Rechtsprechung
   BGH, 08.01.2015 - 3 StR 581/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,1480
BGH, 08.01.2015 - 3 StR 581/14 (https://dejure.org/2015,1480)
BGH, Entscheidung vom 08.01.2015 - 3 StR 581/14 (https://dejure.org/2015,1480)
BGH, Entscheidung vom 08. Januar 2015 - 3 StR 581/14 (https://dejure.org/2015,1480)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,1480) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 17 Abs. 2 JGG; § 18 Abs. 2 JGG
    Rechtsfehlerhafter Verurteilung zur Jugendstrafe (Anforderungen an die Feststellung schädlicher Neigungen; bloß formelhafte Erwähnung des Erziehungsgedankens bei der Strafzumessung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 Abs 2 JGG, § 18 Abs 2 JGG
    Voraussetzungen und Bemessung der Jugendstrafe: Begriff der schädlichen Neigungen; Berücksichtigung des Erziehungsgedankens

  • IWW

    § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG, § 18 Abs. 2 JGG

  • Wolters Kluwer

    Nachweis einer Reifeverzögerung bei der Verhängung einer Jugendstrafe

  • rewis.io

    Voraussetzungen und Bemessung der Jugendstrafe: Begriff der schädlichen Neigungen; Berücksichtigung des Erziehungsgedankens

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Voraussetzungen und Bemessung der Jugendstrafe: Begriff der schädlichen Neigungen; Berücksichtigung des Erziehungsgedankens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Nachweis einer Reifeverzögerung bei der Verhängung einer Jugendstrafe

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 154
  • StV 2016, 701
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.07.2012 - 3 StR 238/12

    Jugendstrafe infolge schädlicher Neigungen; Strafzumessung (Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 08.01.2015 - 3 StR 581/14
    Sie müssen schon vor der Tat angelegt gewesen sein und noch zum Urteilszeitpunkt bestehen; es müssen deshalb weitere Straftaten des Angeklagten zu befürchten sein (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 17. Juli 2012 - 3 StR 238/12, NStZ 2013, 287 mwN).

    Der Erziehungsgedanke findet Erwähnung nur insoweit, als die Strafkammer "von einem Gesamterziehungsbedarf" ausgeht, "der die Verhängung einer zur Bewährung aussetzbaren Strafe ausschließt." Eine derartige lediglich formelhafte Erwähnung des Erziehungsgedankens reicht indes grundsätzlich nicht aus (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 17. Juli 2012 - 3 StR 238/12, NStZ 2013, 287 mwN).

  • BGH, 28.02.2012 - 3 StR 15/12

    Bemessung der Jugendstrafe (Schwere der Schuld; erzieherische Gesichtspunkte;

    Auszug aus BGH, 08.01.2015 - 3 StR 581/14
    Die Urteilsgründe müssen deshalb erkennen lassen, dass dem Erziehungsgedanken die ihm zukommende Beachtung geschenkt und bei der Bemessung der Jugendstrafe das Gewicht des Tatunrechts gegen die Folgen der Strafe für die weitere Entwicklung des Heranwachsenden abgewogen worden ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 28. Februar 2012 - 3 StR 15/12, NStZ-RR 2012, 186 mwN).
  • OLG Hamburg, 21.07.2017 - 1 Ws 73/17

    Jugendstrafsache: Kriterien zur Bestimmung der Schwere der Schuld sowie zur

    (3) Nach § 18 Abs. 2 JGG ist die Höhe der Jugendstrafe in erster Linie an erzieherischen Gesichtspunkten auszurichten und bei der Bemessung der Jugendstrafe das Gewicht des Tatunrechts gegen die Folgen der Strafe für die weitere Entwicklung des Heranwachsenden abzuwiegen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschl. v. 8. Januar 2015 - 3 StR 581/14, NStZ-RR 2015, 154; Beschl. v. 28. Februar 2012 - 3 StR 15/12, NStZ-RR 2012, 186 m.w.N.).
  • BGH, 15.06.2016 - 1 StR 72/16

    Strafzumessung (Berücksichtigung der Art des Rauschgifts und seiner

    Die Urteilsgründe müssen deshalb erkennen lassen, inwieweit dem Erziehungsgedanken die ihm zukommende Beachtung geschenkt und bei der Bemessung der Jugendstrafe das Gewicht des Tatunrechts gegen die Folge der Strafe für die weitere Entwicklung des Jugendlichen/Heranwachsenden abgewogen worden ist (dazu BGH, Urteil vom 19. Februar 2014 - 2 StR 413/13, NStZ 2014, 407; Beschlüsse vom 28. Februar 2012 - 3 StR 15/12, NStZ-RR 2012, 186 mwN; vom 17. Juli 2012 - 3 StR 238/12 und vom 8. Januar 2015 - 3 StR 581/14, NStZ-RR 2015, 154).

