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   BGH, 06.02.2018 - 3 StR 629/17   

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https://dejure.org/2018,6014
BGH, 06.02.2018 - 3 StR 629/17 (https://dejure.org/2018,6014)
BGH, Entscheidung vom 06.02.2018 - 3 StR 629/17 (https://dejure.org/2018,6014)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 2018 - 3 StR 629/17 (https://dejure.org/2018,6014)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 29 BtMG; § 46 StGB; § 64 StGB
    Rechtsfehlerhafte Strafzumessung im Betäubungsmittelstrafrecht (Erwerb zum Eigenkonsum und fehlendes in-den-Verkehr-Gelangen als Strafmilderungsgründe); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang zum übermäßigen Rauschmittelkonsum; Beeinträchtigung von Gesundheit ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG, § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, § 267 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 StPO, § 353 Abs. 2 StPO, § 64 StGB, § 64 Satz 1 StGB, § 246a StPO, § 358 Abs. 2 Satz 3 StPO

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Aufhebung einer Verurteilung wegen bewaffneten Handeltreibens u. Inverkehrbringens von Betäubungsmitteln im Hinblick auf die Bewertung der tatgegenständlichen Menge Rauschgift als strafschärfenden Umstand; Rechtmäßigkeit der Entscheidung über ein Absehen von ...

  • rewis.io

    Betäubungsmitteldelikt: Sicherstellung der Drogen als Strafzumessungsgrund; Voraussetzungen eines Hanges

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Aufhebung einer Verurteilung wegen bewaffneten Handeltreibens u. Inverkehrbringens von Betäubungsmitteln im Hinblick auf die Bewertung der tatgegenständlichen Menge Rauschgift als strafschärfenden Umstand; Rechtmäßigkeit der Entscheidung über ein Absehen von ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 218
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 09.11.2016 - 2 StR 133/16

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Sicherstellung;

    Auszug aus BGH, 06.02.2018 - 3 StR 629/17
    Dabei handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wegen des damit verbundenen Wegfalls der von Betäubungsmitteln üblicherweise ausgehenden Gefahr für die Allgemeinheit um einen bestimmenden Strafzumessungsgrund, der sowohl bei der Strafrahmenwahl als auch bei der konkreten Strafzumessung zu beachten ist (BGH, Beschlüsse vom 9. November 2016 - 2 StR 133/16, juris Rn. 3; vom 30. September 2014 - 2 StR 286/14, juris Rn. 2; vom 10. September 2014 - 5 StR 383/14, juris Rn. 2 mwN) und der gemäß § 267 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 StPO in den Gründen des Strafurteils angeführt werden muss (BGH, Beschlüsse vom 5. Juni 2013 - 4 StR 169/13, NStZ 2013, 662; vom 8. Februar 2017 - 3 StR 483/16, juris Rn. 4).
  • BGH, 08.02.2017 - 3 StR 483/16

    Fehlende Berücksichtigung der Sicherstellung von Betäubungsmitteln als

    Auszug aus BGH, 06.02.2018 - 3 StR 629/17
    Dabei handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wegen des damit verbundenen Wegfalls der von Betäubungsmitteln üblicherweise ausgehenden Gefahr für die Allgemeinheit um einen bestimmenden Strafzumessungsgrund, der sowohl bei der Strafrahmenwahl als auch bei der konkreten Strafzumessung zu beachten ist (BGH, Beschlüsse vom 9. November 2016 - 2 StR 133/16, juris Rn. 3; vom 30. September 2014 - 2 StR 286/14, juris Rn. 2; vom 10. September 2014 - 5 StR 383/14, juris Rn. 2 mwN) und der gemäß § 267 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 StPO in den Gründen des Strafurteils angeführt werden muss (BGH, Beschlüsse vom 5. Juni 2013 - 4 StR 169/13, NStZ 2013, 662; vom 8. Februar 2017 - 3 StR 483/16, juris Rn. 4).
  • BGH, 30.09.2014 - 2 StR 286/14

