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   BGH, 03.07.1991 - 3 StR 69/91   

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BGH, 03.07.1991 - 3 StR 69/91 (https://dejure.org/1991,2358)
BGH, Entscheidung vom 03.07.1991 - 3 StR 69/91 (https://dejure.org/1991,2358)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 1991 - 3 StR 69/91 (https://dejure.org/1991,2358)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1991, 527
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 11.08.1988 - 4 StR 250/88

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 03.07.1991 - 3 StR 69/91
    Das Rechtsmittel hat im Umfang der Anfechtung (vgl. dazu BGHSt 5, 267; BGH NStZ 1989, 84; BGH, Beschluß vom 3. April 1991 - 3 StR 64/91) Erfolg.

    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, daß nach Aufhebung des Maßregelausspruchs trotz des bestehenbleibenden Freispruchs neue Feststellungen auch zum Tatgeschehen zu treffen sind (vgl. BGH NStZ 1989, 84 (85)).

  • BGH, 29.05.1991 - 3 StR 148/91

    Symptomatischer Zusammenhang zwischen dem seelischen Zustand des Täters und

    Auszug aus BGH, 03.07.1991 - 3 StR 69/91
    Das Landgericht hat jedoch nicht eindeutig festgestellt, daß die rechtswidrige Tat auf die psychische Erkrankung des Angeklagten zurückzuführen ist und, wie durch § 63 StGB vorausgesetzt (vgl. BGHSt 34, 22 (27); 27, 246 (249); BGH NStZ 1985, 309 (310); BGH, Beschlüsse vom 23. März 1991 - 2 StR 60/91 - und vom 29. Mai 1991 - 3 StR 148/91), für diesen die Tatbegehung überdauernden Zustand symptomatisch ist.

    Auf der Grundlage der bisherigen Feststellungen fehlt es jedenfalls an einer für die Anwendung des § 63 StGB zu fordernden höheren oder doch bestimmten Wahrscheinlichkeit gleichartiger oder ähnlicher Tatbegehung (vgl. dazu BGH NStZ 1986, 572; BGH bei Holtz MDR 1981, 265 f.; 1979, 280 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; BGH, Beschlüsse vom 22. März 1991 - 2 StR 60/91 - und vom 29. Mai 1991 - 3 StR 148/91).

  • BGH, 22.03.1991 - 2 StR 60/91

    Erhebliche Einschränkung der Steuerungsfähigkeit durch das Vorliegen von schwerer

    Auszug aus BGH, 03.07.1991 - 3 StR 69/91
    Das Landgericht hat jedoch nicht eindeutig festgestellt, daß die rechtswidrige Tat auf die psychische Erkrankung des Angeklagten zurückzuführen ist und, wie durch § 63 StGB vorausgesetzt (vgl. BGHSt 34, 22 (27); 27, 246 (249); BGH NStZ 1985, 309 (310); BGH, Beschlüsse vom 23. März 1991 - 2 StR 60/91 - und vom 29. Mai 1991 - 3 StR 148/91), für diesen die Tatbegehung überdauernden Zustand symptomatisch ist.

    Auf der Grundlage der bisherigen Feststellungen fehlt es jedenfalls an einer für die Anwendung des § 63 StGB zu fordernden höheren oder doch bestimmten Wahrscheinlichkeit gleichartiger oder ähnlicher Tatbegehung (vgl. dazu BGH NStZ 1986, 572; BGH bei Holtz MDR 1981, 265 f.; 1979, 280 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; BGH, Beschlüsse vom 22. März 1991 - 2 StR 60/91 - und vom 29. Mai 1991 - 3 StR 148/91).

  • BGH, 07.02.1985 - 4 StR 13/85

    Unterbringung - Alkoholgenuß - Verminderte Schuldfähigkeit - Alkoholsucht -

    Auszug aus BGH, 03.07.1991 - 3 StR 69/91
    Das Landgericht hat jedoch nicht eindeutig festgestellt, daß die rechtswidrige Tat auf die psychische Erkrankung des Angeklagten zurückzuführen ist und, wie durch § 63 StGB vorausgesetzt (vgl. BGHSt 34, 22 (27); 27, 246 (249); BGH NStZ 1985, 309 (310); BGH, Beschlüsse vom 23. März 1991 - 2 StR 60/91 - und vom 29. Mai 1991 - 3 StR 148/91), für diesen die Tatbegehung überdauernden Zustand symptomatisch ist.

