Rechtsprechung
BGH, 05.01.1999 - 3 StR 602/98 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- HRR Strafrecht
§ 406a Abs. 2 Satz 2 StPO; § 349 Abs. 2, 4 StPO; § 46 Abs. 2 StGB
Erweiterung des Beschlusses nach § 349 Abs. 2 oder 4 StPO auf das Rechtsmittel gegen die Zubilligung einer Entschädigung ohne Bindung an den Antrag des Generalbundesanwalts; Strafzumessung unter Berücksichtigung verjährter Taten; Wirksame Beschränkung eines Rechtsmittels - Judicialis
StPO § 406 a Abs. 2 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 406a Abs. 2 S. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Entscheidung des Rechtsmittelgerichts ohne Hauptverhandlung bei Befinden über die Zubilligung einer Entschädigung; Bemessung von Schmerzensgeld
Papierfundstellen
- NJW 1999, 1123
- NStZ 1999, 260
Wird zitiert von ... (14)
- BGH, 08.10.2014 - 2 StR 137/14
Anfragebeschluss; Vorlagebeschluss; Bemessung der billigen Entschädigung in Geld …
Dem folgend erachten auch die Strafsenate des Bundesgerichtshofs die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers und des Geschädigten als für die Bemessung des Schmerzensgeldes regelmäßig bedeutsame Umstände, mit der Folge, dass eine fehlende Erörterung in den Urteilsgründen einen durchgreifenden Rechtsfehler darstellen kann, der auf die Sachrüge zur Aufhebung des Urteils führt (…vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 9. Juni 1993 - 2 StR 232/93, BGHR StPO § 403 Anspruch 4, vom 21. August 1996 - 2 StR 263/96, BGHR StPO § 404 Abs. 1 Entscheidung 5, …und vom 26. August 1998 - 2 StR 151/98, BGHR StPO § 403 Anspruch 6; Urteil vom 5. März 2014 - 2 StR 503/13, insoweit in NStZ-RR 2014, 185 nicht abgedruckt; BGH, Beschlüsse vom 30. Oktober 1992 - 3 StR 478/92, BGHR StPO § 403 Anspruch 3, vom 5. Januar 1999 - 3 StR 602/98, NJW 1999, 1123, 1124…, vom 2. September 2014 - 3 StR 325/14 juris Rn. 3 …und vom 18. Juni 2014 - 4 StR 217/14 juris Rn. 3). - BGH, 14.04.2016 - 2 StR 137/14
Vorlage an die Vereinigten Großen Senate des Bundesgerichtshofs; Bemessung der …
Dem folgend haben auch die Strafsenate des Bundesgerichtshofs die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers und des Geschädigten als für die Bemessung des Schmerzensgeldes regelmäßig bedeutsame Umstände erachtet, mit der Folge, dass eine fehlende Erörterung in den Urteilsgründen einen durchgreifenden Rechtsfehler darstellen kann, der auf die Sachrüge zur Aufhebung des Urteils führt (…vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 9. Juni 1993 - 2 StR 232/93, BGHR StPO § 403 Anspruch 4, vom 21. August 1996 - 2 StR 263/96, BGHR StPO § 404 Abs. 1 Entscheidung 5, …und vom 26. August 1998 - 2 StR 151/98, BGHR StPO § 403 Anspruch 6; Urteil vom 5. März 2014 - 2 StR 503/13, insoweit in NStZ-RR 2014, 185 nicht abgedruckt; BGH, Beschlüsse vom 30. Oktober 1992 - 3 StR 478/92, BGHR StPO § 403 Anspruch 3, vom 5. Januar 1999 - 3 StR 602/98, NJW 1999, 1123, 1124…, vom 2. September 2014 - 3 StR 325/14 juris Rn. 3 …und vom 18. Juni 2014 - 4 StR 217/14 juris Rn. 3).Aber auch dann, wenn "Anhaltspunkte für außergewöhnliche wirtschaftliche Verhältnisse' bzw. dafür, dass sie "nach unten oder oben' irgendwelche Besonderheiten aufweisen, fehlen, worauf in der Praxis vielfach abgestellt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Januar 1999 - 3 StR 602/98, NStZ 1999, 260, 261;… Urteil vom 7. Februar 1995 - 1 StR 668/94, BGHR StPO § 404 Abs. 1 Entscheidung 3), kann ein Einfluss der wirtschaftlichen Verhältnisse auf die Bemessung des Schmerzensgeldes nicht ohne weiteres ausgeschlossen werden.
- BGH, 05.03.2015 - 3 ARs 29/14
Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse von Schädiger und Geschädigtem …
Ebenso hat der 3. Strafsenat (Beschluss vom 5. Januar 1999 - 3 StR 602/98, NJW 1999, 1123, 1124) einen Verstoß gegen tatrichterliche Erörterungspflichten bei der Bemessung des Schmerzensgelds mit der Begründung verneint, es seien keine Anhaltspunkte für "außergewöhnliche" wirtschaftliche Verhältnisse ersichtlich, die maßgeblichen Einfluss auf die Bestimmung des Schmerzensgeldes hätten gewinnen können.
