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   BGH, 31.05.2012 - 3 StR 99/12   

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https://dejure.org/2012,17352
BGH, 31.05.2012 - 3 StR 99/12 (https://dejure.org/2012,17352)
BGH, Entscheidung vom 31.05.2012 - 3 StR 99/12 (https://dejure.org/2012,17352)
BGH, Entscheidung vom 31. Mai 2012 - 3 StR 99/12 (https://dejure.org/2012,17352)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB; § 67b StGB
    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (paranoide Psychose); Gesamtwürdigung der Person des Täters; Aussetzung der Vollstreckung der Maßregel zur Bewährung

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Unterbringung eines aufgrund der Einnahme von Psychopharmaka als stabil bezeichneten Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63
    Unterbringung eines aufgrund der Einnahme von Psychopharmaka als stabil bezeichneten Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.08.1977 - 2 StR 300/77

    Voraussetzung an die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 31.05.2012 - 3 StR 99/12
    a) Zutreffend geht das Landgericht zwar davon aus, dass wegen der Schwere des mit einer Anordnung nach § 63 StGB verbundenen Eingriffs in die persönliche Freiheit und mit Rücksicht auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (§ 62 StGB) nur schwere Störungen des Rechtsfriedens, die zumindest in den Bereich der mittleren Kriminalität hineinreichen, eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus rechtfertigen können (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 17. August 1977 - 2 StR 300/77, BGHSt 27, 246, 248; Urteil vom 15. August 2007 - 2 StR 309/07, NStZ 2008, 210, 212).
  • BGH, 22.07.1992 - 3 StR 77/92

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer schweren Brandstiftung gemäß § 306 Nr. 2

    Auszug aus BGH, 31.05.2012 - 3 StR 99/12
    Sollten der Beschuldigte durch die Brandlegung sowie seine Ehefrau durch ihren Plan einer Brandlegung die Wohnung entwidmet, das heißt ihre Nutzung als Wohnung aufgegeben haben (vgl. BGH, Beschluss, vom 22. Juli 1992 - 3 StR 77/92, NStZ 1992, 541; Urteil vom 15. September 1998 - 1 StR 290/98, NStZ 1999, 32, 34), wäre die Tat nicht mehr als versuchtes Verbrechen nach § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB zu beurteilen.
  • BGH, 15.09.1998 - 1 StR 290/98

    Brandstiftung in Tateinheit mit Versicherungsbetrug; Milderes später in Kraft

    Auszug aus BGH, 31.05.2012 - 3 StR 99/12
    Sollten der Beschuldigte durch die Brandlegung sowie seine Ehefrau durch ihren Plan einer Brandlegung die Wohnung entwidmet, das heißt ihre Nutzung als Wohnung aufgegeben haben (vgl. BGH, Beschluss, vom 22. Juli 1992 - 3 StR 77/92, NStZ 1992, 541; Urteil vom 15. September 1998 - 1 StR 290/98, NStZ 1999, 32, 34), wäre die Tat nicht mehr als versuchtes Verbrechen nach § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB zu beurteilen.
  • BGH, 23.02.2000 - 3 StR 595/99

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 31.05.2012 - 3 StR 99/12
    Durch die Möglichkeit, eine angeordnete, aber zur Bewährung ausgesetzte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zu widerrufen, wird Druck auf den gefährlichen Täter ausgeübt und eine wirksame Kontrolle darüber ermöglicht, ob die medizinische Behandlung zur Gefahrenbeseitigung tatsächlich ausreicht (BGH, Urteil vom 23. Februar 2000 - 3 StR 595/99, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 28; Urteil vom 20. Februar 2008 - 5 StR 575/07, R&P 2008, 225 jeweils mwN).
  • BGH, 22.05.2001 - 3 StR 140/01

    Schwere Brandstiftung (Merkmal: "zum Wohnen von Menschen dient")

    Auszug aus BGH, 31.05.2012 - 3 StR 99/12
    Gegebenenfalls wird das Brandstiftungsgeschehen aber auch im Hinblick auf die angrenzenden Reihenhäuser strafrechtlich zu würdigen sein (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Mai 2001 - 3 StR 140/01, BGHR StGB § 306a Abs. 1 Nr. 1 Wohnung 2).
  • BGH, 24.11.2004 - 1 StR 493/04

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Anwendung nur bei zumindest

    Auszug aus BGH, 31.05.2012 - 3 StR 99/12
    Auch muss aufgrund einer umfassenden Würdigung von Tat und Täter eine höhere oder doch bestimmte, jedenfalls über die bloße Möglichkeit hinausreichende Wahrscheinlichkeit zu bejahen sein, dass der Täter infolge seines Zustands weitere erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 24. November 2004 - 1 StR 493/04, NStZ-RR 2005, 72, 73).
  • BGH, 15.08.2007 - 2 StR 309/07

