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   BGH, 14.04.2015 - 3 StR 602/14   

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https://dejure.org/2015,11532
BGH, 14.04.2015 - 3 StR 602/14 (https://dejure.org/2015,11532)
BGH, Entscheidung vom 14.04.2015 - 3 StR 602/14 (https://dejure.org/2015,11532)
BGH, Entscheidung vom 14. April 2015 - 3 StR 602/14 (https://dejure.org/2015,11532)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 86 StGB; § 86a StGB; § 111 StGB; § 130 StGB
    Propagandamittel verfassungswidriger Organisationen (Erforderlichkeit eines aggressiv-kämpferischen Elements; Abgrenzung zur bloßen Verwendung von verfassungswidrigen Kennzeichen); Volksverhetzung (betroffener Personenkreis; Abgrenzbarkeit zur Gesamtbevölkerung); ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 11 Abs 3 StGB, § 86 Abs 2 StGB, § 111 StGB, § 130 Abs 1 StGB
    Staatsschutzdelikte und Volksverhetzung: Begriff des Propagandamittels; Verbreiten einer fremden Erklärung als Volksverhetzung und öffentliche Aufforderung zu Straftaten

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 86 Abs. 1 StGB, § 86 StGB, § 11 Abs. 3 StGB, § 86 Abs. 2 StGB, § 130 StGB, § 130 Abs. 2 StGB, § 129 Abs. 4 StGB, § 129 StGB, § 86a Abs. 1 Nr. 1 StGB, §§ 111, 27 StGB, § 130 Abs. 1 StGB, § 111 StGB, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Rädelsführerschaft in einer kriminellen Vereinigung in Tateinheit mit Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und mit Volksverhetzung

  • rewis.io

    Staatsschutzdelikte und Volksverhetzung: Begriff des Propagandamittels; Verbreiten einer fremden Erklärung als Volksverhetzung und öffentliche Aufforderung zu Straftaten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 86 Abs. 1; StGB § 86 Abs. 2
    Rädelsführerschaft in einer kriminellen Vereinigung in Tateinheit mit Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und mit Volksverhetzung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Strafrecht: Propagandamittel im Sinne des §86 StGB

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Volksverhetzung: Unterscheidbare Personengruppe Notwendig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    "Ausländerhure" als Volksverhetzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 512
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Köln, 09.06.2020 - 1 RVs 77/20

    Pauschale Beleidigung von Frauen stellt Volksverhetzung dar

    Soweit diese Merkmale als politischer, nationaler, ethnischer, rassischer, religiöser, weltanschaulicher, sozialer, wirtschaftlicher oder beruflicher Art bezeichnet werden, wird diese - scheinbare - Einengung umstandslos durch die Zufügung der Worte "oder sonstiger" wieder aufgehoben (BGH NStZ 2015, 512 [513]; MüKo-StGB- Schäfer , 3. Auflage 2017, § 130 Rz. 30; LK-StGB- Krauß ,12. Auflage 2009, § 130 Rz. 26; AnwKomm-StGB- Graf v. Schlieffen , 3. Auflage 2020, § 130 Rz. 4).

    Der Bundesgerichtshof hat - worauf die Beschwerdeführerin mit Recht hinweist - den volksverhetzenden Charakter der Wendung "Ausländerhure" nicht deswegen verneint, weil sich das Unterscheidungsmerkmal auf das Geschlecht bezieht (BGH NStZ 2015, 512 [513]).

