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Rechtsprechung
   BGH, 18.05.1994 - 3 StR 628/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2335
BGH, 18.05.1994 - 3 StR 628/93 (https://dejure.org/1994,2335)
BGH, Entscheidung vom 18.05.1994 - 3 StR 628/93 (https://dejure.org/1994,2335)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 1994 - 3 StR 628/93 (https://dejure.org/1994,2335)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ausschluß eines Richters - Rechtliches Gehör - Erneute Entscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 23

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 269
  • NStZ 1994, 447
  • NStZ 1994, 539
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.08.1991 - 1 StR 438/91

    ehemalige Richterin als Staatsanwältin - § 22 StPO, Beteiligung einer

    Auszug aus BGH, 18.05.1994 - 3 StR 628/93
    Dem entspricht es, daß nach gefestigter Rechtsprechung ein Richter, der in einem vom Revisionsgericht aufgehobenen Urteil mitgewirkt hat, erneut in der zurückverwiesenen Sache mitentscheiden darf, ohne grundsätzlich als befangen zu gelten (BGHSt 21, 142, 143; 24, 336 ff [BGH 27.04.1972 - 4 StR 149/72]; BGH NStZ 1991, 595).
  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 964/82

    Richter - Revision - Beschwerdeführer - Entscheidung - Wiederaufnahmeantrag -

    Auszug aus BGH, 18.05.1994 - 3 StR 628/93
    Nichts anderes gilt für das vorliegende Verfahren, bei dem in entsprechender Anwendung des § 33 a StPO (vgl. BVerfGE 63, 77, 79) [BVerfG 12.01.1983 - 2 BvR 964/82] die unterbliebene Hauptverhandlung und damit die verfahrensrechtlich gebotene, über das schriftliche Verfahren hinausgehende Anhörung des Angeklagten nachgeholt wird.
  • BVerfG, 26.01.1971 - 2 BvR 443/69

    Begriff des "mitwirkenden" Richters

    Auszug aus BGH, 18.05.1994 - 3 StR 628/93
    Im übrigen wird "das deutsche Verfahrensrecht von der Auffassung beherrscht, daß der Richter auch dann unvoreingenommen an die Beurteilung einer Sache herantrete, wenn er sich schon früher über denselben Sachverhalt ein Urteil gebildet habe" (BVerfGE 30, 149, 153) [BVerfG 26.01.1971 - 2 BvR 443/69].
  • BGH, 09.09.1966 - 4 StR 261/66
    Auszug aus BGH, 18.05.1994 - 3 StR 628/93
    Dem entspricht es, daß nach gefestigter Rechtsprechung ein Richter, der in einem vom Revisionsgericht aufgehobenen Urteil mitgewirkt hat, erneut in der zurückverwiesenen Sache mitentscheiden darf, ohne grundsätzlich als befangen zu gelten (BGHSt 21, 142, 143; 24, 336 ff [BGH 27.04.1972 - 4 StR 149/72]; BGH NStZ 1991, 595).
  • BGH, 27.04.1972 - 4 StR 149/72

    Voraussetzungen der Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit -

    Auszug aus BGH, 18.05.1994 - 3 StR 628/93
    Dem entspricht es, daß nach gefestigter Rechtsprechung ein Richter, der in einem vom Revisionsgericht aufgehobenen Urteil mitgewirkt hat, erneut in der zurückverwiesenen Sache mitentscheiden darf, ohne grundsätzlich als befangen zu gelten (BGHSt 21, 142, 143; 24, 336 ff [BGH 27.04.1972 - 4 StR 149/72]; BGH NStZ 1991, 595).
  • BGH, 09.12.1983 - 2 StR 452/83