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Prognoseentscheidung

    Auszug aus BGH, 31.05.2012 - 3 StR 99/12
    a) Zutreffend geht das Landgericht zwar davon aus, dass wegen der Schwere des mit einer Anordnung nach § 63 StGB verbundenen Eingriffs in die persönliche Freiheit und mit Rücksicht auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (§ 62 StGB) nur schwere Störungen des Rechtsfriedens, die zumindest in den Bereich der mittleren Kriminalität hineinreichen, eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus rechtfertigen können (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 17. August 1977 - 2 StR 300/77, BGHSt 27, 246, 248; Urteil vom 15. August 2007 - 2 StR 309/07, NStZ 2008, 210, 212).
  • BGH, 20.02.2008 - 5 StR 575/07

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Aussetzung zur Bewährung;

    Auszug aus BGH, 31.05.2012 - 3 StR 99/12
    Durch die Möglichkeit, eine angeordnete, aber zur Bewährung ausgesetzte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zu widerrufen, wird Druck auf den gefährlichen Täter ausgeübt und eine wirksame Kontrolle darüber ermöglicht, ob die medizinische Behandlung zur Gefahrenbeseitigung tatsächlich ausreicht (BGH, Urteil vom 23. Februar 2000 - 3 StR 595/99, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 28; Urteil vom 20. Februar 2008 - 5 StR 575/07, R&P 2008, 225 jeweils mwN).
  • BGH, 22.05.2019 - 5 StR 683/18

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gesamtwürdigung von Tat und

    Ein derartiges täterschonendes Mittel würde erst bei der Frage der Aussetzung der Vollstreckung der Maßregel zur Bewährung Bedeutung erlangen können (vgl. BGH, Urteile vom 3. August 2017 - 4 StR 193/17, StraFo 2017, 426; vom 31. Mai 2012 - 3 StR 99/12 Rn. 10; vom 20. Februar 2008 - 5 StR 575/07 Rn. 14, und vom 23. Februar 2000 17 18 - 3 StR 595/99, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 28).
  • BGH, 30.11.2017 - 3 StR 385/17

    Isolierte Anfechtung der Verwarnung mit Strafvorbehalt mit der Revision;

    Soweit der Bundesgerichtshof darüber hinaus in einigen Entscheidungen eine konsequente medizinische Behandlung als für die Maßregelanordnung unerheblich erachtet hat (vgl. Urteile vom 20. Februar 2008 - 5 StR 575/07, juris Rn. 14; vom 31. Mai 2012 - 3 StR 99/12, juris Rn. 10; vom 6. September 2012 - 3 StR 159/12, juris Rn. 8), lagen dem Fälle zugrunde, in denen der langjährig psychisch erkrankte Beschuldigte erst nach der Tat - während der einstweiligen Unterbringung (§ 126a StPO) oder einer zwangsweise durchgesetzten Therapie - erstmals bzw. erneut medikamentös eingestellt worden war und deshalb nicht auf eine wirksame Kontrolle dieser Behandlung mittels drohenden Bewährungswiderrufs gemäß § 67g Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB verzichtet werden konnte.
  • BGH, 11.10.2018 - 4 StR 195/18

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Gefährlichkeitsprognose:

    Ein derartiges täterschonendes Mittel würde erst bei der Frage der Aussetzung der Vollstreckung der Maßregel zur Bewährung Bedeutung erlangen können (vgl. BGH, Urteil vom 3. August 2017 - 4 StR 193/17, StraFo 2017, 426; Urteil vom 31. Mai 2012 - 3 StR 99/12, Rn. 10; Urteil vom 20. Februar 2008 - 5 StR 575/07, Rn. 14; Urteil vom 23. Februar 2000 - 3 StR 595/99, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 28).
  • LG Osnabrück, 06.12.2013 - 6 Ks /710 Js 16781/13

    Einschränkung der Schuldfähigkeit aufgrund einer paranoid-halluzinatorischen

    Insgesamt besteht damit eine höhere und über die bloße Möglichkeit hinausreichende Wahrscheinlichkeit (vgl. BGH, Urteil vom 31.5.2012 - 3 StR 99/12 m.w.N.) weiterer erheblicher rechtswidriger Taten.
  • LG Osnabrück, 06.12.2013 - 6 Ks / 710 Js 16781/13

    Einschränkung der Schuldfähigkeit aufgrund einer paranoid-halluzinatorischen

    Insgesamt besteht damit eine höhere und über die bloße Möglichkeit hinausreichende Wahrscheinlichkeit (vgl. BGH, Urteil vom 31.5.2012 - 3 StR 99/12 m.w.N.) weiterer erheblicher rechtswidriger Taten.
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