Weitere Entscheidung unten: BGH, 24.06.2010

Rechtsprechung
   BGH, 30.03.2010 - 3 StR 69/10   

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https://dejure.org/2010,3627
BGH, 30.03.2010 - 3 StR 69/10 (https://dejure.org/2010,3627)
BGH, Entscheidung vom 30.03.2010 - 3 StR 69/10 (https://dejure.org/2010,3627)
BGH, Entscheidung vom 30. März 2010 - 3 StR 69/10 (https://dejure.org/2010,3627)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 176 StGB; § 66 StGB; § 261 StPO
    Sexueller Missbrauch von Kindern (besonders schwerer Fall; Zungenkuss); Sicherungsverwahrung (Hang; Gefährlichkeitsprognose; sorgfältige Gesamtwürdigung aller maßgebenden Umstände; erhöhte Anforderungen mangels früherer Verurteilung oder Strafverbüßung; Bedeutung von ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 66 Abs 1 Nr 3 StGB, § 66 Abs 2 StGB, § 66 Abs 3 S 2 StGB, § 67d Abs 3 StGB, § 176 Abs 3 StGB
    Sicherungsverwahrung: Zur Feststellung der Hangtätereigenschaft, der Allgemeingefährlichkeit und der Verwendung statistischer Prognoseinstrumente bei der Gefährlichkeitsprognose eines Sexualstraftäters

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Tatbestandsmerkmals "Hang" i.S.d. § 66 Abs. 1 Nr. 3 Strafgesetzbuch (StGB); Verschiedenheit der Merkmale "Hangtätereigenschaft" und "Gefährlichkeit für die Allgemeinheit"

  • rewis.io

    Sicherungsverwahrung: Zur Feststellung der Hangtätereigenschaft, der Allgemeingefährlichkeit und der Verwendung statistischer Prognoseinstrumente bei der Gefährlichkeitsprognose eines Sexualstraftäters

  • ra.de
  • rewis.io

    Sicherungsverwahrung: Zur Feststellung der Hangtätereigenschaft, der Allgemeingefährlichkeit und der Verwendung statistischer Prognoseinstrumente bei der Gefährlichkeitsprognose eines Sexualstraftäters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 66 Abs. 1 Nr. 3; StGB § 67d Abs. 3
    Voraussetzungen des Tatbestandsmerkmals "Hang" i.S.d. § 66 Abs. 1 Nr. 3 Strafgesetzbuch ( StGB ); Verschiedenheit der Merkmale "Hangtätereigenschaft" und "Gefährlichkeit für die Allgemeinheit"

  • rechtsportal.de

    StGB § 66 Abs. 1 Nr. 3 ; StGB § 67d Abs. 3
    Voraussetzungen des Tatbestandsmerkmals "Hang" i.S.d. § 66 Abs. 1 Nr. 3 Strafgesetzbuch ( StGB ); Verschiedenheit der Merkmale "Hangtätereigenschaft" und "Gefährlichkeit für die Allgemeinheit"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 165
  • NStZ-RR 2010, 203
  • StV 2010, 484
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.12.2009 - 3 StR 399/09

    Sicherungsverwahrung (Hang; Beweiswürdigung; Gesamtwürdigung aller Umstände)

    Auszug aus BGH, 30.03.2010 - 3 StR 69/10
    Seine Feststellung obliegt - nach sachverständiger Beratung - unter sorgfältiger Gesamtwürdigung aller für die Beurteilung der Persönlichkeit des Täters und seiner Taten maßgebenden Umstände dem Richter in eigener Verantwortung (BGH, Urt. vom 17. Dezember 2009 - 3 StR 399/09 - Rdn. 4).
  • BGH, 13.11.2007 - 3 StR 341/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Verfahrensrügen; rechtliches Gehör);

    Auszug aus BGH, 30.03.2010 - 3 StR 69/10
    Die Gefährlichkeitsprognose schätzt die Wahrscheinlichkeit dafür ein, ob sich der Täter in Zukunft trotz seines Hanges erheblicher Straftaten enthalten kann oder nicht (BGHSt 50, 188, 196; vgl. auch BGH StV 2008, 301, 320).
  • BGH, 08.07.2005 - 2 StR 120/05

