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   BGH, 20.09.2000 - 3 StR 88/00   

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BGH, 20.09.2000 - 3 StR 88/00 (https://dejure.org/2000,1650)
BGH, Entscheidung vom 20.09.2000 - 3 StR 88/00 (https://dejure.org/2000,1650)
BGH, Entscheidung vom 20. September 2000 - 3 StR 88/00 (https://dejure.org/2000,1650)
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Schneeballsystem mit 61 Millionen Mark Schaden

§§ 264, 265 StPO, prozessualer Tatbegriff bei "Umgestaltung der Strafklage" durch das Gericht;

§ 344 Abs. 2 StPO, Verstoß gegen das Gebot der Gleichmäßigkeit des Strafens kann bei Aburteilung von anderen Beteiligten in anderen Verfahren nur mit der Verfahrensrüge geltend gemacht werden

Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Betrug - Revision - Schneeballbetrug - Schneeballsystem - Hinweispflicht - Tatbegriff - Verfahrensdauer - Strafzumessung - Mittelbare Nebentäterschaft

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 264; ; StPO § 265; ; StGB § 264 a; ; StGB § 263

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 2, StPO § 244 Abs. 2, § 344 Abs. 2
    Verfahrensrüge zur ungerechtfertigt unterschiedlichen Bestrafung von Mittätern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Urteil gegen Anlagebetrüger rechtskräftig

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Urteil gegen Anlagebetrüger rechtskräftig

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    StGB §§ 263, 264a; StPO §§ 264, 265
    Anlagebetrug durch den Geschäftsführer einer Vermittlungsfirma für Kapitalanlagen und den als Treuhänder eingesetzten Rechtsanwalt und Notar

Papierfundstellen

  • WM 2000, 2357
  • WM 2001, 2357
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 30.05.2000 - 1 StR 183/00

    Inbegriff der Hauptverhandlung; Erörterungsbedürftigkeit;

    Auszug aus BGH, 20.09.2000 - 3 StR 88/00
    Soweit sich der Rechtsfehler nicht allein aus der Urteilsurkunde erschließen läßt, kommt nur die Erhebung einer Verfahrensrüge in Betracht (vgl. BGH, Beschl. vom 30. Mai 2000 - 1 StR 183/00).
  • BGH, 09.07.1987 - 1 StR 287/87

    Findung der Strafe bei mehreren Angeklagten in einem Verfahren jeweils aus der

    Auszug aus BGH, 20.09.2000 - 3 StR 88/00
    Jedoch muß primär, auch wenn mehrere Beteiligte in einem Verfahren abgeurteilt werden, für jeden von ihnen die Strafe aus der Sache selbst gefunden werden (st. Rspr., vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zumessungsfehler 1; BGH bei Holtz, MDR 1979, 986).
  • BGH, 29.10.1997 - 3 StR 282/97

    Voraussetzungen für eine unzulässige Verfahrensverzögerung

    Auszug aus BGH, 20.09.2000 - 3 StR 88/00
    Eine Verfahrensrüge zur Begründung einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung und damit eines Verstoßes gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK ist nicht erhoben (vgl. BGHSt 45, 308, 310; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 12; BGH NStZ 1999, 313).
  • BGH, 21.06.1995 - 2 StR 157/95

    Umtausch von Lösegeld - §§ 264, 266 StPO, prozessualer Tatbegriff:

    Auszug aus BGH, 20.09.2000 - 3 StR 88/00
    Dies gilt auch dann, wenn es dabei zu anderen tatsächlichen Feststellungen gelangt, als sie in der vorläufigen Angabe des Lebenssachverhalts in der Anklage und seiner Würdigung im Eröffnungsbeschluß zugrunde liegen (vgl. BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 17, 21; Rieß in Löwe/ Rosenberg, StPO 25. Aufl. Einl. Abschn. J Rdn. 59).
  • BGH, 17.08.2000 - 4 StR 245/00

