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Rechtsprechung
   BGH, 02.05.1990 - 3 StR 59/89   

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BGH, 02.05.1990 - 3 StR 59/89 (https://dejure.org/1990,3172)
BGH, Entscheidung vom 02.05.1990 - 3 StR 59/89 (https://dejure.org/1990,3172)
BGH, Entscheidung vom 02. Mai 1990 - 3 StR 59/89 (https://dejure.org/1990,3172)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Härteausgleich - Gesamtstrafe - Nachträgliche Bildung - Geldstrafe - Freiheitsstrafe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1990, 436
 
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Wird zitiert von ... (31)

  • BGH, 25.01.2012 - 1 StR 45/11

    Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich

    Rechtsfehlerfrei hat die Strafkammer auf der Grundlage der getroffenen Feststellungen das auf die Ausübung als selbständig liquidierender oder liquidationsberechtigter Arzt beschränkte Berufsverbot (§ 70 Abs. 1 StGB) auf eine Gesamtwürdigung des Angeklagten und der Taten gestützt (vgl. BGH, Urteil vom 9. März 2011 - 2 StR 609/10; BGH, Urteil vom 2. Mai 1990 - 3 StR 59/89) und ebenso ohne Rechtsfehler im Rahmen ihres Ermessens (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 2007 - 1 StR 164/07) die Gefahr weiterer erheblicher Straftaten und die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme bejaht.
  • BGH, 17.10.2023 - 6 StR 227/23

    Schuldspruch wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher

    In Ansehung der persönlichen Verhältnisse des erwerbslosen Angeklagten kann eine Beschwer, etwa durch eine Vollstreckung der Strafe im Wege der Ersatzfreiheitsstrafe (§ 43 StGB; vgl. BGH, Urteil vom 2. Mai 1990 - 3 StR 59/89, NStZ 1990, 436; Beschluss vom 12. Juli 2022 - 3 StR 189/22, StV 2023, 528) oder durch eine möglicherweise fehlerhaft unterbliebene Gesamtstrafenbildung, auch nicht ausgeschlossen werden.
  • BGH, 14.03.2012 - 2 StR 561/11

    Sexuelle Nötigung und Körperverletzung: Tateinheit bei Delikten im Zusammenhang

    Der neu zur Entscheidung berufene Tatrichter wird gegebenenfalls die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit deutschen Strafrechts zu prüfen und zudem zu beachten haben, dass für durch Zahlung erledigte, ursprünglich gesamtstrafenfähige Geldstrafen kein Härteausgleich zu gewähren ist (vgl. BGH NStZ 1990, 436; Fischer aaO § 55 Rn. 21a).
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   BGH, 25.04.1990 - 3 StR 59/89   

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BGH, Entscheidung vom 25.04.1990 - 3 StR 59/89 (https://dejure.org/1990,5136)
BGH, Entscheidung vom 25. April 1990 - 3 StR 59/89 (https://dejure.org/1990,5136)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1990, 348
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.05.1991 - 3 StR 467/90

    Tötung eines arg- und wehrlosen Patienten im Krankenhaus; Sterbehilfe durch

    Er darf das Berufsverbot nur verhängen, wenn die Gefahr besteht, daß der Täter auch in Zukunft den Beruf, dessen Ausübung ihm verboten werden soll, zu erheblichen Straftaten mißbrauchen wird (BGHR StGB § 70 I Pflichtverletzung 3).
  • BGH, 15.09.2004 - 2 StR 242/04

    Hinweispflicht (Verurteilung wegen Versuchs nach Anklage einer vollendeten Tat);

    Dem steht die Erwägung nicht entgegen, daß bei einer gemeinsamen Aburteilung aller Taten möglicherweise neben der Freiheitsstrafe gesondert auf Geldstrafe hätte erkannt werden können (vgl. BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 3).
  • BVerfG, 15.12.2005 - 2 BvR 673/05

    Freiheit der Berufsausübung (Schranken; vorläufiges Berufsverbot); Anordnung

    Die abgeurteilten Steuervergehen waren keine berufsbezogenen Taten (vgl. KG, JR 1980, S. 247; Hanack, in: Leipziger Kommentar zum StGB, 11. Aufl. , § 70 Rn. 31; offengelassen in BGHR, StGB § 70 Abs. 1 Pflichtverletzung 3), weshalb sie keinen Rückschluss auf eine Neigung des Beschwerdeführers zulassen, die Ausübung seines Berufs zur Begehung von Straftaten auszunutzen.
  • BGH, 20.09.2010 - 4 StR 408/10