    Entscheidung zur vorbehaltenen Sicherungsverwahrung aufgehoben

    Auszug aus BGH, 30.03.2010 - 3 StR 69/10
    Die Gefährlichkeitsprognose schätzt die Wahrscheinlichkeit dafür ein, ob sich der Täter in Zukunft trotz seines Hanges erheblicher Straftaten enthalten kann oder nicht (BGHSt 50, 188, 196; vgl. auch BGH StV 2008, 301, 320).
  • BGH, 01.03.2018 - 4 StR 399/17

    Ku'Damm-Raser-Fall: Mordurteil aufgehoben

    Diese Prüfung hat stets einzelfallbezogen zu erfolgen und lässt eine generalisierende Betrachtung - etwa in Gestalt von Rechts- oder Erfahrungssätzen, denen zufolge bei einem bestimmten Personenkreis oder einer bestimmten Vorgehensweise grundsätzlich eine vorsätzliche Tatbegehung zu bejahen oder zu verneinen sei - nicht zu (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 367/15, aaO, 669 f.; Beschlüsse vom 7. März 2006 - 4 StR 25/06, NStZ 2006, 446; vom 14. Januar 2003 - 4 StR 526/02, NStZ 2003, 369, 370; LK-StGB/Vogel, aaO, § 15 Rn. 67; vgl. auch zur geringen Bedeutung allgemeiner statistischer Aussagen im Rahmen von Prognoseentscheidungen BGH, Beschlüsse vom 17. Februar 2016 - 2 StR 545/15, StV 2016, 720, 722; vom 30. März 2010 - 3 StR 69/10, NStZ-RR 2010, 203, 204).
  • LG Mönchengladbach, 05.03.2021 - 27 Ks 7/20

    Gewalttat in Viersen? Mordprozess gegen Erzieherin im Fall Greta

    Unter einem Hang i.S.d. § 66 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 StGB ist ein eingeschliffener innerer Zustand des Täters zu verstehen, der ihn immer wieder neue Straftaten begehen lässt (vgl. BGH, NStZ-RR 2010, 203; BeckRS 2019, 26937; BeckRS 2020, 17186; BeckRS 2020, 23351; NStZ-RR 2020, 10).

    Hangtäter ist danach derjenige, der dauerhaft zu Straftaten entschlossen ist oder aufgrund einer fest eingewurzelten Neigung immer wieder straffällig wird, wenn sich die Gelegenheit dazu bietet, ebenso wie derjenige, der willensschwach ist und aus innerer Haltlosigkeit Tatanreizen nicht zu widerstehen vermag (vgl. BGH, NStZ-RR 2010, 203; BeckRS 2019, 26937; BeckRS 2020, 17186; BeckRS 2020, 23351; NStZ-RR 2020, 10).

    Die erforderliche Gesamtwürdigung ist jedoch mit besonderer Sorgfalt vorzunehmen, wenn bei Vorliegen der formellen Voraussetzungen des § 66 Abs. 2 und Abs. 3 S. 2 StGB in Ermangelung von symptomatischen Vortaten und neuerlicher Delinquenz trotz erfolgter Strafverbüßung die Tatsachengrundlage besonders schmal ist (vgl. BGH, NStZ-RR 2010, 203; NStZ-RR 2020, 74).

    Eine positive Gefährlichkeitsprognose kann die Feststellung eines Hanges dabei nicht ersetzen (vgl. BGH, NStZ-RR 2010, 203).

    Hangtätereigenschaft und Gefährlichkeit für die Allgemeinheit sind keine identischen Merkmale (vgl. BGH, NStZ-RR 2010, 203).

    Der Hang ist nur ein, wenn auch ein wesentliches Merkmal der Prognose (vgl. BGH, NStZ-RR 2010, 203; NStZ-RR 2020, 10).

    Der Hang als eingeschliffenes Verhaltensmuster bezeichnet einen aufgrund umfassender Vergangenheitsbetrachtung festgestellten gegenwärtigen Zustand (vgl. BGH, NStZ-RR 2010, 203; NStZ-RR 2020, 10; BeckRS 2019, 26937; BeckRS 2020, 17186).

    Die Gefährlichkeitsprognose dagegen schätzt die Wahrscheinlichkeit dafür ein, ob sich der Täter in Zukunft trotz seines Hanges erheblicher Straftaten enthalten kann oder nicht (vgl. BGH, NStZ-RR 2010, 203; NStZ-RR 2020, 10).

