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   BGH, 25.01.2018 - 3 StR 613/17   

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https://dejure.org/2018,3755
BGH, 25.01.2018 - 3 StR 613/17 (https://dejure.org/2018,3755)
BGH, Entscheidung vom 25.01.2018 - 3 StR 613/17 (https://dejure.org/2018,3755)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 2018 - 3 StR 613/17 (https://dejure.org/2018,3755)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Freiheitsanspruch eines schwer erkrankten und zur Freiheitsstrafe verurteilten Täters hinsichtlich Überprüfung des Strafausspruchs

  • rewis.io

    Strafzumessung: Berücksichtigung einer geringen Lebenserwartung des Angeklagten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 1 Abs. 1 S. 1; GG Art. 2 Abs. 2
    Freiheitsanspruch eines schwer erkrankten und zur Freiheitsstrafe verurteilten Täters hinsichtlich Überprüfung des Strafausspruchs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafzumessung: Wenn die Freiheitsstrafe länger als die restliche Lebenserwartung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Strafzumessung und Lebenserwartung

  • Akte Recht (Lehrstuhl Prof. Safferling) PDF (Kurzinformation)

    Fehlende Erwägungen des Tatgerichts hinsichtlich eines Ausgleichs der Schuld durch geringere Strafe im Falle einer die Restlebenserwartung des Angeklagten übersteigenden Freiheitsstrafe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2018, 331
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.04.1987 - 2 StR 107/87

    Überprüfung vager Angaben; Aufdeckung einer anderen Tat

    Auszug aus BGH, 25.01.2018 - 3 StR 613/17
    Diese stößt daher auf durchgreifende rechtliche Bedenken, weil es jedenfalls in solchen Fällen vor dem Hintergrund, dass einem zu einer Freiheitsstrafe Verurteilten im Hinblick auf den aus der Menschenwürde folgenden Freiheitsanspruch (Art. 2 Abs. 2 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG) grundsätzlich eine realistische Chance verbleiben muss, seine Freiheit wieder zu erlangen (BVerfG, Urteil vom 21. Juni 1977 - 1 BvL 14/76, BVerfGE 45, 187, 228 f., 239; Beschlüsse vom 22. Mai 1995 - 2 BvR 671/95, NStZ 1996, 53, 54; vom 24. April 1986 - 2 BvR 1146/85, BVerfGE 72, 105, 115 ff.), einer ausdrücklichen Erörterung bedarf, ob ein Ausgleich der Schuld möglicherweise auch noch durch eine geringere als die sonst schuldangemessene Strafe erreicht werden kann (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 23. Oktober 1986 - 2 StR 528/86, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 3; Urteil vom 29. April 1987 - 2 StR 107/87, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 7).
  • BVerfG, 22.05.1995 - 2 BvR 671/95

    Grundrechtliche Vorgaben der vollstreckungsrechtlichen Gesamtwürdigung nach §§

    Auszug aus BGH, 25.01.2018 - 3 StR 613/17
    Diese stößt daher auf durchgreifende rechtliche Bedenken, weil es jedenfalls in solchen Fällen vor dem Hintergrund, dass einem zu einer Freiheitsstrafe Verurteilten im Hinblick auf den aus der Menschenwürde folgenden Freiheitsanspruch (Art. 2 Abs. 2 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG) grundsätzlich eine realistische Chance verbleiben muss, seine Freiheit wieder zu erlangen (BVerfG, Urteil vom 21. Juni 1977 - 1 BvL 14/76, BVerfGE 45, 187, 228 f., 239; Beschlüsse vom 22. Mai 1995 - 2 BvR 671/95, NStZ 1996, 53, 54; vom 24. April 1986 - 2 BvR 1146/85, BVerfGE 72, 105, 115 ff.), einer ausdrücklichen Erörterung bedarf, ob ein Ausgleich der Schuld möglicherweise auch noch durch eine geringere als die sonst schuldangemessene Strafe erreicht werden kann (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 23. Oktober 1986 - 2 StR 528/86, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 3; Urteil vom 29. April 1987 - 2 StR 107/87, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 7).
  • BGH, 23.10.1986 - 2 StR 528/86

