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   BGH, 14.02.2012 - 3 StR 7/12   

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https://dejure.org/2012,9782
BGH, 14.02.2012 - 3 StR 7/12 (https://dejure.org/2012,9782)
BGH, Entscheidung vom 14.02.2012 - 3 StR 7/12 (https://dejure.org/2012,9782)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 2012 - 3 StR 7/12 (https://dejure.org/2012,9782)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • HRR Strafrecht

    § 67 Abs. 2 Satz 3, Abs. 5 Satz 1 StGB; § 64 StGB
    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf die Bestimmung der Dauer des Vorwegvollzugs; Voraussetzungen der Anordnung einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • HRR Strafrecht

    § 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO
    Stieftochter des Tatopfers nicht zur Nebenklage berechtigt

  • lexetius.com

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Anfängerfehler III (?) - na ja, zumindest "unschön” …. auf anwaltlicher Seite

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 587
  • NStZ-RR 2014, 169
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 09.12.2021 - 4 StR 167/21

    Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (Absicht der Herbeiführung eines

    Mit der Aufhebung des Urteils nach § 301 StPO zugunsten des Angeklagten steht fest, dass die Revision der Staatsanwaltschaft erfolglos im Sinne des § 473 Abs. 1 StPO bleibt (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Februar 2012 - 3 StR 7/12; Urteil vom 10. Februar 1987 - 1 StR 731/86, juris Rn. 7; Maier in MüKo-StPO, § 473 Rn. 88).
  • BGH, 15.12.2022 - 3 StR 295/22

    Schuldspruch wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit Besitz

    Die Rechtswirksamkeit einer Revisionsbeschränkung setzt voraus, dass die Beschwerdepunkte nach dem inneren Zusammenhang des Urteils - losgelöst von seinem nicht angefochtenen Teil - rechtlich und tatsächlich unabhängig beurteilt werden können, ohne eine Überprüfung des Urteils im Übrigen erforderlich zu machen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Februar 2012 - 3 StR 7/12, NStZ 2012, 587, 588; vom 18. Dezember 2007 - 3 StR 516/07, NStZ-RR 2009, 48, 49 mwN).
  • BGH, 26.01.2023 - 3 StR 154/22
    Die Rechtswirksamkeit einer Revisionsbeschränkung setzt voraus, dass die Beschwerdepunkte nach dem inneren Zusammenhang des Urteils - losgelöst von seinem nicht angefochtenen Teil - rechtlich und tatsächlich unabhängig beurteilt werden können, ohne eine Überprüfung des Urteils im Übrigen erforderlich zu machen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Februar 2012 - 3 StR 7/12, NStZ 2012, 587, 588; vom 18. Dezember 2007 - 3 StR 516/07, BGHR StPO § 344 Abs. 1 Beschränkung 18 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 08.02.2022 - 3 StR 458/21

    Überlassen von Betäubungsmitteln zum unmittelbaren Verbrauch an einen

    Der Beschwerdepunkt kann daher nach dem inneren Zusammenhang des Urteils grundsätzlich losgelöst von seinem nicht angefochtenen Teil rechtlich und tatsächlich unabhängig beurteilt werden, ohne eine Überprüfung des Urteils im Übrigen erforderlich zu machen (vgl. BGH, Urteil vom 12. März 2020 - 4 StR 537/19, juris Rn. 5 ff.; Beschlüsse vom 14. Januar 2014 - 1 StR 531/13, NStZ-RR 2014, 107, 108; vom 14. Februar 2012 - 3 StR 7/12, NStZ 2012, 587, 588; vom 18. Dezember 2007 - 3 StR 516/07, NStZ-RR 2009, 48, 49).

    Das ist zwar dann nicht der Fall, wenn die Erfolgsaussicht der Unterbringung oder eine sonstige Voraussetzung der Maßregel rechtsfehlerhaft bejaht worden ist, weil sich dann kein angemessener Zeitraum für eine Therapie bemessen lässt (BGH, Urteil vom 12. März 2020 - 4 StR 537/19, juris Rn. 7; Beschlüsse vom 14. Januar 2014 - 1 StR 531/13, NStZ-RR 2014, 107, 108; vom 14. Februar 2012 - 3 StR 7/12, NStZ 2012, 587, 588; vom 18. Dezember 2007 - 3 StR 516/07, BGHR StPO § 344 Abs. 1 Beschränkung 18 Rn. 6 f.; Fischer, StGB, 69. Aufl., § 67 Rn. 4a).