    Vermutete Befangenheit von Richtern als Prozesshindernis - Rechtswidrige

    Auszug aus BGH, 18.05.1994 - 3 StR 628/93
    Solche Umstände können auch nicht darin gesehen werden, daß die frühere Entscheidung vom 2. März 1994 infolge eines Versehens in einer unzulässigen Verfahrensart erging, denn auch eine fehlerhafte Rechtsanwendung kann grundsätzlich eine Ablehnung nicht rechtfertigen (vgl. BGH VRS 41, 203, 205; BGH NJW 1984, 1907, 1909).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BGH, 18.05.1994 - 3 StR 628/93
    Denn der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) gewährleistet den Verfahrensbeteiligten das Recht, sich nicht nur zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage zu äußern (BVerfG NJW 1992, 2877).
  • BGH, 18.11.2008 - 1 StR 541/08

    Unbegründete Befangenheitsanträge gegen vorbefasste Mitglieder des 1. Strafsenats

    Hat sich ein Richter im früheren Verfahren sachlich verhalten, so rechtfertigen auch Prozessverstöße oder Fehler bei der Anwendung des materiellen Rechts grundsätzlich nicht die Annahme seiner Voreingenommenheit gegenüber dem Angeklagten (vgl. BGH, Beschl. vom 18. Mai 1994 - 3 StR 628/93).
  • BVerfG, 27.04.2007 - 2 BvR 1674/06

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs als

    Schon in der bisherigen fachgerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass bei der Behandlung derartiger Befangenheitsanträge die Gefahr einer unzulässigen Entscheidung in eigener Sache und einer sich daraus regelmäßig ergebenden Besorgnis der Befangenheit besonders groß ist (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 1991 - 1 StR 120/90 -, NJW 1992, S. 763 f.; BGH, Urteil vom 9. Dezember 1983 - 2 StR 452/83 -, NJW 1984, S. 1907 = NStZ 1984, S. 419 m. Anm. Gössel; anders unter Annahme eines Ausnahmefalls BGH, NStZ 1994, S. 447 f. und hieran anschließend Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Februar 1995 - 2 BvR 1406/94 -, NJW 1995, S. 2914).
  • BGH, 14.10.2015 - 5 StR 273/15

    Organisatorische Anforderungen an die Schöffengeschäftsstelle bei Zuziehung eines

    Ein Richter ist demgegenüber nicht etwa allein deshalb kraft Gesetzes oder wegen Besorgnis der Befangenheit von der Ausübung des Richteramts in einer vom Revisionsgericht zurückverwiesenen Sache ausgeschlossen, weil er bereits an der aufgehobenen Entscheidung mitgewirkt hatte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Mai 1994 - 3 StR 628/93, NStZ 1994, 447; vom 27. August 1991 - 1 StR 438/91, NStZ 1991, 595, und vom 27. April 1972 - 4 StR 149/72, BGHSt 24, 336; Urteil vom 9. September 1966 - 4 StR 261/66, BGHSt 21, 142).
  • BGH, 17.11.1999 - 2 StR 313/99

    Befangenheit wegen fehlerhafter Strafmaßzusage

    (BGHSt 24, 336, 337; BGH NStZ 1994, 447; BGH bei Kusch NStZ 1995, 218; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 24 Rdn. 14; Pfeiffer in KK-StPO 4. Aufl. § 24 Rdn. 6; anders für grobe Rechtsfehler: Lemke in HK-StPO 2. Aufl. § 24 Rdn. 23; Wendisch in Löwe-Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 24 Rdn. 37; vgl. auch Rudolphi in SK-StPO § 24 Rdn. 24); darin macht auch die Verletzung von Anhörungspflichten keine Ausnahme.
  • BGH, 28.11.2012 - 5 StR 416/12

    Besetzungseinwand (Mitwirkung eines bereits an der aufgehobenen Entscheidung

    Zwar ist ein Richter nicht etwa allein deshalb kraft Gesetzes oder wegen Besorgnis der Befangenheit von der Ausübung des Richteramts in einer vom Revisionsgericht zurückverwiesenen Sache ausgeschlossen, weil er bereits an der aufgehobenen Entscheidung mitgewirkt hatte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Mai 1994 - 3 StR 628/93, NStZ 1994, 447; vom 27. August 1991 - 1 StR 438/91, NStZ 1991, 595, und vom 27. April 1972 - 4 StR 149/72, BGHSt 24, 336; Urteil vom 9. September 1966 - 4 StR 261/66, BGHSt 21, 142).
  • BGH, 17.03.2003 - AnwSt (R) 3/02

