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BGH, 23.03.2001 - 3 StR 59/01 |
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 63 StGB
Voraussetzungen für die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Unterbringung - Psychiatrisches Krankenhaus - Borderline-Syndrom - Schuldunfähigkeit
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 21
Anwendung von § 21 StGB bei verminderter Einsichtsfähigkeit - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 09.05.2017 - 1 StR 658/16
Anordnung der Unterbringung im einem psychiatrischen Krankenhaus …
Der Senat weist darauf hin, dass eine Unterbringung gemäß § 63 StGB lediglich dann rechtlich zulässig ist, wenn die Anlasstat im Zustand sicher wenigstens erheblich verminderter Schuldfähigkeit begangen worden ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH…, Beschluss vom 21. Juni 2016 - 4 StR 161/16, juris Rn. 10 (NStZ-RR 2017, 108 nur redaktioneller Leitsatz)) und es für die Gefährlichkeitsprognose regelmäßig der Klärung bedarf, ob die Einsichtsfähigkeit oder die Steuerungsfähigkeit in relevanter Weise beeinträchtigt war (BGH, Beschluss vom 23. März 2001 - 3 StR 59/01, juris Rn. 6). - BGH, 30.07.2003 - 2 StR 215/03
Verbotsirrtum; Einsichtsfähigkeit (verminderte, fehlende); Unterbringung in einem …
Der Täter, der trotz generell gegebener verminderter Einsichtsfähigkeit im konkreten Fall die Einsicht gehabt hat, ist voll schuldfähig (vgl. u.a. BGHSt 21, 27, 28; 34, 22, 25; 40, 341, 349 m.w.N.;… BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 1- 6; § 63 Tat 4; BGH NStZ-RR 2002, 328; BGH, Beschl. vom 23. März 2001 - 3 StR 59/01; vom 24. Juli 2001 - 4 StR 268/01;… vgl. auch Tröndle/Fischer StGB 51. Aufl. § 63 Rdn. 6 m.w.N.).