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   BGH, 29.01.2009 - 3 StR 567/08 (1)   

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BGH, 29.01.2009 - 3 StR 567/08 (1) (https://dejure.org/2009,1908)
BGH, Entscheidung vom 29.01.2009 - 3 StR 567/08 (1) (https://dejure.org/2009,1908)
BGH, Entscheidung vom 29. Januar 2009 - 3 StR 567/08 (1) (https://dejure.org/2009,1908)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    § 33b JGG; § 76 Abs. 2 GVG; § 46 StGB; § 267 StPO; § 54 StGB
    Besetzungsreduktion (Grundsatz der Unabänderlichkeit; Ausnahme bei Verfahrensverbindung); Strafzumessung (tatzeitnahe Vorverurteilung); Widerspruchsfreiheit der Urteilsgründe; Gesamtstrafenbildung (Begehung im engen zeitlichen und situativen Zusammenhang)

  • HRR Strafrecht

    § 25 StGB; § 27 StGB; § 243 StGB
    Täterschaft (Tatherrschaft; Wille zur Tatherrschaft; wertende Betrachtung aller Umstände); Teilnahme; Einbruchsdiebstahl

  • lexetius.com

    JGG § 33 b Abs. 2; GVG § 76 Abs. 2

Papierfundstellen

  • BGHSt 53, 169
  • NJW 2009, 1760
  • NStZ 2009, 654
  • NStZ-RR 2010, 137
  • StV 2009, 400
  • AnwBl 2009, 184
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.12.1998 - 3 StR 343/98

    Besetzungsrüge; Präklusion; Beurteilungsspielraum (Schwierigkeit der Sache,

    Auszug aus BGH, 29.01.2009 - 3 StR 567/08
    Eine nachträglich eingetretene Änderung des Umfangs oder der Schwierigkeit der Sache ist deshalb regelmäßig nicht geeignet, eine der geänderten Verfahrenslage angepasste neue Besetzungsentscheidung zu veranlassen (vgl. BGHSt 44, 328, 333 ; BGH NJW 2003, 3644, 3645).

    Hierdurch wird sichergestellt, dass Verfahrensbeteiligte nicht durch entsprechende Antragstellungen nach einer einmal gefassten Besetzungsentscheidung Einfluss auf die Schwierigkeit und den Umfang der Sache und damit auf die Bestimmung des gesetzlichen Richters nehmen können (vgl. BGHSt 44, 328, 333) .

  • BGH, 14.08.2003 - 3 StR 199/03

    Urteil in einem umfangreichen Wirtschaftsstrafverfahren wegen fehlerhafter

    Auszug aus BGH, 29.01.2009 - 3 StR 567/08
    Eine nachträglich eingetretene Änderung des Umfangs oder der Schwierigkeit der Sache ist deshalb regelmäßig nicht geeignet, eine der geänderten Verfahrenslage angepasste neue Besetzungsentscheidung zu veranlassen (vgl. BGHSt 44, 328, 333 ; BGH NJW 2003, 3644, 3645).
  • BGH, 07.11.2002 - 3 StR 285/02

    Besetzung des Gerichts nach Aufhebung und Zurückverweisung

    Auszug aus BGH, 29.01.2009 - 3 StR 567/08
    Da dies nicht der Fall gewesen ist und die Jugendkammer somit die bisher in beiden Verfahren übereinstimmend angeordnete Besetzung hat beibehalten wollen, ist eine entsprechende Beschlussfassung nicht erforderlich gewesen (ebenso zu einem Zurückverweisungsfall: BGH StraFo 2003, 134).
  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 33/88