    Ausschluß eines Richters im anwaltsgerichtlichen Verfahren wegen Vorbefassung im

    Ein besonders gelagerter Sachverhalt, der eine Besorgnis der Befangenheit der Richterin aufgrund ihrer Mitwirkung im strafrechtlichen Revisionsverfahren - ungeachtet ihrer Berichterstattung dort - rechtfertigen würde, liegt - in Übereinstimmung mit der Auffassung von Generalbundesanwalt und Verteidigung - insbesondere unter Berücksichtigung des Charakters der im Revisionsverfahren im Straf- wie im anwaltsgerichtlichen Verfahren vorzunehmenden Rechtsüberprüfung nicht vor (vgl. BGHSt aaO S. 374; BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 9 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 29.06.1994 - 3 StR 628/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2841
BGH, 29.06.1994 - 3 StR 628/93 (https://dejure.org/1994,2841)
BGH, Entscheidung vom 29.06.1994 - 3 StR 628/93 (https://dejure.org/1994,2841)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 1994 - 3 StR 628/93 (https://dejure.org/1994,2841)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Relevanz eines unabsichtlich abgegebenen Schusses im Sinne einer fahrlässigen Tötung - Rechtfertigung durch Notwehr bei zwei von vornherein beabsichtigten Schüssen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 269 (Ls.)
  • NStZ 1994, 539
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 27.04.1982 - 5 StR 94/82

    Sofortige und entgültige Beseitigung der Gefahr durch Schuss auf den Angreifer

    Auszug aus BGH, 29.06.1994 - 3 StR 628/93
    Zwar darf ein Notwehrberechtigter grundsätzlich das für ihn erreichbare Abwehrmittel wählen, das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten läßt (BGHSt 25, 229, 239; BGH NJW 1980, 2263; BGH NStZ 1982, 285; BGH NJW 1984, 986).

    Er kann nur das letzte Mittel der Verteidigung sein (BGHSt 26, 143, 146; BGH NStZ 1982, 285; 1983, 117; BGHR StGB § 32 I Putativnotwehr 2 und § 32 II Erforderlichkeit 1).

  • BGH, 11.01.1984 - 2 StR 541/83

    Angemessenheit einer Notwehrhandlung - Notwehrhandlung einer schwangeren Frau

    Auszug aus BGH, 29.06.1994 - 3 StR 628/93
    Zwar darf ein Notwehrberechtigter grundsätzlich das für ihn erreichbare Abwehrmittel wählen, das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten läßt (BGHSt 25, 229, 239; BGH NJW 1980, 2263; BGH NStZ 1982, 285; BGH NJW 1984, 986).
  • BGH, 19.09.1973 - 2 StR 165/73

    Rechtfertigung einer Tat durch Notwehr - Fahrlässige Herbeiführung eines durch

    Auszug aus BGH, 29.06.1994 - 3 StR 628/93
    Zwar darf ein Notwehrberechtigter grundsätzlich das für ihn erreichbare Abwehrmittel wählen, das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten läßt (BGHSt 25, 229, 239; BGH NJW 1980, 2263; BGH NStZ 1982, 285; BGH NJW 1984, 986).
  • BGH, 19.03.1986 - 2 StR 38/86

    Einsatz einer Schußwaffe zum Zweck der Verteidigung

    Auszug aus BGH, 29.06.1994 - 3 StR 628/93
    Dies gilt auch für die Verwendung einer Schußwaffe, die ohne Erlaubnis geführt wird (BGH NStZ 1986, 357; BGHR StGB § 32 II Erforderlichkeit 1 und 5); gleichwohl sind dem lebensgefährlichen Einsatz einer Schußwaffe Grenzen gesetzt.
  • BGH, 15.05.1975 - 4 StR 71/75