  • OLG Hamm, 07.09.2017 - 4 RVs 103/17

    Volksverhetzung durch Facebook-Kommentare

    Dieser Begriff umfasst alle Personenmehrheiten, die aufgrund gemeinsamer äußerer oder innerer Merkmale als unterscheidbarer Teil von der Gesamtheit der Bevölkerung abgrenzbar sind (vgl. BGH, NStZ 2015, 512, 513).
  • BGH, 17.10.2017 - 3 StR 109/17

    Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole (persönliches Äußerungsdelikt;

    Nicht erkennbar gewordene Umstände, beispielsweise eine weder in der Äußerung selbst noch in den Begleitumständen zum Ausdruck gekommene innere Einstellung des Täters, sind aus Sicht des Empfängerhorizonts dagegen ohne Belang (vgl. BGH, Urteile vom 23. August 1979 - 4 StR 207/79, juris Rn. 7; vom 20. Juli 1961 - 3 StR 21/61, NJW 1961, 1932, 1933; vom 3. April 2008 - 3 StR 394/07, juris Rn. 8 (zu § 130 StGB, insoweit in BGHR StGB § 130 Nr. 1 Bevölkerungsteil 3 nicht abgedruckt); Beschluss vom 14. April 2015 - 3 StR 602/14, NStZ 2015, 512, 513 (zu § 130 Abs. 1 StGB)).
  • BGH, 30.10.2018 - 3 StR 167/18

    Volksverhetzung (Leugnen oder Verherrlichen des Holocausts; böswillige

    Nicht erkennbar gewordene Umstände, beispielsweise eine weder in der Äußerung selbst noch in den Begleitumständen zum Ausdruck gekommene innere Einstellung des Täters, sind dagegen ohne Belang (vgl. BGH, Beschluss vom 14. April 2015 - 3 StR 602/14, NStZ 2015, 512, 513).
  • OLG Celle, 11.10.2022 - 2 Ss 127/22

    Strafbarkeit des Hochladens von fremdenfeindlichen und nationalsozialistische

    Insoweit macht die Revision zwar im Ansatz zutreffend geltend, dass es sich bei der Tat nach § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB um ein persönliches Äußerungsdelikt handelt und das Verbreiten fremder Erklärungen nur dann den Tatbestand erfüllt, wenn der Täter sich den volksverhetzenden Inhalt erkennbar zu eigen macht (vgl. Fischer, a.a.O., § 130, Rn. 11; BGH, Beschl. v. 14.4.2015 - 3 StR 602/14; NStZ 2015, 512).
  • OVG Sachsen, 21.05.2019 - 3 B 136/19

    Wahlplakate; Volksverhetzung; Menschenwürde; Volksverräter; Migration;

    14 Hiervon ausgehend ist es zutreffend, wenn das Verwaltungsgericht davon ausgegangen ist, dass es sich im Hinblick auf die "Volksverräter" um einen nicht i. S. v. § 130 Abs. 2 Nr. 1 c, Abs. 1 Nr. 1 StGB aufgrund gemeinsamer äußerer und innerer Merkmale abgrenzbaren Teil der Bevölkerung handelt, der zahlenmäßig von einiger Erheblichkeit ist (vgl. zum Begriff des Bevölkerungsteils: BGH, Beschl. v. 14. April 2015 - 3 StR 602/14 -, juris Rn. 10).
  • OVG Sachsen, 23.05.2019 - 3 B 155/19

    Abhängung von Wahlplakaten; Migration; Volksverhetzung; böswilliges

    13 Dies zugrunde gelegt ist das Verwaltungsgericht zutreffend davon ausgegangen, dass es sich bei den sinngemäß in Bezug genommenen Migranten um eine i. S. v. § 130 Abs. 2 Nr. 1 c, Abs. 1 Nr. 1 StGB aufgrund gemeinsamer äußerer und innerer Merkmale abgrenzbaren Teil der Bevölkerung handelt, der zahlenmäßig von einiger Erheblichkeit ist (vgl. zum Begriff des Bevölkerungsteils: BGH, Beschl. v. 14. April 2015 - 3 StR 602/14 -, juris Rn. 10).
  • LG Bonn, 18.09.2020 - 51 Ns 19/20
    Der Bundesgerichtshof hat - worauf die Beschwerdeführerin mit Recht hinweist - den volksverhetzenden Charakter der Wendung "Ausländerhure" nicht deswegen verneint, weil sich das Unterscheidungsmerkmal auf das Geschlecht bezieht (BGH NStZ 2015, 512 [513]).
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