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   BGH, 24.03.2005 - 3 StR 71/05   

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BGH, 24.03.2005 - 3 StR 71/05 (https://dejure.org/2005,9000)
BGH, Entscheidung vom 24.03.2005 - 3 StR 71/05 (https://dejure.org/2005,9000)
BGH, Entscheidung vom 24. März 2005 - 3 StR 71/05 (https://dejure.org/2005,9000)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB
    Hang zum Betäubungsmittelmissbrauch (Neigung; physische Abhängigkeit); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichende Aussicht auf Therapieerfolg; Therapiebereitschaft)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt ; Voraussetzung für das Absehen von einer Maßregelanordnung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 64; ; StGB § 64 Abs. 1; ; BtMG § 35

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64
    Bestehen eines Hanges; Erfolgsaussichten bei fehlender Therapiebereitschaft

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 14.05.1992 - 4 StR 178/92

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Ermessensspielraum -

    Auszug aus BGH, 24.03.2005 - 3 StR 71/05
    Die in den Urteilsgründen bereits erteilte Zustimmung zu einer Zurückstellung der Vollstreckung nach § 35 BtMG gibt Anlaß zu dem Hinweis, daß die Unterbringung nach § 64 StGB zwingend anzuordnen ist, wenn die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind; hiervon darf nicht abgesehen werden, weil eine Entscheidung nach § 35 BtMG ins Auge gefaßt ist (vgl. BGHR StGB § 64 Ablehnung 7 und 8; Senat StraFo 2003, 100 m. w. N.).
  • BGH, 15.07.1992 - 2 StR 266/92

    Unterlassen der gebotenen Unterbringung eines Angeklagten in einer

    Auszug aus BGH, 24.03.2005 - 3 StR 71/05
    Die in den Urteilsgründen bereits erteilte Zustimmung zu einer Zurückstellung der Vollstreckung nach § 35 BtMG gibt Anlaß zu dem Hinweis, daß die Unterbringung nach § 64 StGB zwingend anzuordnen ist, wenn die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind; hiervon darf nicht abgesehen werden, weil eine Entscheidung nach § 35 BtMG ins Auge gefaßt ist (vgl. BGHR StGB § 64 Ablehnung 7 und 8; Senat StraFo 2003, 100 m. w. N.).
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 24.03.2005 - 3 StR 71/05
    Einer etwaigen Nachholung der Unterbringung steht nicht entgegen, daß ausschließlich der Angeklagte Revision eingelegt hat (vgl. BGHSt 37, 5).
  • BGH, 04.04.1995 - 4 StR 95/95

    Psychische Disposition - Hang - Rauschmittel - Rausch - Übermaß - Unterbringung -

    Auszug aus BGH, 24.03.2005 - 3 StR 71/05
    Hang im Sinne von § 64 StGB ist nicht nur - wie das Landgericht anscheinend meint - eine chronische, auf körperlicher Sucht beruhende Abhängigkeit, sondern es genügt eine eingewurzelte, aufgrund psychischer Disposition bestehende oder durch Übung erworbene intensive Neigung, immer wieder Rauschmittel im Übermaß zu sich zu nehmen; diese Neigung muß noch nicht den Grad physischer Abhängigkeit erreicht haben (st. Rspr.; z. B. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 4 und 5; BGHR StGB § 64 Hang 2 m. w. N.).
  • BGH, 04.06.1991 - 1 StR 254/91

    Voraussetzung für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei

    Auszug aus BGH, 24.03.2005 - 3 StR 71/05
    Hang im Sinne von § 64 StGB ist nicht nur - wie das Landgericht anscheinend meint - eine chronische, auf körperlicher Sucht beruhende Abhängigkeit, sondern es genügt eine eingewurzelte, aufgrund psychischer Disposition bestehende oder durch Übung erworbene intensive Neigung, immer wieder Rauschmittel im Übermaß zu sich zu nehmen; diese Neigung muß noch nicht den Grad physischer Abhängigkeit erreicht haben (st. Rspr.; z. B. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 4 und 5; BGHR StGB § 64 Hang 2 m. w. N.).
  • BGH, 29.10.2002 - 3 StR 326/02

    Zwingende Anordnung der Maßregel - unabhängig vom Vorliegen des § 21 StGB

    Auszug aus BGH, 24.03.2005 - 3 StR 71/05
    Die in den Urteilsgründen bereits erteilte Zustimmung zu einer Zurückstellung der Vollstreckung nach § 35 BtMG gibt Anlaß zu dem Hinweis, daß die Unterbringung nach § 64 StGB zwingend anzuordnen ist, wenn die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind; hiervon darf nicht abgesehen werden, weil eine Entscheidung nach § 35 BtMG ins Auge gefaßt ist (vgl. BGHR StGB § 64 Ablehnung 7 und 8; Senat StraFo 2003, 100 m. w. N.).
  • BGH, 11.09.1990 - 1 StR 293/90

