Weitere Entscheidung unten: BGH, 12.02.2009

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   BGH, 12.02.2009 - 3 StR 569/08 (1)   

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BGH, 12.02.2009 - 3 StR 569/08 (1) (https://dejure.org/2009,3006)
BGH, Entscheidung vom 12.02.2009 - 3 StR 569/08 (1) (https://dejure.org/2009,3006)
BGH, Entscheidung vom 12. Februar 2009 - 3 StR 569/08 (1) (https://dejure.org/2009,3006)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 67 StGB
    Vorwegvollzug (Bemessung); Halbstrafenzeitpunkt

  • HRR Strafrecht

    § 72 StGB; § 64 StGB; § 66 StGB; § 67 Abs. 2 StGB
    Unwirksame Beschränkung der Revision auf die Nichtanordnung einer Maßregel (enger Zusammenhang zwischen angeordneter und nicht angeordneter Maßregel); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichende Aussicht auf Therapieerfolg); Widerspruchsfreiheit der ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestehen eines Ermessensspielraums des Tatrichters bei der Bemessung des vorweg zu vollstreckenden Teils der Freiheitsstrafe nach § 67 Abs. 2 S. 3 Strafgesetzbuch (StGB)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; Wirksamkeit der Beschränkung eines Rechtsmittels auf die Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung

  • Judicialis

    StGB § 64

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 67 Abs. 2; StGB § 67 Abs. 5
    Bestehen eines Ermessensspielraums des Tatrichters bei der Bemessung des vorweg zu vollstreckenden Teils der Freiheitsstrafe nach § 67 Abs. 2 S. 3 Strafgesetzbuch ( StGB )

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 442
  • NStZ-RR 2009, 172
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.11.2006 - 3 StR 360/06

    Sicherungsverwahrung (nachträgliche; vorbehaltene); Hang zu erheblichen

    Auszug aus BGH, 12.02.2009 - 3 StR 569/08
    Das Absehen von der Anordnung der Sicherungsverwahrung im Hinblick auf die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt würde ein hohes Maß an prognostischer Sicherheit voraussetzen, dass allein mit der Maßregel nach § 64 StGB die vom Angeklagten ausgehende Gefahr beseitigt werden kann (BGH NStZ 2000, 587 (1 StR 263/00); 2007, 328 (3 StR 360/06); NStZ-RR 2008, 336 (4 StR 152/08)).
  • BGH, 31.07.2008 - 4 StR 152/08

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Anordnung der Sicherungsverwahrung zugunsten

    Auszug aus BGH, 12.02.2009 - 3 StR 569/08
    Das Absehen von der Anordnung der Sicherungsverwahrung im Hinblick auf die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt würde ein hohes Maß an prognostischer Sicherheit voraussetzen, dass allein mit der Maßregel nach § 64 StGB die vom Angeklagten ausgehende Gefahr beseitigt werden kann (BGH NStZ 2000, 587 (1 StR 263/00); 2007, 328 (3 StR 360/06); NStZ-RR 2008, 336 (4 StR 152/08)).
  • BGH, 27.07.2000 - 1 StR 263/00

    Absehen von einer Anordnung der Sicherungsverwahrung wegen Anordnung der

    Auszug aus BGH, 12.02.2009 - 3 StR 569/08
    Das Absehen von der Anordnung der Sicherungsverwahrung im Hinblick auf die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt würde ein hohes Maß an prognostischer Sicherheit voraussetzen, dass allein mit der Maßregel nach § 64 StGB die vom Angeklagten ausgehende Gefahr beseitigt werden kann (BGH NStZ 2000, 587 (1 StR 263/00); 2007, 328 (3 StR 360/06); NStZ-RR 2008, 336 (4 StR 152/08)).
  • BGH, 23.02.1994 - 3 StR 679/93

    Hangtäter - Verschiedenartige Delikte

    Auszug aus BGH, 12.02.2009 - 3 StR 569/08
    Darüber hinaus bestehen gegen die Beschränkung indes keine Rechtsbedenken; denn eine Abhängigkeit der Strafhöhe vom Maßregelausspruch ist hier zu verneinen (vgl. BGHR StGB § 66 Strafausspruch 1).
  • BGH, 14.05.2013 - 1 StR 573/12

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung (Voraussetzungen;

    Die Revision erfasst deshalb den gesamten Maßregelausspruch (vgl. auch BGH, Urteil vom 12. Februar 2009 - 3 StR 569/08, NStZ 2009, 442).