    Eine abschließende lediglich formelhafte Erwähnung der erzieherischen Erforderlichkeit der verhängten Jugendstrafe genügt den Erfordernissen des § 18 Abs. 2 JGG nicht (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Juli 2012 - 3 StR 238/12 und vom 8. Januar 2015 - 3 StR 581/14, NStZ-RR 2015, 154).

  • BGH, 20.04.2016 - 2 StR 320/15

    Verhängung von Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld (jugendspezifische

    cc) Die Frage, ob die Annahme erheblicher Anlage- und Erziehungsmängel (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Januar 2015 - 3 StR 581/14, NStZ-RR 2015, 154) im Sinne des § 17 Abs. 2 JGG auch auf den Umstand gestützt werden könnte, dass ein jugendlicher oder heranwachsender Täter zunächst zu einem Angriff auf das Leben eines anderen bereit gewesen ist, bedarf vorliegend keiner Entscheidung, weil die Jugendkammer das Vorliegen schädlicher Neigungen verneint und Jugendstrafe allein wegen Schwere der Schuld verhängt hat.
  • BGH, 20.02.2024 - 1 StR 30/24
    Sie müssen schließlich noch zum Urteilszeitpunkt bestehen und weitere Straftaten des Angeklagten befürchten lassen (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 29. Juni 2023 - 3 StR 56/23 Rn. 7; vom 3. März 2021 - 2 StR 218/20 Rn. 22 und vom 6. Februar 2020 - 3 StR 331/19 Rn. 12 mwN; Beschluss vom 8. Januar 2015 - 3 StR 581/14 Rn. 5).
  • BGH, 21.11.2023 - 4 StR 352/23

    Geltung besonderer Anforderungen an die Begründung und Darstellung der

    b) Hinsichtlich schädlicher Neigungen als Voraussetzung für die Verhängung von Jugendstrafe müssen die Urteilsgründe Angaben dazu enthalten, dass erhebliche Persönlichkeitsmängel nicht nur vor der Tat angelegt waren, sondern auch im Zeitpunkt des Urteils noch gegeben sind und deshalb weitere Straftaten befürchten lassen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 6. Februar 2018 - 3 StR 532/17 Rn. 3; Beschluss vom 8. Januar 2015 - 3 StR 581/14 Rn. 5).
  • BGH, 16.06.2016 - 3 StR 124/16

    Rechtsfehlerhafte Verneinung des doppelten Gehilfenvorsatzes (psychische

    Die Jugendkammer hat gemäß § 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG auf den zum Tatzeitpunkt 20 Jahre und fünf Monate alten Angeklagten rechtsfehlerfrei Jugendstrafrecht angewendet und beachtet, dass die Bemessung der Jugendstrafe nach § 18 Abs. 2 JGG in erster Linie an erzieherischen Gesichtspunkten auszurichten ist (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 8. Januar 2015 - 3 StR 581/14, NStZ-RR 2015, 154, 155).
  • OLG Hamburg, 02.03.2017 - 1 Ws 14/17

    Untersuchungshaft gegen einen Heranwachsenden: Begründung des Haftgrundes der

    (1) Nach § 18 Abs. 2 JGG ist die Höhe der Jugendstrafe in erster Linie an erzieherischen Gesichtspunkten auszurichten und bei der Bemessung der Jugendstrafe das Gewicht des Tatunrechts gegen die Folgen der Strafe für die weitere Entwicklung des Heranwachsenden abzuwiegen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschl. v. 8. Januar 2015 - 3 StR 581/14, NStZ-RR 2015, 154; Beschl. v. 28. Februar 2012 - 3 StR 15/12, NStZ-RR 2012, 186 m.w.N.).
  • BGH, 11.07.2017 - 3 StR 107/17