    Sicherstellung von Betäubungsmitteln als bestimmender Strafzumessungsgrund

    Auszug aus BGH, 06.02.2018 - 3 StR 629/17
    Dabei handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wegen des damit verbundenen Wegfalls der von Betäubungsmitteln üblicherweise ausgehenden Gefahr für die Allgemeinheit um einen bestimmenden Strafzumessungsgrund, der sowohl bei der Strafrahmenwahl als auch bei der konkreten Strafzumessung zu beachten ist (BGH, Beschlüsse vom 9. November 2016 - 2 StR 133/16, juris Rn. 3; vom 30. September 2014 - 2 StR 286/14, juris Rn. 2; vom 10. September 2014 - 5 StR 383/14, juris Rn. 2 mwN) und der gemäß § 267 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 StPO in den Gründen des Strafurteils angeführt werden muss (BGH, Beschlüsse vom 5. Juni 2013 - 4 StR 169/13, NStZ 2013, 662; vom 8. Februar 2017 - 3 StR 483/16, juris Rn. 4).
  • BGH, 03.02.2016 - 1 StR 646/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende

    Auszug aus BGH, 06.02.2018 - 3 StR 629/17
    Die Beeinträchtigung der Gesundheit oder der Arbeits- und Leistungsfähigkeit durch den Rauschmittelkonsum indiziert zwar einen Hang im Sinne des § 64 Satz 1 StGB, ihr Fehlen schließt diesen indes nicht aus (BGH, Urteil vom 15. Mai 2014 - 3 StR 386/13, juris Rn. 10; Beschlüsse vom 3. Februar 2016 - 1 StR 646/15, juris Rn. 11; vom 19. April 2016 - 3 StR 566/15, juris Rn. 7).
  • BGH, 10.09.2014 - 5 StR 383/14

    Lückenhafte Strafzumessungserwägungen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 06.02.2018 - 3 StR 629/17
    Dabei handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wegen des damit verbundenen Wegfalls der von Betäubungsmitteln üblicherweise ausgehenden Gefahr für die Allgemeinheit um einen bestimmenden Strafzumessungsgrund, der sowohl bei der Strafrahmenwahl als auch bei der konkreten Strafzumessung zu beachten ist (BGH, Beschlüsse vom 9. November 2016 - 2 StR 133/16, juris Rn. 3; vom 30. September 2014 - 2 StR 286/14, juris Rn. 2; vom 10. September 2014 - 5 StR 383/14, juris Rn. 2 mwN) und der gemäß § 267 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 StPO in den Gründen des Strafurteils angeführt werden muss (BGH, Beschlüsse vom 5. Juni 2013 - 4 StR 169/13, NStZ 2013, 662; vom 8. Februar 2017 - 3 StR 483/16, juris Rn. 4).
  • BGH, 19.04.2016 - 3 StR 566/15

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Unterbringungsanordnung (Begriff des Hangs;

    Auszug aus BGH, 06.02.2018 - 3 StR 629/17
    Die Beeinträchtigung der Gesundheit oder der Arbeits- und Leistungsfähigkeit durch den Rauschmittelkonsum indiziert zwar einen Hang im Sinne des § 64 Satz 1 StGB, ihr Fehlen schließt diesen indes nicht aus (BGH, Urteil vom 15. Mai 2014 - 3 StR 386/13, juris Rn. 10; Beschlüsse vom 3. Februar 2016 - 1 StR 646/15, juris Rn. 11; vom 19. April 2016 - 3 StR 566/15, juris Rn. 7).
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 06.02.2018 - 3 StR 629/17
    Dem steht nicht entgegen, dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO; BGH, Urteil vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5, 9; Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 5 StR 485/07, NStZ-RR 2008, 107); er hat die Nichtanwendung des § 64 StGB auch nicht vom Rechtsmittelangriff ausgenommen.
  • BGH, 04.04.1995 - 4 StR 95/95

    Psychische Disposition - Hang - Rauschmittel - Rausch - Übermaß - Unterbringung -

    Auszug aus BGH, 06.02.2018 - 3 StR 629/17
    Ein solcher liegt nicht nur - wovon die Strafkammer möglicherweise ausgegangen ist - im Falle einer chronischen, auf körperlicher Sucht beruhenden Abhängigkeit vor; vielmehr genügt bereits eine erworbene intensive Neigung, immer wieder Rauschmittel im Übermaß zu sich zu nehmen, wobei noch keine psychische Abhängigkeit bestehen muss (BGH, Beschlüsse vom 4. April 1995 - 4 StR 95/95, BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 5; vom 13. Januar 2011 - 3 StR 429/10, juris Rn. 4).
  • BGH, 13.01.2011 - 3 StR 429/10

    Besonders schwerer Fall des Diebstahls (Versuch; Regelwirkung); Unterbringung in

    Auszug aus BGH, 06.02.2018 - 3 StR 629/17
    Ein solcher liegt nicht nur - wovon die Strafkammer möglicherweise ausgegangen ist - im Falle einer chronischen, auf körperlicher Sucht beruhenden Abhängigkeit vor; vielmehr genügt bereits eine erworbene intensive Neigung, immer wieder Rauschmittel im Übermaß zu sich zu nehmen, wobei noch keine psychische Abhängigkeit bestehen muss (BGH, Beschlüsse vom 4. April 1995 - 4 StR 95/95, BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 5; vom 13. Januar 2011 - 3 StR 429/10, juris Rn. 4).
  • BGH, 05.06.2013 - 4 StR 169/13

    Strafzumessung (polizeiliche Überwachung der Tat als Strafmilderungsgrund; Angabe

    Auszug aus BGH, 06.02.2018 - 3 StR 629/17
    Dabei handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wegen des damit verbundenen Wegfalls der von Betäubungsmitteln üblicherweise ausgehenden Gefahr für die Allgemeinheit um einen bestimmenden Strafzumessungsgrund, der sowohl bei der Strafrahmenwahl als auch bei der konkreten Strafzumessung zu beachten ist (BGH, Beschlüsse vom 9. November 2016 - 2 StR 133/16, juris Rn. 3; vom 30. September 2014 - 2 StR 286/14, juris Rn. 2; vom 10. September 2014 - 5 StR 383/14, juris Rn. 2 mwN) und der gemäß § 267 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 StPO in den Gründen des Strafurteils angeführt werden muss (BGH, Beschlüsse vom 5. Juni 2013 - 4 StR 169/13, NStZ 2013, 662; vom 8. Februar 2017 - 3 StR 483/16, juris Rn. 4).
  • BGH, 15.05.2014 - 3 StR 386/13

    Beweiswürdigung (eigene Sachkunde des Gerichts bei der

  • BGH, 19.12.2007 - 5 StR 485/07

    Erörterungsmangel hinsichtlich der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • BGH, 31.05.2022 - 3 StR 122/22

    Einziehung von Taterträgen und Tatmitteln; (erweiterte Einziehung von Bargeld;

    Die Sicherstellung ist - jedenfalls in Bezug auf solche Betäubungsmittel, die zum Weiterverkauf bestimmt waren - wegen des damit verbundenen Wegfalls der von Betäubungsmitteln üblicherweise ausgehenden Gefahr für die Allgemeinheit indes ein bestimmender Strafzumessungsgrund und als solcher zu Gunsten des Angeklagten zu berücksichtigen, und zwar auch schon bei der Strafrahmenwahl (st. Rspr.; s. nur BGH, Beschluss vom 29. Juni 2021 - 3 StR 192/21, juris Rn. 4; vom 6. Februar 2018 - 3 StR 629/17, juris Rn. 5; vom 14. April 2015 - 3 StR 2/15, NStZ-RR 2015, 248).
  • BGH, 04.04.2018 - 3 StR 129/18

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Prüfung der Unterbringung in einer

    b) Auf eine fehlende Beschwer des Angeklagten, der die Nichtanwendung des § 64 StGB nicht von seinem Revisionsangriff ausgenommen hat, kommt es insoweit nicht an (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO; siehe nur BGH aaO; Beschluss vom 6. Februar 2018 - 3 StR 629/17, juris Rn. 13 mwN).

    Dabei genügt für die Annahme eines Hanges (§ 64 Satz 1 StGB) bereits eine erworbene intensive Neigung, immer wieder Rauschmittel im Übermaß zu sich zu nehmen, wobei noch keine psychische Abhängigkeit bestehen muss (siehe nur BGH, Beschluss vom 6. Februar 2018 - 3 StR 629/17 Rn. 12 mwN).

  • BGH, 05.04.2023 - 3 StR 47/23

    Betäubungsmittelstrafrecht (Rechtsfehler bei der Strafzumessung; Konkurrenzen);

    Die Sicherstellung von Betäubungsmitteln ist jedoch - jedenfalls in Bezug auf solches Rauschgift, das zum Weiterverkauf bestimmt war - wegen des damit verbundenen Wegfalls der von Betäubungsmitteln üblicherweise ausgehenden Gefahr für die Allgemeinheit ein bestimmender Strafzumessungsgrund und als solcher zu Gunsten des Angeklagten zu berücksichtigen, und zwar auch schon bei der Strafrahmenwahl (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 2022 - 3 StR 122/22, juris Rn. 11; vom 29. Juni 2021 - 3 StR 192/21, juris Rn. 4; vom 6. Februar 2018 - 3 StR 629/17, juris Rn. 5; vom 14. April 2015 - 3 StR 2/15, NStZ-RR 2015, 248).
  • BGH, 02.04.2019 - 3 StR 53/19