    Liegen die Voraussetzungen sowohl des § 66 StGB (bzw. § 66a StGB) als auch des § 64 StGB vor, erfordert das - freilich nur ausnahmsweise (vgl. Senatsurteil vom 27. Juli 2000 - 1 StR 263/00, BGHR StGB § 72 Sicherungszweck 5; BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2005 - 4 StR 443/05, NStZ-RR 2006, 104, 105) - Absehen von der (vorbehaltenen) Sicherungsverwahrung im Hinblick auf die Unterbringung nach § 64 StGB ein hohes Maß an prognostischer Sicherheit in dem Sinne, dass mit der alleinigen Unterbringung gemäß § 64 StGB die vom Angeklagten ausgehende Gefahr beseitigt werden kann (vgl. auch Senatsurteil vom 27. Juli 2000 - 1 StR 263/00, BGHR StGB § 72 Sicherungszweck 5; BGH, Urteil vom 9. November 2006 - 3 StR 360/06, NStZ 2007, 328; BGH, Urteil vom 31. Juli 2008 - 4 StR 152/08, NStZ-RR 2008, 336 f.; BGH, Urteil vom 12. Februar 2009 - 3 StR 569/08, NStZ 2009, 442 f.; BGH, Urteil vom 15. Juni 2011 - 2 StR 140/11).

    Dabei setzt die gemäß § 72 Abs. 1 Satz 1 StGB vorzunehmende Prognose eine umfassende Gesamtwürdigung voraus (vgl. BGH, Urteil vom 31. Juli 2008 - 4 StR 152/08, NStZ-RR 2008, 336, 337; BGH, Urteil vom 12. Februar 2009 - 3 StR 569/08, NStZ 2009, 442, 443).

  • BGH, 11.03.2010 - 3 StR 538/09

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Therapiedauer; Erfolgsaussicht);

    Zugleich hatte er darauf hingewiesen, dass der neue Tatrichter angesichts der Vielzahl von Straftaten, Verurteilungen und Strafverbüßungen des Angeklagten auch zu prüfen habe, ob bei dem Angeklagten die Sicherungsverwahrung anzuordnen sei (BGH, Urt. vom 12. Februar 2009 - 3 StR 569/08 = NStZ 2009, 442).

    Ist der Zweck der Maßregel bereits durch eine von ihnen zu erreichen, was ein hohes Maß an prognostischer Sicherheit voraussetzt (BGH NStZ 2009, 442), so wird nur die weniger beschwerende Maßregel, hier die Unterbringung in der Entziehungsanstalt, verhängt.

  • BGH, 15.06.2011 - 2 StR 140/11

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Das Absehen von der Anordnung der Sicherungsverwahrung im Hinblick auf die Unterbringung in der Entziehungsanstalt verlangt vielmehr ein hohes Maß an prognostischer Sicherheit, dass allein mit der Maßregel nach § 64 StGB die vom Angeklagten ausgehende Gefahr beseitigt werden kann (vgl. BGH NStZ 2009, 442, 443 mwN).
  • BGH, 12.12.2019 - 5 StR 464/19

    Eigennützigkeit als Voraussetzung des (mit-)täterschaftlichen Handeltreibens mit

    "Das Landgericht hat keine Feststellungen zur voraussichtlichen Dauer der Behandlung in einer Entziehungsanstalt getroffen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2009 - 3 StR 569/08, NStZ-RR 2009, 172; Fischer, StGB 66. Aufl., § 67 Rdnr. 11b).
  • BGH, 05.05.2009 - 3 StR 96/09

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Anordnung der Sicherungsverwahrung;

    b) Zur Anordnung einer Unterbringung in der Entziehungsanstalt anstelle oder neben der Sicherungsverwahrung verweist der Senat auf seine Entscheidungen NStZ 2007, 328; StV 2008, 300 sowie sein Urteil vom 12. Februar 2009 - 3 StR 569/08.
  • BGH, 24.05.2017 - 2 StR 144/17

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - und die Bemessung des Vorwegvollzugs

    Nach § 67 Abs. 2 Satz 3 StGB ist dieser Teil der Gesamtfreiheitsstrafe so zu bemessen, dass nach seiner Verbüßung und einer anschließenden Unterbringung gemäß § 67 Abs. 5 Satz 1 StGB eine Aussetzung der Vollstreckung des Strafrestes zur Bewährung nach Erledigung der Hälfte der Strafe möglich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2009 - 3 StR 569/08, NStZ-RR 2009, 172).
  • BGH, 01.09.2009 - 3 StR 349/09

    Vikariierung; Vorwegvollzug; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Zur Bemessung des vorweg zu vollziehenden Teils der Freiheitsstrafe ist eine Prognose darüber notwendig, wie lange die Unterbringung in der Maßregel zur Durchführung der Therapie voraussichtlich erforderlich sein wird (vgl. BGH NStZ-RR 2009, 172 m. w. N.).
  • BGH, 04.09.2012 - 3 StR 352/12

    Bestimmung der Dauer des Vorwegvollzugs (Halbstrafe); Neufestsetzung der Dauer

    Danach ist, sofern bei einer Freiheitsstrafe von über drei Jahren nicht ausnahmsweise von einer Vikariierung abgesehen wird, der vorweg zu vollstreckende Teil der Freiheitsstrafe so zu bemessen, dass nach seiner Vollziehung und einer anschließenden Unterbringung eine Entscheidung nach § 67 Abs. 5 Satz 1 StGB, also eine Entlassung nach Erledigung der Hälfte der Strafe möglich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2009 - 3 StR 569/08, NStZ-RR 2009, 172 mwN).
  • BGH, 13.01.2010 - 3 StR 532/09

    Vorwegvollzug; Vikariierung; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Zur Bemessung des vorweg zu vollziehenden Teils der Freiheitsstrafe ist eine Prognose darüber notwendig, wie lange die Unterbringung in der Maßregel zur Durchführung der Therapie voraussichtlich erforderlich sein wird (vgl. BGH NStZ-RR 2009, 172 m. w. N.).
  • BGH, 25.11.2014 - 3 StR 508/14

    Rechtsfehlerhafter Maßregelausspruch aufgrund fehlender Mitteilung der

    Der Mitteilung der voraussichtlichen Dauer bedarf es ferner, um dem Revisionsgericht die Überprüfung der Entscheidung über den - vorliegend nicht angeordneten - Vorwegvollzug (§ 67 Abs. 2 Satz 2 StGB) zu ermöglichen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2009 - 3 StR 569/08, NStZ-RR 2009, 172), der gemäß § 67 Abs. 2 Satz 3, § 67 Abs. 5 Satz 1 StGB so zu bemessen ist, dass eine Entlassung zum Halbstrafenzeitpunkt möglich ist.
  • BGH, 08.07.2014 - 3 StR 291/14

    Bemessung des Vorwegvollzuges bei einer Freiheitsstrafe von über drei Jahren

  • BGH, 02.02.2011 - 2 StR 622/10

    Tenorierung bei Qualifikationen

  • BGH, 24.03.2021 - 6 StR 94/21

    Aufhebung des Ausspruchs zur Dauer des Direktvollzugs in einem Verfahren wegen

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   BGH, 12.02.2009 - 3 StR 569/08   

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.11.2006 - 3 StR 360/06

    Sicherungsverwahrung (nachträgliche; vorbehaltene); Hang zu erheblichen

    Auszug aus BGH, 12.02.2009 - 3 StR 569/08
    Das Absehen von der Anordnung der Sicherungsverwahrung im Hinblick auf die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt würde ein hohes Maß an prognostischer Sicherheit voraussetzen, dass allein mit der Maßregel nach § 64 StGB die vom Angeklagten ausgehende Gefahr beseitigt werden kann (BGH NStZ 2000, 587 [1 StR 263/00]; 2007, 328 [3 StR 360/06]; NStZ-RR 2008, 336 [4 StR 152/08]).
  • BGH, 27.07.2000 - 1 StR 263/00

    Absehen von einer Anordnung der Sicherungsverwahrung wegen Anordnung der

    Auszug aus BGH, 12.02.2009 - 3 StR 569/08
    Das Absehen von der Anordnung der Sicherungsverwahrung im Hinblick auf die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt würde ein hohes Maß an prognostischer Sicherheit voraussetzen, dass allein mit der Maßregel nach § 64 StGB die vom Angeklagten ausgehende Gefahr beseitigt werden kann (BGH NStZ 2000, 587 [1 StR 263/00]; 2007, 328 [3 StR 360/06]; NStZ-RR 2008, 336 [4 StR 152/08]).
  • BGH, 31.07.2008 - 4 StR 152/08

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Anordnung der Sicherungsverwahrung zugunsten

    Auszug aus BGH, 12.02.2009 - 3 StR 569/08
    Das Absehen von der Anordnung der Sicherungsverwahrung im Hinblick auf die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt würde ein hohes Maß an prognostischer Sicherheit voraussetzen, dass allein mit der Maßregel nach § 64 StGB die vom Angeklagten ausgehende Gefahr beseitigt werden kann (BGH NStZ 2000, 587 [1 StR 263/00]; 2007, 328 [3 StR 360/06]; NStZ-RR 2008, 336 [4 StR 152/08]).
  • BGH, 23.02.1994 - 3 StR 679/93

    Hangtäter - Verschiedenartige Delikte

    Auszug aus BGH, 12.02.2009 - 3 StR 569/08
    Darüber hinaus bestehen gegen die Beschränkung indes keine Rechtsbedenken; denn eine Abhängigkeit der Strafhöhe vom Maßregelausspruch ist hier zu verneinen (vgl. BGHR StGB § 66 Strafausspruch 1).
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