    'Alle kaputt machen' - §§ 212, 22, 32 StGB, Notwehrprovokation

    Auszug aus BGH, 29.06.1994 - 3 StR 628/93
    Er kann nur das letzte Mittel der Verteidigung sein (BGHSt 26, 143, 146; BGH NStZ 1982, 285; 1983, 117; BGHR StGB § 32 I Putativnotwehr 2 und § 32 II Erforderlichkeit 1).
  • BGH, 21.02.1990 - 2 StR 527/89

    Anforderungen an gerichtliche Begründung der Verneinung der Notwehr -

    Auszug aus BGH, 29.06.1994 - 3 StR 628/93
    Dies gilt auch für die Verwendung einer Schußwaffe, die ohne Erlaubnis geführt wird (BGH NStZ 1986, 357; BGHR StGB § 32 II Erforderlichkeit 1 und 5); gleichwohl sind dem lebensgefährlichen Einsatz einer Schußwaffe Grenzen gesetzt.
  • BGH, 24.07.1979 - 1 StR 249/79

    Überschreiten der Grenzen der erforderlichen Verteidigung bei Einsatz eines

    Auszug aus BGH, 29.06.1994 - 3 StR 628/93
    Zwar darf ein Notwehrberechtigter grundsätzlich das für ihn erreichbare Abwehrmittel wählen, das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten läßt (BGHSt 25, 229, 239; BGH NJW 1980, 2263; BGH NStZ 1982, 285; BGH NJW 1984, 986).
  • BGH, 30.03.1993 - 5 StR 720/92

    Alternative Kausalität (Bedingungstheorie der Rechtsprechung); Konkurrenz

    Auszug aus BGH, 29.06.1994 - 3 StR 628/93
    Für die sogenannte alternative Kausalität genügt es, wenn eine Handlung nur als eine von mehreren Bedingungen für den Erfolg (mit-)ursächlich war (vgl. BGHSt 39, 195 m.w.Nachw.).
  • BGH, 12.03.1987 - 4 StR 2/87

    "Ich ballere jetzt alle ab" - § 32 StGB, Notwehr unter Ehegatten, Schußwaffe als

    Auszug aus BGH, 29.06.1994 - 3 StR 628/93
    Er kann nur das letzte Mittel der Verteidigung sein (BGHSt 26, 143, 146; BGH NStZ 1982, 285; 1983, 117; BGHR StGB § 32 I Putativnotwehr 2 und § 32 II Erforderlichkeit 1).
  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 505/86

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Sachrüge - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 29.06.1994 - 3 StR 628/93
    Dies gilt auch für die Verwendung einer Schußwaffe, die ohne Erlaubnis geführt wird (BGH NStZ 1986, 357; BGHR StGB § 32 II Erforderlichkeit 1 und 5); gleichwohl sind dem lebensgefährlichen Einsatz einer Schußwaffe Grenzen gesetzt.
  • BGH, 25.11.1980 - 1 StR 563/80

    Schuldhafte Herbeiführung einer Notwehrlage bei erfolgtem Zeitablauf - Bestimmung

  • BGH, 05.11.1982 - 3 StR 375/82

    Grenzen der Notwehr - Anwendung gefährlicher Verteidigungsmittel - Rechtfertigung

  • BGH, 24.06.1998 - 3 StR 186/98

    Körperverletzung mit Todesfolge

    Zwar trifft es zu, daß der lebensgefährliche Einsatz einer Schußwaffe nur das letzte Mittel der Verteidigung sein kann (BGHSt 26, 143, 146; BGHR StGB § 32 II Erforderlichkeit 1 und 11; BGH NStZ 1982, 285; 1983, 117).
  • BGH, 21.07.2015 - 3 StR 84/15

    Grenzen der Notwehr unter Benutzung einer Schusswaffe (erreichbares Abwehrmittel

    Dabei wird der Rahmen der erforderlichen Verteidigung durch die Stärke und die Gefährlichkeit des Angreifers und durch die Verteidigungsmöglichkeiten des Angegriffenen bestimmt (BGH, Urteil vom 29. Juni 1994 - 3 StR 628/93, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 11 mwN).
  • BGH, 09.10.1998 - 2 StR 443/98

