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   BGH, 07.02.2001 - 3 StR 579/00   

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https://dejure.org/2001,7262
BGH, 07.02.2001 - 3 StR 579/00 (https://dejure.org/2001,7262)
BGH, Entscheidung vom 07.02.2001 - 3 StR 579/00 (https://dejure.org/2001,7262)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 2001 - 3 StR 579/00 (https://dejure.org/2001,7262)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Schwere räuberische Erpressung - Tatsächliche Gewalt über Kriegswaffen - Gesamtfreiheitsstrafe - Rechtsfehler - Berichtigung des Schuldspruchs - Verwendung einer Maschinenpistole - Handgranate - Beschränkung des Verfahrens

  • Judicialis

    WaffG § 6 Abs. 3; ; WaffG § 52a Abs. 1 Nr. 1; ; WaffG § 37 Abs. 1 Nr. 1; ; KWKG § 22a Abs. 1 Nr. 6; ; StGB § 52; ; StPO § 154a Abs. 1; ; StPO § 154a; ; StPO § 265

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Waffenrechtliche Behandlung einer Maschinenpistole

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.02.1996 - 3 StR 625/95

    Unerlaubte Einfuhr von vollautomatischen Waffen - Kontrolle von Kriegswaffen -

    Auszug aus BGH, 07.02.2001 - 3 StR 579/00
    Durch die (gleichzeitige) Aufbewahrung der beiden Handgranaten mit Handgranatenzünder und der Maschinenpistole der Marke Kalaschnikow in seiner Garage (Fall II. 3. der Urteilsgründe) Ist der Angeklagte schuldig, tateinheitlich die tatsächliche Gewalt über Kriegswaffen (nämlich die beiden Handgranaten und den Handgranatenzünder) und eine vollautomatische Selbstladewaffe (nämlich die Kalaschnikow) ausgeübt zu haben - § 52a Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 37 Abs. 1 Nr. 1 WaffG, § 22a Abs. 1 Nr. 6 KWKG i.V.m. Anlage Teil B VII Nr. 46 IX Nr. 57, § 52 StGB -(Senat, Beschluss vom 14. Februar 1996 - 3 StR 625/95).
  • BGH, 13.03.1996 - 3 StR 41/96

    Zum unerlaubten Erwerb einer vollautomatischen Selbstladewaffe und Munition -

    Auszug aus BGH, 07.02.2001 - 3 StR 579/00
    "Der Angeklagte hat sich durch Verwendung einer Maschinenpistole der Marke Kalaschnikow - einer tragbaren Schusswaffe - bei seinen beiden Erpressungstaten (Fälle II. 1. und 2. der Urteilsgründe) nicht jeweils wegen eines Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, sondern nach § 6 Abs. 3 WaffG i.V.m. § 52a Abs. 1 Nr. 1 WaffG wegen Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine vollautomatische Selbstladewaffe strafbar gemacht (Senat, Beschluss vom 13. März 1996 - 3 StR 41/96).
  • BGH, 14.03.2012 - 2 StR 561/11

    Sexuelle Nötigung und Körperverletzung: Tateinheit bei Delikten im Zusammenhang

    Soweit das Landgericht eine Beschränkung nach § 154a Abs. 2 StPO vornehmen wollte, wogegen bereits spricht, dass es sich in den Urteilsgründen mit möglicherweise tateinheitlich verwirklichten Tatbeständen des 13. Abschnitts des StGB inhaltlich auseinandergesetzt hat, wäre eine solche aufgrund der unklaren Formulierung und inhaltlichen Unbestimmtheit ebenfalls unwirksam (vgl. BGH NStZ 2002, 489 sowie Beschluss vom 7. Februar 2001 - 3 StR 579/00; Beulke aaO § 154a Rn. 8; Plöd in KMR 46. EL April 2007 § 154a Rn. 13).
  • BGH, 07.02.2008 - 4 StR 502/07

    Keine Verlängerung der Rückgewinnungshilfe und kein Auffangrechtserwerb des

    b) Eine Ergänzung der den Angeklagten Percy L. betreffenden Einziehungsanordnung in Bezug auf die sichergestellte Munition kommt wegen des Verbots der Schlechterstellung (§ 358 Abs. 2 StPO) nicht in Betracht, da das Urteil, soweit der Angeklagte verurteilt worden ist, nicht zu seinen Ungunsten angefochten ist (BGH, Beschluss vom 7. Februar 2001 - 3 StR 579/00).
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