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   BGH, 17.03.2009 - 3 StR 84/09   

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https://dejure.org/2009,14232
BGH, 17.03.2009 - 3 StR 84/09 (https://dejure.org/2009,14232)
BGH, Entscheidung vom 17.03.2009 - 3 StR 84/09 (https://dejure.org/2009,14232)
BGH, Entscheidung vom 17. März 2009 - 3 StR 84/09 (https://dejure.org/2009,14232)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung eines Urteils aufgrund einer die Unterlassung von Unterbringungsmaßnahmen rügenden Revision

  • Judicialis

    StGB § 64

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64
    Aufhebung eines Urteils aufgrund einer die Unterlassung von Unterbringungsmaßnahmen rügenden Revision

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 252
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.01.2009 - 3 StR 458/08

    Entscheidung des Revisionsgerichts (Beschwer des Angeklagten); Unterbringung in

    Auszug aus BGH, 17.03.2009 - 3 StR 84/09
    Dies hindert das Revisionsgericht indes nicht, auf eine zulässig erhobene - und die Nichtanwendung des § 64 StGB nicht ausdrücklich vom Angriff ausnehmende - Revision des Angeklagten, die sonstige Rechtsfehler rügt, das Urteil aufzuheben, wenn eine Prüfung der Maßregel unterblieben ist, obwohl die tatrichterlichen Feststellungen dazu gedrängt haben (BGH, Beschl. vom 7. Januar 2009 - 3 StR 458/08 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 15.09.2016 - 3 RVs 70/16

    Trunkenheit; Strafmilderung; Vorwerfbarkeit der Alkoholaufnahme; Unterbringung;

    Das Revisionsgericht ist allerdings bei einer zulässig erhobenen Revision nicht gehindert, das angefochtene Urteil aufzuheben, wenn eine Prüfung der Maßregel unterblieben ist, obwohl die tatrichterlichen Feststellungen zu einer solchen Prüfung gedrängt hätten (BGH, Beschluss vom 17. März 2009 - 3 StR 84/09, NStZ-RR 2009, 252; OLG Celle, Beschluss vom 23. Juni 2014 - 32 Ss 83/14, juris); das Verbot der Schlechterstellung (§ 358 Abs. 2 StPO) steht dem nicht entgegen, § 358 Abs. 2 S. 3 StPO.
  • OLG Celle, 26.03.2013 - 32 Ss 39/13

    Grundsätze zum Geltungsbereich des Verschlechterungsverbots für den Fall der

    Seine Revision wäre also unzulässig, wenn er mit dem Rechtsmittel allein das Unterbleiben der Maßregelanordnung geltend machte (vgl. BGH NStZ-RR 2009, 252; Senat, Beschluss vom 29.10.2009, 32 Ss 137/09).
  • BGH, 05.04.2011 - 3 StR 102/11

    Unzulässige Revision des Angeklagten (Nichtanordnung einer Maßregel; Beschwer)

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass ein Angeklagter ein gegen ihn ergangenes Urteil nicht allein deswegen anfechten kann, weil gegen ihn neben der Strafe keine Maßregel nach § 64 StGB angeordnet worden ist (BGHSt 28, 327, 330 f.; 37, 5, 7; 38, 4, 7; BGH NStZ-RR 2009, 252; NStZ 2007, 213; 2009, 261; 3 StR 424/09).".
  • BGH, 16.10.2012 - 3 StR 414/12

    Unzulässigkeit der Revision (fehlende Beschwer des Angeklagten bei unterlassener

    Hierdurch ist der Angeklagte nicht beschwert, sodass er das Urteil nicht mit der Revision anfechten kann (st. Rspr.; s. nur BGH, Beschlüsse vom 17. März 2009 - 3 StR 84/09, NStZ-RR 2009, 252; vom 2. Dezember 2010 - 4 StR 459/10, NStZ-RR 2011, 255 mwN).
  • OLG Bamberg, 07.06.2011 - 3 Ss 32/11

    Revision im Strafverfahren: Zulässigkeit einer Anhörungsrüge gegen die Verwerfung

    Denn zu einer über die erfolgte Beschlussbegründung hinausgehenden Begründung seines die Revision als "offensichtlich unbegründet" (§ 349 Abs. 2 StPO) verwerfenden Beschlusses aus Rechtsgründen war der Senat nicht gehalten (st.Rspr., vgl. neben BVerfGE 50, 287/289 f.; 65, 293/295 sowie BVerfG, Beschluss vom 17.07.2007 - 2 BvR 496/07 = NStZ-RR 2007, 381 f.[unter Hinweis auf BVerfGE 50, 287/289 f. sowie 65, 293/295], zuletzt u.a. BGH wistra 2009, 483 f.; 2010, 109 und NStZ-RR 2009, 252 f.; ferner z.B. KK/ Kuckein § 349 Rn. 15 ff., insbes.
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