2010,5874)
BGH, Entscheidung vom 04.03.2010 - 3 StR 559/09 - 1 (https://dejure.org/2010,5874)
BGH, Entscheidung vom 04. März 2010 - 3 StR 559/09 - 1 (https://dejure.org/2010,5874)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • HRR Strafrecht

    § 30a BtMG; § 264 StPO; § 261 StPO; § 244 Abs. 2 StPO; § 73 StGB
    "Betäubungsmittelbande"; Bande (Beweiswürdigung; Überzeugungsbildung; überspannte Anforderungen); prozessualer Tatbegriff (Identität, Nämlichkeit, individuelle Merkmale des Tatgeschehens); Aufklärungspflicht (Vernehmung eines ausländischen Polizeibeamten); Verfall ...

  • HRR Strafrecht

    § 264 StPO; § 244 StPO; § 260 Abs. 3 StPO
    Prozessuale Tat (Abweichung der Tatzeit); teilweise Einstellung des Verfahrens; Aufklärungspflicht (Schuldumfang)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln bei Transportbegleitung und Übergabe des Rauschgifts ohne weiteren Einfluss auf die Abwicklung des eigentlichen Umsatzgeschäftes; Feststellung des Wirkstoffgehalts von Kokain zur Bestimmung der Grenze der nicht ...

  • Wolters Kluwer

    Pflicht eines Gerichts zur Vernehmung eines Schweizer Vernehmungsbeamten und zur Einführung von Erkenntnissen aus einer in der Schweiz durchgeführten Telekommunikationsüberwachung als Beweismittel; Anforderungen an Indizien und Würdigung von Erkenntnissen aus einer ...

  • Wolters Kluwer

    Pflicht eines Gerichts zur Vernehmung eines Schweizer Vernehmungsbeamten und zur Einführung von Erkenntnissen aus einer in der Schweiz durchgeführten Telekommunikationsüberwachung als Beweismittel; Anforderungen an Indizien und Würdigung von Erkenntnissen aus einer ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 30a Abs. 1; StPO § 244 Abs. 2
    Pflicht eines Gerichts zur Vernehmung eines Schweizer Vernehmungsbeamten und zur Einführung von Erkenntnissen aus einer in der Schweiz durchgeführten Telekommunikationsüberwachung als Beweismittel; Anforderungen an Indizien und Würdigung von Erkenntnissen aus einer ...

  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2; StPO § 357 S. 1
    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln bei Transportbegleitung und Übergabe des Rauschgifts ohne weiteren Einfluss auf die Abwicklung des eigentlichen Umsatzgeschäftes; Feststellung des Wirkstoffgehalts von Kokain zur Bestimmung der Grenze der nicht ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 103
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 16.05.2006 - 1 StR 46/06

    Härteklausel beim Verfall (Entreicherung: entbehrlicher Bezug zu der

    Auszug aus BGH, 04.03.2010 - 3 StR 559/09
    Nach dem §§ 73 ff. StPO zugrundeliegende "Bruttoprinzip" unterliegen nicht nur die jeweiligen Gewinne ("Reinerlöse") dem Verfall, sondern ohne Abzug alle Vermögenswerte, die dem Tatbeteiligten für die Tat oder aus ihr in irgendeiner Phase des Tatablaufs zugeflossen sind (st. Rspr.; BGHSt 47, 369, 370 ff. und 50, 299, 309 f.; BGHR StGB § 73 c Härte 12 m. w. N.).

    Der einem Kurier ausgehändigte Kaufpreis unterliegt in voller Höhe dem Verfall oder dem Verfall von Wertersatz (BGHSt 51, 65, 68; BGHR StGB § 73 c Härte 12; BGH NStZ 2004, 440).

  • BGH, 14.08.1996 - 3 StR 183/96

    Überschreitung der Grenze richterlicher Überzeugungsbildung - Unterlassene

    Auszug aus BGH, 04.03.2010 - 3 StR 559/09
    Jedenfalls hätte der Schuldspruch in allen Fällen deswegen keinen Bestand, weil die Beweiswürdigung des Landgerichts, die der Ablehnung bandenmäßigen Handelns zugrunde liegt, Lücken aufweist (Meyer-Goßner aaO § 337 Rdn. 27 ff.) und die erforderliche Gesamtwürdigung aller Indizien (BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 11) vermissen lässt.

    Vor allem ist zu besorgen, dass das Landgericht rechtsfehlerhaft nicht alle für eine bandenmäßige Begehungsweise sprechenden Umstände in seine Beweiswürdigung einbezogen und diese lediglich einzeln bewertet, nicht aber der erforderlichen Gesamtwürdigung (BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 11; BGH NStZ-RR 2004, 238, 239) unterzogen hat.

