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   BGH, 28.05.2013 - 3 StR 80/13   

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https://dejure.org/2013,15978
BGH, 28.05.2013 - 3 StR 80/13 (https://dejure.org/2013,15978)
BGH, Entscheidung vom 28.05.2013 - 3 StR 80/13 (https://dejure.org/2013,15978)
BGH, Entscheidung vom 28. Mai 2013 - 3 StR 80/13 (https://dejure.org/2013,15978)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 263a StGB
    Computerbetrug (Strukturgleichheit mit dem Betrugstatbestand; Erfordernis einer unmittelbar vermögensmindernden Wirkung des Datenverarbeitungsvorgangs)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 263a StGB, § 266 StGB
    Abgrenzung zwischen Computerbetrug und Untreue: Elektronische Erstellung von Vertragsunterlagen für fiktive Kunden zur Einleitung eines automatisierten Genehmigungsverfahrens für Mobilfunkverträge zwecks Erlangung von Mobiltelefonen

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen der Voraussetzungen des Computerbetrugs gem. § 263a Abs. 1 StGB bzgl. des Abschlusses von Mobilfunkverträgen mit Hilfe von gefälschten Unterlagen auf die Namen fiktiver Personen

  • online-und-recht.de

    Abgrenzung zwischen Computerbetrug und Untreue: Elektronische Erstellung von Vertragsunterlagen für fiktive Kunden zur Einleitung eines automatisierten Genehmigungsverfahrens für Mobilfunkverträge zwecks Erlangung von Mobiltelefonen

  • rewis.io

    Abgrenzung zwischen Computerbetrug und Untreue: Elektronische Erstellung von Vertragsunterlagen für fiktive Kunden zur Einleitung eines automatisierten Genehmigungsverfahrens für Mobilfunkverträge zwecks Erlangung von Mobiltelefonen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263a Abs. 1
    Vorliegen der Voraussetzungen des Computerbetrugs gem. § 263a Abs. 1 StGB bzgl. des Abschlusses von Mobilfunkverträgen mit Hilfe von gefälschten Unterlagen auf die Namen fiktiver Personen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 586
  • StV 2014, 85
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.11.2001 - 2 StR 260/01

    Abhebung am Geldautomaten

    Auszug aus BGH, 28.05.2013 - 3 StR 80/13
    Aufgrund dieser Struktur- und Wertgleichheit mit dem Betrugstatbestand (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 21. November 2001 - 2 StR 260/01, BGHSt 47, 160, 162 und vom 20. Dezember 2012 - 4 StR 580/11, NJW 2013, 1017, 1018) entspricht es in Rechtsprechung und Schrifttum einhelliger Auffassung, dass der in tatbestandsmäßiger Weise beeinflusste, vermögensrelevante Datenverarbeitungsvorgang unmittelbar vermögensmindernd wirken muss (BGH, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 1 StR 416/12, ZIP 2013, 715, 716; OLG Celle, Beschluss vom 6. Mai 1996 - 3 Ss 21/96, NJW 1997, 1518, 1519; Lenckner/Winkelbauer, CR 1986, 654, 659; MünchKomm-StGB/Wohlers, 1. Aufl., § 263a Rn. 61; LK/Tiedemann, StGB, 12. Aufl., § 263a Rn. 65 mwN).
  • BGH, 20.12.2012 - 4 StR 580/11

    Betrug durch manipulierte Fußballwetten (konkludente Täuschung:

    Auszug aus BGH, 28.05.2013 - 3 StR 80/13
    Aufgrund dieser Struktur- und Wertgleichheit mit dem Betrugstatbestand (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 21. November 2001 - 2 StR 260/01, BGHSt 47, 160, 162 und vom 20. Dezember 2012 - 4 StR 580/11, NJW 2013, 1017, 1018) entspricht es in Rechtsprechung und Schrifttum einhelliger Auffassung, dass der in tatbestandsmäßiger Weise beeinflusste, vermögensrelevante Datenverarbeitungsvorgang unmittelbar vermögensmindernd wirken muss (BGH, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 1 StR 416/12, ZIP 2013, 715, 716; OLG Celle, Beschluss vom 6. Mai 1996 - 3 Ss 21/96, NJW 1997, 1518, 1519; Lenckner/Winkelbauer, CR 1986, 654, 659; MünchKomm-StGB/Wohlers, 1. Aufl., § 263a Rn. 61; LK/Tiedemann, StGB, 12. Aufl., § 263a Rn. 65 mwN).
  • BGH, 22.01.2013 - 1 StR 416/12

    Versuchter Computerbetrug im Lastschriftverfahren (unbefugte Verwendung von

    Auszug aus BGH, 28.05.2013 - 3 StR 80/13
    Aufgrund dieser Struktur- und Wertgleichheit mit dem Betrugstatbestand (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 21. November 2001 - 2 StR 260/01, BGHSt 47, 160, 162 und vom 20. Dezember 2012 - 4 StR 580/11, NJW 2013, 1017, 1018) entspricht es in Rechtsprechung und Schrifttum einhelliger Auffassung, dass der in tatbestandsmäßiger Weise beeinflusste, vermögensrelevante Datenverarbeitungsvorgang unmittelbar vermögensmindernd wirken muss (BGH, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 1 StR 416/12, ZIP 2013, 715, 716; OLG Celle, Beschluss vom 6. Mai 1996 - 3 Ss 21/96, NJW 1997, 1518, 1519; Lenckner/Winkelbauer, CR 1986, 654, 659; MünchKomm-StGB/Wohlers, 1. Aufl., § 263a Rn. 61; LK/Tiedemann, StGB, 12. Aufl., § 263a Rn. 65 mwN).
  • OLG Celle, 06.05.1996 - 3 Ss 21/96

    Strafbarkeitsvoraussetzungen wegen versuchten Computerbetrugs; Ausgestaltung der

    Auszug aus BGH, 28.05.2013 - 3 StR 80/13
    Aufgrund dieser Struktur- und Wertgleichheit mit dem Betrugstatbestand (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 21. November 2001 - 2 StR 260/01, BGHSt 47, 160, 162 und vom 20. Dezember 2012 - 4 StR 580/11, NJW 2013, 1017, 1018) entspricht es in Rechtsprechung und Schrifttum einhelliger Auffassung, dass der in tatbestandsmäßiger Weise beeinflusste, vermögensrelevante Datenverarbeitungsvorgang unmittelbar vermögensmindernd wirken muss (BGH, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 1 StR 416/12, ZIP 2013, 715, 716; OLG Celle, Beschluss vom 6. Mai 1996 - 3 Ss 21/96, NJW 1997, 1518, 1519; Lenckner/Winkelbauer, CR 1986, 654, 659; MünchKomm-StGB/Wohlers, 1. Aufl., § 263a Rn. 61; LK/Tiedemann, StGB, 12. Aufl., § 263a Rn. 65 mwN).
  • BGH, 19.11.2013 - 4 StR 292/13

    Betrug (konkludente Täuschung: Voraussetzungen, hier: Täuschung im

    a) Der Tatbestand des § 263a StGB ist betrugsäquivalent auszulegen (BGH, Beschluss vom 28. Mai 2013 - 3 StR 80/13, NStZ 2013, 586, 587).

    Der vermögensrelevante Datenverarbeitungsvorgang wirkte sich unmittelbar vermögensmindernd aus (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Mai 2013 - 3 StR 80/13, NStZ 2013, 586), denn schon durch die Erwirkung des rechtskräftigen Vollstreckungsbescheides wurde das Vermögen der geschädigten Gesellschaft vermindert (vgl. RGSt 59, 104, 106; MüKo-StGB/Hefendehl, 2. Aufl., § 263, Rn. 674).

