Rechtsprechung
LG Flensburg, 28.03.2023 - 3 T 1/23 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 675f Abs 2 BGB, § 675h Abs 2 BGB
Ordentliche Kündigung eines Girovertrages: Nichterteilung der Zustimmung zum aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis einer Sparkasse - WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
Sachlicher Grund zur ordentlichen Kündigung eines Zahlungsdiensterahmenvertrags bei Nichtzustimmung zu aktuellen Bedingungswerken des Zahlungsdienstleisters
Kurzfassungen/Presse
- zbb-online.com (Leitsatz)
Verweigerung der Zustimmung zu geänderten AGB als sachgerechter Grund für Kündigung des Zahlungsdiensterahmenvertrags
Verfahrensgang
- AG Flensburg, 20.02.2023 - 64 C 19/23
- LG Flensburg, 28.03.2023 - 3 T 1/23
Papierfundstellen
- ZIP 2023, 1682
- WM 2023, 1745
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 27.04.2021 - XI ZR 26/20
Zur Unwirksamkeit von Klauseln, die die Zustimmung des Kunden bei einer Änderung …
Auszug aus LG Flensburg, 28.03.2023 - 3 T 1/23
Mit Schreiben vom 12. Juli 2022 (Anlage 1, Blatt 15 der Akte) forderte die Antragsgegnerin den Antragsteller unter Hinweis auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. April 2021 - XI ZR 26/20 dazu auf, die Zustimmung zu ihren geänderten Bedingungswerken, den allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Sonderbedingungen und dem Preis- und Leistungsverzeichnis zu erteilen.zur Umsetzung des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 27. April 2021 - XI ZR 26/20 folgende Erwartung gegenüber der Kreditwirtschaft geäußert:.
Seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. April 2021 (XI ZR 26/20, juris) können die Banken die Änderung ihrer AGB mittels fingierter Zustimmung der Kundinnen und Kunden nicht mehr umsetzen.
- BGH, 05.05.2015 - XI ZR 214/14
Zur Wirksamkeit einer Klausel zum ordentlichen Kündigungsrecht der Sparkassen
Auszug aus LG Flensburg, 28.03.2023 - 3 T 1/23
(11) Sparkassen sind als Anstalten des öffentlichen Rechts nach Art. 3 Abs. 1 GG gehindert, den Zugang zu ihren Einrichtungen ohne sachgerechten Grund willkürlich zu beschneiden, so dass eine ordentliche Kündigung einer Sparkasse, die eines sachgerechten Grundes entbehrt, wegen eines Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG nach § 134 BGB nichtig ist (BGH, Urteil vom 5. Mai 2015 - XI ZR 214/14, juris).