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   BGH, 21.06.1978 - 3 StR 56/78   

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BGH, 21.06.1978 - 3 StR 56/78 (https://dejure.org/1978,9011)
BGH, Entscheidung vom 21.06.1978 - 3 StR 56/78 (https://dejure.org/1978,9011)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 1978 - 3 StR 56/78 (https://dejure.org/1978,9011)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Hinderung des Erkennens der Bedeutung der Arglosigkeit und Wehrlosigkeit des Opfers für die Tat durch eine heftige Gemütserregung des Täters - Tötung eines Mannes noch vorheriger brieflicher Androhung des Todes für den Fall, dass er nicht zur Täterin zurückkehrt - ...

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.05.1954 - 1 StR 626/53

    Erschiessung eines abgesprungenen, von Luftwaffen-Angehörigen bereits

    Auszug aus BGH, 21.06.1978 - 3 StR 56/78
    Dagegen läßt das angefochtene Urteil eine Würdigung der bezeichneten Umstände im Zusammenhang mit der Frage vermissen, ob die Angeklagte, die zusätzlich unter dem unmittelbaren Eindruck schwerster Kränkungen stand, sich die Bedeutung der Arg- und Wehrlosigkeit Celals für die Tat im Augenblick ihrer Begehung bewußt gemacht und damit heimtückisch im Sinne des § 211 StGB gehandelt hat (BGHSt 6, 120; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 02.12.1957 - GSSt 3/57

    Hoher Grad innerlicher Erregung als verschuldeter Täterbeitrag - Besondere

    Auszug aus BGH, 21.06.1978 - 3 StR 56/78
    Zwar hindert nicht jede heftige Gemütserregung den Täter daran, die Bedeutung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers für die Tat zu erkennen (BGHSt 11, 139, 144; BGH, Urteil vom 22. November 1977 - 1 StR 617/77).
  • BGH, 10.01.1977 - 3 StR 472/76

    Mordmerkmal der heimtückischen Begehungsweise - Mordmerkmal der niederen

    Auszug aus BGH, 21.06.1978 - 3 StR 56/78
    Angesichts des Fehlens jeglicher Urteilsdarlegungen, aus denen sich ergibt, die Jugendkamner habe die oben bezeichneten Umstände bei ihrer Überzeugungsbildung gewürdigt, bleibt hier die Möglichkeit offen, daß die Angeklagte die objektiven Umstände, welche die Wertung "heimtückisch" begründen sollen, nur in einer äußerlichen Weise wahrgenommen hat, ohne daß sie ihr in ihrer hier maßgeblichen Bedeutung ins Bewußtsein gedrungen sind (vgl. BGH, Beschluß vom 10. Januar 1977 - 3 StR 472/76 -, Urteile vom 23. Juni 1977 - 4 StR 94/77 - und vom 23. Mai 1978 - 5 StR 664/77).
  • BGH, 23.06.1977 - 4 StR 94/77

    Heimtücke, wenn das Opfer mit einem "derartigen Angriff", nämlich den mit einer

    Auszug aus BGH, 21.06.1978 - 3 StR 56/78
    Angesichts des Fehlens jeglicher Urteilsdarlegungen, aus denen sich ergibt, die Jugendkamner habe die oben bezeichneten Umstände bei ihrer Überzeugungsbildung gewürdigt, bleibt hier die Möglichkeit offen, daß die Angeklagte die objektiven Umstände, welche die Wertung "heimtückisch" begründen sollen, nur in einer äußerlichen Weise wahrgenommen hat, ohne daß sie ihr in ihrer hier maßgeblichen Bedeutung ins Bewußtsein gedrungen sind (vgl. BGH, Beschluß vom 10. Januar 1977 - 3 StR 472/76 -, Urteile vom 23. Juni 1977 - 4 StR 94/77 - und vom 23. Mai 1978 - 5 StR 664/77).
  • BGH, 22.11.1977 - 1 StR 617/77

    Anwendbarkeit deutschen Strafrechts auf eine im Ausland begangene Tat -

    Auszug aus BGH, 21.06.1978 - 3 StR 56/78
    Zwar hindert nicht jede heftige Gemütserregung den Täter daran, die Bedeutung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers für die Tat zu erkennen (BGHSt 11, 139, 144; BGH, Urteil vom 22. November 1977 - 1 StR 617/77).
  • BGH, 23.05.1978 - 5 StR 664/77

