Rechtsprechung
BGH, 16.04.2015 - 3 StR 645/14, NStZ 2015, 509 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 24 Abs. 1 StGB
Beendeter Tötungsversuch bei Gleichgültigkeit des Täters hinsichtlich der Folgen seines Handelns - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 24 Abs 1 StGB, § 212 Abs 1 StGB
Tötungsversuch: Voraussetzungen eines unbeendeten Versuchs - IWW
- Wolters Kluwer
Abgrenzung zwischen unbeendetem und beendetem Versuch i.R. eines Tötungsdelikts ; Vorstellungsbild des Täters nach dem Abschluss der letzten von ihm vorgenommenen Ausführungshandlung; Gleichgültigkeit des Täters über das weitere Schicksal des Opfers
- rewis.io
Tötungsversuch: Voraussetzungen eines unbeendeten Versuchs
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 24 Abs. 1
Abgrenzung zwischen unbeendetem und beendetem Versuch i.R. eines Tötungsdelikts; Vorstellungsbild des Täters nach dem Abschluss der letzten von ihm vorgenommenen Ausführungshandlung; Gleichgültigkeit des Täters über das weitere Schicksal des Opfers - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Rücktritt vom Tötungsdelikt
- Akte Recht (Lehrstuhl Prof. Safferling) (Kurzinformation)
Beendeter Versuch eines Tötungsdelikts bei empfundener Gleichgültigkeit
- strafrecht.jetzt (Kurzinformation und Auszüge)
Das Vorstellungsbild des Täters im Zeitpunkt des Rücktritts nach § 24 StGB
Besprechungen u.ä. (3)
- fau.de (Entscheidungsbesprechung)
Beendeter Versuch eines Tötungsdelikts bei empfundener Gleichgültigkeit gegenüber dem Opfer
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Beendeter Versuch bei Gleichgültigkeit bzgl. Tod des Opfers
- verlag-rolf-schmidt.de (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)
Zur Frage nach den Rücktrittsvoraussetzungen bei einem versuchten Mord
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 21.07.2014 - 2030 Js 77770/13
- BGH, 03.02.2015 - 3 StR 645/14
- BGH, 16.04.2015 - 3 StR 645/14, NStZ 2015, 509
Papierfundstellen
- NStZ 2015, 509
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.06.2014 - 3 StR 154/14
Anforderungen an die tatrichterliche Beweiswürdigung hinsichtlich der subjektiven …
Auszug aus BGH, 16.04.2015 - 3 StR 645/14
Ein Tötungsversuch, bei dem der Täter für einen strafbefreienden Rücktritt vom Versuch den Tod des Opfers durch eigene Rettungsbemühungen verhindern oder sich darum zumindest freiwillig und ernsthaft bemühen muss, ist hingegen nicht nur dann anzunehmen, wenn der Täter den Eintritt des Todes bereits für möglich hält, sondern auch dann, wenn er sich keine Vorstellungen über die Folgen seines Handelns macht, weil ihm ein Tod des Opfers gleichgültig ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273, 274; vom 12. Juni 2014 - 3 StR 154/14, NStZ 2014, 507, 509). - BGH, 19.03.2013 - 1 StR 647/12
Bedarf zur Feststellung des Rücktrittshorizonts zur Prüfung des fehlgeschlagenen …
Auszug aus BGH, 16.04.2015 - 3 StR 645/14
Ein Tötungsversuch, bei dem der Täter für einen strafbefreienden Rücktritt vom Versuch den Tod des Opfers durch eigene Rettungsbemühungen verhindern oder sich darum zumindest freiwillig und ernsthaft bemühen muss, ist hingegen nicht nur dann anzunehmen, wenn der Täter den Eintritt des Todes bereits für möglich hält, sondern auch dann, wenn er sich keine Vorstellungen über die Folgen seines Handelns macht, weil ihm ein Tod des Opfers gleichgültig ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273, 274; vom 12. Juni 2014 - 3 StR 154/14, NStZ 2014, 507, 509).
- BGH, 07.02.2018 - 2 StR 171/17
Nachbarschaftsstreit: Urteil wegen versuchten Mordes rechtskräftig
Macht der Täter sich nach der letzten Ausführungshandlung keine Vorstellung über die Folgen seines Tuns oder ist ihm der Erfolg gleichgültig, ist ein beendeter Versuch anzunehmen (st. Rspr.; Senat, Urteil vom 2. November 1994 - 2 StR 449/94, BGHSt 40, 304, 306; BGH, Urteil vom 16. April 2015 - 3 StR 645/14, NStZ 2015, 509 mwN). - BGH, 27.08.2019 - 4 StR 330/19
Versuch; Rücktritt (Abgrenzung von beendetem und unbeendetem Versuch); …
Macht der Täter sich nach der letzten Ausführungshandlung keine Vorstellung über die Folgen seines Tuns oder ist ihm der Erfolg gleichgültig, ist ein beendeter Versuch anzunehmen (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 2. November 1994 - 2 StR 449/94, BGHSt 40, 304, 306, NJW 1995, 974; vom 16. April 2015 - 3 StR 645/14, NStZ 2015, 509 mwN; und vom 7. Februar 2018 - 2 StR 171/17, NStZ-RR 2018, 137).
Rechtsprechung
BGH, 03.02.2015 - 3 StR 645/14 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 400 Abs. 1 StPO
Unzulässigkeit der auf die Erhebung der allgemeinen Sachrüge beschränkten Revision des Nebenklägers - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 400 Abs. 1 StPO
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision eines Nebenklägers als unzulässig
- ra.de
- rechtsportal.de
StPO § 400 Abs. 1
Verwerfung der Revision eines Nebenklägers als unzulässig - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 21.07.2014 - 2030 Js 77770/13
- BGH, 03.02.2015 - 3 StR 645/14
- BGH, 16.04.2015 - 3 StR 645/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 28.08.2012 - 3 StR 360/12
Unzulässigkeit der Revision des Nebenklägers
Auszug aus BGH, 03.02.2015 - 3 StR 645/14
Die Begründung der Revision des Nebenklägers muss daher erkennen lassen, dass er mit seinem Rechtsmittel ein zulässiges Ziel verfolgt, also einen bisher unterbliebenen Schuldspruch des Angeklagten (auch) wegen einer Straftat, die die Berechtigung des Nebenklägers zum Anschluss an das Verfahren begründet; wird eine derartige Präzisierung bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist nicht vorgenommen, ist das Rechtsmittel unzulässig (BGH, Beschluss vom 28. August 2012 - 3 StR 360/12; BGH, Urteil vom 26. Juli 2007 - 3 StR 221/07, NStZ 2007, 700, 701). - BGH, 26.07.2007 - 3 StR 221/07
Urteil zu Düsseldorfer Gasexplosion erneut aufgehoben
Auszug aus BGH, 03.02.2015 - 3 StR 645/14
Die Begründung der Revision des Nebenklägers muss daher erkennen lassen, dass er mit seinem Rechtsmittel ein zulässiges Ziel verfolgt, also einen bisher unterbliebenen Schuldspruch des Angeklagten (auch) wegen einer Straftat, die die Berechtigung des Nebenklägers zum Anschluss an das Verfahren begründet; wird eine derartige Präzisierung bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist nicht vorgenommen, ist das Rechtsmittel unzulässig (BGH, Beschluss vom 28. August 2012 - 3 StR 360/12; BGH, Urteil vom 26. Juli 2007 - 3 StR 221/07, NStZ 2007, 700, 701).