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   BGH, 30.04.1953 - 3 StR 674/52   

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https://dejure.org/1953,1590
BGH, 30.04.1953 - 3 StR 674/52 (https://dejure.org/1953,1590)
BGH, Entscheidung vom 30.04.1953 - 3 StR 674/52 (https://dejure.org/1953,1590)
BGH, Entscheidung vom 30. April 1953 - 3 StR 674/52 (https://dejure.org/1953,1590)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Drohung eines Rechtsanwalts mit einer Strafanzeige wegen falscher Anschuldigung - Anforderungen an ein Missverhältnis zwischen dem Druck der Drohung mit einer Strafanzeige und der Erstattung eines gezahlten Anwalthonorars

Papierfundstellen

  • NJW 1954, 480 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.06.1952 - 1 StR 708/51

    Züchtigung - §§ 223, 16, 17 StGB, 'Doppelirrtum'

    Auszug aus BGH, 30.04.1953 - 3 StR 674/52
    Ein Irrtum über den der Wertung zugrunde liegenden Sachverhalt ist nach § 59 StGB als Tatbestandsirrtum zu behandeln, der den Vorsatz ausschliesst (BGHSt 3, 105 [106]).
  • BGH, 19.03.1953 - 3 StR 247/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.04.1953 - 3 StR 674/52
    Wie der erkennende Senat in der Entscheidung 3 StR 247/52 vom 19. März 1953 näher dargelegt hat, ist die Drohung mit einer Strafanzeige rechtmässig, wenn der gleiche Sachverhalt, aus dem sich die Berechtigung zur Strafanzeige ergibt, auch die Grundlage des bürgerlich-rechtlichen Anspruchs darstellt, dessen Erfüllung durch die Ankündigung der Strafanzeige erreicht werden soll.
  • BGH, 05.09.2013 - 1 StR 162/13

    Nötigung durch anwaltliches Mahnschreiben im "Masseninkasso" (Drohung;

    Wäre nicht schon bei dem Sachverhalt, den der Angeklagte sich vorstellte, die Drohung mit der Strafanzeige als verwerflich anzusehen, läge letztlich ein Tatbestandsirrtum vor, der den Vorsatz ausschließt (vgl. schon BGH, Urteil vom 30. April 1953 - 3 StR 674/52, LM § 240 StGB Nr. 3; Toepel aaO § 240 Rn. 195).
  • BGH, 22.04.1955 - 1 StR 653/54

    Erschiessung von 4 aus dem Kriegsgefangenenlager Sagan ausgebrochenen britischen

    Da der Irrtum nicht die Voraussetzungen eines von der Rechtsordnung anerkannten, sondern die Vorstellung eines überhaupt nicht möglichen Rechtfertigungsgrundes zum Gegenstand hatte, kann er auch nicht als Tatbestandsirrtum im Sinne des § 59 StGB behandelt werden (vgl. BGH 1 StR 708/51 vom 6. Juni 1952; BGHSt 3, 194; BGH NJW 1954, 480 Nr. 9 einerseits und BGH 1 StR 791/51 vom 14. Oktober 1952; BGHSt 3, 271, 274 [BGH 14.10.1952 - 1 StR 791/52]; 3, 357, 365 [BGH 19.12.1952 - 1 StR 2/52]andererseits).
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