  • BGH, 28.02.2007 - 2 StR 516/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Täterschaft:

    Auszug aus BGH, 04.03.2010 - 3 StR 559/09
    Ein Kurier, dessen Tätigkeit sich in dem Transport bzw. der Transportbegleitung und der Übergabe des Rauschgifts erschöpft und ohne weiteren Einfluss auf die Abwicklung des eigentlichen Umsatzgeschäftes bleibt, ist bei der erforderlichen Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe nach den allgemeinen Grundsätzen lediglich der Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln schuldig (BGH NStZ 2007, 338 und 531; Winkler NStZ 2008, 444 f.).
  • BGH, 15.01.2002 - 4 StR 499/01

    Bandenmitgliedschaft eines Gehilfen

    Auszug aus BGH, 04.03.2010 - 3 StR 559/09
    16 Einzelne Passagen der Begründung, mit der eine bandenmäßige Begehung verneint worden ist, könnten zur Besorgnis Anlass geben, die Strafkammer habe aufgrund eines fehlerhaften rechtlichen Prüfungsmaßstabes zu hohe Anforderungen an eine Bandenabrede (vgl. hierzu BGHSt 47, 214, 218 f.; BGHSt 50, 160, 163 f.; BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 1 Bande 6; BGH NStZ 2006, 176) gestellt.
  • BGH, 17.08.2000 - 4 StR 245/00

    Unzulässige Änderung der in der Anklageschrift angegebenen Tatzeiten nach

    Auszug aus BGH, 04.03.2010 - 3 StR 559/09
    Dies ist - ungeachtet gewisser Unterschiede - dann der Fall, wenn bestimmte individuelle Merkmale die Tat weiterhin als einmaliges, unverwechselbares Geschehen kennzeichnen (vgl. BGHSt 46, 130, 133; BGH NStZ 2002, 659).
  • BGH, 21.08.2002 - 1 StR 115/02

    Abschöpfung des Taterlöses bei Embargoverstößen

    Auszug aus BGH, 04.03.2010 - 3 StR 559/09
    Nach dem §§ 73 ff. StPO zugrundeliegende "Bruttoprinzip" unterliegen nicht nur die jeweiligen Gewinne ("Reinerlöse") dem Verfall, sondern ohne Abzug alle Vermögenswerte, die dem Tatbeteiligten für die Tat oder aus ihr in irgendeiner Phase des Tatablaufs zugeflossen sind (st. Rspr.; BGHSt 47, 369, 370 ff. und 50, 299, 309 f.; BGHR StGB § 73 c Härte 12 m. w. N.).
  • BGH, 12.08.2003 - 1 StR 127/03

    Verfall (Bruttoprinzip; Erlangen); Verfall des Wertersatzes

    Auszug aus BGH, 04.03.2010 - 3 StR 559/09
    Der einem Kurier ausgehändigte Kaufpreis unterliegt in voller Höhe dem Verfall oder dem Verfall von Wertersatz (BGHSt 51, 65, 68; BGHR StGB § 73 c Härte 12; BGH NStZ 2004, 440).
  • BGH, 30.03.2004 - 1 StR 354/03

    Freie Beweiswürdigung beim Freispruch (Vergewaltigung; in dubio pro reo;

    Auszug aus BGH, 04.03.2010 - 3 StR 559/09
    Vor allem ist zu besorgen, dass das Landgericht rechtsfehlerhaft nicht alle für eine bandenmäßige Begehungsweise sprechenden Umstände in seine Beweiswürdigung einbezogen und diese lediglich einzeln bewertet, nicht aber der erforderlichen Gesamtwürdigung (BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 11; BGH NStZ-RR 2004, 238, 239) unterzogen hat.
  • BGH, 20.12.2000 - 2 StR 468/00

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei Betäubungsmitteldelikten; Anordnung

    Auszug aus BGH, 04.03.2010 - 3 StR 559/09
    Solche Tätigkeiten sind hinsichtlich des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln als untergeordnete Unterstützungshandlungen einzuordnen (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 56; BGH NStZ 2005, 228; BGH StraFo 2007, 332; Weber, BtMG 3. Aufl. § 29 Rdn. 482, 575 ff.).
  • BGH, 28.05.2002 - 5 StR 55/02

    Verfahrenshindernis (wirksame Anklage); Begriff der Tat im prozessualen Sinne

    Auszug aus BGH, 04.03.2010 - 3 StR 559/09
    Dies ist - ungeachtet gewisser Unterschiede - dann der Fall, wenn bestimmte individuelle Merkmale die Tat weiterhin als einmaliges, unverwechselbares Geschehen kennzeichnen (vgl. BGHSt 46, 130, 133; BGH NStZ 2002, 659).
  • BGH, 16.06.2005 - 3 StR 492/04

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Bandenabrede

  • BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig

  • BGH, 05.08.2005 - 2 StR 254/05

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Bandenabrede; Abgrenzung von