    Entschuldigender Notwehrexzess; Mildestes Verteidigungsmittel (Messereinsatz);

    Zu beachten bleibt, daß sich der Angegriffene nicht auf Mittel und Möglichkeiten verweisen zu lassen braucht, deren Abwehrerfolg ungewiß ist, sondern diejenige Verteidigung wählen darf, die eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr verspricht (st. Rspr., BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 1, 5, 8, 11, 12 und 13).
  • BGH, 24.09.1998 - 4 StR 309/98

    Gerechtfertigte Tötung durch Notwehr; Entschädigung für eine zu Unrecht erlittene

    Zwar kann die Berufung auf das Notwehrrecht für weitere Stiche versagen, wenn der Angreifer schon auf das Vorgehen des Notwehrübenden reagiert hat und der Angriff deshalb abgeschlagen ist (vgl. BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 3 und 11 und Angriff 3; BGH, Urteil vom 23. Juli 1998 - 4 StR 261/98).

    Auch für eine Verurteilung (wenigstens) wegen versuchten Totschlags (vgl. dazu BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 11) ist deshalb entgegen der Auffassung der Beschwerdeführer kein Raum.

  • BSG, 01.09.1999 - B 9 VG 3/97 R

    Opferentschädigung - Versagung der Entschädigung - Mitverursachung der Schädigung

    Diese Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 29. Juni 1994 - 3 StR 628/93 - aufgehoben und die Sache an das LG Kiel verwiesen.
  • BGH, 25.08.2005 - 5 StR 255/05

    Beweiswürdigung; Notwehr und Nothilfe (mangelnde Erforderlichkeit: Androhung des

    Ungeachtet des heftig bewegten Tatgeschehens und der Vehemenz der Angriffe des Nebenklägers auch unmittelbar nach seiner Entwaffnung hätte der Angeklagte - insbesondere da die Einwirkungsmöglichkeiten des Nebenklägers zum gegebenen Zeitpunkt nicht mehr derart akut gefährlich waren - vor Abgabe gezielter Schüsse auf den Körper des Nebenklägers den Einsatz der Waffe zunächst androhen müssen, insbesondere etwa durch einen Warnschuss (vgl. BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 5 und 11, Verhältnismäßigkeit 2).
  • BGH, 06.03.2003 - 4 StR 484/02

    (Versuchter) Totschlag; Notwehr (Messerstiche; Prüfungspflicht bei

    Auch wenn der erste Stich gerechtfertigt gewesen sein mochte, kann aber die Berufung auf das Notwehrrecht für die weiteren Stiche versagen, wenn der Angriff dadurch bereits abgewehrt war (vgl. BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 3 und 11 und Angriff 3; BGH NStZ-RR 1999, 40 f.).
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Rechtsprechung
   BGH, 30.03.1994 - 3 StR 628/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,5275
BGH, 30.03.1994 - 3 StR 628/93 (https://dejure.org/1994,5275)
BGH, Entscheidung vom 30.03.1994 - 3 StR 628/93 (https://dejure.org/1994,5275)
BGH, Entscheidung vom 30. März 1994 - 3 StR 628/93 (https://dejure.org/1994,5275)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 447
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 964/82

    Richter - Revision - Beschwerdeführer - Entscheidung - Wiederaufnahmeantrag -

    Auszug aus BGH, 30.03.1994 - 3 StR 628/93
    Dies berechtigt von Verfassungs wegen zur Aufhebung der lediglich formell rechtskräftigen Entscheidung (vgl. BVerfGE 63, 77, 79 [BVerfG 12.01.1983 - 2 BvR 964/82]; KK 3. Aufl. StPO vor § 296 Rdn. 4) zwecks Nachholung der prozeßordnungsgemäßen Anhörung des Angeklagten in einer Revisionshauptverhandlung, und zwar auch von Amts wegen (§ 33a StPO).
  • BGH, 10.09.2015 - 4 StR 24/15