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang trotz bloß gelegentlichen

    "a) Für die Annahme eines Hangs i.S.d. § 64 StGB ist nach ständiger Rechtsprechung ausreichend eine eingewurzelte, auf psychische Disposition zurückgehende oder durch Übung erworbene Neigung, immer wieder Rauschmittel zu konsumieren, wobei diese Neigung noch nicht den Grad einer physischen Abhängigkeit erreicht haben muss (Senat, Beschluss vom 6. Februar 2018 - 3 StR 629/17 -, NStZ-RR 2018, 218).
  • BGH, 02.10.2019 - 3 StR 406/19

    Entscheidung über die Nichtanordnung der Unterbringung in einer

    Ein Hang des Angeklagten im Sinne des § 64 Satz 1 StGB (vgl. zu den Voraussetzungen BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2011 - 3 StR 429/10, juris Rn. 4; vom 6. Februar 2018 - 3 StR 629/17, juris Rn. 12) liegt schon angesichts der festgestellten Entzugserscheinungen auf der Hand.
  • BGH, 20.11.2018 - 4 StR 329/18

    Unerlaubtes Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Bei einer - auch nur teilweise erfolgten - Sicherstellung handelt es sich wegen des damit verbundenen Wegfalls der von Betäubungsmitteln üblicherweise ausgehenden Gefahr für die Allgemeinheit um einen bestimmenden Strafzumessungsgrund, der bei der Straffestsetzung zu beachten ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 2018 - 3 StR 629/17 Rn. 5 mwN; vom 19. Januar 1990 - 2 StR 588/89, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 10; vgl. Weber, BtMG, 5. Aufl., Vor §§ 29 ff. Rn. 1019 mwN).
  • BGH, 19.04.2018 - 3 StR 24/18

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Anordnung der Unterbringung in einer

    Entgegen der Wertung des Landgerichts besteht daher ein "Hang' des Angeklagten zum übermäßigen Genuss berauschender Mittel im Sinne des § 64 Satz 1 StGB (vgl. zum Begriff BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2011 - 3 StR 429/10, juris Rn. 4; vom 6. Februar 2018 - 3 StR 629/17, juris Rn. 12).
  • BGH, 08.09.2021 - 3 StR 251/21

    Pflicht zur Begründung der Nichtanordnung der Unterbringung in einer

    Auf der Grundlage der vom Landgericht getroffenen Feststellungen ist ein Hang des Angeklagten im Sinne des § 64 Satz 1 StGB (vgl. zu den Voraussetzungen BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2011 - 3 StR 429/10, juris Rn. 4; vom 6. Februar 2018 - 3 StR 629/17, juris Rn. 12) angesichts des langjährigen intensiven Konsums offensichtlich.
  • BGH, 29.06.2021 - 3 StR 192/21

    Strafzumessung beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Sicherstellung als

    Dabei handelt es sich - jedenfalls in Bezug auf solche Betäubungsmittel, die zum Weiterverkauf bestimmt sind - wegen des damit verbundenen Wegfalls der von Betäubungsmitteln üblicherweise ausgehenden Gefahr für die Allgemeinheit um einen bestimmenden Strafzumessungsgrund, der sowohl bei der Strafrahmenwahl als auch bei der konkreten Strafzumessung zu beachten ist (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 2018 - 3 StR 629/17, juris Rn. 5 mwN; vom 5. Februar 2020 - 2 StR 517/19, NStZ-RR 2020, 146, 147).
  • BGH, 08.10.2020 - 4 StR 271/20

    Einstellung des Verfahrens hinsichtlich Verurteilung wegen unerlaubten Erwerbs

    a) Der Senat entnimmt dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe, dass die Strafkammer dem Angeklagten A. bei der Strafzumessung im Fall II. 1 der Urteilsgründe auch gutgebracht hat, dass die mit Unterstützung des Angeklagten von dem anderweitig verfolgten Al. der Vertrauensperson der Polizei verkauften Betäubungsmittel sichergestellt wurden (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Februar 2018 - 3 StR 629/17 Rn. 5; Beschluss vom 5. Juni 2013 ? 4 StR 169/13, NStZ 2013, 662).
  • LG Düsseldorf, 02.11.2018 - 2 KLs 12/18

    Versuch des besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher

  • LG Düsseldorf, 18.09.2018 - 2 KLs 9/18

    Stiche in Kopf, Brust und Bauch des Nebenklägers mit einem Messer als eine das

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