    Umfang des Verbrauchs der Strafklage (wiederholte Verwirklichung des Tatbestandes

    Aus den Strafzumessungserwägungen der Strafkammer ergeben sich keine Anhaltspunkte, dass es sich im konkreten Fall anders verhalten könnte; das gilt auch unter Berücksichtigung des im Urteil vorgenommenen Härteausgleichs (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 1990 - 3 StR 59/89, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 3; Fischer StGB 57. Aufl. § 55 Rn. 21a).
  • BGH, 27.01.2016 - 2 StR 314/15

    Schuldunfähigkeit (Anforderungen an die Darstellung im Urteil:

    Sollten die dort jeweils verhängten Geldstrafen im Zeitpunkt der Verkündung des angefochtenen Urteils erledigt gewesen sein und deshalb im Falle erneuter Verurteilung eine Gesamtstrafenbildung gemäß § 55 Abs. 1 StGB ausscheiden, wäre ein Härteausgleich zu erwägen (vgl. auch BGH, Urteil vom 25. April 1990 - 3 StR 59/89, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 3; Beschluss vom 17. September 2014 - 2 StR 325/14).
  • BGH, 12.09.1994 - 5 StR 487/94

    Berufsverbot - Berufs- und Gewerbetätigkeit - Präventionswirkung

    Die erforderliche berufstypische Verbindung kann bei der Hinterziehung betrieblicher Steuern insbesondere dann gegeben sein, wenn diese einhergeht mit schwerwiegenden Verletzungen der Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten (vgl. BGHR StGB § 70 Abs. 1 Pflichtverletzung 3).
  • BGH, 27.10.1994 - 4 StR 544/94

    Raub - Nötigungsmittel - Wegnahme - Kausalzusammenhang

    Ergänzend weist der Senat darauf hin, daß bei einer erneuten Gesamtstrafenbildung zu prüfen ist, ob ein Härteausgleich für die an sich gesamtstrafenfähigen, jedoch zwischenzeitlich vollstreckten Geldstrafen vorzunehmen ist; das gilt insbesondere für die Geldstrafe aus der Verurteilung vom 11. November 1993, für die der Angeklagte Ersatzfreiheitsstrafe verbüßt hat (vgl. BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 3).
  • BGH, 05.06.1996 - 2 StR 146/96

    Anwendung des Strafrahmens eines minder schweren Falls der Vergewaltigung ohne

    Anerkannt ist zwar, daß ein Härteausgleich stets stattfinden muß, wo die Einbeziehung einer früher verhängten Strafe an deren zwischenzeitlicher Vollstreckung scheitert (BGHSt 31, 102 f. [BGH 29.07.1982 - 4 StR 75/82]; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 3); das gilt jedoch nicht, wenn die frühere Strafe erlassen worden ist (BGH NStZ 1983, 261).
  • BGH, 12.11.1996 - 4 StR 519/96

    Auswirkungen einer Alkoholaufnahme im Zustand verminderter Schuldfähigkeit -

    Darüber hinaus hat das Landgericht - wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 7. Oktober 1996 zu Recht beanstandet - auch nicht berücksichtigt, daß nach den Feststellungen (UA 5) bei der Bemessung der Strafe ein Härteausgleich für die nicht mehr mögliche Gesamtstrafenbildung mit der Strafe aus der Verurteilung vom 8. März 1995 in Betracht kommt (vgl. BGHSt 31, 102, 103 [BGH 29.07.1982 - 4 StR 75/82]; 33, 131, 132 [BGH 23.01.1985 - 1 StR 645/84]; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 3 m.w.N.).
  • BGH, 30.10.1996 - 2 StR 539/96

    Neufestsetzung der Einzelstrafen unter Berücksichtigung des Härteausgleichs -

    Bei ihrer Bemessung mußte ein Härteausgleich dafür gewährt werden, daß der Angeklagte inzwischen die Gesamtfreiheitsstrafe aus dem Urteil des Kreisgerichts Zwickau verbüßt hatte und eine Einbeziehung der ihr zugrunde liegenden Einzelstrafen mithin nicht mehr möglich war (BGHSt 31, 102 [BGH 29.07.1982 - 4 StR 75/82]; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 1 und 3 m.w.N.).
  • BGH, 02.09.1994 - 2 StR 360/94

    Versäumung der Gesamtstrafenbildung durch das erkennende Gericht

  • BGH, 13.07.1994 - 2 StR 293/94

    Gesamtstrafe - Strafzumessung - Nachträgliche Gesamtstrafenbildung

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