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   BGH, 04.04.2018 - 3 StR 63/18   

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https://dejure.org/2018,10768
BGH, 04.04.2018 - 3 StR 63/18 (https://dejure.org/2018,10768)
BGH, Entscheidung vom 04.04.2018 - 3 StR 63/18 (https://dejure.org/2018,10768)
BGH, Entscheidung vom 04. April 2018 - 3 StR 63/18 (https://dejure.org/2018,10768)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 73 StGB; § 73a StGB
    Erweiterte Einziehung beim Angeklagten (Erlangung aus nicht im Einzelnen festgestellten rechtswidrigen Taten; erschöpfender Beweiserhebung und Beweiswürdigung; Subsidiarität)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die erweiterte Einziehung von Taterträgen; Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Einziehung eines sichergestellten Bargelds in Höhe von 3.900 EUR

  • rewis.io

    Erweiterte Einziehung von Taterträgen nach erschöpfender Beweiserhebung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 73a Abs. 1
    Voraussetzungen für die erweiterte Einziehung von Taterträgen; Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Einziehung eines sichergestellten Bargelds in Höhe von 3.900 EUR

  • rechtsportal.de

    StGB § 73a Abs. 1
    Voraussetzungen für die erweiterte Einziehung von Taterträgen; Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Einziehung eines sichergestellten Bargelds in Höhe von 3.900 EUR

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 337
  • StV 2019, 19 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.12.2008 - 4 StR 386/08

    Verhältnis von Verfall von Wertersatz und erweitertem Verfall (Erörterungsmangel

    Auszug aus BGH, 04.04.2018 - 3 StR 63/18
    Die Vorschrift des § 73a StGB ist zudem gegenüber § 73 StGB subsidiär (vgl. zum Verhältnis von § 73d StGB aF zu § 73 StGB aF BGH, Urteil vom 11. Dezember 2008 - 4 StR 386/08, BGHR StGB § 73a Anwendungsbereich 2).
  • BGH, 22.11.1994 - 4 StR 516/94

    Anforderungen an die Anordnung des erweiterten Verfalls (verfassungskonforme

    Auszug aus BGH, 04.04.2018 - 3 StR 63/18
    Die erweiterte Einziehung von Taterträgen beim Angeklagten gemäß § 73a Abs. 1 StGB setzt voraus, dass das Tatgericht aufgrund erschöpfender Beweiserhebung und -würdigung die uneingeschränkte Überzeugung gewonnen hat, der Angeklagte habe die betreffenden Gegenstände aus rechtswidrigen Taten erlangt, ohne dass diese selbst im Einzelnen festgestellt werden müssten (vgl. zu § 73d Abs. 1 Satz 1 StGB aF BGH, Beschluss vom 22. November 1994 - 4 StR 516/94, BGHSt 40, 371, 372 f.).
  • BGH, 09.01.2020 - 4 StR 345/19

    Entscheidung ohne Hauptverhandlung durch Beschluss (Verwerfung durch Beschluss

    § 73a StGB ist im Verhältnis zur Einziehung des Wertes von Taterträgen gemäß § 73 StGB subsidiär (vgl. BGH, Beschluss vom 4. April 2018 - 3 StR 63/18, juris Rn. 6).

    Die Neufassung der Bestimmungen durch das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13. April 2017 (BGBl. I S. 872) hat insoweit zu keiner sachlichen Änderung geführt (so ausdrücklich BTDrucks. 18/9525, S. 66; vgl. auch BGH, Beschluss vom 4. April 2018 - 3 StR 63/18, juris Rn. 6).

  • BGH, 14.10.2020 - 5 StR 165/20

    Erweiterte Einziehung von Taterträgen (Erlangung aus rechtswidrigen Taten;

    Deren Konkretisierung hinsichtlich einzelner bestimmter Taten oder hinsichtlich ihres allgemeinen Charakters ist nicht erforderlich (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. November 1994 - 4 StR 516/94, BGHSt 40, 371, 373; vom 4. April 2018 - 3 StR 63/18, NStZ-RR 2018, 380 mwN; Fischer, StGB, 67. Aufl., § 73a Rn. 10).
  • BGH, 21.12.2021 - 3 StR 381/21

    Einziehung und erweiterte Einziehung von Wertersatz (Erlangen; tatsächlicher

    § 73a Abs. 1 StGB ist mithin subsidiär gegenüber § 73 Abs. 1 StGB (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Juni 2021 - 3 StR 153/21, juris Rn. 6; vom 26. Mai 2021 - 3 StR 58/21, juris Rn. 6; vom 4. Mai 2021 - 3 StR 67/21, juris Rn. 3; vom 26. Mai 2020 - 2 StR 44/20, juris Rn. 10; vom 9. Januar 2020 - 4 StR 345/19, juris Rn. 13; vom 13. November 2019 - 3 StR 249/19, juris Rn. 3; vom 16. Juli 2019 - 2 StR 268/19, BGHR StGB § 73a Abs. 1 Einziehung 2 Rn. 8; vom 4. April 2018 - 3 StR 63/18, juris Rn. 6; Fischer, StGB, 69. Aufl., § 73a Rn. 5).
  • BGH, 22.03.2023 - 1 StR 335/22

    Einbeziehung der erweiterten Einziehung von Taterträgen und deren Werts aus

    Deren Konkretisierung hinsichtlich einzelner bestimmter Taten oder hinsichtlich ihres allgemeinen Charakters ist nicht erforderlich (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. November 1994 - 4 StR 516/94, BGHSt 40, 371, 373 und vom 4. April 2018 - 3 StR 63/18 Rn. 6).
  • BGH, 01.07.2020 - 6 StR 96/20

