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   BGH, 23.03.2001 - 3 StR 59/01   

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https://dejure.org/2001,6459
BGH, 23.03.2001 - 3 StR 59/01 (https://dejure.org/2001,6459)
BGH, Entscheidung vom 23.03.2001 - 3 StR 59/01 (https://dejure.org/2001,6459)
BGH, Entscheidung vom 23. März 2001 - 3 StR 59/01 (https://dejure.org/2001,6459)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Unterbringung - Psychiatrisches Krankenhaus - Borderline-Syndrom - Schuldunfähigkeit

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 20; ; StGB § 63; ; StGB § 21

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21
    Anwendung von § 21 StGB bei verminderter Einsichtsfähigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 09.05.2017 - 1 StR 658/16

    Anordnung der Unterbringung im einem psychiatrischen Krankenhaus

    Der Senat weist darauf hin, dass eine Unterbringung gemäß § 63 StGB lediglich dann rechtlich zulässig ist, wenn die Anlasstat im Zustand sicher wenigstens erheblich verminderter Schuldfähigkeit begangen worden ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 21. Juni 2016 - 4 StR 161/16, juris Rn. 10 (NStZ-RR 2017, 108 nur redaktioneller Leitsatz)) und es für die Gefährlichkeitsprognose regelmäßig der Klärung bedarf, ob die Einsichtsfähigkeit oder die Steuerungsfähigkeit in relevanter Weise beeinträchtigt war (BGH, Beschluss vom 23. März 2001 - 3 StR 59/01, juris Rn. 6).
  • BGH, 30.07.2003 - 2 StR 215/03

    Verbotsirrtum; Einsichtsfähigkeit (verminderte, fehlende); Unterbringung in einem

    Der Täter, der trotz generell gegebener verminderter Einsichtsfähigkeit im konkreten Fall die Einsicht gehabt hat, ist voll schuldfähig (vgl. u.a. BGHSt 21, 27, 28; 34, 22, 25; 40, 341, 349 m.w.N.; BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 1- 6; § 63 Tat 4; BGH NStZ-RR 2002, 328; BGH, Beschl. vom 23. März 2001 - 3 StR 59/01; vom 24. Juli 2001 - 4 StR 268/01; vgl. auch Tröndle/Fischer StGB 51. Aufl. § 63 Rdn. 6 m.w.N.).
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