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   BGH, 07.01.2020 - 3 StR 561/19   

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https://dejure.org/2020,2846
BGH, 07.01.2020 - 3 StR 561/19 (https://dejure.org/2020,2846)
BGH, Entscheidung vom 07.01.2020 - 3 StR 561/19 (https://dejure.org/2020,2846)
BGH, Entscheidung vom 07. Januar 2020 - 3 StR 561/19 (https://dejure.org/2020,2846)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 411 Abs. 1 Satz 3 StPO; § 55 Abs. 1 StGB
    Letzte tatgerichtliche Entscheidung bei Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe (Verurteilung; Strafbefehl; Einspruch; Entscheidung über die Höhe der Tagessätze einer festgesetzten Geldstrafe; Zeitpunkt der letzten Sachentscheidung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 411 Abs 1 S 3 StPO, § 55 Abs 1 StGB

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 55 Abs. 1 Satz 2 StGB, § 55 Abs. 1 StGB, § 411 Abs. 1 Satz 3 StPO, § 55 Abs. 1 StPO, § 39 StGB, § 54 Abs. 2 Satz 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung durch Beschluss über den auf die Höhe der Tagessätze einer festgesetzten Geldstrafe beschränkten Einspruch des Angeklagten gegen einen Strafbefehl; Maßgeblichkeit der letzten tatgerichtlichen Entscheidung für die mögliche Bildung einer nachträglichen ...

  • rewis.io

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe: frühere Verhängung einer Strafe durch Strafbefehl oder Urteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 411 Abs. 1 S. 3

  • rechtsportal.de

    StPO § 411 Abs. 1 S. 3; StGB § 55 Abs. 1 S. 1-2
    Entscheidung durch Beschluss über den auf die Höhe der Tagessätze einer festgesetzten Geldstrafe beschränkten Einspruch des Angeklagten gegen einen Strafbefehl; Maßgeblichkeit der letzten tatgerichtlichen Entscheidung für die mögliche Bildung einer nachträglichen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 1380
  • NStZ 2020, 659
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Karlsruhe, 24.04.2019 - 2 Rv 7 Ss 187/19

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Erweiterung des Begriffs der früheren

    Auszug aus BGH, 07.01.2020 - 3 StR 561/19
    Dies ergibt sich aus dem fakultativen Charakter der Regelung ("kann'), die es in das pflichtgemäße Ermessen des Gerichts stellt, ob es über den Einspruch durch Urteil oder Beschluss entscheidet (so auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24. April 2019 - 2 Rv 7 SS 187/19, juris Rn. 11).

    Anhaltspunkte dafür, dass der Gesetzgeber etwaige Auswirkungen auf die nachträgliche Gesamtstrafenbildung im Blick hatte und modifizieren wollte, sind nicht ersichtlich (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24. April 2019 - 2 Rv 7 SS 187/19, juris Rn. 10).

  • BGH, 03.11.2015 - 4 StR 407/15

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe (Zäsurwirkung: letztes Urteil, in dem

    Auszug aus BGH, 07.01.2020 - 3 StR 561/19
    Maßgeblicher Zeitpunkt ist insoweit die letzte tatgerichtliche Entscheidung zur Schuld- oder Straffrage (vgl. BGH, Beschluss vom 3. November 2015 - 4 StR 407/15, juris Rn. 8 mwN).

    Soweit es die Straffolge betrifft, ist dies beispielsweise auch dann der Fall, wenn das Gericht nach Aufhebung und Zurückverweisung einer Sache nur noch über die Bildung einer Gesamtstrafe (vgl. BGH, Beschluss vom 1. September 2009 - 3 StR 178/09, NStZ-RR 2010, 41) oder die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung (vgl. BGH, Beschluss vom 3. November 2015 - 4 StR 407/15, juris Rn. 8 f.) zu entscheiden hat.

  • BGH, 13.11.1995 - 1 StR 622/95

    Freiheitsstrafe über einem Jahr - Gesamtstrafe - Bemessung nach Wochen

    Auszug aus BGH, 07.01.2020 - 3 StR 561/19
    Zwar ist eine Freiheitsstrafe von längerer Dauer nach vollen Monaten und Jahren zu bemessen (§ 39 StGB), jedoch ist hiervon ausnahmsweise eine Abweichung geboten, wenn dies im Falle der Bildung einer Gesamtstrafe dazu führen würde, dass diese - wie hier - entgegen der Vorgabe des § 54 Abs. 2 Satz 1 StGB der Summe der zugrundeliegenden Einzelstrafen entspräche (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 1995 - 1 StR 622/95, NStZ 1996, 187).
  • BGH, 30.06.1960 - 2 StR 147/60