    Änderung der Einziehungsanordnung

    Für eine Herkunft des Bargeldes aus anderen Straftaten gibt es keinen Anhalt, sodass die Einziehung nach § 73 Abs. 1 StGB und nicht nach § 73a Abs. 1 StGB (i.V.m. § 73c StGB) hätte erfolgen müssen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. April 2018 - 3 StR 63/18 Rn. 6, und vom 9. Januar 2020 - 4 StR 345/19 Rn. 13).
  • BGH, 21.08.2018 - 2 StR 231/18

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Bewertung eines

    b) Die erweiterte Einziehung von Taterträgen gemäß § 73a Abs. 1 StGB setzt voraus, dass das Tatgericht aufgrund erschöpfender Beweiserhebung und -würdigung die uneingeschränkte Überzeugung gewonnen hat, der Angeklagte habe die betreffenden Gegenstände aus rechtswidrigen Taten erlangt, ohne dass diese selbst im Einzelnen festgestellt werden müssen (BGH, Beschluss vom 4. April 2018 - 3 StR 63/18, juris Rn. 6 mwN).
  • BGH, 04.07.2019 - 4 StR 590/18

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und unerlaubtes

    Ferner ergeben die Urteilsgründe nichts zur Herkunft der 0, 99 Bitcoin, sodass die Voraussetzungen für eine Einziehung oder erweiterte Einziehung dieses Vermögensgegenstandes im vorliegenden Verfahren nicht belegt sind (zur Subsidiarität des § 73a StGB vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. April 2018 - 3 StR 63/18 Rn. 6; vom 6. Juni 2018 - 4 StR 569/17 aaO).
  • BGH, 25.10.2018 - 1 StR 275/18

    Erweiterte Einziehung von Taterträgen (Voraussetzungen, Verhältnis zur

    Eine erweiterte Einziehung von Taterträgen beim Täter kommt daher erst dann in Betracht, wenn nach Ausschöpfung aller zulässigen Beweismittel ausgeschlossen werden kann, dass die Voraussetzungen des § 73 StGB erfüllt sind (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Beschlüsse vom 21. August 2018 - 2 StR 231/18, NStZ-RR 2018, 380, 381 f. und vom 4. April 2018 - 3 StR 63/18 Rn. 6 jeweils mwN).

    Einer Feststellung der konkreten Taten bedarf es jedoch nicht (st. Rspr.; zuletzt etwa BGH, Beschlüsse vom 21. August 2018 - 2 StR 231/18, NStZ-RR 2018, 380, 381 und vom 4. April 2018 - 3 StR 63/18 Rn. 6, NStZ-RR 2018, 337 (nur redaktioneller Leitsatz) jeweils mwN).

  • BGH, 26.09.2019 - 5 StR 456/19

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Einziehungsentscheidung im Rahmen einer

    Die Widerlegung dieser Vermutung erfordert - nicht anders als in den Fällen der erweiterten Einziehung von Taterträgen gemäß § 73a StGB (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. April 2018 - 3 StR 63/18, und vom 21. August 2018 - 2 StR 231/18, NStZ-RR 2018, 380, 381 f. mwN; Fischer, StGB 66. Aufl., § 73a Rn. 6 f.) - eine sichere Überzeugung von der deliktischen Herkunft des Geldes, hier aus (anderweitigen) Drogengeschäften.
  • BGH, 19.08.2020 - 3 StR 219/20

    Einziehung von Taterträgen (erweiterte Einziehung)

    Indes tragen die Urteilsgründe die erweiterte Einziehung des Geldes gemäß § 73a Abs. 1 StGB, da die Herkunft aus rechtswidrigen Taten feststeht und eine sichere Zuordnung, insbesondere zu den abgeurteilten Taten, ausweislich des Gesamtzusammenhangs auch nach Ausschöpfung aller Beweismittel ausgeschlossen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. November 2018 - 4 StR 297/18 aaO; vom 4. April 2018 - 3 StR 63/18, juris Rn. 6; Urteil vom 7. Juli 2011 - 3 StR 144/11, BGHR StGB § 73d Anwendungsbereich 3; BT-Drucks. 18/9525 S. 65 f.).
  • BGH, 23.03.2022 - 6 StR 611/21

    Unzulässige Verfahrensrügen betreffend Verwertung von Erkenntnissen aus

  • BGH, 16.07.2020 - 4 StR 91/20

    Erweiterte Einziehung von Taterträgen (Voraussetzungen)

  • BGH, 13.05.2020 - 5 StR 680/19

    Rechtsfehlerhafte Annahme eines besonders schweren Falles der Bestechlichkeit

  • OLG Celle, 06.11.2023 - 2 Ws 313/19

    Erweiterte Einziehung, Voraussetzungen, Taterträge bei Tätern und Teilnehmern

  • BGH, 26.05.2021 - 3 StR 58/21

    Einziehung von Taterträgen (durch die Tat erlangtes Bargeld; faktische

  • BGH, 26.01.2023 - 6 StR 503/22

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe (mangelnde Mitteilung des

  • OLG Celle, 06.11.2019 - 2 Ws 313/19

    Einziehung; Subsidiarität erweitert; Vermögensarrest; Sicherungsbedürfnis;

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