Weitere Entscheidung unten: BGH, 29.03.2011

Rechtsprechung
   BGH, 10.05.2011 - 3 StR 72/11   

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https://dejure.org/2011,11234
BGH, 10.05.2011 - 3 StR 72/11 (https://dejure.org/2011,11234)
BGH, Entscheidung vom 10.05.2011 - 3 StR 72/11 (https://dejure.org/2011,11234)
BGH, Entscheidung vom 10. Mai 2011 - 3 StR 72/11 (https://dejure.org/2011,11234)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 302 StPO, § 349 Abs 2 StPO, § 349 Abs 4 StPO
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücknahme eines Rechtsmittels bei einstimmiger Entscheidung über das Rechtsmittel

  • Wolters Kluwer

    Rücknahme eines Beschlusses des Revisionsgerichts ist bis zu einer Herausgabe der Geschäftsstelle an die Post möglich; Zeitpunkt der letztmöglichen Rücknahme einer Revision

  • rewis.io

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücknahme eines Rechtsmittels bei einstimmiger Entscheidung über das Rechtsmittel

  • ra.de
  • rewis.io

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücknahme eines Rechtsmittels bei einstimmiger Entscheidung über das Rechtsmittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zeitpunkt der letztmöglichen Rücknahme einer Revision

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 713
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.09.1993 - 4 StR 474/93

    Verwerfung einer Revision - Berücksichtigung einer Gegnerklärung - Antrag auf

    Auszug aus BGH, 10.05.2011 - 3 StR 72/11
    Hierzu gehören auch die Beschlüsse des Revisionsgerichts gemäß § 349 Abs. 2 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 21. September 1993 - 4 StR 474/93, NStZ 1994, 96; LR/Graalmann-Scheerer aaO).
  • BGH, 10.02.2010 - 2 StR 532/09

    Unbegründete Anhörungsrüge

    Auszug aus BGH, 10.05.2011 - 3 StR 72/11
    Die Zurücknahme ist daher gegenstandslos (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Februar 2010 - 2 StR 532/09).
  • BGH, 14.02.2013 - RiZ 4/12

    Dienstgericht des Bundes entscheidet über Anträge von zwei Richtern des

    Die Gründe eines bereits unterschriebenen Beschlusses können inhaltlich geändert werden, jedenfalls solange er nicht aus dem inneren Dienstbereich des Gerichtes hinausgegeben ist (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2011 - 3 StR 72/11, NStZ 2011, 713; Beschluss vom 13. März 1997 - 4 StR 455/96, BGHSt 43, 22, 26).
  • BGH, 14.08.2012 - 2 StR 629/11

    Erfolgreiche Anhörungsrüge (Verletzung des rechtlichen Gehörs durch mangelnde

    Gleiches gilt für Revisionsentscheidungen, die gemäß § 349 Abs. 2 und 4 StPO ergehen und die Rechtskraft des angefochtenen Urteils nur teilweise unmittelbar herbeiführen, da eine "geteilte" Beurteilung der Frage, ob über das Rechtsmittel bereits entschieden ist, nicht in Betracht kommt (BGH NStZ 2011, 713).
  • BVerwG, 22.12.2022 - 2 WDB 7.22

    Erfolgloser Antrag auf Wiederaufnahme des Disziplinarverfahrens

    Sie sind bereits dann erlassen, wenn sie mit der Unterschrift des Richters versehen in den Geschäftsgang gegeben werden (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2011 - 3 StR 72/11 - NStZ 2011, 713 ; OLG Oldenburg, Beschluss vom 1. März 2021 - 2 Ss (OWi) 6/21 - NStZ-RR 2021, 222 ; Schmitt, in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl. 2022, Vor § 33 Rn. 9).

    Denn nach dem Erlass einer verfahrensrechtlichen Entscheidung können keine Prozesserklärungen mehr abgegeben werden (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2011 - 3 StR 72/11 - NStZ 2011, 713 für Rücknahmen).

  • BGH, 23.08.2016 - 3 StR 125/16

    Gegenstandslosigkeit der nach bereits erfolgter Sachentscheidung eingegangenen

    Hierzu gehören auch die Beschlüsse des Revisionsgerichts, die wie vorliegend gemäß § 349 Abs. 2 und 4 StPO ergehen und die Rechtskraft des angefochtenen Urteils jedenfalls teilweise unmittelbar herbeiführen (BGH, Beschluss vom 10. Mai 2011 - 3 StR 72/11, NStZ 2011, 713).
  • KG, 24.06.2015 - 5 Ws 78/15

    Strafverfahren: Teilnahme der Erklärung der Berufungsrücknahme an der Beweiskraft

    a) Die Zurücknahme eines Rechtsmittels ist nur bis zur (rechtskräftigen) Entscheidung über dieses zulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2011 - 3 StR 72/11 - juris Rz. 3).