    Ausnahmsweise Aufhebbarkeit von Beschlüssen des Revisionsgerichts (Entscheidung

    Das Bedürfnis der Rechtspflege und der Allgemeinheit nach Rechtssicherheit verbietet es auch im Revisionsverfahren, einen Eingriff in die Rechtskraft einer gerichtlichen Sachentscheidung zuzulassen (BGH, Beschluss vom 17. Januar 1962 aaO), es sei denn, die Voraussetzungen der speziell für diesen Verfahrensabschnitt geltenden Ausnahmevorschrift des § 356a StPO wären erfüllt, wonach die Entscheidung des Revisionsgerichts unter Verletzung des Anspruchs des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör zustande gekommen ist (zur Aufhebung von Amts wegen bei versehentlicher Stattgabe des Rechtsmittels des Nebenklägers durch Beschluss vgl. BGH, Beschluss vom 30. März 1994 - 3 StR 628/93; zur Aufhebung eines im Revisionsverfahren gefassten Einstellungsbeschlusses nach § 206a Abs. 1 StPO wegen Täuschung durch den Beschwerdeführer vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2007 - 2 StR 485/06, BGHSt 52, 119, 121 f.).
  • BGH, 19.03.1999 - 2 ARs 109/99

    Keine außerordentliche Beschwerde im Strafverfahren

    Dies gilt nicht nur für die Nachholung des rechtlichen Gehörs und die Form der Entscheidung (vgl. hierzu auch BGH, Beschl. v. 30. März 1994 - 3 StR 628/93), sondern für jeden Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG im Beschlußverfahren (vgl. BVerfGE 42, 243, 250).
  • BGH, 26.02.2003 - 5 StR 27/03

    Körperverletzung mit Todesfolge (Fahrlässigkeit; Vorhersehbarkeit; objektive

    Der vorliegende ungewöhnlich gelagerte Ausnahmefall erlaubt dem Senat - anders als regelmäßig zulässig (vgl. BGH, Beschl. v. 30. März 1994 - 3 StR 628/93) - bei der gegebenen Einstimmigkeit, auf die auf die Revision der Nebenklägerin die allein veranlaßte Schuldspruchänderung in entsprechender Anwendung von § 349 Abs. 2 und Abs. 4 StPO durch Beschluß vorzunehmen, nachdem der Generalbundesanwalt die Verwerfung der Revision nach § 349 Abs. 2 StPO beantragt hat.
  • BGH, 30.03.2021 - 2 StR 302/19

    Anhörungsrüge (Zurückversetzung des Verfahrens nach erfolgreicher Anhörungsrüge

    Insoweit, als der Senat dies übergangen und im Beschlusswege eine von der Antragstellung des Generalbundesanwalts zu Ungunsten der Angeklagten abweichende Entscheidung getroffen hat, sind diese in ihrem Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt (vgl. BVerfGE 59, 98, 101 f.; BVerfG, NStZ 2002, 487, 488; BGH, Beschluss vom 30. März 1994 - 3 StR 628/93; SSW-StPO/Momsen-Pflanz, 4. Aufl., § 349 Rn. 44; KK-StPO/Gericke, 8. Aufl., § 349 Rn. 16).
  • OLG Karlsruhe, 05.10.2016 - 3 (5) Ss 473/16

    Anhörungsrüge, Verwerfungsantrag

    Dadurch ist der Angeklagte in seinem Verfahrensgrundrecht auf Anhörung in einer mündlichen Verhandlung verletzt worden (BGH, B. v. 30.3.1994 - 3 StR 628/93 - bei Kusch, NStZ 1995, 18; BVerfG, B. v. 21.1.2002 - 2 BvR 1225/01 - bei juris [Rdn. 9]).
  • BGH, 19.03.1999 - 2 AR 26/99