  • LG Bochum, 02.09.2021 - 8 KLs 5/20
    Diese Würdigung bedarf in den Fällen der § 66 Abs. 2 und Abs. 3 S. 2 StGB, bei denen symptomatische Vortaten und neuerliche Delinquenz trotz erfolgter Einwirkung des Straf- oder Maßregelvollzugs im Sinne des § 66 Abs. 1 S. 1 StGB fehlen, besonderer Sorgfalt (vgl. BGH, Urteil vom 06.05.2021 - 3 StR 350/20 - BeckRS 2021, 17369; BGH, Urteil vom 31.07.2019 - 2 StR 132/19 - BeckRS 2019, 26937; BGH, Urteil vom 29.11.2008 - 3 StR 300/18 - NStZ-RR 2019, 140; BGH, Beschluss vom 06.05.2014 - 3 StR 382/13 - NStZ-RR 2014, 271; BGH, Beschluss vom 30.03.2010 - 3 StR 69/10 - NStZ-RR 2010, 203).
  • BGH, 28.04.2015 - 1 StR 594/14

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang zur Begehung

    Der Hang als eingeschliffenes Verhaltensmuster bezeichnet einen aufgrund umfassender Vergangenheitsbetrachtung festgestellten gegenwärtigen Zustand (BGH, Urteil vom 8. Juli 2005 - 2 StR 120/05, BGHSt 50, 188, 196; Beschlüsse vom 30. März 2010 - 3 StR 69/10, NStZ-RR 2010, 203; vom 6. Mai 2014 - 3 StR 382/13, NStZ-RR 2014, 271 f.; siehe auch BGH, Urteil vom 17. Dezember 2009 - 3 StR 399/09; zu den für den Hang bedeutsamen Kriterien näher Rissing-van Saan/Peglau in Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., Band 3, § 66 Rn. 126 ff.).

    Von dem Hang bzw. der Hangtätereigenschaft ist die durch § 66 Abs. 1 Nr. 4 StGB ebenfalls geforderte Prognose über die zukünftige Gefährlichkeit des Täters zu trennen; die Merkmale sind nicht identisch (BGH, Urteil vom 8. Juli 2005 - 2 StR 120/05, BGHSt 50, 188, 196; Beschluss vom 30. März 2010 - 3 StR 69/10, NStZ-RR 2010, 203 f.; Ullenbruch/Drenkhahn/Morgenstern in Münchener Kommentar zum StGB, 2. Aufl., Band 2, § 66 Rn. 99 mwN; siehe auch BVerfG (2. Kammer des Zweiten Senats), Beschluss vom 5. August 2009 - 2 BvR 2098/08 u.a. Rn. 20).

  • BGH, 25.09.2018 - 4 StR 192/18

    Sexueller Missbrauch von Kindern (strafschärfende Berücksichtigung von

    Seine Feststellung obliegt nach sachverständiger Beratung unter sorgfältiger Gesamtwürdigung aller für die Beurteilung der Persönlichkeit des Täters und seiner Taten maßgeblichen Umstände dem Richter in eigener Verantwortung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. März 2010 3 StR 69/10, StV 2010, 484; vom 25. Mai 2011 4 StR 87/11, NStZ-RR 2011, 272).

    Während der Hang einen aufgrund umfassender Vergangenheitsbetrachtung festgestellten gegenwärtigen Zustand bezeichnet, schätzt die Gefährlichkeitsprognose die Wahrscheinlichkeit dafür ein, ob sich der Täter in Zukunft trotz seines Hangs erheblichen Straftaten enthalten kann oder nicht (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juli 2005 2 StR 120/05, BGHSt 50, 188, 196; Beschluss vom 30. März 2010 3 StR 69/10 aaO).

  • BGH, 09.05.2019 - 4 StR 511/18

    Staufener Missbrauchsfall

    bb) Demgegenüber ist im Rahmen der Gefährlichkeitsprognose die Wahrscheinlichkeit dafür einzuschätzen, ob sich der Täter in Zukunft trotz Vorliegens eines Hangs erheblicher Straftaten enthalten kann oder nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Mai 2017 - 1 StR 598/16, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 15; Urteil vom 28. April 2015 - 1 StR 594/14; Beschluss vom 30. März 2010 - 3 StR 69/10, NStZ-RR 2010, 203, 204).
  • BGH, 28.08.2012 - 3 StR 309/12

    Eintragungen im Bundeszentralregister (Verwertungsverbot bei Einträgen aus

    Auf die Revision des Angeklagten hat der Senat das Urteil - unter Verwerfung des weitergehenden Rechtsmittels - im Maßregelausspruch aufgehoben (BGH, Beschluss vom 30. März 2010 - 3 StR 69/10, StV 2010, 484).

