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   LG Flensburg, 28.03.2023 - 3 T 1/23   

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https://dejure.org/2023,7714
LG Flensburg, 28.03.2023 - 3 T 1/23 (https://dejure.org/2023,7714)
LG Flensburg, Entscheidung vom 28.03.2023 - 3 T 1/23 (https://dejure.org/2023,7714)
LG Flensburg, Entscheidung vom 28. März 2023 - 3 T 1/23 (https://dejure.org/2023,7714)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 675f Abs 2 BGB, § 675h Abs 2 BGB
    Ordentliche Kündigung eines Girovertrages: Nichterteilung der Zustimmung zum aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis einer Sparkasse

  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sachlicher Grund zur ordentlichen Kündigung eines Zahlungsdiensterahmenvertrags bei Nichtzustimmung zu aktuellen Bedingungswerken des Zahlungsdienstleisters

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    Verweigerung der Zustimmung zu geänderten AGB als sachgerechter Grund für Kündigung des Zahlungsdiensterahmenvertrags

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2023, 1682
  • WM 2023, 1745
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.04.2021 - XI ZR 26/20

    Zur Unwirksamkeit von Klauseln, die die Zustimmung des Kunden bei einer Änderung

    Auszug aus LG Flensburg, 28.03.2023 - 3 T 1/23
    Mit Schreiben vom 12. Juli 2022 (Anlage 1, Blatt 15 der Akte) forderte die Antragsgegnerin den Antragsteller unter Hinweis auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. April 2021 - XI ZR 26/20 dazu auf, die Zustimmung zu ihren geänderten Bedingungswerken, den allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Sonderbedingungen und dem Preis- und Leistungsverzeichnis zu erteilen.

    zur Umsetzung des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 27. April 2021 - XI ZR 26/20 folgende Erwartung gegenüber der Kreditwirtschaft geäußert:.

    Seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. April 2021 (XI ZR 26/20, juris) können die Banken die Änderung ihrer AGB mittels fingierter Zustimmung der Kundinnen und Kunden nicht mehr umsetzen.

  • BGH, 05.05.2015 - XI ZR 214/14

    Zur Wirksamkeit einer Klausel zum ordentlichen Kündigungsrecht der Sparkassen

    Auszug aus LG Flensburg, 28.03.2023 - 3 T 1/23
    (11) Sparkassen sind als Anstalten des öffentlichen Rechts nach Art. 3 Abs. 1 GG gehindert, den Zugang zu ihren Einrichtungen ohne sachgerechten Grund willkürlich zu beschneiden, so dass eine ordentliche Kündigung einer Sparkasse, die eines sachgerechten Grundes entbehrt, wegen eines Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG nach § 134 BGB nichtig ist (BGH, Urteil vom 5. Mai 2015 - XI ZR 214/14, juris).
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