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   BGH, 20.04.2005 - 3 StR 95/05   

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https://dejure.org/2005,9319
BGH, 20.04.2005 - 3 StR 95/05 (https://dejure.org/2005,9319)
BGH, Entscheidung vom 20.04.2005 - 3 StR 95/05 (https://dejure.org/2005,9319)
BGH, Entscheidung vom 20. April 2005 - 3 StR 95/05 (https://dejure.org/2005,9319)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung von Tateinheit zu Tatmehrheit bei sexuellem Missbrauch von Kindern; Angemessenheit einer Gesamtstrafe

  • Judicialis

    StPO § 265; ; StPO § ... 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StPO § 354 Abs. 1 a Satz 2; ; StPO § 354 Abs. 1 b Satz 3; ; StPO § 358 Abs. 2; ; StGB § 176 Abs. 3 Nr. 3 aF; ; StGB § 176 a Abs. 1 Nr. 1 aF

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 52 Abs. 1 § 176 a Abs. 1 Nr. 1
    Natürliche Handlungseinheit beim sexuellen Missbrauch mehrerer Kinder

  • datenbank.nwb.de
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 01.03.2004 - 2 BvR 2251/03

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter; Neufestsetzung von Einzelstrafen unter

    Auszug aus BGH, 20.04.2005 - 3 StR 95/05
    Der Senat kann die tat- und schuldangemessene höhere der beiden für das Tatgeschehen verhängten Einzelfreiheitsstrafen (ein Jahr und sechs Monate sowie vier Jahre) in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO als neue Einzelstrafe für die nunmehr einheitliche Tat festsetzen; hierdurch ist der Angeklagte unter keinen Umständen beschwert (vgl. BGH, Beschluss vom 28. November 1996 - 4 StR 529/96; BVerfG, Beschluss vom 1. März 2004 - 2 BvR 2251/03).
  • BGH, 07.03.1996 - 1 StR 707/95

    Wirksame Anklageschrift - Wirksamer Eröffnungsbeschluß - Konkretisierung der

    Auszug aus BGH, 20.04.2005 - 3 StR 95/05
    Auf der Grundlage der getroffenen Feststellungen liegt indes - soweit zwei Kinder in beiden Fällen in unterschiedlicher Weise sexuell mißbraucht wurden - eine natürliche Handlungseinheit vor (vgl. BGH NStZ 1996, 383 m. w. N.).
  • BGH, 28.11.1996 - 4 StR 529/96

    Annahme von Tateinheit aufgrund einer natürlichen Handlungseinheit bei

    Auszug aus BGH, 20.04.2005 - 3 StR 95/05
    Der Senat kann die tat- und schuldangemessene höhere der beiden für das Tatgeschehen verhängten Einzelfreiheitsstrafen (ein Jahr und sechs Monate sowie vier Jahre) in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO als neue Einzelstrafe für die nunmehr einheitliche Tat festsetzen; hierdurch ist der Angeklagte unter keinen Umständen beschwert (vgl. BGH, Beschluss vom 28. November 1996 - 4 StR 529/96; BVerfG, Beschluss vom 1. März 2004 - 2 BvR 2251/03).
  • BGH, 22.12.2004 - 3 StR 403/04

    Gesetzlicher Richter; eigene Strafzumessung durch das Revisionsgericht

    Auszug aus BGH, 20.04.2005 - 3 StR 95/05
    Der Senat kann aber von der Möglichkeit Gebrauch machen, nach § 354 Abs. 1a Satz 2 und Abs. 1b Satz 3 StPO zu entscheiden (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Dezember 2004 - 3 StR 403/04) und die Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren auf sieben Jahre und sechs Monate herabzusetzen.
  • BGH, 24.11.1998 - 4 StR 589/98

    Tateinheit zwischen Taten des sexuellen Mißbrauchs von Kindern

    Auszug aus BGH, 20.04.2005 - 3 StR 95/05
    In den Fällen II. 2. und II. 3. der Urteilsgründe hat der Angeklagte in unmittelbarer zeitlicher Abfolge stets zwei Kinder nach § 176 a Abs. 1 Nr. 1 StGB aF mißbraucht, so daß jeweils zwei tateinheitlich zusammentreffende Fälle des schweren sexuellen Mißbrauchs eines Kindes vorliegen (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 329 m. w. N.).
  • BGH, 28.07.2005 - 3 StR 368/02

    Angemessene Herabsetzung der Strafe (Entscheidung durch Urteil; Anwesenheit des

    Diese Verfahrensweise ist durch § 349 Abs. 5 StPO vorgeschrieben, der - was der Senat bei seinen Beschlüssen vom 22. Dezember 2004 (3 StR 403/04) und 20. April 2005 (3 StR 95/05) allerdings übersehen hat - auch für das Verfahren nach § 354 Abs. 1 a Satz 2 StPO gilt (vgl. Bericht RA BT-Drucks. 15/3482 S. 22).
  • BGH, 07.03.2006 - 5 StR 547/05

    Herabsetzung des Strafausspruchs im Beschlusswege (Teilerfolg; angemessene

    Der Senat war berechtigt, die nach § 354 Abs. 1a Satz 2 StPO gebotene Entscheidung gemäß § 349 Abs. 4 StPO durch Beschluss zu treffen (ausdrücklich BGH, Beschluss vom 4. März 2005 - 2 StR 552/04; ebenso BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2005 - 4 StR 366/05; ebenso noch 3. Strafsenat, Beschlüsse vom 22. Dezember 2004 - 3 StR 403/04 und vom 20. April 2005 - 3 StR 95/05; Senge in FS Hans Dahs 2005 S. 475, 490; aA: 3. Strafsenat in BGHR StPO § 354 Abs. 1a Verfahren 2; Meyer-Goßner, StPO 48. Aufl. § 354 Rdn. 29; Maier/Paul NStZ 2006, 82, 86; Eisenberg/ Haeseler StraFo 2005, 221, 222).
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