    Auf die dem Senat erst später vorgelegte Revision der Staatsanwaltschaft ist das Urteil aufgehoben worden, soweit der Angeklagte vom Vorwurf des sexuellen Kindesmissbrauchs in acht weiteren Fällen freigesprochen worden war (BGH, Urteil vom 24. Juni 2010 - 3 StR 69/10, NStZ 2011, 47).

  • LG Regensburg, 16.12.2020 - Ks 103 Js 28875/19

    Hauptverhandlung, Angeklagte, Freiheitsstrafe, Fahrerlaubnis, Wohnung,

    Demgegenüber ist im Rahmen der Gefährlichkeitsprognose die Wahrscheinlichkeit dafür einzuschätzen, ob sich der Täter in Zukunft trotz Vorliegens eines Hangs erheblicher Straftaten enthalten kann oder nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 24.5.2017 - 1 StR 598/16, BGHR StGB § 66 I Hang 15; Urt. v. 28.4.2015 - 1 StR 594/14 - BeckRS 2015, 10528 = NStZ-RR 2016, 77 [Ls]; Beschluss vom 30.3.2010 - 3 StR 69/10, NStZ-RR 2010, 203 [204]).

    Die Kammer verkennt allerdings nicht, dass die Indizwirkung des festgestellten Hanges widerlegbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 09.09.2008, Az. 1 StR 449/08) und dass die Begründung der Gefährlichkeit nicht allein auf die Prognosestellung durch den Sachverständigen oder statistische Erkenntnisse über Rückfallwahrscheinlichkeiten gestützt werden darf, sondern dass es einer rechtlichen Gesamtbewertung bedarf, bei der vorliegend weitere gewichtige Umstände zu berücksichtigen wären (vgl. BGH, Beschluss vom 30.03.2010, Az. 3 StR 69/10).

  • BGH, 09.05.2019 - 4 StR 578/18

    Staufener Missbrauchsfall

    (2) Demgegenüber ist im Rahmen der Gefährlichkeitsprognose die Wahrscheinlichkeit dafür einzuschätzen, ob sich der Täter in Zukunft trotz Vorliegen eines Hangs erheblicher Straftaten enthalten kann oder nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Mai 2017 - 1 StR 598/16, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 15; Urteil vom 28. April 2015 - 1 StR 594/14; Beschluss vom 30. März 2010 - 3 StR 69/10, NStZ-RR 2010, 203, 204).
  • LG Köln, 04.02.2020 - 102 KLs 22/19
    Bei der Verwendung des Prognoseinstruments Static-99, welches das Rückfallrisiko eines Sexualstraftäters anhand von konkreten Informationen zu Tat, Täter und Tatopfern ermitteln soll und welches für die Prognose Anhaltspunkte über die Ausprägung eines strukturellen Grundrisikos liefern kann (vgl. BGH, Beschl. vom 30. März 2010 - 3 StR 69/10 -, Rn. 10, juris), hat der Sachverständige für den Angeklagten aufgrund der Dauer seiner Beziehungen (1 Punkt), seiner einschlägigen Vorstrafen (2 Punkte), einer früheren Verurteilung wegen nichtsexueller Gewalt (1 Punkt), der Gesamtzahl seiner Vorstrafen (3 Punkte) und einer fehlenden Verwandtschaftsbeziehung zwischen ihm um seinen Opfern (1 Punkt) einen Wert von acht Punkten ermittelt, was - wie der Sachverständige ausgeführt hat - einer 5-Jahres-Rückfallrate von 39, 13 % entspricht.
  • BGH, 25.05.2011 - 4 StR 87/11

    Anordnung der Sicherungsverwahrung (Ermessensausübung: Erörterungsmangel;

  • BGH, 15.02.2011 - 1 StR 645/10

    Ablehnung der Anordnung der Sicherungsverwahrung (fehlender Hang)