    Denn diese Ansicht stützt sich zur Begründung allein auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10. Mai 2011 - 3 StR 72/11 -.

  • BGH, 19.04.2023 - 1 StR 47/23

    Revisionsrücknahme

    Dieser Beschluss ist unabänderlich; denn er hat die Rechtskraft des angefochtenen Urteils jedenfalls teilweise unmittelbar herbeigeführt (BGH, Beschlüsse vom 23. August 2016 - 3 StR 125/16 Rn. 3 und vom 10. Mai 2011 - 3 StR 72/11 Rn. 3).
  • BGH, 06.03.2012 - 3 StR 22/12

    Unbehelfliche Gegenvorstellung; Anhörungsrüge

    Die Gegenvorstellung bleibt erfolglos, da der Senat seinen Beschluss, mit dem er die Rechtskraft des tatrichterlichen Urteils herbeigeführt hat, weder aufheben noch ändern kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 1962 - 4 StR 392/61, BGHSt 17, 94, 95, 97; vom 13. Oktober 2004 - 3 StR 253/04 mwN; vom 22. Mai 2007 - 3 StR 57/07; KK-Paul, StPO, 6. Aufl., Vor §§ 296 ff. Rn. 4; zum Zeitpunkt der Rechtskraft BGH, Beschluss vom 10. Mai 2011 - 3 StR 72/11, NStZ 2011, 713).
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   BGH, 29.03.2011 - 3 StR 72/11   

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https://dejure.org/2011,11130
BGH, 29.03.2011 - 3 StR 72/11 (https://dejure.org/2011,11130)
BGH, Entscheidung vom 29.03.2011 - 3 StR 72/11 (https://dejure.org/2011,11130)
BGH, Entscheidung vom 29. März 2011 - 3 StR 72/11 (https://dejure.org/2011,11130)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Fehlende Prüfung einer Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt im Jugendverfahren stellt einen Revisionsgrund dar; Anforderungen an den Prüfungsumfang der Jugendstrafkammer im Hinblick auf die Anordnung erzieherischer Maßnahmen bei Drogenkonsum

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 64; JGG § 5 Abs. 3
    Anforderungen an den Prüfungsumfang der Jugendstrafkammer im Hinblick auf die Anordnung erzieherischer Maßnahmen bei Drogenkonsum

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 29.03.2011 - 3 StR 72/11
    Der Umstand, dass die Nichtanordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt den Angeklagten nicht beschwert, hindert das Revisionsgericht nicht, auf eine zulässig erhobene - und die Nichtanwendung des § 64 StGB nicht ausdrücklich vom Angriff ausnehmende (BGH, Urteil vom 7. Oktober 1992 - 2 StR 374/92, BGHSt 38, 362) - Revision des Angeklagten das Urteil insoweit aufzuheben, wenn eine Prüfung der Maßregel unterblieben ist, obwohl die tatrichterlichen Feststellungen dazu gedrängt haben (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 7. Januar 2009 - 3 StR 458/08, BGHR StGB § 64 Ablehnung 11 mwN).
  • BGH, 07.01.2009 - 3 StR 458/08

    Entscheidung des Revisionsgerichts (Beschwer des Angeklagten); Unterbringung in

    Auszug aus BGH, 29.03.2011 - 3 StR 72/11
    Der Umstand, dass die Nichtanordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt den Angeklagten nicht beschwert, hindert das Revisionsgericht nicht, auf eine zulässig erhobene - und die Nichtanwendung des § 64 StGB nicht ausdrücklich vom Angriff ausnehmende (BGH, Urteil vom 7. Oktober 1992 - 2 StR 374/92, BGHSt 38, 362) - Revision des Angeklagten das Urteil insoweit aufzuheben, wenn eine Prüfung der Maßregel unterblieben ist, obwohl die tatrichterlichen Feststellungen dazu gedrängt haben (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 7. Januar 2009 - 3 StR 458/08, BGHR StGB § 64 Ablehnung 11 mwN).
  • BGH, 13.03.2003 - 3 StR 434/02

    Tötungsvorsatz; Beweiswürdigung; Widerspruchsfreiheit der Urteilsgründe;

    Auszug aus BGH, 29.03.2011 - 3 StR 72/11
    Der neue Tatrichter wird bei erneuter Einbeziehung des Urteils des Jugendschöffengerichts Krefeld vom 18. November 2009 gegen den Angeklagten K. zu beachten haben, dass in der Formel auch das bereits in jenes Urteil einbezogene Urteil des Jugendschöffengerichts Krefeld vom 1. August 2008 aufzuführen sein wird (vgl. BGH, Urteil vom 13. März 2003 - 3 StR 434/02).
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