    Möglichkeit der Anerkennung einer außerordentlichen Beschwerde - Zulässigkeit

    Dies gilt nicht nur für die Nachholung des rechtlichen Gehörs und die Form der Entscheidung (vgl. hierzu auch BGH, Beschl. v. 30. März 1994 - 3 StR 628/93), sondern für jeden Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG im Beschlußverfahren (vgl. BVerfGE 42, 243, 250).
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Rechtsprechung
   BGH, 02.03.1994 - 3 StR 628/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,12813
BGH, 02.03.1994 - 3 StR 628/93 (https://dejure.org/1994,12813)
BGH, Entscheidung vom 02.03.1994 - 3 StR 628/93 (https://dejure.org/1994,12813)
BGH, Entscheidung vom 02. März 1994 - 3 StR 628/93 (https://dejure.org/1994,12813)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Gericht zur Feststellung des Todesgrundes - Voraussetzungen zur Rechtfertigung durch Notwehr - Voraussetzungen für alternative Kausalität - Erforderlichkeit von Verteidigungshandlungen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.11.1982 - 3 StR 375/82

    Grenzen der Notwehr - Anwendung gefährlicher Verteidigungsmittel - Rechtfertigung

    Auszug aus BGH, 02.03.1994 - 3 StR 628/93
    Denn selbst dann, wenn die Annahme der Strafkammer zutreffend wäre, der Tod des Harald M. sei bereits infolge des zweiten Schusses sofort, jedenfalls noch vor dem dritten Schuß eingetreten, kann ein vom Angeklagten bewußt abgegebener und damit vorsätzlicher dritter Schuß den Tatbestand eines untauglichen Versuchs des Totschlags erfüllen (vgl. BGH NStZ 1983, 117).

    Er kann nur das letzte Mittel der Verteidigung sein (BGHSt 26, 143, 146 [BGH 15.05.1975 - 4 StR 71/75]; BGH NStZ 1982, 285; 1983, 117; BGHR § 32 I Putativnotwehr 2 und § 32 II Erforderlichkeit 1).

  • BGH, 15.05.1975 - 4 StR 71/75

    'Alle kaputt machen' - §§ 212, 22, 32 StGB, Notwehrprovokation

    Auszug aus BGH, 02.03.1994 - 3 StR 628/93
    Er kann nur das letzte Mittel der Verteidigung sein (BGHSt 26, 143, 146 [BGH 15.05.1975 - 4 StR 71/75]; BGH NStZ 1982, 285; 1983, 117; BGHR § 32 I Putativnotwehr 2 und § 32 II Erforderlichkeit 1).
  • BGH, 30.03.1993 - 5 StR 720/92

    Alternative Kausalität (Bedingungstheorie der Rechtsprechung); Konkurrenz

    Auszug aus BGH, 02.03.1994 - 3 StR 628/93
    Für die sogenannte alternative Kausalität genügt es, wenn eine Handlung nur als eine von mehreren Bedingungen für den Erfolg (mit-) ursächlich war (vgl. BGH NJW 1993, 1723 [BGH 30.03.1993 - 5 StR 720/92] - zur Veröffentlichung in BGHSt 39, 195 bestimmt - m.w.Nachw.).
  • BGH, 27.04.1982 - 5 StR 94/82

    Sofortige und entgültige Beseitigung der Gefahr durch Schuss auf den Angreifer

    Auszug aus BGH, 02.03.1994 - 3 StR 628/93
    Er kann nur das letzte Mittel der Verteidigung sein (BGHSt 26, 143, 146 [BGH 15.05.1975 - 4 StR 71/75]; BGH NStZ 1982, 285; 1983, 117; BGHR § 32 I Putativnotwehr 2 und § 32 II Erforderlichkeit 1).
  • BGH, 11.07.1986 - 3 StR 269/86

    Notwehrexzeß - Angriff - Intensität - Wiederholung

    Auszug aus BGH, 02.03.1994 - 3 StR 628/93
    Auf § 33 StGB kann sich ein Angeklagter nur bei einer objektiv gegebenen Notwehrlage berufen (vgl. BGH NStZ 1987, 20).
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