  • BGH, 14.01.2014 - 1 StR 531/13

    Beschränkung der Revision (selbstständige Anfechtung der Dauer des Vorwegvollzugs

    Dies setzt bei der Anfechtung der Dauer des Vorwegvollzugs einer Unterbringung voraus, dass die Maßregel als solche rechtsfehlerfrei angeordnet worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Februar 2012 - 3 StR 7/12, NStZ 2012, 587), zumal da die Dauer des Vorwegvollzugs auch von der Einschätzung der Behandlungsdauer abhängt (vgl. BGH, Beschluss vom 15. April 2008 - 1 StR 167/08).

    b) Der Senat kann durch Beschluss entscheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Februar 2012 - 3 StR 7/12, NStZ 2012, 587 = BGHR § 349 Abs. 4 Revision der Staatsanwaltschaft 2), da die auf Antrag der Staatsanwalt vorgenommene Korrektur der Dauer des Vorwegvollzugs zugunsten der Angeklagten ergeht, denn die gesetzlichen Regelungen über die Vollstreckungsreihenfolge dienen auch der Sicherung des Therapieerfolgs (BGH, Beschluss vom 21. August 2007 - 3 StR 263/07 a.E.).

  • BGH, 24.02.2021 - 1 StR 127/20

    Einziehung von Taterträgen (Zufluss aus der Verwirklichung des Tatbestandes:

    Die Vorschrift des § 301 StPO ermöglicht es dem Senat, auch über die Revision der Staatsanwaltschaft durch Beschluss nach § 349 Abs. 4 StPO zu entscheiden, obwohl mit diesem Rechtsmittel eine der Einziehungsbeteiligten nachteilige Entscheidung erstrebt wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Februar 2012 - 3 StR 7/12 Rn. 3; vom 22. April 1998 - 5 StR 5/98, BGHSt 44, 68, 82 und vom 6. November 1996 - 5 StR 219/96 Rn. 17 mwN jeweils zu einer zuungunsten eines Angeklagten geführten Revision der Staatsanwaltschaft; ebenso LR-StPO/Franke, 26. Aufl., § 349 Rn. 32; KK-StPO/Gericke, 8. Aufl., § 349 da sie die Einziehungsbeteiligte nicht beschwert.
  • BGH, 12.03.2020 - 4 StR 537/19

    Dauer des Vorwegvollzugs

    Die Wirksamkeit dieser Rechtsmittelbeschränkung setzt regelmäßig voraus, dass die Maßregel der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) als solche rechtsfehlerfrei angeordnet worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2014 - 1 StR 531/13, NStZ-RR 2014, 107, 108; vom 14. Februar 2012 - 3 StR 7/12, NStZ 2012, 587, 588 und vom 18. Dezember 2007 - 3 StR 516/07, NStZ-RR 2009, 48, 49).
  • BGH, 09.11.2017 - 1 StR 456/17

    Vorwegvollzug eines Teils der Strafe vor der Maßregel (mögliches Absehen vom

    Dies setzt bei der Anfechtung des Vorwegvollzugs einer Unterbringung voraus, dass die Maßregel als solche rechtsfehlerfrei angeordnet worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2014 - 1 StR 531/13, NStZ-RR 2014, 107 und vom 14. Februar 2012 - 3 StR 7/12, NStZ 2012, 587).
  • OLG Celle, 22.02.2016 - 1 Ws 67/16

    Klageerzwingungsverfahren: Verletzteneigenschaft des Stiefvaters bei fahrlässiger

    Dann würde aber die Grenze zum unzulässigen Popularklageerzwingungsverfahren überschritten werden (KG JR 1967, 392; so auch BGH, Beschluss v. 14. Februar 2012 - 3 StR 7/12 -, juris, zur fehlenden Nebenklageberechtigung des Stiefvaters eines Getöteten).
  • BGH, 14.07.2021 - 6 StR 290/21

    Bemessen der Dauer des Vorwegvollzugs der Freiheitsstrafe vor der Unterbringung

    Der von diesem beantragte Wegfall des Vorwegvollzugs würde sich nicht zu Gunsten des Angeklagten auswirken (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Februar 2012 - 3 StR 7/12, NStZ 2012, 587).
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