    Zusammenhang zwischen Hang zum Alkoholmißbrauch und Tat

    Auszug aus BGH, 24.03.2005 - 3 StR 71/05
    Hang im Sinne von § 64 StGB ist nicht nur - wie das Landgericht anscheinend meint - eine chronische, auf körperlicher Sucht beruhende Abhängigkeit, sondern es genügt eine eingewurzelte, aufgrund psychischer Disposition bestehende oder durch Übung erworbene intensive Neigung, immer wieder Rauschmittel im Übermaß zu sich zu nehmen; diese Neigung muß noch nicht den Grad physischer Abhängigkeit erreicht haben (st. Rspr.; z. B. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 4 und 5; BGHR StGB § 64 Hang 2 m. w. N.).
  • BGH, 12.07.1995 - 2 StR 281/95

    Unterbringung - Entziehungsanstalt - Entzug - Abhängigkeit - Sucht - Mangelnde

    Auszug aus BGH, 24.03.2005 - 3 StR 71/05
    Ob aber der Schluß vom Mangel an Therapiebereitschaft auf das Fehlen einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht der Behandlung gerechtfertigt ist, läßt sich nur aufgrund einer - vom Landgericht nicht vorgenommenen - Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und aller insoweit maßgeblichen Umstände (dazu BGH NStZ-RR 1997, 34; 1996, 85; 1996, 163) beurteilen.
  • BGH, 25.10.1995 - 2 StR 535/95

    Bundesverfassungsgericht - Entscheidung - Anordnung - Therapie - Zustimmung des

    Auszug aus BGH, 24.03.2005 - 3 StR 71/05
    Ob aber der Schluß vom Mangel an Therapiebereitschaft auf das Fehlen einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht der Behandlung gerechtfertigt ist, läßt sich nur aufgrund einer - vom Landgericht nicht vorgenommenen - Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und aller insoweit maßgeblichen Umstände (dazu BGH NStZ-RR 1997, 34; 1996, 85; 1996, 163) beurteilen.
  • BGH, 26.04.1996 - 3 StR 95/96

    Hinreichend konkrete Aussicht - Behandlungserfolg - Therapieunwilliger

    Auszug aus BGH, 24.03.2005 - 3 StR 71/05
    Ob aber der Schluß vom Mangel an Therapiebereitschaft auf das Fehlen einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht der Behandlung gerechtfertigt ist, läßt sich nur aufgrund einer - vom Landgericht nicht vorgenommenen - Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und aller insoweit maßgeblichen Umstände (dazu BGH NStZ-RR 1997, 34; 1996, 85; 1996, 163) beurteilen.
  • BGH, 03.03.2016 - 4 StR 497/15

    Strafzumessung (Grundsatz der schuldangemessenen Strafe als Grenze für

    Ob der Schluss vom Mangel an Therapiebereitschaft auf das Fehlen einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht der Behandlung gerechtfertigt ist, lässt sich nur aufgrund einer - vom Landgericht nicht vorgenommenen - Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und der Gründe und Wurzeln des Motivationsmangels beurteilen (BGH, Beschluss vom 22. September 2010 - 2 StR 268/10, NStZ-RR 2011, 203; ähnlich BGH, Beschlüsse vom 24. März 2005 - 3 StR 71/05; vom 15. Dezember 2009 - 3 StR 516/09; vom 10. November 2009 - 5 StR 413/09; vom 3. Juli 2012 - 5 StR 313/12, NStZ-RR 2012, 307 jeweils mwN).
  • BGH, 21.01.2010 - 3 StR 502/09

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Therapiewille; Aussicht auf Erfolg);

    Ob der Mangel an Therapiebereitschaft den Schluss auf das Fehlen einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht der Maßregel rechtfertigt, lässt sich aber nur aufgrund einer - vom Landgericht hier nicht vorgenommenen - Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und aller sonstigen maßgeblichen Umstände beurteilen (BGH NJW 2000, 3015, 3016; Beschl. vom 24. März 2005 - 3 StR 71/05).
  • BGH, 15.12.2009 - 3 StR 516/09

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (kompromisslos ablehnenden Haltung des

    Ob der Schluss von einem Mangel an Therapiebereitschaft auf das Fehlen einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht der Behandlung gerechtfertigt ist, lässt sich aber nur aufgrund einer - vom Landgericht hier nicht vorgenommenen - Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und aller sonstigen maßgeblichen Umstände beurteilen (BGH NStZ-RR 1997, 34; NJW 2000, 3015, 3016; Beschl. vom 24. März 2005 - 3 StR 71/05; Fischer, StGB 57. Aufl. § 64 Rdn. 20 m. w. N.).
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