    Unzulässige Änderung der in der Anklageschrift angegebenen Tatzeiten nach

    Auszug aus BGH, 20.09.2000 - 3 StR 88/00
    Überträgt man dies auf den vorliegenden Fall, so ist zunächst in zeitlicher Hinsicht zu beachten, daß die Anklageschrift den der Verurteilung zugrunde liegenden Tatzeitraum von September 1993 bis März 1995 erfaßt (vgl. zur zeitlichen Kongruenz von angeklagter und verurteilter Tat auch die Entscheidung des 4. Senats vom 17. August 2000 - 4 StR 245/00, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 10.11.1999 - 3 StR 361/99

    Verschlechterungsverbot; Beschleunigungsgebot

    Auszug aus BGH, 20.09.2000 - 3 StR 88/00
    Eine Verfahrensrüge zur Begründung einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung und damit eines Verstoßes gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK ist nicht erhoben (vgl. BGHSt 45, 308, 310; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 12; BGH NStZ 1999, 313).
  • BGH, 20.05.1998 - 2 StR 76/98

    Erschöpfende Würdigung des Sachverhaltes

    Auszug aus BGH, 20.09.2000 - 3 StR 88/00
    Dies gilt auch dann, wenn es dabei zu anderen tatsächlichen Feststellungen gelangt, als sie in der vorläufigen Angabe des Lebenssachverhalts in der Anklage und seiner Würdigung im Eröffnungsbeschluß zugrunde liegen (vgl. BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 17, 21; Rieß in Löwe/ Rosenberg, StPO 25. Aufl. Einl. Abschn. J Rdn. 59).
  • BGH, 04.07.1979 - 2 StR 187/79
    Auszug aus BGH, 20.09.2000 - 3 StR 88/00
    Jedoch muß primär, auch wenn mehrere Beteiligte in einem Verfahren abgeurteilt werden, für jeden von ihnen die Strafe aus der Sache selbst gefunden werden (st. Rspr., vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zumessungsfehler 1; BGH bei Holtz, MDR 1979, 986).
  • BGH, 04.01.1999 - 3 StR 597/98

    Beschleunigungsgebot; Strafzumessung; Verfahrensrüge; Rechtsstaatswidrige

    Auszug aus BGH, 20.09.2000 - 3 StR 88/00
    Eine Verfahrensrüge zur Begründung einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung und damit eines Verstoßes gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK ist nicht erhoben (vgl. BGHSt 45, 308, 310; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 12; BGH NStZ 1999, 313).
  • BGH, 29.10.2021 - 5 StR 443/19

    Revisionen der Angeklagten im Dresdener "Infinus-Verfahren" weitgehend erfolglos

    Dabei hat es nicht bedacht, dass es sich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, von der abzuweichen der vorliegende Fall keinen Anlass bietet, beim Kapitalanlagebetrug nach § 264a StGB im Vergleich zum Betrug um ein zum selbständigen Tatbestand erhobenes Versuchsdelikt handelt, das in der Regel im Wege der Gesetzeskonkurrenz hinter § 263 StGB zurücktritt, falls dessen Voraussetzungen - wie hier (siehe sogleich II.) - erfüllt sind (BGH, Beschlüsse vom 20. September 2000 - 3 StR 88/00, WM 2000, 2357, 2359; vom 9. September 2003 - 1 StR 335/03; vgl. auch BGH, Beschluss vom 26. August 2003 - 5 StR 145/03, BGHSt 48, 331, 349; OLG München, ZUMRD 2017, 626, 628; NKStGB/Hellman, 5. Aufl., § 264a Rn. 82 mwN; aA LK/Tiedemann, StGB, 12. Aufl., § 264a Rn. 110; MüKoStGB/Ceffinato, 3. Aufl., § 264a Rn. 92 jeweils mwN).
  • BGH, 28.06.2011 - 1 StR 282/11

    Vergleichende Strafzumessung bei Tatbeteiligten (Gleichheitsgrundsatz;

    Dies liegt aus folgenden Gründen auf der Hand: Der Tatrichter muss in jedem Einzelfall die angemessene Strafe unter Abwägung aller in Betracht kommenden Umstände aus der Sache selbst finden (vgl. u.a. BGH StV 2009, 351; BGH, Beschluss vom 20. September 2000 - 3 StR 88/00 = wistra 2001, 57, 58; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 23; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zumessungsfehler 1; BGH StV 1981, 122, 123; BGH bei Schmidt MDR 1979, 886).