  • OLG Rostock, 06.02.2019 - 20 RR 90/18

    Betrug: Bezahlung an einem Selbstbedienungsterminal mit dem elektronischen

    Das Merkmal der unbefugten Verwendung von Daten ist nach herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur betrugsäquivalent auszulegen (vgl. BGH, Beschluss vom 28.05.2013, Az. 3 StR 80/13; BGH, Beschluss vom 19.11.2013, Az. 4 StR 292/13, jeweils zitiert nach Juris; Fischer, StGB, a.a.O., § 263a Rdn. 11 m.w.N.).
  • BGH, 30.08.2016 - 4 StR 194/16

    Computerbetrug (betrugsspezifische Auslegung; Beeinflussung eines

    (1) Der Vermögensschaden muss grundsätzlich zwar unmittelbar durch das Ergebnis des Datenverarbeitungsvorgangs herbeigeführt worden sein (BT-Drucks. 10/318 S. 19; SSW-StGB/Hilgendorf aaO § 263a Rn. 31; Tiedemann aaO § 263a Rn. 65 mwN), also ohne weitere Handlung des Täters, Opfers oder eines Dritten durch den Datenverarbeitungsvorgang selbst eintreten (BGH, Beschlüsse vom 12. November 2015 - 2 StR 197/15 aaO juris Rn. 18; vom 28. Mai 2013 - 3 StR 80/13, BGHR StGB § 263a Vermögensschaden 1, juris Rn. 8, jeweils mwN).

    Dabei kann allerdings in Fällen, in denen noch weitere Verfügungen vorgenommen werden, das Merkmal der Unmittelbarkeit der Vermögensminderung gleichwohl zu bejahen sein, wenn das Ergebnis des von dem Täter manipulierten Datenverarbeitungsvorgangs ohne eigene Entscheidungsbefugnis und ohne inhaltliche Kontrolle von einer Person lediglich umgesetzt wird (BGH, Beschlüsse vom 28. Mai 2013 - 3 StR 80/13 aaO juris Rn. 9; vom 19. November 2013 - 4 StR 292/13, BGHSt 59, 68, 74 f., juris Rn. 20; vgl. auch SSW-StGB/Hilgendorf aaO § 263a Rn. 31).

  • BGH, 17.01.2018 - 4 StR 305/17

    Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels (Tatbestandsmäßigkeit bei Fehlen oder

    Im Rahmen von § 263a StGB muss die kausal auf das Verhalten des Täters zurückzuführende Beeinflussung des Datenverarbeitungsvorgangs ihrerseits einen verfügungsähnlichen Vorgang auslösen, der unmittelbar - ohne weitere Handlung des Täters - eine Vermögensminderung begründet, die sich als Vermögensschaden darstellt (BGH, Beschlüsse vom 12. November 2015 ? 2 StR 197/15, NStZ 2016, 338, 339; vom 28. Mai 2013 - 3 StR 80/13, NStZ 2013, 586, 587; Fischer, 65. Aufl., § 263a Rn. 20; MüKo-StGB/Wohlers/Mühlbauer, 2. Aufl., § 263a Rn. 66).

    An der erforderlichen Unmittelbarkeit kann es insbesondere fehlen, wenn die Manipulation des Datenverarbeitungsvorgangs lediglich der Verschleierung des tatsächlich vermögensmindernden Verhaltens dient (BGH, Beschluss vom 28. Mai 2013, aaO).

  • BGH, 30.08.2016 - 4 StR 153/16

    Computerbetrug (betrugsspezifische Auslegung; Beeinflussung eines

    (1) Der Vermögensschaden muss grundsätzlich zwar unmittelbar durch das Ergebnis des Datenverarbeitungsvorgangs herbeigeführt worden sein (BT-Drucks. 10/318 S. 19; SSW-StGB/Hilgendorf aaO § 263a Rn. 31; Tiedemann aaO § 263a Rn. 65 mwN), also ohne weitere Handlung des Täters, Opfers oder eines Dritten durch den Datenverarbeitungsvorgang selbst eintreten (BGH, Beschlüsse vom 12. November 2015 - 2 StR 197/15 aaO juris Rn. 18; vom 28. Mai 2013 - 3 StR 80/13, BGHR StGB § 263a Vermögensschaden 1, juris Rn. 8, jeweils mwN).

