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   BGH, 08.05.2012 - 3 StR 98/12   

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https://dejure.org/2012,5459
BGH, 08.05.2012 - 3 StR 98/12 (https://dejure.org/2012,5459)
BGH, Entscheidung vom 08.05.2012 - 3 StR 98/12 (https://dejure.org/2012,5459)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 2012 - 3 StR 98/12 (https://dejure.org/2012,5459)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB; § 64 StGB
    Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs beim besonders schweren Raub (Abgrenzung zum offenen Mitsichführen); erforderlicher Grad des Feststehens der Voraussetzungen einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 250 Abs 2 Nr 1 StGB
    Schwerer Raub: Begriff des Verwendens eines anderen gefährlichen Werkzeugs

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für Vorliegen eines gefährlichen Werkzeugs i.S.v. § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB bei sichtbarem Mitsichführen eines Messers; Anforderungen an das Vorliegen eines besonders schweren Raubes durch Mitsichführen eines Messers beim Raub des Geldes einer Kasse in einer ...

  • rewis.io

    Schwerer Raub: Begriff des Verwendens eines anderen gefährlichen Werkzeugs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1; StPO § 354 Abs. 1
    Voraussetzungen für Vorliegen eines gefährlichen Werkzeugs i.S.v. § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB bei sichtbarem Mitsichführen eines Messers; Anforderungen an das Vorliegen eines besonders schweren Raubes durch Mitsichführen eines Messers beim Raub des Geldes einer Kasse in einer ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 37
  • StV 2013, 444
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.10.1999 - 1 StR 429/99

    Ungeladene Pistole als Drohmittel beim Raub

    Auszug aus BGH, 08.05.2012 - 3 StR 98/12
    b) Diese Feststellungen belegen nicht die Verwendung eines anderen gefährlichen Werkzeugs im Sinne von § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB, die allein in dem Einsatz des Messers, aber nicht des ungeladenen Revolvers gelegen haben könnte (BGH, Urteil vom 20. Oktober 1999 - 1 StR 429/99, BGHSt 45, 249, 250 f.).
  • BGH, 01.03.2001 - 4 StR 36/01

    Vorwegvollzug; Strafzumessung; Strafrahmenwahl; Vorleben (Umstände allgemeinen

    Auszug aus BGH, 08.05.2012 - 3 StR 98/12
    Das Landgericht hat nicht beachtet, dass eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nur in Betracht kommt, wenn die Voraussetzungen des § 64 StGB im Zeitpunkt der Hauptverhandlung (BGH, Beschluss vom 1. März 2001 - 4 StR 36/01, NStZ-RR 2001, 295) sicher feststehen; eine "hohe Wahrscheinlichkeit" genügt nicht (BGH, Beschluss vom 6. November 2002 - 1 StR 382/02, NStZ-RR 2003, 106, 107).
  • BGH, 06.11.2002 - 1 StR 382/02

    Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (Hang; sichere

    Auszug aus BGH, 08.05.2012 - 3 StR 98/12
    Das Landgericht hat nicht beachtet, dass eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nur in Betracht kommt, wenn die Voraussetzungen des § 64 StGB im Zeitpunkt der Hauptverhandlung (BGH, Beschluss vom 1. März 2001 - 4 StR 36/01, NStZ-RR 2001, 295) sicher feststehen; eine "hohe Wahrscheinlichkeit" genügt nicht (BGH, Beschluss vom 6. November 2002 - 1 StR 382/02, NStZ-RR 2003, 106, 107).
  • BGH, 18.02.2010 - 3 StR 556/09

    Schwerer Raub (Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs; Drohung; Versuch;

    Auszug aus BGH, 08.05.2012 - 3 StR 98/12
    Kein Verwenden ist dagegen das bloße Mitsichführen, und zwar grundsätzlich auch dann nicht, wenn es offen geschieht (BGH, Urteil vom 18. Februar 2010 - 3 StR 556/09, BGHR StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1 Verwenden 9 mwN).
  • BGH, 08.11.2011 - 3 StR 316/11

    Schwerer Raub; besonders schwerer Raub (Wahrnehmung des Drohmittels durch das

    Auszug aus BGH, 08.05.2012 - 3 StR 98/12
    aa) Eine Waffe oder - wie hier - ein Messer als ein anderes gefährliches Werkzeug wird nur dann gemäß § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB bei der Tat verwendet, wenn es der Täter als Raubmittel oder Mittel der räuberischen Erpressung zweckgerichtet einsetzt, das Opfer die Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben mittels des gefährlichen Werkzeugs wahrnimmt und somit in die entsprechende qualifizierte Zwangslage versetzt wird (BGH, Beschluss vom 8. November 2011 - 3 StR 316/11, StV 2012, 153 mwN).
  • BGH, 12.02.2015 - 1 StR 444/14

    Besonders schwerer Raub (konkludente Drohung mit einem empfindlichen Übel für

    Kein Verwenden ist das bloße Mitsichführen des gefährlichen Werkzeugs und zwar grundsätzlich auch dann nicht, wenn es offen erfolgt (BGH, Urteile vom 8. Mai 2008 - 3 StR 102/08, StV 2008, 470; und vom 18. Februar 2010 - 3 StR 556/09, NStZ 2011, 158, 159; BGH, Beschluss vom 8. Mai 2012 - 3 StR 98/12, NStZ 2013, 37).
  • BGH, 03.03.2016 - 4 StR 497/15

    Strafzumessung (Grundsatz der schuldangemessenen Strafe als Grenze für

    Maßgeblich sind insofern die Verhältnisse zum Zeitpunkt der letzten Verhandlung vor dem Tatrichter (BGH, Beschluss vom 8. Mai 2012 - 3 StR 98/12).
  • BGH, 12.07.2016 - 3 StR 157/16

    Besonders schwerer Raub (im Zeitpunkt der Begründung des Wegnahmevorsatzes

    Eine Waffe wird nur dann im Sinne von § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB "bei der Tat verwendet', wenn der Täter sie als Raubmittel zweckgerichtet einsetzt, das Opfer die Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben mittels des Gegenstandes wahrnimmt und dadurch in die entsprechende qualifizierte Zwangslage versetzt wird (BGH, Beschüsse vom 8. November 2011 - 3 StR 316/11, StV 2012, 153; vom 8. Mai 2012 - 3 StR 98/12, NStZ 2013, 37).
  • BGH, 24.10.2019 - 4 StR 473/19

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Ablehnung der

    Die Ablehnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) ist im Ergebnis rechtsfehlerfrei, weil jedenfalls ein Hang des Angeklagten, alkoholische Getränke oder berauschende Mittel im Übermaß zu sich zu nehmen, nicht sicher festgestellt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Mai 2012 - 3 StR 98/12, juris Rn. 12 mwN).
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