    Die darauf bezogenen Ausführungen des Landgerichts begegnen insofern Bedenken, als die Besonderheiten, welche die Tat für den Angeklagten nach den bisherigen Feststellungen als bloße Gelegenheitstat erscheinen lassen und Zweifel an dem in § 63 StGB vorausgesetzten symptomatischen Zusammenhang zwischen der Erkrankung und der Tatbegehung begründen können (vgl. BGH NStZ 1985, 309 (310); StV 1984, 508), keine erkennbare Berücksichtigung gefunden haben.

  • BGH, 24.04.1952 - 3 StR 48/52

    Verkaufsbude I - § 243 StGB aF, § 25 Abs. 1 StGB, sukzessive Mittäterschaft

    Auszug aus BGH, 03.07.1991 - 3 StR 69/91
    Nach den Grundsätzen mittäterschaftlicher Begehung, die auch in Fällen der (zunächst verborgen gebliebenen) Schuldunfähigkeit eines der gemeinsam Handelnden Anwendung finden können, muß sich der Angeklagte die fortdauernde, von ihm bewußt ausgenutzte Wirkung der Gewaltanwendung durch den Mitangeklagten Sch. zurechnen lassen (vgl. dazu BGHSt 2, 344 (346); BGH GA 1966, 210; JZ 1981, 596; NStZ 1985, 70 (71); Laufhütte in LK StGB 10. Aufl. ? 177 Rdn. 17).
  • BGH, 02.10.1984 - 4 StR 551/84

    Hinzukommen nach zweimaliger Vergewaltigung - § 177, § 25 Abs. 2 StGB, keine

    Auszug aus BGH, 03.07.1991 - 3 StR 69/91
    Nach den Grundsätzen mittäterschaftlicher Begehung, die auch in Fällen der (zunächst verborgen gebliebenen) Schuldunfähigkeit eines der gemeinsam Handelnden Anwendung finden können, muß sich der Angeklagte die fortdauernde, von ihm bewußt ausgenutzte Wirkung der Gewaltanwendung durch den Mitangeklagten Sch. zurechnen lassen (vgl. dazu BGHSt 2, 344 (346); BGH GA 1966, 210; JZ 1981, 596; NStZ 1985, 70 (71); Laufhütte in LK StGB 10. Aufl. ? 177 Rdn. 17).
  • BGH, 10.12.1953 - 3 StR 620/53
    Auszug aus BGH, 03.07.1991 - 3 StR 69/91
    Das Rechtsmittel hat im Umfang der Anfechtung (vgl. dazu BGHSt 5, 267; BGH NStZ 1989, 84; BGH, Beschluß vom 3. April 1991 - 3 StR 64/91) Erfolg.
  • BGH, 17.08.1977 - 2 StR 300/77

    Voraussetzung an die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 03.07.1991 - 3 StR 69/91
    Das Landgericht hat jedoch nicht eindeutig festgestellt, daß die rechtswidrige Tat auf die psychische Erkrankung des Angeklagten zurückzuführen ist und, wie durch § 63 StGB vorausgesetzt (vgl. BGHSt 34, 22 (27); 27, 246 (249); BGH NStZ 1985, 309 (310); BGH, Beschlüsse vom 23. März 1991 - 2 StR 60/91 - und vom 29. Mai 1991 - 3 StR 148/91), für diesen die Tatbegehung überdauernden Zustand symptomatisch ist.
  • BGH, 11.07.1985 - 4 StR 307/85

