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   BGH, 03.04.2002 - 3 StR 85/02   

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https://dejure.org/2002,3726
BGH, 03.04.2002 - 3 StR 85/02 (https://dejure.org/2002,3726)
BGH, Entscheidung vom 03.04.2002 - 3 StR 85/02 (https://dejure.org/2002,3726)
BGH, Entscheidung vom 03. April 2002 - 3 StR 85/02 (https://dejure.org/2002,3726)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen das BtMG - Nicht geringe Menge - Einziehung von Rauschgift - Verfall - Erzielbarer Vermögenszuwachs

  • Judicialis

    StGB § 73 a; ; StGB § 73 b; ; StPO § 349 Abs. 4; ; BtMG § 33 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 33 Abs. 2; StGB § 73 Abs. 1
    Verfall von aus der Tat erlangten BtM

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 208
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.11.2001 - 3 StR 371/01

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Auszug aus BGH, 03.04.2002 - 3 StR 85/02
    Die aus der Tat erlangten Betäubungsmittel selbst unterliegen als Beziehungsgegenstände nur der Einziehung nach § 33 Abs. 2 BtMG, nicht aber dem Verfall (BGH, Beschl. vom 16. November 2001 - 3 StR 371/01; Schmidt in LK 11. Aufl. § 73 Rdn. 27).
  • BGH, 18.10.2000 - 3 StR 393/00

    Voraussetzungen für die Anordnung des Verfalls

    Auszug aus BGH, 03.04.2002 - 3 StR 85/02
    Auf die Revision des Angeklagten hatte der Bundesgerichtshof durch Beschluß vom 18. Oktober 2000 dieses Urteil im Ausspruch über den Verfall mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit der für verfallen erklärte Betrag die Summe von 540 DM übersteigt, die Sache an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen und die weitergehende Revision verworfen (vgl. BGH NStZ-RR 2001, 82).
  • OLG Koblenz, 13.02.2006 - 2 Ws 98/06

    Rechtsanwaltsvergütung: Tätigkeit im Zusammenhang mit der Entziehung der

    Betäubungsmittel haben nach der Rechtsprechung des Senats keinen objektiven (legalen) Gegenstandswert (vgl. Senatsbeschluss vom 20. Dezember 2005 - 2 Ws 834/05 - so auch: KG in JurBüro 2005, 531; sinngemäß auch BGH in NStZ-RR 2002, 208; ebenso: Riedel/Süßbauer, RVG, 9. Aufl., § 2, Rdn 9).
  • KG, 18.07.2005 - 5 Ws 256/05

    Verteidigergebühren: Beratung über außergerichtliche Einziehung

    Verfall des Wertersatzes ist ausgeschlossen, weil nicht ihr Besitz, sondern erst ein möglicher Unrechtserlös einen dem Verfall ausgesetzten Wert repräsentieren könnte (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 208; NStZ-RR 2002, 118).
  • OLG Frankfurt, 15.11.2006 - 2 Ws 137/06

    Pflichtverteidigerkosten: Einziehungsgebühr bei Einziehung von Betäubungsmitteln

    Der Verfall des Wertersatzes ist ausgeschlossen, weil nicht der Besitz der Betäubungsmittel, sondern erst ein möglicher Unrechtserlös einen dem Verfall ausgesetzten Wert repräsentieren könnte (vergl. dazu KG, Beschluß v. 18.07.2005, 5 Ws 256/05, abgedruckt in NStZ-RR 2005, 358 unter Bezugnahme auf BGH NStZ-RR 2002, 208; NStZ-RR 2002, 118).
  • BGH, 25.11.2020 - 5 StR 435/20

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheit); Einziehung von

    Damit scheidet hinsichtlich dieses Beziehungsgegenstandes auch die ersatzweise Anordnung einer Einziehung des Wertes von Taterträgen nach § 73c StGB aus, die nur an Stelle der Einziehung nach § 73 StGB in Betracht kommt (schon zum Ausschluss einer Vermögensabschöpfung bezüglich erworbener Betäubungsmittel nach §§ 73, 73a StGB aF BGH, Beschluss vom 3. April 2002 - 3 StR 85/02, NStZ-RR 2002, 208, 209; vom 17. März 2010 - 2 StR 67/10, NStZ 2011, 100 mwN; siehe auch Volkmer in Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 9. Aufl., § 33 Rn. 173; zum Geldwäscheobjekt nach alter und neuer Rechtslage vgl. BGH, Beschluss vom 27. März 2019 - 2 StR 561/18, NJW 2019, 2182, 2183).
  • OLG Koblenz, 20.12.2005 - 2 Ws 834/05

    Rechtsanwaltsvergütung: Beratung über die Einziehung beschlagnahmter Drogen

    Dass Betäubungsmitteln durch die Rechtsordnung kein messbarer Wert zugeschrieben wird, ergibt sich auch aus der Überlegung, dass diese als Beziehungsgegenstände der Einziehung unterliegen und der Verfall des Wertersatzes ausgeschlossen ist, da nicht ihr Besitz, sondern erst ein möglicher Unrechtserlös einen dem Verfall ausgesetzten Wert repräsentieren könnte (BGH NStZ-RR 2002, 208; KG a. a. O.).
  • LG Berlin, 13.10.2006 - 536 Qs 250/06

    Rechtsanwaltsvergütung: Vergütung bei Einziehung und verwandten Maßnahmen,

    Verfall des Wertersatzes ist ausgeschlossen, weil nicht ihr Besitz, sondern erst ein möglicher Unrechtserlös einen dem Verfall ausgesetzten Wert repräsentieren könnte (vgl. KG a.a.O., BGH, NStZ-RR 2002, 208 ; NStZ-RR 2002, 118 ).
  • OLG Hamm, 29.03.2007 - 3 Ws 44/07

    Betäubungsmittel; Verkehrswert; Bestimmung; Festsetzung des Gegenstandswertes

    Verfall des Wertersatzes ist ausgeschlossen, weil nicht ihr Besitz, sondern erst ein möglicher Unrechtserlös einen dem Verfall ausgesetzten Wert repräsentieren könnte (vgl. u. a. OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.11.2006 - 2 Ws 137 OLG - bei www.burhoff.de; KG Beschluss vom 18.07.2005, 5 Ws 256/05, JurBüro 2005, 531 f.; OLG Koblenz, Beschluss vom 20.12.2005, 2 Ws 834/05, JurBüro 2006, 255; BGH, Beschluss vom 03.04.2002, 3 StR 85/02, NStZ-RR 2002, 208 f.; Gerold/Schmidt-Madert, RVG, 17. Auflage, Nr. 4142 VV, RdNr. 9; Riedel/Sußbauer, RVG, 9. Auflage, § 2 RdNr. 9).".
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