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   LG Freiburg, 01.06.2011 - StL 2/11 - 3 StV 115/09, StL 2/11, 3 StV 115/09   

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LG Freiburg, 01.06.2011 - StL 2/11 - 3 StV 115/09, StL 2/11, 3 StV 115/09 (https://dejure.org/2011,19762)
LG Freiburg, Entscheidung vom 01.06.2011 - StL 2/11 - 3 StV 115/09, StL 2/11, 3 StV 115/09 (https://dejure.org/2011,19762)
LG Freiburg, Entscheidung vom 01. Juni 2011 - StL 2/11 - 3 StV 115/09, StL 2/11, 3 StV 115/09 (https://dejure.org/2011,19762)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Im Geschäftsverkehr ist neben der Berufsbezeichnung "Steuerberater" der Zusatz "Zertifizierter Rating-Analyst" auf Briefbögen, Visitenkarten, in Telefonbucheinträgen und auf einer Homepage unzulässig; Zulässigkeit des Zusazes "Zertifizierter Rating-Analyst" auf ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Im Geschäftsverkehr ist neben der Berufsbezeichnung "Steuerberater" der Zusatz "Zertifizierter Rating-Analyst" auf Briefbögen, Visitenkarten, in Telefonbucheinträgen und auf einer Homepage unzulässig; Zulässigkeit des Zusazes "Zertifizierter Rating-Analyst" auf ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Steuerberater darf Zusatz "Zertifizierter Rating-Analyst" nicht führen

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 09.06.2010 - 1 BvR 1198/10

    Vereinbarkeit von § 43 Abs 2 S 2 StBerG (Beschränkung des Führens weiterer

    Auszug aus LG Freiburg, 01.06.2011 - StL 2/11
    Fehlt diese Verbindung, stellt sich der Hinweis auf die besondere Qualifikation also nicht als mit der amtlichen Berufsbezeichnung zusammenhängend dar, ist sie - schon nach dem Wortsinn - kein Zusatz , der das Verbot des § 43 Abs. 2 S. 2 StBerG aktiviert (vgl. BVerfG-K, Nichtannahmebeschluss v. 09.06.2010 - 1 BvR 1198/10, Tz. 17 [[...]]; BFH, Urt. v. 23.02.2010 - VII R 24/09, Tz. 12 [[...]]; LG Köln, Urt. v. 03.04.2008 - 171 StL 14/06).

    Die Verbotsnorm des § 43 Abs. 2 und 3 StBerG ist mit dem Grundgesetz , insbesondere mit der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG , vereinbar (BVerfG-K, Nichtannahmebeschluss v. 09.06.2010 - 1 BvR 1198/10 = DStR 2010, 1694 [m. Anm. Hund ]; BFH, Urt. v. 23.02.2010 - VII R 24/09; vgl. auch LG Freiburg, Urt. v. 21.01.2008 - StL 3/07; LG Köln, Urt. v. 03.04.2008 - 171 StL 14/06; aus der Rspr. des BVerfG: BVerfGE 60, 215, 233; BVerfG-K, Beschl. v. 29.10.1990 - 1 BvR 1307/88 Tz. 3 [[...]]).

    Der Schutzbereich der Berufsausübungsfreiheit umfasst hierbei auch die Freiheit der umfassenden beruflichen Außendarstellung (BVerfG-K, Beschl. v. 09.06.2010 - 1 BvR 1198/10 Tz. 10 [[...]]; vgl. BVerfGE 111, 366, 379).

    Eine Urteilsverfassungsbeschwerde, die sich - inzident, d.h. im Wege einer Vorfrage - gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 43 Abs. 2 StBerG wendete, hat das BVerfG mit ausführlich begründetem Nichtannahmebeschluss vom 09.06.2010 - 1 BvR 1198/10 - nicht zur Entscheidung angenommen. Dasselbe gilt für einen weiteren Nichtannahmebeschluss einer Verfassungsbeschwerde - unter anderem gegen ein Urteil des erkennenden Gerichts - vom 08.11.2010 - 1 BvR 2590/10. Indessen ist anerkannt, dass Nichtannahmebeschlüsse weder eine (enger verstandene) Rechtskraft- noch eine Bindungswirkung im Sinne von § 31 BVerfGG entfalten.