    Ausnutzung der Nötigung eines anderen; Begriff der Widerstandsunfähigkeit

    Auszug aus BGH, 03.07.1991 - 3 StR 69/91
    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in GA 1977, 144 betrifft ebenso wie die in NJW 1986, 77 einen anderen Fall.
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 03.07.1991 - 3 StR 69/91
    Das Landgericht hat jedoch nicht eindeutig festgestellt, daß die rechtswidrige Tat auf die psychische Erkrankung des Angeklagten zurückzuführen ist und, wie durch § 63 StGB vorausgesetzt (vgl. BGHSt 34, 22 (27); 27, 246 (249); BGH NStZ 1985, 309 (310); BGH, Beschlüsse vom 23. März 1991 - 2 StR 60/91 - und vom 29. Mai 1991 - 3 StR 148/91), für diesen die Tatbegehung überdauernden Zustand symptomatisch ist.
  • BGH, 11.07.1986 - 3 StR 274/86

    Schuldunfähigkeit - Alkoholismus - Entzug - Unterbringung - Psychiatrisches

  • BGH, 01.08.1990 - 2 StR 299/90

    Sachrüge gegen Anordnung der Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus -

  • BGH, 26.04.1988 - 4 StR 147/88

    Verminderte Schuldfähigkeit aufgrund krankhaften Alkoholsucht als Voraussetzung

  • BGH, 16.10.1987 - 4 StR 522/87

    Verurteilung wegen Raubes - Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

  • BGH, 13.01.1987 - 1 StR 689/86

    Ablehnung einer Unterbringungsanordnung bei Vorliegen einer vorübergehenden,

  • BGH, 16.12.1980 - 1 StR 580/80

    Sukzessive Mittäterschaft bei schwerem Raub

  • BGH, 21.10.1976 - 4 StR 435/76

    Anforderungen an Feststellungen zur Verurteilung wegen Vergewaltigung - Folgen

  • BGH, 03.04.1991 - 3 StR 64/91
  • BGH, 19.01.2017 - 4 StR 595/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Zur Einordnung der zeitstabilen Defekte (hebephrene Schizophrenie, anankastische und schizotype Persönlichkeitsstörung) unter ein Eingangsmerkmal der §§ 20, 21 StGB (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 14. Juli 2010 - 2 StR 278/10, Rn. 5 (hebephrene Schizophrenie als krankhafte seelische Störung im Sinne von § 20 StGB)), zu deren Auswirkung auf die Schuldfähigkeit unabhängig von der akuten Alkoholisierung (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juli 1991 - 3 StR 69/91, NStZ 1991, 527, 528; Beschluss vom 12. November 2004 - 2 StR 367/04, BGHSt 49, 347, 352), zu eventuellen Interdependenzen und zu einer möglichen Alkoholsucht des Angeklagten verhalten sich die Urteilsgründe nicht.
  • BGH, 26.09.2012 - 4 StR 348/12

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Es ist daher stets im Einzelnen darzulegen, wie sich die Erkrankung in der konkreten Tatsituation auf die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat und warum die Anlasstaten auf sie zurückzuführen sind (BGH, Beschluss vom 29. Mai 2012 - 2 StR 139/12, NStZ-RR 2012, 306, 307; Beschluss vom 2. Oktober 2007 - 3 StR 412/07, NStZ-RR 2008, 39; Beschluss vom 3. Juli 1991 - 3 StR 69/91, NStZ 1991, 527, 528).
  • BGH, 23.11.1993 - 5 StR 595/93

    Beginn der Verjährung bei einer fortgesetzten Handlung - Verjährungsbeginn für

    Es wird zwar geltend gemacht, daß ein "Gesamtvorsatz" Beleg für besondere Schuldschwere sein könne (vgl. Jähnke GA 1989, 376, 391); andererseits wird aber bei Annahme von Tatmehrheit auf die wiederholte Tatbegehung als möglichen Strafschärfungsgrund abgestellt (vgl. BGH NStZ 1991, 527 [BGH 03.07.1991 - 3 StR 69/91] m.w.N.).
  • BGH, 28.05.2009 - 4 StR 101/09

    Rechtfehlerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Darlegung

    Auch wenn der Sachverständige, wie im vorliegenden Fall, in seiner Diagnose vom Vollbild der Schizophrenie ausgeht, ist dies nicht zwangsläufig mit einer Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit im konkreten Fall verbunden (BGH, Beschluss vom 3. Juli 1991 - 3 StR 69/91).
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