  • BGH, 13.09.2018 - 1 StR 611/17

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang zu erheblichen

  • BGH, 23.08.2013 - 1 StR 135/13

    Bewertung der Glaubhaftigkeit der Angaben einer Geschädigten in der

  • BGH, 06.05.2014 - 3 StR 382/13

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Sicherungsverwahrung (Begriff des "Hangtäters";

  • BGH, 26.10.2011 - 2 StR 328/11

    Verfassungsgemäße Anwendung der Vorschriften über die Unterbringung in der

  • BGH, 24.05.2017 - 1 StR 598/16

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang, berauschende

  • BGH, 22.07.2010 - 3 StR 169/10

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichend konkrete Aussicht auf

  • BGH, 12.04.2016 - 4 StR 17/16

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Voraussetzungen)

  • BGH, 29.11.2018 - 3 StR 300/18

    Vorbehalt der Sicherungsverwahrung (Hang zur Begehung erheblicher Straftaten;

  • BGH, 01.10.2013 - 3 StR 311/13

    Anforderungen an die Anordnung einer dauerhaften Unterbringung in einem

  • BGH, 04.12.2019 - 1 StR 470/19

    Anordnung der Sicherungsverwahrung (Hang zu erheblichen Straftaten: erforderliche

  • OLG Celle, 09.07.2021 - 2 Ws 194/21

    Recht auf Vertrauen in übliche Postlaufzeiten; Stempel des Briefzentrums als

  • LG Kleve, 08.03.2021 - 110 KLs 30/20
  • BGH, 25.08.2022 - 3 StR 216/22

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose:

  • BGH, 24.04.2013 - 5 StR 83/13

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Sicherungsverwahrung (Anforderungen an die

  • BGH, 07.07.2011 - 5 StR 192/11

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Strafmilderung; selbst verschuldete

  • BGH, 17.03.2021 - 2 StR 434/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (allgemeine

  • BGH, 25.05.2011 - 4 StR 164/11

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Sicherungsverwahrung (Ermessensausübung;

  • BGH, 26.05.2021 - 5 StR 364/20

    Sicherungsverwahrung (Hang; zeitnah aufeinanderfolgende Taten;

  • BGH, 05.10.2010 - 3 StR 274/10

    Sicherungsverwahrung (Hang zur Begehung erheblicher Straftaten; eingeschliffener

  • BGH, 06.10.2010 - 4 StR 315/10

    Sexuelle Handlung (erforderliche Feststellungen)

  • KG, 30.09.2020 - 161 Ss 49/20

    Strafverfahren: Überschreitung der Strafgewalt bei fehlender

  • KG, 30.09.2020 - 3 Ss 48/20

    Strafgewalt bei fehlender Gesamtstrafenbildung

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Rechtsprechung
   BGH, 24.06.2010 - 3 StR 69/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7352
BGH, 24.06.2010 - 3 StR 69/10 (https://dejure.org/2010,7352)
BGH, Entscheidung vom 24.06.2010 - 3 StR 69/10 (https://dejure.org/2010,7352)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 2010 - 3 StR 69/10 (https://dejure.org/2010,7352)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 103 Abs. 3 GG; § 200 Abs. 1 StPO; § 260 Abs. 3 StPO
    Anklagegrundsatz; Identifizierbarkeit einzelner Taten innerhalb einer Tatserie; Konkretisierung prozessualer Taten; Freispruch; Doppelverfolgungsverbot (ne bis in idem)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 200 StPO, § 53 StGB, § 176 StGB
    Strafverfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern: Anforderungen an die Anklageschrift bei Tatreihen

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung des Urteils auf die Revision der Staatsanwaltschaft bzgl. zweier Freisprüche hinsichtlich des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs von Kindern

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern: Anforderungen an die Anklageschrift bei Tatreihen

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafverfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern: Anforderungen an die Anklageschrift bei Tatreihen

  • rechtsportal.de

    StGB § 176 Abs. 1; StGB § 176 Abs. 4 Nr. 1
    Aufhebung des Urteils auf die Revision der Staatsanwaltschaft bzgl. zweier Freisprüche hinsichtlich des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs von Kindern

  • datenbank.nwb.de

    Strafverfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern: Anforderungen an die Anklageschrift bei Tatreihen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 47
  • NStZ-RR 2013, 98
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.01.1990 - 5 StR 568/89

    Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil mit den zugrunde liegenden

    Auszug aus BGH, 24.06.2010 - 3 StR 69/10
    d) Im Hinblick auf die - nach der Aufhebung des Urteils auf die Revision des Angeklagten - erneut zu treffende Entscheidung über die Sicherungsverwahrung verweist der Senat zur Behandlung getilgter und deshalb einem Verwertungsverbot unterliegender Vorstrafen auf die Entscheidungen BGHR BZRG § 51 Verwertungsverbot 2 und 7; BGH NStZ-RR 2002, 332 sowie BGH StV 2007, 633.
  • BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93

    Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in

    Auszug aus BGH, 24.06.2010 - 3 StR 69/10
    Das Tatgeschehen war durch Mitteilung der Tatopfer, der Grundzüge der Art und Weise der Tatbegehung, vor allem aber durch Bestimmung des Tatzeitraums ausreichend von anderen möglichen Taten desselben Täters abgegrenzt (zu den Anforderungen an eine Anklageschrift bei Tatreihen von sexuellem Kindesmissbrauchs vgl. BGHSt 40, 44, 46).
  • BGH, 04.10.2000 - 2 StR 352/00

    Verwertungsverbot; Bundeszentralregistergesetz; Anordnung von

    Auszug aus BGH, 24.06.2010 - 3 StR 69/10
    d) Im Hinblick auf die - nach der Aufhebung des Urteils auf die Revision des Angeklagten - erneut zu treffende Entscheidung über die Sicherungsverwahrung verweist der Senat zur Behandlung getilgter und deshalb einem Verwertungsverbot unterliegender Vorstrafen auf die Entscheidungen BGHR BZRG § 51 Verwertungsverbot 2 und 7; BGH NStZ-RR 2002, 332 sowie BGH StV 2007, 633.
  • BGH, 27.06.2002 - 4 StR 162/02

    Sexueller Missbrauch eines Kindes (Obhutsverhältnis); sexuelle Handlung;

    Auszug aus BGH, 24.06.2010 - 3 StR 69/10
    d) Im Hinblick auf die - nach der Aufhebung des Urteils auf die Revision des Angeklagten - erneut zu treffende Entscheidung über die Sicherungsverwahrung verweist der Senat zur Behandlung getilgter und deshalb einem Verwertungsverbot unterliegender Vorstrafen auf die Entscheidungen BGHR BZRG § 51 Verwertungsverbot 2 und 7; BGH NStZ-RR 2002, 332 sowie BGH StV 2007, 633.
  • BGH, 12.09.2007 - 5 StR 347/07

    Verstoß gegen das Verwertungsverbot des § 51 BZRG; Sicherungsverwahrung (Hang;

    Auszug aus BGH, 24.06.2010 - 3 StR 69/10
    d) Im Hinblick auf die - nach der Aufhebung des Urteils auf die Revision des Angeklagten - erneut zu treffende Entscheidung über die Sicherungsverwahrung verweist der Senat zur Behandlung getilgter und deshalb einem Verwertungsverbot unterliegender Vorstrafen auf die Entscheidungen BGHR BZRG § 51 Verwertungsverbot 2 und 7; BGH NStZ-RR 2002, 332 sowie BGH StV 2007, 633.
  • BGH, 28.08.2012 - 3 StR 309/12

    Eintragungen im Bundeszentralregister (Verwertungsverbot bei Einträgen aus

    Auf die dem Senat erst später vorgelegte Revision der Staatsanwaltschaft ist das Urteil aufgehoben worden, soweit der Angeklagte vom Vorwurf des sexuellen Kindesmissbrauchs in acht weiteren Fällen freigesprochen worden war (BGH, Urteil vom 24. Juni 2010 - 3 StR 69/10, NStZ 2011, 47).
  • BGH, 21.08.2012 - 4 StR 247/12

    Anordnung der Sicherheitsverwahrung (Einbeziehung bereits getilgter

    Für die Erörterung von Persönlichkeitsmerkmalen, die einen Hang begründen können, hat der Senat diese Möglichkeit in Erwägung gezogen (BGH, Beschluss vom 8. März 2005 - 4 StR 569/04, NStZ 2005, 397, 398; enger: Beschluss vom 24. Juni 2010 - 3 StR 69/10).
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