    Zurückverweisung einer verbundenen Strafsache gegen Erwachsene und Jugendliche

    Auszug aus BGH, 29.01.2009 - 3 StR 567/08
    Da sich das Verfahren nur noch gegen den erwachsenen Angeklagten richtet, verweist der Senat die Sache gemäß § 354 Abs. 2 Satz 1 StPO an eine allgemeine Strafkammer des Landgerichts zurück (BGHSt 35, 267 f.).
  • Drs-Bund, 06.07.2000 - BT-Drs 14/3831
    Auszug aus BGH, 29.01.2009 - 3 StR 567/08
    Obwohl die Ausnahmeregelungen in erster Linie zur Entlastung der Justiz geschaffen wurden (vgl. BTDrucks. 14/3831 S. 2), erlaubt der Wortlaut des Gesetzes in Zurückverweisungsfällen eine Korrektur der ursprünglichen Besetzungsentscheidung in jeder Hinsicht: Es kann nach Zurückverweisung einer Sache nicht nur erstmals die reduzierte Besetzung mit zwei statt vormals mit drei Richtern angeordnet werden, sondern es ist auch möglich, eine früher beschlossene Besetzungsreduktion rückgängig zu machen (vgl. Siolek aaO Nachtrag zu § 76 GVG Rdn. 1).
  • BGH, 20.05.2015 - 2 StR 45/14

    Beschluss über die Eröffnung des Hauptverfahrens (Besetzung der Strafkammer;

    bb) Der Beschluss vom 13. August 2013 über die Reduzierung der Besetzung wirkte, anders als in dem vom 3. Strafsenat durch Urteil vom 29. Januar 2009 - 3 StR 567/08 (BGHSt 53, 169, 171 ff.) entschiedenen Fall, in dem das Hauptverfahren über eine hinzuverbundene Sache bereits eröffnet und eine Besetzungsreduzierung dazu ordnungsgemäß beschlossen worden war, nicht ohne Weiteres fort.
  • OLG Naumburg, 28.06.2011 - 2 Ss 82/11

    Tötung von neugeborenen Tigern im Magdeburger Zoo

    Bedeutsame Anhaltspunkte ergeben sich aus dem Grad des eigenen Interesses am Erfolg, dem Umfang der Tatbeteiligung und der Tatherrschaft oder dem bloßen Willen hierzu (BGH NStZ 1988, 507; 2003, 253, 254; 2006, 44, 45; NStZ-RR 1998, 136; 2004, 40, 41; Urteil vom 10. November 2004, 5 StR 403/04; Urteil vom 29. Januar 2009, 3 StR 567/08).
  • BGH, 13.09.2011 - 5 StR 189/11

    Sicherungsverwahrung: Abänderbarkeit einer Besetzungsentscheidung; Berücksichtung

    Eine Besetzungsentscheidung kann grundsätzlich nicht mehr geändert werden, wenn sie im Zeitpunkt ihres Erlasses gesetzesgemäß war; eine nachträglich eingetretene Änderung des Umfangs oder der Schwierigkeit der Sache ist deshalb regelmäßig nicht geeignet, eine der geänderten Verfahrenslage angepasste neue Besetzungsentscheidung zu veranlassen (vgl. BGH, Urteil vom 23. Dezember 1998 - 3 StR 343/98, BGHSt 44, 328, 333, und Beschlüsse vom 14. August 2003 - 3 StR 199/03, NJW 2003, 3644, 3645, und vom 29. Januar 2009 - 3 StR 567/08, BGHSt 53, 169).

    Solches regelt § 222b StPO bei einem begründeten Besetzungseinwand (vgl. dazu insbesondere BGH, Beschluss vom 29. Januar 2009 - 3 StR 567/08, BGHSt 53, 169) oder § 76 Abs. 2 Satz 2 GVG für Fälle der Zurückverweisung einer Sache durch das Revisionsgericht.