  • BGH, 23.04.2009 - 3 StR 83/09

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; Beihilfe;

  • BGH, 10.12.1986 - 3 StR 500/86

    Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatrichters - Mehrfache Übereignung

  • BGH, 22.06.2004 - 4 StR 556/03

    Täterschaftlich begangenes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in

  • BGH, 10.02.2021 - 3 StR 184/20

    Konkurrenzen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (einheitliche Tat im

    bb) Sollte die Jugendkammer die Beteiligung des Angeklagten K. in tatsächlicher Hinsicht abgelehnt haben, bietet die Beweiswürdigung mangels Abwägung der maßgeblichen für und gegen eine Bandenabrede sprechenden Umstände (vgl. BGH, Urteile vom 6. November 2019 - 2 StR 87/19, StV 2020, 243 Rn. 21 mwN; vom 4. März 2010 - 3 StR 559/09, juris Rn. 17) hierfür keine ausreichende Grundlage.
  • BGH, 31.05.2016 - 3 StR 138/16

    Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Stehen die tatgegenständlichen Betäubungsmittel für eine Untersuchung nicht mehr zur Verfügung, so muss das Gericht unter Berücksichtigung anderer sicher feststellbarer Umstände (Herkunft, Preis, Handelsstufe, Begutachtungen in Parallelverfahren etc.) die Wirkstoffkonzentration - gegebenenfalls unter Anwendung des Zweifelssatzes - schätzen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 4. März 2010 2 3 - 3 StR 559/09, juris Rn. 23; Beschluss vom 6. August 2013 - 3 StR 212/13, aaO).
  • BGH, 02.12.2014 - 4 StR 381/14

    Angeklagte Tat (Veränderung des Geschehensbilds im Laufe des Verfahrens);

    Dies ist - ungeachtet gewisser Unterschiede - dann der Fall, wenn bestimmte individuelle Merkmale die Tat weiterhin als einmaliges, unverwechselbares Geschehen kennzeichnen (vgl. BGH, Urteil vom 4. März 2010 - 3 StR 559/09 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 24.10.2013 - 3 StR 128/13

    Verfall (erlangtes Etwas; Bruttoprinzip; rechtsfehlerhaft unterlassene Prüfung

    Die Abschöpfung erfolgt nach dem Bruttoprinzip, wonach grundsätzlich alles, was der Täter für die Tat oder aus ihr erhalten hat, für verfallen zu erklären ist (vgl. Senat BGHR StGB § 73 Erlangtes 11 sowie Urteil vom 4. März 2010 - 3 StR 559/09, juris).
  • BGH, 06.08.2013 - 3 StR 128/13

    Verfall (rechtsfehlerhafte Ermittlung der Höhe des aus der Tat Erlangten)

    Die Abschöpfung erfolgt nach dem Bruttoprinzip, wonach grundsätzlich alles, was der Täter für die Tat oder aus ihr erhalten hat, für verfallen zu erklären ist (vgl. Senat BGHR StGB § 73 Erlangtes 11 und Urteil vom 4. März 2010 - 3 StR 559/09, juris).
  • OLG Bremen, 05.06.2018 - 1 Ss 28/18

    Uneingeschränkte Überprüfungspflicht des Rahmens des Regelfalles nach § 29 BtMG

    Ist hingegen nicht auszuschließen, dass eine genaue Angabe des Wirkstoffgehalts das Strafmaß zugunsten des Angeklagten beeinflusst hätte, läge in dem Unterlassen der Angabe ein Rechtsfehler, der wiederum zur Aufhebung des Urteils im Rechtsfolgenausspruch zwingen würde (BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4 Menge 8; BGH, Urteil vom 04.03.2010 - 3 StR 559/09 -, BeckRS 2010, 08667).
  • BGH, 11.04.2012 - 3 StR 81/12

    Voraussetzungen einer Bewertungseinheit bei mehreren Betäubungsmitteldelikten

    Weiter unterliegen die Einzelstrafen auch in den übrigen Fällen unter III. 2. der Urteilsgründe der Aufhebung, weil das Landgericht - wie im Übrigen in den Fällen III. 1. der Urteilsgründe - keine Feststellungen zur Wirkstoffmenge der veräußerten Betäubungsmittel getroffen und damit einen für die Bestimmung des Schuldumfangs wesentlichen Umstand offen gelassen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 4. März 2010 - 3 StR 559/09, juris Rn. 5).
  • LG Wuppertal, 15.06.2020 - 23 KLs 15/20
    Die Beteiligungsbeiträge dieser drei Angeklagten am Gesamtgeschäft beschränkten sich auf die reine Transporttätigkeit, ohne dass ihnen täterschaftliche Gestaltungsspielräume zukamen (vgl. BGH, Beschluss vom 04.03.2010 - 3 StR 559/09).
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