    Zulässige Berücksichtigung des Aussageverhaltens eines

    a) Die Verhängung einer Jugendstrafe, auf die - wie hier - allein unter dem Gesichtspunkt der Schwere der Schuld (§ 17 Abs. 2 Alt. 2 JGG) erkannt wird, kommt grundsätzlich nur in Betracht, wenn dies auch aus erzieherischen Gründen erforderlich ist (BGH, Urteile vom 11. November 1960 - 4 StR 387/60, BGHSt 15, 224, 225 ff.; vom 29. September 1961 - 4 StR 301/61, BGHSt 16, 261, 263); maßgeblich ist insoweit der Zeitpunkt der Entscheidung (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Januar 2015 - 3 StR 581/14, NStZ-RR 2015, 154, 155 mwN).

    Auch die Bemessung der Jugendstrafe richtet sich gemäß § 18 Abs. 2 JGG in erster Linie nach erzieherischen Gesichtspunkten (BGH, Beschluss vom 8. Januar 2015 - 3 StR 581/14, NStZ-RR 2015, 154, 155).

  • BayObLG, 16.05.2019 - 205 StRR 377/19

    Schädliche Neigungen bei einem zum Zeitpunkt der Verurteilung bereits

    Ein solches Vorgehen unter lediglich pauschaler, formelhafter Erwähnung des Erziehungsgedankens reicht grundsätzlich nicht aus (st. Rspr.; vgl. etwa BGH a.a.O.; BGH NStZ-RR 2015, 154, Rn. 6 bei juris).
  • BGH, 26.01.2016 - 3 StR 473/15

    Rechtsfehlerhafte Verhängung der Jugendstrafe (schädliche Neigungen; vor der Tat

    Das Landgericht ist zunächst im Ansatz zutreffend davon ausgegangen, dass schädliche Neigungen als Voraussetzung für die Verhängung von Jugendstrafe dann vorliegen, wenn bei dem Täter erhebliche Anlage- und Erziehungsmängel zu beobachten sind, die ohne eine längere Gesamterziehung die Gefahr weiterer Straftaten begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Januar 2015 - 3 StR 581/14, NStZ-RR 2015, 154).
  • BGH, 22.02.2022 - 3 StR 279/21

    Materiellrechtlich fehlerhafter Strafausspruch im Jugendstrafrecht (Jugendstrafe;

  • BGH, 07.02.2023 - 3 StR 481/22

    Anwendung von Jugendstrafrecht; Jugendstrafe (Schwere der Schuld; Bemessung der

  • BGH, 06.02.2018 - 3 StR 532/17

    Anforderungen an die Begründung schädlicher Neigungen bei einem bislang

  • BGH, 18.09.2019 - 2 StR 156/19

    Mittäterschaft (Tatentschluss: Beteiligung mehrerer Personen, von denen nicht

  • LG Bamberg, 22.02.2018 - 71 KLs 1107 Js 1116/17

    Verurteilung wegen Raubmordes nach Jugendstrafrecht

  • BGH, 29.06.2023 - 3 StR 56/23

    Betreuung und Aufsicht durch die Jugendgerichtshilfe

  • BGH, 08.07.2020 - 2 StR 179/20

    Revision des Angeklagten wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht

  • BGH, 21.07.2022 - 4 StR 177/22

    Dauer der Jugendstrafe (Strafzumessung: beschränkte Revisibilität der

  • BGH, 11.11.2020 - 2 StR 321/20

    Bemessung der Jugendstrafe: Anforderungen an die Darlegung der Berücksichtigung

  • BGH, 20.10.2022 - 1 StR 352/22

    Verhängung einer Jugendstrafe (Erforderlichkeit; Bemessung: erforderliche

  • LG Traunstein, 30.11.2018 - KLs 450 Js 12135/18

    Angriffe auf ein Asylbewerberheim: Mittäterschaft, Anwendung von Jugendstrafrecht

  • BGH, 13.12.2022 - 3 StR 407/22

    Strafzumessung im Jugendstrafrecht (Bedeutung des Erziehungsgedankens); Einwände

  • OLG Brandenburg, 28.07.2022 - 2 OLG 53 Ss 43/22

    Anforderungen an Urteilsbegründung bei vollumfänglichem Einräumen der Tat

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht