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   BGH, 14.04.1993 - 3 StR 604/92   

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BGH, 14.04.1993 - 3 StR 604/92 (https://dejure.org/1993,9885)
BGH, Entscheidung vom 14.04.1993 - 3 StR 604/92 (https://dejure.org/1993,9885)
BGH, Entscheidung vom 14. April 1993 - 3 StR 604/92 (https://dejure.org/1993,9885)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Schuldspruchänderung wegen fehlerhafter Wahlgegenüberstellung

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 14.04.1993 - 3 StR 604/92
    Der Tatrichter muß ohne Bindung an gesetzliche Beweisregeln und nur seinem Gewissen verantwortlich prüfen, ob er sich von einem bestimmten Sachverhalt, insbesondere der Täterschaft des Angeklagten, überzeugen kann oder nicht (BGHSt 29, 18, 20).
  • BGH, 08.01.1988 - 2 StR 551/87

    Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Bekundungen einer Zeugin in einem

    Auszug aus BGH, 14.04.1993 - 3 StR 604/92
    Nur wenn sich der Tatrichter mit allen wesentlichen für und gegen den Angeklagten sprechenden Umständen auseinandergesetzt hat, kann seine subjektive Überzeugung eine rechtsfehlerfreie Entscheidungsgrundlage bilden (vgl. BGH NStZ 1988, 236, 237 m.w.Nachw.).
  • BGH, 19.01.1999 - 1 StR 171/98

    Mord durch vergiftetes Eis nicht beweisbar

    Bei dieser Sachlage fehlt endgültig eine objektiv hohe Wahrscheinlichkeit der Tatbegehung durch die Angeklagte, die aber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Voraussetzung für eine Verurteilung wäre (BGHR StPO § 261 Identifizierung 6; BGH StV 1993, 510, 511; 1995, 453; NStZ 1988, 236, 237; BGH bei Kusch NStZ 1997, 377; BGH, Beschl. vom 29. Juli 1991 - 5 StR 278191 - Urt. vom 13. August 1991 - 5 StR 231191; Urt vom 14. April 1993 - 3 StR 604/92) und nicht allein durch die, für die Verurteilung freilich zusätzlich erforderliche, subjektive richterliche Überzeugung ersetzt werden kann.
  • BGH, 02.12.1994 - 2 StR 362/94

    Submissionsabsprache - Beweiswürdigung

    Dabei ist es für die richterliche Überzeugung erforderlich aber auch genügend, daß ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit besteht, demgegenüber vernünftige Zweifel nicht mehr auftauchen können (vgl. BGHSt 34, 29, 34; BGHR StPO § 261 Einlassung 5, Überzeugungsbildung 20; § 267 Abs. 5 Freispruch 4; BGH, Urt. v. 14. April 1993 - 3 StR 604/92 und vom 8. September 1994 - 4 StR 364/94).
  • OLG Düsseldorf, 15.09.1994 - 5 Ss OWi 302/94
    Nur wenn sich der Tatrichter mit allen wesentlichen für und gegen den Betroffenen sprechenden Umständen auseinandergesetzt hat, kann seine subjektive Überzeugung eine rechtsfehlerfreie Entscheidungsgrundlage bilden (BGH Urt. vom 14. April 1993 - 3 StR 604/92 - BGH NStZ 1988, 236, 237 m.w.N.).
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