    Dabei kann allerdings in Fällen, in denen noch weitere Verfügungen vorgenommen werden, das Merkmal der Unmittelbarkeit der Vermögensminderung gleichwohl zu bejahen sein, wenn das Ergebnis des von dem Täter manipulierten Datenverarbeitungsvorgangs ohne eigene Entscheidungsbefugnis und ohne inhaltliche Kontrolle von einer Person lediglich umgesetzt wird (BGH, Beschlüsse vom 28. Mai 2013 - 3 StR 80/13 aaO juris Rn. 9; vom 19. November 2013 - 4 StR 292/13, BGHSt 59, 68, 74 f., juris Rn. 20; vgl. auch SSW-StGB/Hilgendorf aaO § 263a Rn. 31).

  • BGH, 30.08.2016 - 4 StR 203/16

    Computerbetrug (betrugsspezifische Auslegung; Beeinflussung eines

    (1) Der Vermögensschaden muss grundsätzlich zwar unmittelbar durch das Ergebnis des Datenverarbeitungsvorgangs herbeigeführt worden sein (BT-Drucks. 10/318 S. 19; SSW-StGB/Hilgendorf aaO § 263a Rn. 31; Tiedemann aaO § 263a Rn. 65 mwN), also ohne weitere Handlung des Täters, Opfers oder eines Dritten durch den Datenverarbeitungsvorgang selbst eintreten (BGH, Beschlüsse vom 12. November 2015 - 2 StR 197/15 aaO juris Rn. 18; vom 28. Mai 2013 - 3 StR 80/13, BGHR StGB § 263a Vermögensschaden 1, juris Rn. 8, jeweils mwN).

    Dabei kann allerdings in Fällen, in denen noch weitere Verfügungen vorgenommen werden, das Merkmal der Unmittelbarkeit der Vermögensminderung gleichwohl zu bejahen sein, wenn das Ergebnis des von dem Täter manipulierten Datenverarbeitungsvorgangs ohne eigene Entscheidungsbefugnis und ohne inhaltliche Kontrolle von einer Person lediglich umgesetzt wird (BGH, Beschlüsse vom 28. Mai 2013 - 3 StR 80/13 aaO juris Rn. 9; vom 19. November 2013 - 4 StR 292/13, BGHSt 59, 68, 74 f., juris Rn. 20; vgl. auch SSW-StGB/Hilgendorf aaO § 263a Rn. 31).

  • BGH, 23.07.2013 - 3 StR 96/13

    Computerbetrug (betrugsspezifische Auslegung; Notwendigkeit eines

    aa) Der Tatbestand des Computerbetruges gemäß § 263a StGB wurde zur Schließung von Strafbarkeitslücken in das Strafgesetzbuch eingeführt, weil es bei der Manipulation von Datenverarbeitungsvorgängen regelmäßig an der Täuschung und infolgedessen der Erregung eines Irrtums einer natürlichen Person fehlt, was zur Unanwendbarkeit des Betrugstatbestandes nach § 263 StGB führt (BGH, Beschluss vom 28. Mai 2013 - 3 StR 80/13 mwN).

    Da indes bei den genannten Taten keine Gesetzesverletzungen vorliegen, die über den ausgeschiedenen rechtlichen Gesichtspunkt hinausgehen, wird der neue Tatrichter diesen wieder einzubeziehen und die Sache insoweit neu zu verhandeln und zu entscheiden haben (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Mai 2013 - 3 StR 80/13), sofern er nicht eine Verfahrenseinstellung nach § 154 Abs. 2 StPO für angemessen erachtet.

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