  • BGH, 31.08.2010 - 5 StR 159/10

    Besetzungsrüge; Korrektur der Besetzungsreduktion; Beschwer des Angeklagten durch

    Denn die Besetzungsentscheidung durfte jedenfalls darauf überprüft werden, ob sie nach dem Stand der Beschlussfassung sachlich gänzlich unvertretbar, damit objektiv willkürlich erfolgt und daher abzuändern war (vgl. Kissel/Mayer, GVG 6. Aufl. § 76 Rdn. 6, 10; Haller/Janßen NStZ 2004, 469, 471; wohl noch weitergehend Rissing-van Saan in Festschrift für Volker Krey 2010 S. 431, 439; vgl. zu den Grenzen der Unabänderlichkeit der Besetzungsreduktion auch BGHSt 53, 169).
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   BGH, 29.01.2009 - 3 StR 567/08   

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BGH, 29.01.2009 - 3 StR 567/08 (https://dejure.org/2009,39703)
BGH, Entscheidung vom 29.01.2009 - 3 StR 567/08 (https://dejure.org/2009,39703)
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  • (Für BGHSt vorgesehen)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.12.1998 - 3 StR 343/98

    Besetzungsrüge; Präklusion; Beurteilungsspielraum (Schwierigkeit der Sache,

    Auszug aus BGH, 29.01.2009 - 3 StR 567/08
    Eine nachträglich eingetretene Änderung des Umfangs oder der Schwierigkeit der Sache ist deshalb regelmäßig nicht geeignet, eine der geänderten Verfahrenslage angepasste neue Besetzungsentscheidung zu veranlassen (vgl. BGHSt 44, 328, 333; BGH NJW 2003, 3644, 3645).

    Hierdurch wird sichergestellt, dass Verfahrensbeteiligte nicht durch entsprechende Antragstellungen nach einer einmal gefassten Besetzungsentscheidung Einfluss auf die Schwierigkeit und den Umfang der Sache und damit auf die Bestimmung des gesetzlichen Richters nehmen können (vgl. BGHSt 44, 328, 333).

  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 33/88

    Zurückverweisung einer verbundenen Strafsache gegen Erwachsene und Jugendliche

    Auszug aus BGH, 29.01.2009 - 3 StR 567/08
    21 3. Da sich das Verfahren nur noch gegen den erwachsenen Angeklagten richtet, verweist der Senat die Sache gemäß § 354 Abs. 2 Satz 1 StPO an eine allgemeine Strafkammer des Landgerichts zurück (BGHSt 35, 267 f.).
  • BGH, 14.08.2003 - 3 StR 199/03

    Urteil in einem umfangreichen Wirtschaftsstrafverfahren wegen fehlerhafter

    Auszug aus BGH, 29.01.2009 - 3 StR 567/08
    Eine nachträglich eingetretene Änderung des Umfangs oder der Schwierigkeit der Sache ist deshalb regelmäßig nicht geeignet, eine der geänderten Verfahrenslage angepasste neue Besetzungsentscheidung zu veranlassen (vgl. BGHSt 44, 328, 333; BGH NJW 2003, 3644, 3645).
  • BGH, 07.11.2002 - 3 StR 285/02

    Besetzung des Gerichts nach Aufhebung und Zurückverweisung

    Auszug aus BGH, 29.01.2009 - 3 StR 567/08
    Da dies nicht der Fall gewesen ist und die Jugendkammer somit die bisher in beiden Verfahren übereinstimmend angeordnete Besetzung hat beibehalten wollen, ist eine entsprechende Beschlussfassung nicht erforderlich gewesen (ebenso zu einem Zurückverweisungsfall: BGH StraFo 2003, 134).
  • Drs-Bund, 06.07.2000 - BT-Drs 14/3831
    Auszug aus BGH, 29.01.2009 - 3 StR 567/08
    Obwohl die Ausnahmeregelungen in erster Linie zur Entlastung der Justiz geschaffen wurden (vgl. BTDrucks. 14/3831 S. 2), erlaubt der Wortlaut des Gesetzes in Zurückverweisungsfällen eine Korrektur der ursprünglichen Besetzungsentscheidung in jeder Hinsicht: Es kann nach Zurückverweisung einer Sache nicht nur erstmals die reduzierte Besetzung mit zwei statt vormals mit drei Richtern angeordnet werden, sondern es ist auch möglich, eine früher beschlossene Besetzungsreduktion rückgängig zu machen (vgl. Siolek aaO Nachtrag zu § 76 GVG Rdn. 1).
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