    Soweit der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 20. September 2000 - 3 StR 88/00 = wistra 2001, 57 f. im Hinblick auf das Gebot der Gleichmäßigkeit des Strafens die Erhebung einer Verfahrensrüge, etwa in Form einer Aufklärungsrüge verlangt, ist dem insoweit ohne Weiteres beizupflichten als die Erhebung einer Verfahrensrüge gefordert wird, um Rechtsfehler feststellen zu können, die sich nicht allein aus der Urteilsurkunde erschließen lassen.

  • BGH, 16.08.2018 - 4 StR 200/18

    Inhalt der Anklageschrift (hinreichende Abgrenzung der zur Last gelegten Tat);

    Der von der Strafkammer in der Hauptverhandlung erteilte Hinweis auf einen möglicherweise von der Anklageschrift abweichenden Tatzeitpunkt vermochte das Verfahrenshindernis der fehlenden Anklage nicht zu beseitigen; denn auch durch einen gerichtlichen Hinweis gemäß § 265 StPO darf die Strafklage nicht in der Form umgestaltet werden, dass das angeklagte Geschehen - wie hier - durch ein anderes ersetzt wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. September 2000 - 3 StR 88/00; bei Becker, NStZ-RR 2001, 257, 262 f.; vom 3. August 1998 - 5 StR 311/98, NStZ-RR 1999, 303; vom 27. Mai 1992 - 2 StR 94/92, wistra 1992, 266; LR-StPO/Stuckenberg, 26. Aufl., § 265 Rn. 9; Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 265 Rn. 6).
  • BGH, 20.09.2000 - 3 StR 19/00

    Konkurrenzverhältnis von Betrug und Untreue; Mitbestrafte Nachtat; Tat im

    Der Senat hat in dem Verfahren 3 StR 88/00 die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hildesheim vom 12. Mai 1999 (24 KLs 990 Js 4420/98) durch Beschluß vom heutigen Tage verworfen.
  • BGH, 23.08.2006 - 1 StR 327/06

    Vergleich mit Strafen für Mittäter bzw. andere Bandenmitglieder

    Zum Beleg hat sie sich auf BGH wistra 2001, 57, 58 berufen, wo freilich zugleich hervorgehoben ist, dass "primär ... für jeden die Strafe aus der Sache selbst gefunden werden" muss.
  • BGH, 28.05.2003 - 2 StR 74/03

    Mittäterschaft beim Betrug (eingebundener Rechtsanwalt; Kapitalanlage);

    Angesichts dieses - im Vorfeld geleisteten - Tatbeitrages ist das Landgericht zu Recht davon ausgegangen, daß die dem Angeklagten zuzurechnenden, an sich selbständigen Vertragsabschlüsse in seiner Person zur Tateinheit verbunden sind (vgl. aus der neueren Rechtsprechung BGHR StGB § 263 Täterschaft 1 und 2; BGH StV 2000, 196; wistra 2001, 57, 144, 386; StV 2002, 73).
  • BGH, 30.07.2002 - 1 StR 82/02

    Glaubhaftigkeitsbeurteilung (Beweiswürdigung; ermittlungsrichterliche

    Im übrigen darf der Gesichtspunkt, daß gegen Mittäter verhängte Strafen auch in einem gerechten Verhältnis zueinander stehen sollen, bei der Strafzumessung durchaus Berücksichtigung finden (BGH wistra 2001, 57).
  • BGH, 09.09.2003 - 1 StR 335/03

    Kapitalanlagebetrug (Betrug: Konkurrenzen)

    § 264a StGB tritt hinter § 263 StGB zurück, wenn aufgrund der unrichtigen Angaben im Sinne von § 264a StGB bei einem konkreten Anleger zugleich die Voraussetzungen des § 263 StGB erfüllt sind (BGH wistra 2001, 57).
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