    Vorrangiger Normzweck ist mithin der Schutz der Allgemeinheit vor irreführenden Berufsbezeichnungen (BVerfG-K, Beschl. v. 09.06.2010 - 1 BvR 1198/10, Tz. 12 [[...]]; Kolbeck/Peter/Rawald, Steuerberatungsgesetz - Kommentar, Stand 2000, § 43 Rn. 2; Kuhls/Meurers/Maxl/Schäfer/Goez/Willerscheid/ Willerscheid , Steuerberatungsgesetz , 2. Aufl. 2004, § 43 Rn. 8 ff.).

    Unter diesem Vorzeichen ist die Einschätzung des Gesetzgebers, dass das unbeschränkte Führen von Zusätzen und weiteren Berufsbezeichnungen eine Irreführung des steuerrechtlichen Publikums bewirken möge, nicht offenkundig unzutreffend (BVerfG-K, Beschl. v. 09.06.2010 - 1 BvR 1198/10 Tz. 13 [[...]]).

    Es ist unter den zur Erreichung des oben dargelegten Zwecks geeigneten Maßnahmen die geeignetste, ohne dass ein milderes Mittel ersichtlich wäre (so auch BVerfG-K, Beschl. v. 09.06.2010 - 1 BvR 1198/10 Tz. 15 [[...]]).

    Dies wäre, wie das BVerfG umfassend geklärt (BVerfG-K, NJW 1993, 2988, 2989) und jüngst abermals betont hat (BVerfG-K, Beschl. v. 09.06.2010 - 1 BvR 1198/10 Tz. 16 [[...]]), als gravierenderer Eingriff in die Freiheit der Außendarstellung verfassungswidrig.

    Das BVerfG hat diese Auslegung ausdrücklich gebilligt und ihre Konkretisierung der Fachgerichtsbarkeit anheim gelassen (BVerfG-K, Beschl. v. 09.06.2010 - 1 BvR 1198/10 Tz. 17 [[...]]).

  • BFH, 23.02.2010 - VII R 24/09

    Steuerberatungsrecht: Führen eines Zusatzes zur Berufsbezeichnung

    Auszug aus LG Freiburg, 01.06.2011 - StL 2/11
    Fehlt diese Verbindung, stellt sich der Hinweis auf die besondere Qualifikation also nicht als mit der amtlichen Berufsbezeichnung zusammenhängend dar, ist sie - schon nach dem Wortsinn - kein Zusatz , der das Verbot des § 43 Abs. 2 S. 2 StBerG aktiviert (vgl. BVerfG-K, Nichtannahmebeschluss v. 09.06.2010 - 1 BvR 1198/10, Tz. 17 [[...]]; BFH, Urt. v. 23.02.2010 - VII R 24/09, Tz. 12 [[...]]; LG Köln, Urt. v. 03.04.2008 - 171 StL 14/06).

    Die Verbotsnorm des § 43 Abs. 2 und 3 StBerG ist mit dem Grundgesetz , insbesondere mit der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG , vereinbar (BVerfG-K, Nichtannahmebeschluss v. 09.06.2010 - 1 BvR 1198/10 = DStR 2010, 1694 [m. Anm. Hund ]; BFH, Urt. v. 23.02.2010 - VII R 24/09; vgl. auch LG Freiburg, Urt. v. 21.01.2008 - StL 3/07; LG Köln, Urt. v. 03.04.2008 - 171 StL 14/06; aus der Rspr. des BVerfG: BVerfGE 60, 215, 233; BVerfG-K, Beschl. v. 29.10.1990 - 1 BvR 1307/88 Tz. 3 [[...]]).

    Im Gegenteil besteht eine verfassungsrechtlich gebotene Wechselwirkung mit § 57a StBerG , der standesgemäße Werbung gestattet (vgl. BFH, Urt. v. 23.02.2010 - VII R 24/09, Tz. 12 [[...]]).

  • LG Köln, 03.04.2008 - 171 StL 14/06

    Führen des Titels Rating-Analystin (FH); Ermächtigung zur Verleihung einer

    Auszug aus LG Freiburg, 01.06.2011 - StL 2/11
    Fehlt diese Verbindung, stellt sich der Hinweis auf die besondere Qualifikation also nicht als mit der amtlichen Berufsbezeichnung zusammenhängend dar, ist sie - schon nach dem Wortsinn - kein Zusatz , der das Verbot des § 43 Abs. 2 S. 2 StBerG aktiviert (vgl. BVerfG-K, Nichtannahmebeschluss v. 09.06.2010 - 1 BvR 1198/10, Tz. 17 [[...]]; BFH, Urt. v. 23.02.2010 - VII R 24/09, Tz. 12 [[...]]; LG Köln, Urt. v. 03.04.2008 - 171 StL 14/06).