    Anforderungen an die Verneinung eines minder schweren Falles eines Raubes bei

    Auszug aus BGH, 25.01.2018 - 3 StR 613/17
    Diese stößt daher auf durchgreifende rechtliche Bedenken, weil es jedenfalls in solchen Fällen vor dem Hintergrund, dass einem zu einer Freiheitsstrafe Verurteilten im Hinblick auf den aus der Menschenwürde folgenden Freiheitsanspruch (Art. 2 Abs. 2 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG) grundsätzlich eine realistische Chance verbleiben muss, seine Freiheit wieder zu erlangen (BVerfG, Urteil vom 21. Juni 1977 - 1 BvL 14/76, BVerfGE 45, 187, 228 f., 239; Beschlüsse vom 22. Mai 1995 - 2 BvR 671/95, NStZ 1996, 53, 54; vom 24. April 1986 - 2 BvR 1146/85, BVerfGE 72, 105, 115 ff.), einer ausdrücklichen Erörterung bedarf, ob ein Ausgleich der Schuld möglicherweise auch noch durch eine geringere als die sonst schuldangemessene Strafe erreicht werden kann (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 23. Oktober 1986 - 2 StR 528/86, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 3; Urteil vom 29. April 1987 - 2 StR 107/87, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 7).
  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 25.01.2018 - 3 StR 613/17
    Diese stößt daher auf durchgreifende rechtliche Bedenken, weil es jedenfalls in solchen Fällen vor dem Hintergrund, dass einem zu einer Freiheitsstrafe Verurteilten im Hinblick auf den aus der Menschenwürde folgenden Freiheitsanspruch (Art. 2 Abs. 2 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG) grundsätzlich eine realistische Chance verbleiben muss, seine Freiheit wieder zu erlangen (BVerfG, Urteil vom 21. Juni 1977 - 1 BvL 14/76, BVerfGE 45, 187, 228 f., 239; Beschlüsse vom 22. Mai 1995 - 2 BvR 671/95, NStZ 1996, 53, 54; vom 24. April 1986 - 2 BvR 1146/85, BVerfGE 72, 105, 115 ff.), einer ausdrücklichen Erörterung bedarf, ob ein Ausgleich der Schuld möglicherweise auch noch durch eine geringere als die sonst schuldangemessene Strafe erreicht werden kann (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 23. Oktober 1986 - 2 StR 528/86, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 3; Urteil vom 29. April 1987 - 2 StR 107/87, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 7).
  • BVerfG, 24.04.1986 - 2 BvR 1146/85

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 25.01.2018 - 3 StR 613/17
    Diese stößt daher auf durchgreifende rechtliche Bedenken, weil es jedenfalls in solchen Fällen vor dem Hintergrund, dass einem zu einer Freiheitsstrafe Verurteilten im Hinblick auf den aus der Menschenwürde folgenden Freiheitsanspruch (Art. 2 Abs. 2 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG) grundsätzlich eine realistische Chance verbleiben muss, seine Freiheit wieder zu erlangen (BVerfG, Urteil vom 21. Juni 1977 - 1 BvL 14/76, BVerfGE 45, 187, 228 f., 239; Beschlüsse vom 22. Mai 1995 - 2 BvR 671/95, NStZ 1996, 53, 54; vom 24. April 1986 - 2 BvR 1146/85, BVerfGE 72, 105, 115 ff.), einer ausdrücklichen Erörterung bedarf, ob ein Ausgleich der Schuld möglicherweise auch noch durch eine geringere als die sonst schuldangemessene Strafe erreicht werden kann (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 23. Oktober 1986 - 2 StR 528/86, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 3; Urteil vom 29. April 1987 - 2 StR 107/87, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 7).
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