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   BGH, 22.06.1988 - 3 StR 93/88   

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https://dejure.org/1988,1502
BGH, 22.06.1988 - 3 StR 93/88 (https://dejure.org/1988,1502)
BGH, Entscheidung vom 22.06.1988 - 3 StR 93/88 (https://dejure.org/1988,1502)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 1988 - 3 StR 93/88 (https://dejure.org/1988,1502)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Konkurrenz zwischen der Anwendbarkeit von Jugendstrafrecht und Erwachsenenstrafrecht - Schwergewicht der Tat entscheidend auch bei einer über die Altersgrenze erstreckende, fortgesetzte Tat - Ermessensentscheidung über Schwergewicht der Straftaten obliegt Tatrichter - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 30; JGG § 32; StGB § 53
    Jugendstrafrecht: Tatschwerpunkt als Anwendungsvoraussetzung, Fortsetzungstat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1989, 308
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.08.1985 - 3 StR 216/85

    Ermitteln des Schwergewichts bei fortgesetzter Handlung

    Auszug aus BGH, 22.06.1988 - 3 StR 93/88
    Diese Beurteilung ist im wesentlichen Tatfrage, die der Tatrichter nach seinem pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden hat und daher der Nachprüfung des Revisionsgerichts grundsätzlich entzogen ist (BGH NStZ 1986, 219; BGH, Urteil vom 14. August 1985 - 3 StR 216/85; Beschluß vom 6. Mai 1975 - 1 StR 119/75; Brunner, JGG 8. Aufl. § 32 Rdn. 4).

    Diesen vom Landgericht erkannten Anforderungen ist es in rechtsfehlerfreier Weise nachgekommen, indem es dem erst nach Vollendung des 21. Lebensjahres gefaßten Entschluß, nunmehr als Großdealer Betäubungsmittel - auch durch Kuriere - aus dem Ausland einzuführen, entscheidendes Gewicht beigelegt hat (vgl. BGH, Urteil vom 14. August 1985 - 3 StR 216/85).

  • BGH, 08.01.1986 - 3 StR 457/85

    Einheitliche Anwendung von Jugendstrafrecht bei gleichzeitiger Aburteilung

    Auszug aus BGH, 22.06.1988 - 3 StR 93/88
    Diese Beurteilung ist im wesentlichen Tatfrage, die der Tatrichter nach seinem pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden hat und daher der Nachprüfung des Revisionsgerichts grundsätzlich entzogen ist (BGH NStZ 1986, 219; BGH, Urteil vom 14. August 1985 - 3 StR 216/85; Beschluß vom 6. Mai 1975 - 1 StR 119/75; Brunner, JGG 8. Aufl. § 32 Rdn. 4).

    Erforderlich war es, den Unrechtsgehalt der abgeurteilten Einzelakte nach ihren äußeren und inneren Tatseiten unter Berücksichtigung der jeweiligen Tatwurzeln umfassend zu würdigen (vgl. BGHSt 6, 6, 7; BGH JR 1954, 271; BGH NStZ 1986, 219).

  • BGH, 24.03.1954 - 6 StR 84/54
    Auszug aus BGH, 22.06.1988 - 3 StR 93/88
    Seinem Sinn nach erfaßt er aber auch eine sich über die Altersgrenze erstreckende fortgesetzte Tat (BGHSt 6, 6; Eisenberg; JGG 2. Aufl. § 32 Rdn. 2).

    Erforderlich war es, den Unrechtsgehalt der abgeurteilten Einzelakte nach ihren äußeren und inneren Tatseiten unter Berücksichtigung der jeweiligen Tatwurzeln umfassend zu würdigen (vgl. BGHSt 6, 6, 7; BGH JR 1954, 271; BGH NStZ 1986, 219).

  • BGH, 06.05.1975 - 1 StR 119/75

    Abgrenzung zwischen Eigenverbrauch und Weiterveräußerung von Betäubungsmitteln -

    Auszug aus BGH, 22.06.1988 - 3 StR 93/88
    Diese Beurteilung ist im wesentlichen Tatfrage, die der Tatrichter nach seinem pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden hat und daher der Nachprüfung des Revisionsgerichts grundsätzlich entzogen ist (BGH NStZ 1986, 219; BGH, Urteil vom 14. August 1985 - 3 StR 216/85; Beschluß vom 6. Mai 1975 - 1 StR 119/75; Brunner, JGG 8. Aufl. § 32 Rdn. 4).
  • BGH, 15.05.1992 - 3 StR 535/91

    Raub mit Todesfolge bei Gewaltanwendung nach Vollendung aber noch vor Beendigung

    c) Die Entscheidung nach § 32 JGG, ob das Schwergewicht im Bereich der nach Jugendstrafrecht zu beurteilenden Verfehlungen liegt, ist im wesentlichen eine Frage, die der Tatrichter nach seinem pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden hat und daher der Nachprüfung durch das Revisionsgericht grundsätzlich entzogen ist (BGHR JGG § 32 Schwergewicht 1).
  • BGH, 02.05.1990 - 2 StR 64/90