    Die Norm des § 43 Abs. 2, 3 StBerG ist geltendes Recht; die Auslegung des Tatbestands war jedenfalls vor der Feststellung der hier gegenständlichen Pflichtverletzung fachgerichtlich konkretisiert (vgl. nur LG Freiburg, Urt. v. 21.01.2008 - StL 3/07 - StV 11/06 m. Anm. Wolf , DStR 2008, 1403; LG Köln, Urt. v. 03.04.2008 - 171 StL 14/06).

    Die Verbotsnorm des § 43 Abs. 2 und 3 StBerG ist mit dem Grundgesetz , insbesondere mit der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG , vereinbar (BVerfG-K, Nichtannahmebeschluss v. 09.06.2010 - 1 BvR 1198/10 = DStR 2010, 1694 [m. Anm. Hund ]; BFH, Urt. v. 23.02.2010 - VII R 24/09; vgl. auch LG Freiburg, Urt. v. 21.01.2008 - StL 3/07; LG Köln, Urt. v. 03.04.2008 - 171 StL 14/06; aus der Rspr. des BVerfG: BVerfGE 60, 215, 233; BVerfG-K, Beschl. v. 29.10.1990 - 1 BvR 1307/88 Tz. 3 [[...]]).

  • EuGH, 05.04.2011 - C-119/09

    Eine nationale Regelung darf für Wirtschaftsprüfer kein absolutes Verbot von

    Auszug aus LG Freiburg, 01.06.2011 - StL 2/11
    Auch die vom Verteidiger des Steuerberaters in Bezug genommene Entscheidung des EuGH im Urteil vom 05.04.2011 - C-119/09 betrifft die Aufhebung eines vollständigen Werbeverbots für einen Berufsstand - den französischen expert comptable - und somit einen anders gelagerten Sachverhalt.

    Ein absolutes Werbeverbot, wie es auch das EuGH-Urteil vom 05.04.2011 - C-119/09 zum Gegenstand hatte, statuiert § 43 Abs. 2, 3 StBerG indes eben nicht.

  • LG Hannover, 24.08.2009 - 44 StL 2/06

    Reklamehafte Anzeige eines Steuerberaters in einem Telefonbuch

    Auszug aus LG Freiburg, 01.06.2011 - StL 2/11
    Bei der Verwendung dieser Medien steht es dem Steuerberater frei, in gestalterischer Freiheit den geforderten räumlichen bzw. inhaltlichen Abstand zwischen der amtlichen Berufsbezeichnung und der - noch immer werbewirksam verwendeten - Zusatzqualifikation zu schaffen und auf diese Weise die in § 57a StBerG , Art. 12 Abs. 1 GG verbürgte Werbefreiheit (vgl. LG Hannover, Beschl. v. 24.08.2009 - 44 StL 2/06 - zur Werbung in Telefonbüchern) in Konkordanz zum von § 43 Abs. 2, 3 StBerG bezweckten Irreführungsverbot herzustellen.
  • BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvR 166/89

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Werbeverbots für Ärzte

    Auszug aus LG Freiburg, 01.06.2011 - StL 2/11
    Dies wäre, wie das BVerfG umfassend geklärt (BVerfG-K, NJW 1993, 2988, 2989) und jüngst abermals betont hat (BVerfG-K, Beschl. v. 09.06.2010 - 1 BvR 1198/10 Tz. 16 [[...]]), als gravierenderer Eingriff in die Freiheit der Außendarstellung verfassungswidrig.
  • LG Freiburg, 21.01.2008 - StL 3/07

    Berufsbezeichnung des Steuerberaters: Zulässigkeit der Führung eines Zusatzes im

    Auszug aus LG Freiburg, 01.06.2011 - StL 2/11
    Die Norm des § 43 Abs. 2, 3 StBerG ist geltendes Recht; die Auslegung des Tatbestands war jedenfalls vor der Feststellung der hier gegenständlichen Pflichtverletzung fachgerichtlich konkretisiert (vgl. nur LG Freiburg, Urt. v. 21.01.2008 - StL 3/07 - StV 11/06 m. Anm. Wolf , DStR 2008, 1403; LG Köln, Urt. v. 03.04.2008 - 171 StL 14/06).
  • BVerfG, 08.11.2010 - 1 BvR 2590/10