    Schuldspruch wegen Mordes bei heimtückisch begangener Tötung -

    Auszug aus BGH, 21.06.1978 - 3 StR 56/78
    Angesichts des Fehlens jeglicher Urteilsdarlegungen, aus denen sich ergibt, die Jugendkamner habe die oben bezeichneten Umstände bei ihrer Überzeugungsbildung gewürdigt, bleibt hier die Möglichkeit offen, daß die Angeklagte die objektiven Umstände, welche die Wertung "heimtückisch" begründen sollen, nur in einer äußerlichen Weise wahrgenommen hat, ohne daß sie ihr in ihrer hier maßgeblichen Bedeutung ins Bewußtsein gedrungen sind (vgl. BGH, Beschluß vom 10. Januar 1977 - 3 StR 472/76 -, Urteile vom 23. Juni 1977 - 4 StR 94/77 - und vom 23. Mai 1978 - 5 StR 664/77).
  • BGH, 19.05.1981 - GSSt 1/81

    Rache am Onkel - § 211 StGB, Heimtücke, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, im Wege

    Fälle wie BGHSt 3, 183 (oder BGHSt 9, 385; BGH NJW 1966, 1823; 1978, 709; BGH, Urt. vom 21. Juni 1978 - 3 StR 56/78 - bei Holtz MDR 1978, 805; der Vorlegungsfall) einerseits und BGHSt 2, 60 (oder BGHSt 2, 251; 23, 119; 28, 210; BVerfGE 50, 5 ) andererseits lassen auf der Ebene des Tatbestands keine Differenzierung zu, weil das Unrecht des Tötens unter bewußter Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers ihnen allen anhaftet.

    Die bisherige Rechtsprechung hat Entlastungsfaktoren, die das Ausmaß der Schuld verringern, nur mittelbar - im Rahmen der Prüfung der inneren Tatsache heimtückischen Handelns - erfaßt (vgl. BGHSt 6, 120, 121; BGHSt 6, 329, 331; BGHSt 11, 139, 144; BGH NJW 1966, 1823, 1824; BGH NJW 1978, 709, 710; BGH, Urteil vom 21. Juni 1978 - 3 StR 56/78 - bei Holtz MDR 1978, 805; BGH GA 1979, 337, 338).

  • BGH, 02.08.1983 - 5 StR 503/83

    Heimtückemord - Strafmaß - Milderungsgründe - "Außergewöhnliche Umstände"

    Zwar hindert nicht jede heftige Gemütsbewegung den Täter daran, die Bedeutung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers für die Tat zu erkennen (BGH Beschluß vom 21. Juni 1978 - 3 StR 56/78 - bei Holtz in MDR 1978, 805).
  • BGH, 16.06.1981 - 5 StR 143/81

    Annahme des Mordmerkmals der Heimtücke - Arglosigkeit und Wehrlosigkeit eines

    Zwar hindert nicht jede heftige Gemütsbewegung den Täter daran, die Bedeutung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers für die Tat zu erkennen (BGH Beschluß vom 21. Juni 1978 - 3 StR 56/78 -, mitgeteilt bei Holtz MDR 1978, 805).
  • BGH, 30.10.1979 - 1 StR 575/79

    Voraussetzungen für die Annahme eines versuchten Heimtückemordes

    Doch können bei entsprechender Fallgestaltung solche Umstände den Täter auch an der Erkenntnis hindern, daß sein Opfel arg- und wehrlos ist oder daß er eine solche Situation ausnutzt (BGHSt 11, 139, 144; BGH, Urteile vom 18. März 1975 - 1 StR 53/75 - und vom 21. Juni 1978 - 3 StR 56/78).
  • BGH, 26.03.1981 - 1 StR 98/81

    Begriff des Ausnutzens der möderischen Heimtückelage bei unter Aggressionsstau

    Nur wenn das der Fall war, hat er sie "ausgenutzt" (vgl. BGHSt 6, 120, 121; 6, 329, 331; BGH NJW 1966, 1823, 1824; 1978, 709, 710; BGH GA 1979, 337, 339; BGH, Urt. vom 21. Juni 1978 - 3 StR 56/78 - bei Holtz MDR 1978, 805; LK 10. Aufl. § 211 Rdn. 47).
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