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   BGH, 23.02.2000 - 3 StR 583/99 (1)   

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https://dejure.org/2000,2389
BGH, 23.02.2000 - 3 StR 583/99 (1) (https://dejure.org/2000,2389)
BGH, Entscheidung vom 23.02.2000 - 3 StR 583/99 (1) (https://dejure.org/2000,2389)
BGH, Entscheidung vom 23. Februar 2000 - 3 StR 583/99 (1) (https://dejure.org/2000,2389)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 365
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.04.1995 - 1 StR 836/94

    Verfall - Verfallerklärung - Verfallschuld - Übermaßverbot - Billigkeit -

    Auszug aus BGH, 23.02.2000 - 3 StR 583/99
    Die Situation muß so sein, daß die Verfallserklärung "ungerecht" wäre, daß sie das Übermaßverbot verletzen würde (vgl. BGH NStZ 1995, 495; Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl. § 73 c Rdn. 2).

    Mit Sinn und Zweck des Verfalls wäre nicht zu vereinbaren, die Verfallsanordnung nur deshalb einzuschränken, um dem Verurteilten kriminell erworbene und noch vorhandene Vermögenswerte zu erhalten (vgl. BGH NStZ 1995, 495).

  • BGH, 17.08.1994 - 3 StR 296/94

    Aufhebung einer Anordnung des Vermögensverfalls wegen unbilliger Härte aufgrund

    Auszug aus BGH, 23.02.2000 - 3 StR 583/99
    Entscheidend ist, wie sich die Verfallsanordnung konkret auf das Vermögen auswirkt (Senatsentscheidung BGHR StGB § 73 c Härte 3).
  • LG Hamburg, 23.11.2007 - 608 KLs 3/07

    Zur Amtsträgereigenschaft bei Verantwortlichen öffentlich-rechtlich organisierter

    Entscheidend ist dabei, wie sich die Verfallsanordnung im Einzelfall konkret auswirkt (BGH, Urt. v. 23. Februar 2000, 3 StR 583/99, NStZ-RR 2000, 365, 365).

    Die Situation muss so sein, dass die Verfallserklärung "ungerecht" wäre, dass sie das Übermaßverbot verletzen würde (BGH, Urt. v. 11. April 1995, 1 StR 836/94, NStZ 1995, 495; BGH, Urt. v. 23. Februar 2000, 3 StR 583/99, NStZ-RR 2000, 365, 365; BGH, Urt. v. 13. Juni 2001, 3 StR 131/01, wistra 2001, 388, 389).

  • BGH, 10.10.2002 - 4 StR 233/02

    Ermessensvorschrift beim Verfall; Vermögen des Betroffenen zum Zeitpunkt der

    Daß "die Kammer unter Berücksichtigung des Schätzwertes des Pkw Audi A 8 sowie unter nochmaliger Berücksichtigung des Resozialisierungsgedankens einen Verfallsbetrag in Höhe von 30.000 Euro für angemessen erachtet hat" (UA 25), genügt den Anforderungen an die Darlegung nicht (vgl. BGH NStZ-RR 2000, 365).
  • BGH, 12.03.2002 - 1 StR 557/01

    Befangenheit eines Schöffen (Ablehnungsantrag; Presseberichte über angebliche

    Wie eine Gesamtschau der Urteilsgründe mit hinlänglicher Klarheit ergibt, hat sie dabei nicht auch auf das Prozeßverhalten des Angeklagten abgestellt, was rechtsfehlerhaft wäre (vgl. BGH StV 1993, 469; BGH b. Pfister NStZ-RR 2000, 365).
  • OLG Hamburg, 08.11.2013 - 3-1/13

    Verstoß gegen das Iran-Embargo: Veröffentlichung im Bundesanzeiger als

    Entscheidend ist dabei, wie sich die Verfallsanordnung im Einzelfall auswirkt (BGH, NStZ-RR 2000, 365, 365).
  • BGH, 16.01.2003 - 1 StR 512/02

    Anschluss des Nebenklageberechtigten (Zeitpunkt des Anschlusses); Hinweispflicht;

    Wie bei der Strafzumessung darf allerdings zulässiges Verteidigungsverhalten auch im Zusammenhang mit Sicherungsverwahrung nicht zum Nachteil des Angeklagten berücksichtigt werden (vgl. nur BGH StV 1993, 469; BGH b. Pfister NStZ-RR 2000, 365 m.w.N.), selbst wenn der Schuldspruch schon rechtskräftig ist (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4, 19 m. w.N.; zum Vollstreckungsverfahren vgl. demgegenüber OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 346 f. m.w.N.).
  • BGH, 08.08.2001 - 1 StR 291/01

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Unbillige Härte; Bruttoprinzip;

    Entscheidend ist, wie sich die Verfallsanordnung konkret auf das Vermögen auswirkt (BGH NStZ-RR 2000, 365).
  • OLG Hamburg, 29.07.2019 - 2 Rev 26/19

    Berufung in Strafsachen: Wirksamkeit der Beschränkung der Berufung auf den

    Diese Tatbestandsvoraussetzung des § 253 Abs. 1 StGB deckt sich inhaltlich mit der beim Betrug vorausgesetzten Bereicherungsabsicht und setzt nach dem wirtschaftlichen Vermögensbegriff voraus, dass der erstrebte Vorteil zu einer objektiv günstigeren Gestaltung der Vermögenslage für den Täter oder einen Dritten führt, also eine Erhöhung des wirtschaftliches Wertes des Vermögens angestrebt wird (BGH, NStZ-RR 2000, 365).
  • BGH, 15.11.2016 - 3 StR 385/16

    Rechtsfehlerhafte Anwendung der Härtevorschrift bei der Verfallsanordnung

  • LG Stuttgart, 01.02.2019 - 11 KLs 176 Js 42172/15

    Berücksichtigung einer Entreicherung und einer Unverhältnismäßigkeit bei einer

  • BGH, 25.11.2004 - 2 StR 315/04

    Absehen vom Verfall (Vermögen des Angeklagten; pflichtgemäßes Ermessen)

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