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   BGH, 17.02.2015 - 3 StR 578/14   

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https://dejure.org/2015,5103
BGH, 17.02.2015 - 3 StR 578/14 (https://dejure.org/2015,5103)
BGH, Entscheidung vom 17.02.2015 - 3 StR 578/14 (https://dejure.org/2015,5103)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 2015 - 3 StR 578/14 (https://dejure.org/2015,5103)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 263a StGB
    Einheitliche Tat des Computerbetrugs bei mehrfachem unberechtigtem Einsatz einer fremden Karte an demselben Geldautomaten innerhalb kürzester Zeit

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 StGB, § 263a StGB
    Computerbetrug: Mehrfacher Einsatz einer entwendeten EC-Karte an einem Geldautomaten

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 263a StGB, § 265 StPO, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Strafrechtliche Einordnung eines mehrfachen unberechtigten Einsatzes einer fremden EC-Karte an demselben Geldautomaten innerhalb kürzester Zeit

  • rewis.io

    Computerbetrug: Mehrfacher Einsatz einer entwendeten EC-Karte an einem Geldautomaten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263a; StPO § 265; StPO § 349 Abs. 2
    Strafrechtliche Einordnung eines mehrfachen unberechtigten Einsatzes einer fremden EC-Karte an demselben Geldautomaten innerhalb kürzester Zeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.02.2011 - 3 StR 432/10

    Diebstahl (Beendigung; sukzessive Mittäterschaft); Bande (Tat als Ausfluss der

    Auszug aus BGH, 17.02.2015 - 3 StR 578/14
    Bei mehrfachem unberechtigtem Einsatz einer fremden Karte an demselben Geldautomaten innerhalb kürzester Zeit stellen sich die einzelnen Zugriffe nicht als selbständige Taten, sondern als Teile einer einheitlichen Tat nach § 263a StGB im materiellrechtlichen Sinne dar (BGH, Beschlüsse vom 19. Dezember 2007 - 2 StR 457/07, wistra 2008, 220; vom 1. Februar 2011 - 3 StR 432/10, juris Rn. 19).
  • BGH, 19.12.2007 - 2 StR 457/07

    Computerbetrug (Tateinheit; Tatmehrheit; Zäsur)

    Auszug aus BGH, 17.02.2015 - 3 StR 578/14
    Bei mehrfachem unberechtigtem Einsatz einer fremden Karte an demselben Geldautomaten innerhalb kürzester Zeit stellen sich die einzelnen Zugriffe nicht als selbständige Taten, sondern als Teile einer einheitlichen Tat nach § 263a StGB im materiellrechtlichen Sinne dar (BGH, Beschlüsse vom 19. Dezember 2007 - 2 StR 457/07, wistra 2008, 220; vom 1. Februar 2011 - 3 StR 432/10, juris Rn. 19).
  • BGH, 04.02.2020 - 3 StR 475/19

    Computerbetrug (mehrfacher unberechtigter Einsatz einer fremden Bankkarte;

    Bei mehrfachem unberechtigtem Einsatz einer fremden Karte an demselben Geldautomaten innerhalb kürzester Zeit stellen sich die einzelnen Zugriffe nicht als selbständige Taten, sondern als Teile einer einheitlichen Tat nach § 263a StGB im materiellrechtlichen Sinne dar (BGH, Beschlüsse vom 19. Dezember 2007 - 2 StR 457/07, wistra 2008, 220 f.; vom 17. Februar 2014 - 3 StR 578/14, BGHR StGB § 263a Konkurrenzen 3).
  • BGH, 01.03.2023 - 2 StR 56/22

    Verfahrensrüge betreffend eine Verletzung der Vorschriften zur Verständigung

    bb) Unter diesen Umständen sind die beiden Zugriffe nicht als selbständige Taten, sondern als Teile einer einheitlichen Tat nach § 263a StGB im materiell-rechtlichen Sinne anzusehen (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 2 StR 457/07, wistra 2008, 220; BGH, Beschlüsse vom 17. Februar 2015 - 3 StR 578/14, BGHR StGB § 263a Konkurrenzen 3, vom 4. Juni 2019 - 4 StR 148/19 und vom 23. Juni 2020 - 5 StR 164/20, StV 2021, 36; LK-StGB/Rissing-van-Saan, 13. Aufl., vor § 52 Rn. 13, 40).
  • BGH, 23.06.2020 - 5 StR 164/20

    Neufassung des Schuldspruchs nach fehlerhafter konkurrenzrechtlicher Beurteilung

    Bei mehrfachem unberechtigtem Einsatz einer fremden ec-Karte an demselben Geldautomaten innerhalb kürzester Zeit - mit von vornherein auf die Erlangung einer möglichst großen Bargeldsumme gerichtetem Vorsatz - stellen die einzelnen Zugriffe eine einheitliche Tat nach § 263a StGB im materiellrechtlichen Sinne dar (BGH, Beschlüsse vom 19. Dezember 2007 - 2 StR 457/07; vom 17. Februar 2015 - 3 StR 578/14; vom 4. Juni 2019 - 4 StR 148/19).
  • BGH, 19.05.2015 - 1 StR 171/15

    Computerbetrug (Tateinheit)

    Denn es hat nicht beachtet, dass die vierte und fünfte versuchte Geldabhebung mit der bei dem Geschädigten H. entwendeten Geldkarte und der von diesem mitgeteilten Geheimzahl - anders als die vorhergehenden - bei derselben Filiale und in unmittelbarem zeitlichen Anschluss erfolgten, was insoweit zur Annahme natürlicher Handlungseinheit führt (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 11. März 2015 - 1 StR 50/15; BGH, Beschluss vom 17. Februar 2015 - 3 StR 578/14).
  • BGH, 04.06.2019 - 4 StR 148/19

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen Betrugs in 31 Fällen,

    Hinsichtlich der Fälle II. Taten 5 und 6 der Urteilsgründe, die wegen der innerhalb von zwei Minuten am selben Automaten erfolgten Vornahme einer Abhebung und eines Abhebeversuchs eine natürliche Handlungseinheit und damit eine materiellrechtliche Tat bilden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Februar 2015 - 3 StR 578/14, BGHR StGB § 263a Konkurrenzen 3; vom 24. Juli 2012 - 4 StR 193/12, NStZ-RR 2013, 13), beschränkt der Senat die Strafverfolgung mit Zustimmung des Generalbundesanwalts gemäß § 154a Abs. 2 StPO auf den Vorwurf des vollendeten Computerbetrugs nach § 263a Abs. 1 StGB.
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