- BGH, 14.04.2016 - 2 StR 337/14 Dem folgend haben auch die Strafsenate des Bundesgerichtshofs die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers und des Geschädigten als für die Bemessung des Schmerzensgeldes regelmäßig bedeutsame Umstände erachtet, mit der Folge, dass eine fehlende Erörterung in den Urteilsgründen einen durchgreifenden Rechtsfehler darstellen kann, der auf die Sachrüge zur Aufhebung des Urteils führt (…vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 9. Juni 1993 - 2 StR 232/93, BGHR StPO § 403 Anspruch 4, vom 21. August 1996 - 2 StR 263/96, BGHR StPO § 404 Abs. 1 Entscheidung 5, …und vom 26. August 1998 - 2 StR 151/98, BGHR StPO § 403 Anspruch 6; Urteil vom 5. März 2014 - 2 StR 503/13, insoweit in NStZ-RR 2014, 185 nicht abgedruckt; BGH, Beschlüsse vom 30. Oktober 1992 - 3 StR 478/92, BGHR StPO § 403 Anspruch 3, vom 5. Januar 1999 - 3 StR 602/98, NJW 1999, 1123, 1124…, vom 2. September 2014 - 3 StR 325/14 juris Rn. 3 …und vom 18. Juni 2014 - 4 StR 217/14 juris Rn. 3).
Aber auch dann, wenn "Anhaltspunkte für außergewöhnliche wirtschaftliche Verhältnisse" bzw. dafür, dass sie "nach unten oder oben" irgendwelche Besonderheiten aufweisen, fehlen, worauf in der Praxis vielfach abgestellt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Januar 1999 - 3 StR 602/98, NStZ 1999, 260, 261;… Urteil vom 7. Februar 1995 - 1 StR 668/94, BGHR StPO § 404 Abs. 1 Entscheidung 3), kann ein Einfluss der wirtschaftlichen Verhältnisse auf die Bemessung des Schmerzensgeldes nicht ohne weiteres ausgeschlossen werden.
- BGH, 21.08.2002 - 5 StR 291/02
Grundurteil; Adhäsionsverfahren; Feststellungsantrag; Leistungsantrag; Absehen …
Soweit es allein um die Entscheidung im Adhäsionsverfahren geht, ermöglicht die spezialgesetzliche Vorschrift des § 406a Abs. 2 Satz 2 StPO aus Gründen der Prozeßökonomie generell eine Beschlußfassung ohne Hauptverhandlung (BGHR StPO § 406a Abs. 2 Beschluß 1). - BGH, 28.06.2022 - 3 StR 142/22
Quälen und rohes Misshandeln von Schutzbefohlenen (Konkurrenzen; Zusammenfassung …
Hierüber kann der Senat gemäß § 406a Abs. 2 Satz 2 StPO durch Beschluss trotz des hierzu abweichenden Antrages des Generalbundesanwalts entscheiden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Januar 1999 - 3 StR 602/98, BGHR StPO § 406a Abs. 2 Beschluss 1; vom 21. August 2002 - 5 StR 291/02, BGHSt 47, 378, 383). - BGH, 12.03.2014 - 4 StR 572/13
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Vorliegen eines …
d) Der Senat ist nicht gehindert, wegen der Zubilligung der Entschädigung abweichend vom Antrag des Generalbundesanwalts durch Beschluss zu entscheiden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 2009 - 2 StR 239/09, NStZ-RR 2009, 382; vom 5. Januar 1999 - 3 StR 602/98, BGHR StPO § 406a Abs. 2 Beschluss 1). - BGH, 03.04.2007 - 3 StR 92/07
Entschädigung der Nebenklage (Stellung des Adhäsionsantrags)
Ungeachtet des Antrags des Generalbundesanwalts kann der Senat in einem solchen Fall durch Beschluss gemäß § 349 Abs. 2 StPO entscheiden (vgl. u. a. Senat NStZ 1999, 260, 261). - BGH, 02.09.2014 - 3 StR 346/14
Entscheidung über die Zubilligung einer Entschädigung im Beschlusswege bei im …
Dies erfordert, auch dann eine Entscheidung im Beschlusswege zuzulassen, wenn im Übrigen - wie hier - wegen der Schuld- und Straffrage die Voraussetzungen des § 349 Abs. 2 StPO vorliegen, da der Gesetzgeber vermeiden wollte, dass allein wegen der Adhäsionsentscheidung eine Hauptverhandlung stattfindet (BGH, Beschlüsse vom 5. Januar 1999 - 3 StR 602/98, NJW 1999, 1123, 1124 …und vom 3. April 2007 - 3 StR 92/07, juris Rn. 5). - BGH, 27.09.2007 - 4 StR 324/07
Entscheidung über die Zinsen im Adhäsionsverfahren (wirksame Stellung des …
Er ist nicht gehindert, wegen der Zubilligung der Entschädigung abweichend vom Antrag des Generalbundesanwalts zu entscheiden (vgl. BGH NStZ 1999, 260, 261;… Meyer-Goßner aaO § 349 Rdn. 22 aE). - BGH, 08.07.2009 - 2 StR 239/09
Auslegung eines Adhäsionsantrags hinsichtlich des Zinslaufs
- BGH, 11.01.2022 - 6 StR 573/21
Versuchter schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (Versuchsbeginn: …
- BGH, 04.06.2014 - 4 StR 104/14
Adhäsionsverfahren: Heilung der unterlassenen rechtzeitigen Zustellung des …
- BGH, 13.01.2021 - 1 StR 460/20
Verwerfung der Revision als unbegründet