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher

    Auszug aus LG Freiburg, 01.06.2011 - StL 2/11
    Eine Urteilsverfassungsbeschwerde, die sich - inzident, d.h. im Wege einer Vorfrage - gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 43 Abs. 2 StBerG wendete, hat das BVerfG mit ausführlich begründetem Nichtannahmebeschluss vom 09.06.2010 - 1 BvR 1198/10 - nicht zur Entscheidung angenommen. Dasselbe gilt für einen weiteren Nichtannahmebeschluss einer Verfassungsbeschwerde - unter anderem gegen ein Urteil des erkennenden Gerichts - vom 08.11.2010 - 1 BvR 2590/10. Indessen ist anerkannt, dass Nichtannahmebeschlüsse weder eine (enger verstandene) Rechtskraft- noch eine Bindungswirkung im Sinne von § 31 BVerfGG entfalten.
  • BVerfG, 01.12.1999 - 1 BvR 1630/98

    Wettbewerbsrechtliche Verurteilung wegen unzulässiger Anwaltswerbung im Hinblick

    Auszug aus LG Freiburg, 01.06.2011 - StL 2/11
    Im Zuge einer Liberalisierung von Werbung freier - insbesondere rechts- und steuerberatender - Berufe und im Nachgang mehrerer Urteile des BVerfG, die eine Unzulässigkeit völliger Werbeverbote statuierten (vgl. nur BVerfG MDR 2000, 358 ), reagierte der Gesetzgeber u.a. mit der Regelung des § 57a StBerG .
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 522/78

    Steuerberater

    Auszug aus LG Freiburg, 01.06.2011 - StL 2/11
    Die Verbotsnorm des § 43 Abs. 2 und 3 StBerG ist mit dem Grundgesetz , insbesondere mit der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG , vereinbar (BVerfG-K, Nichtannahmebeschluss v. 09.06.2010 - 1 BvR 1198/10 = DStR 2010, 1694 [m. Anm. Hund ]; BFH, Urt. v. 23.02.2010 - VII R 24/09; vgl. auch LG Freiburg, Urt. v. 21.01.2008 - StL 3/07; LG Köln, Urt. v. 03.04.2008 - 171 StL 14/06; aus der Rspr. des BVerfG: BVerfGE 60, 215, 233; BVerfG-K, Beschl. v. 29.10.1990 - 1 BvR 1307/88 Tz. 3 [[...]]).
  • BVerfG, 29.10.1990 - 1 BvR 1307/88
  • BVerfG, 26.10.2004 - 1 BvR 981/00

    Steuerberaterkammer

  • BFH, 10.02.2016 - VII B 185/14

    Führung eines Zusatzes zur Berufsbezeichnung des Steuerberaters - Art und Weise

    In einem berufsgerichtlichen Verfahren erteilte ihm das Landgericht (LG) Freiburg daraufhin mit Urteil vom 1. Juni 2011 StL 2/11 - 3 StV 115/09 (Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2011, 1482) einen Verweis und verhängte eine Geldbuße.

    Weiterhin weiche das FG mit seiner Forderung, bei kleinformatigen Werbungen die Angabe "Zusatzqualifikation" hinzuzufügen, von der Entscheidung des LG Freiburg in DStR 2011, 1482 ab.

    Eine Abweichung zur Entscheidung des LG Freiburg in DStR 2011, 1482 liegt bereits deshalb nicht vor, weil die vom LG Freiburg angesprochenen möglichen Varianten einer Trennlinie bzw. einer anderen oder kleineren Schrifttype im Fall der kleinformatigen Werbung nicht Gegenstand der vom FG zu beurteilenden Werbemittel waren.

  • FG Baden-Württemberg, 29.10.2014 - 2 K 3426/11

    Berufsrecht der Steuerberater: Verwendung des Zusatzes "Zertifizierter

    2011 xxxxx (DStR 2011, 1482) erteilte das Landgericht Y - Kammer für Steuerberatersachen - ihm deshalb wegen schuldhafter Verletzung seiner beruflichen Pflichten unter gleichzeitiger Verhängung einer Geldbuße in Höhe von 500 Euro einen Verweis.

    2014 xxxx (DStR 2011, 1482) und des Oberlandesgerichts Z vom xx.xx.

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