    Bemessung der Einheitsjugendstrafe; Einbeziehung einer Freiheitsstrafe

    In diesen Fällen ist die Anwendung von Jugendstrafrecht auf den in § 105 Abs. 1 JGG bezeichneten "Heranwachsenden« gemäß § 32 JGG , auf den ausdrücklich Bezug genommen wird, dann geboten, wenn das Schwergewicht bei den Straftaten liegt, die nach Jugendstrafrecht zu beurteilen sind (vgl. BGH, Urteil v. 29.1. 1954 Ä 1 StR 623/53; BGH, StV 1986, 305; 1989, 308).
  • BGH, 29.11.2017 - 2 StR 460/16

    Bemessung der Jugendstrafe (Berücksichtigung des Erziehungsgedankens bei

    Diese Beurteilung ist im wesentlichen Tatfrage, die der Tatrichter nach seinem pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden hat und daher der Nachprüfung des Revisionsgerichts grundsätzlich entzogen (BGH, Urteil vom 22. Juni 1988 - 3 StR 93/88, BGHR JGG § 32 Schwergewicht 1; Senat, Urteil vom 29. Juli 1992 - 2 StR 20/92, BGHR JGG § 32 Schwergewicht 3; Eisenberg, JGG, 19. Aufl., § 32 Rn. 21).
  • BGH, 18.06.2015 - 4 StR 59/15

    Anwendbarkeit von Jugendstrafrecht bei Aburteilung mehrerer, in verschiedenen

    Dies hat der Tatrichter nach seinem pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden (BGH, Urteile vom 8. Januar 1986 - 3 StR 457/85, NStZ 1986, 219, vom 22. Juni 1988 - 3 StR 93/88, BGHR JGG § 32 Schwergewicht 1, vom 31. August 1999 - 1 StR 268/99 und vom 18. Juni 2009 - 3 StR 171/09; Beschluss vom 7. Dezember 1999 - 1 StR 570/99).
  • BGH, 27.06.1989 - 1 StR 266/89

    Jugendstrafverfahren: Tatschwergewicht bei mehreren in verschiedenen Altersstufen

    Wo bei mehreren in verschiedenen Altersstufen begangenen Taten das Schwergewicht liegt, ist im wesentlichen Tatfrage, die der Tatrichter nach seinem pflichtgemäßen Ermessen zu beurteilen hat (BGH NStZ 1986, 219 ; BGH, Urteil vom 22. Juni 1988 - 3 StR 93/88 - bei Holtz MDR 1988, 1003; Brunner, JGG 8. Aufl. § 32 Rdn. 4).
  • BGH, 18.06.2009 - 3 StR 171/09

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Aufklärungshilfe); Verfall des

    Die nach § 32 JGG erforderliche Beurteilung, ob das Schwergewicht bei diesen oder bei denjenigen Straftaten liegt, die nach allgemeinem Strafrecht zu beurteilen wären, ist im Wesentlichen Tatfrage und daher durch das Revisionsgericht nur dahin überprüfbar, ob der Tatrichter den ihm zuzubilligenden Beurteilungsspielraum eingehalten hat (vgl. BGHR JGG § 32 Schwergewicht 1, 3).
  • BGH, 18.03.1996 - 1 StR 113/96

    Jugendlicher - Jugendstrafrecht - Erwachsenenstrafrecht

    § 32 JGG i.V.m. § 105 Abs. 1 JGG ist auch anwendbar, wenn mehrere strafrechtlich bedeutsame Vorgänge (hier: Ankauf von Rauschgift und dessen nachfolgender portionsweiser Verkauf), die, wie auch die Strafkammer zutreffend angenommen hat, im Rechtssinne als eine Tat zu werten sind (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 4), sich über mehrere Altersstufen hinziehen (BGH StV 1989, 308).
  • BGH, 11.04.2007 - 2 StR 107/07

    Prüfung der tatrichterlichen Zuständigkeit durch das Revisionsgericht (Sachrüge;

    § 32 JGG i.V.m. § 105 Abs. 1 JGG ist auch anwendbar, wenn mehrere strafrechtlich bedeutsame Vorgänge (hier: verschiedenartige Unterstützungshandlungen über einen längeren Zeitraum), die, wie die Strafkammer zutreffend angenommen hat, im Rechtssinne als eine Tat zu werten sind, sich über mehrere Altersstufen hinziehen (BGH StV 1989, 308).
  • OLG Düsseldorf, 29.11.2023 - 5 StS 1/23

    Urteil gegen Fitim D. und Gülcan A. wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an

    Ihrem Sinn nach erfasst sie nämlich insbesondere auch eine sich über die Altersgrenze erstreckende Tat (vgl. zur fortgesetzten Tat BGH, Urteil vom 24. März 1954, 6 StR 84/54, BGHSt 6, 6; ferner Beschluss vom 22. Juni 1988, 3 StR 93/88 sowie vom 18. März 1996, 1 StR 113/96).
  • BGH, 15.06.1994 - 2 StR 229/94

    Urteilsbegründung - Strafmilderung - Verminderte Schuld - Heranwachsende -

    Auch für eine fortgesetzte Handlung, die der Täter teils als Heranwachsender, teils als Erwachsener begangen hat, sind die Grundsätze des § 32 JGG heranzuziehen (BGHR JGG § 32 Schwergewicht 1).
  • BGH, 05.05.1999 - 2 StR 579/98

    Anwendbarkeit von Jugendstrafrecht bei Straftaten in verschiedenen Altersstufen

  • BGH, 06.06.1989 - 5 StR 159/89

    Annahme von Jugendstrafrecht bei Vorliegen des Schwergewichts einer fortgesetzten

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