    Voraussetzungen für die Bildung einer Gesamtstrafe - Zum Begriff der "früheren

    Auszug aus BGH, 07.01.2020 - 3 StR 561/19
    Nach der ratio legis ist dem Angeklagten der Vorteil der Gesamtstrafenbildung in demselben Umfang zu erhalten, wie er ihm bei gemeinsamer Aburteilung der Taten im früheren Urteil zuteilgeworden wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juni 1960 - 2 StR 147/60, BGHSt 15, 66, 69).
  • BGH, 16.05.2002 - 3 StR 448/01

    Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung von Berufungsurteil und Strafbefehl)

    Auszug aus BGH, 07.01.2020 - 3 StR 561/19
    Maßgeblicher Zeitpunkt der letzten Sachentscheidung ist dabei grundsätzlich das Datum des Erlasses des Strafbefehls, es sei denn, dass nach einem Einspruch des Angeklagten gegen den Strafbefehl ein Urteil ergeht; dann ist auf den Tag des Urteils abzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Mai 2002 - 3 StR 448/01, NStZ 2002, 590; Schönke/Schröder/Sternberg-Lieben/Bosch, StGB, 30. Aufl., § 55 Rn. 10).
  • BGH, 03.11.1955 - 4 StR 392/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.01.2020 - 3 StR 561/19
    a) Als "Verurteilung' im Sinne des § 55 Abs. 1 StGB kommt neben dem Urteil auch die Verhängung einer Strafe im Wege des Strafbefehls als diesem insoweit gleichstehende Entscheidungsform in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 3. November 1955 - 4 StR 392/55, GA 1956, 50, 52; LK/Rissing-van Saan/Scholze, StGB, 13. Aufl., § 55 Rn. 8a; Schönke/Schröder/Sternberg-Lieben/Bosch, StGB, 30. Aufl., § 55 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 01.09.2009 - 3 StR 178/09

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung; frühere Verhandlung:

    Auszug aus BGH, 07.01.2020 - 3 StR 561/19
    Soweit es die Straffolge betrifft, ist dies beispielsweise auch dann der Fall, wenn das Gericht nach Aufhebung und Zurückverweisung einer Sache nur noch über die Bildung einer Gesamtstrafe (vgl. BGH, Beschluss vom 1. September 2009 - 3 StR 178/09, NStZ-RR 2010, 41) oder die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung (vgl. BGH, Beschluss vom 3. November 2015 - 4 StR 407/15, juris Rn. 8 f.) zu entscheiden hat.
  • BGH, 26.02.2020 - 4 StR 347/19

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Verurteilung zu einer vorbehaltenen

    a) Als "frühere Verurteilung' gemäß § 55 Abs. 1 Satz 2 StGB bei der die zugrundeliegenden tatsächlichen Feststellungen letztmals geprüft werden konnten, gilt das letzte tatrichterliche Sachurteil oder ein ihm gleichstehendes Erkenntnis (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Januar 2020 - 3 StR 561/19, NJW 2020, 1380 Rn. 7 ff.; Beschluss vom 3. Dezember 2019 - 1 StR 535/19 Rn. 18 (jeweils zu dem Beschluss nach § 411 Abs. 1 Satz 3 StPO)), das sich mit der Schuld und/oder zumindest noch einem Teil der Straffrage befasst (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Januar 2020 - 3 StR 561/19, NJW 2020, 1380 Rn. 12 (Entscheidung über die Höhe der Tagessätze); Beschluss vom 24. Juli 2018 - 3 StR 245/18 Rn. 7; Beschluss vom 3. November 2015 - 4 StR 407/15 Rn. 8 (Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung); Beschluss vom 1. September 2009 ? 3 StR 178/09, NStZ-RR 2010, 41 (Entscheidung über die Bildung einer Gesamtstrafe); Beschluss vom 30. Juni 1960 - 2 StR 147/60, BGHSt 15, 66, 69 f. (Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung), jew. mwN; Bringewat, Die Bildung der Gesamtstrafe, 1984, Rn. 196 ff.).
  • BGH, 28.06.2023 - 1 StR 180/23

    Zäsurwirkung des Urteils bei einem Strafbefehl

    Dies gilt jedoch nicht, wenn nach einem Einspruch des Angeklagten gegen den Strafbefehl ein Urteil nach Tatsachenverhandlung oder ein Beschluss nach § 411 Abs. 1 Satz 3 StPO ergeht; dann ist auf den Tag einer solchen Entscheidung abzustellen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Januar 2020 - 3 StR 561/19, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 2 Sachentscheidung 2 Rn. 7-12 und vom 3. Dezember 2019 - 1 StR 535/19, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 2 Zäsurwirkung 4 Rn. 13-18; je mwN).
  • BGH, 27.08.2020 - 4 StR 222/20

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Sinn und Zweck; Zäsurwirkung)

    Erging ein Beschluss nach § 411 Abs. 1 Satz 3 StPO, wäre auf den Zeitpunkt von dessen Erlass abzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Januar 2020 - 3 StR 561/19, NJW 2020, 1380 Rn. 8 ff.; Beschluss vom 3. Dezember 2019 - 1 StR 535/19, NStZ-RR 2020, 240, 241 mwN).
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