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   LG Kassel, 06.06.2018 - 3 T 141/18, 3 T 145/18   

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LG Kassel, 06.06.2018 - 3 T 141/18, 3 T 145/18 (https://dejure.org/2018,26005)
LG Kassel, Entscheidung vom 06.06.2018 - 3 T 141/18, 3 T 145/18 (https://dejure.org/2018,26005)
LG Kassel, Entscheidung vom 06. Juni 2018 - 3 T 141/18, 3 T 145/18 (https://dejure.org/2018,26005)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    §§ 1908i Abs. 1 S. 1, 1836c BGB, §§ 90, 60a SGB XII
    Einem Betreuten, der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen im Sinne der §§ 53 ff. SGB XII erhält, steht der weitere Schonbetrag in Höhe von 25.000 Euro nach § 60a SGB XII auch im Rahmen der Ermittlung des nach Maßgabe von §§ 1908i Abs. 1 S. 1, 1836c BGB, §§ 90 SGX für die ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, Vermögenseinsatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 24.10.2001 - XII ZB 142/01

    Umfang des Schonvermögens

    Auszug aus LG Kassel, 06.06.2018 - 3 T 141/18
    Die Einstandsverpflichtung des Staatskasse für die Betreuervergütung bei einer Mittellosigkeit des Betreuten ist als Sozialleistung (ähnlich) der Hilfe in besonderen Lebenslagen nach Kap. 5 - 9 des SGB XII einzuordnen, vgl. § 1836c Nr. 1 BGB (BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2001 - XII ZB 142/01 -, Rz. 15, juris).

    Insoweit entsprach es der herrschenden Auffassung, dass der erhöhte Freibetrag des § 88 Abs. 3 S. 3 BSHG nicht nur "bei der Eingliederungshilfe zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen" selbst, sondern für Empfänger dieser Art der Eingliederungshilfe auch bei der Ermittlung des für die Betreuervergütung einzusetzenden Vermögens zu berücksichtigen ist (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 26. Februar 2003 - 3Z BR 207/02 -, Rz. 16 ff., juris; OLG Celle, Beschluss vom 11. April 2003 - 15 W 4/03 -, Rz. 4, juris; vgl. auch OLG Zweibrücken, Beschluss vom 25. August 2000 - 3 W 151/00 -, Rz. 7, juris; OLG München, Beschluss vom 14. Dezember 2005 - 33 Wx 122/05 -, Rz. 21, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 11. April 2006 - 15 W 322/05 -, Rz. 9 f., juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 14. November 2006 - 11 Wx 45/06 -, Rz. 7, juris; sowie allgemein zu besonderen Freibeträge auf Grundlage des BSHG: BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2001 - XII ZB 142/01 -, juris).

  • LG Chemnitz, 08.06.2017 - 3 T 231/17
    Auszug aus LG Kassel, 06.06.2018 - 3 T 141/18
    Unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Landgerichts Chemnitz vom 06.02.2018 (3 T 231/17) vertritt der Beschwerdeführer weiterhin die Auffassung, ihm stehe ein zusätzlicher Freibetrag in Höhe von 25.000,00 Euro nach Maßgabe von § 60a SGB XII i.V.m. § 90 Abs. 3 SGB XII, insgesamt mithin ein Freibetrag in Höhe von 30.000,00 Euro, zu.

    Die Kammer folgt der Gegenauffassung (vgl. LG Chemnitz, Beschluss vom 08.06.2017, Az. 3 T 231/17 - bislang nicht veröffentlicht), nach der einem Empfänger von Eingliederungshilfe im Sinne der §§ 53 ff. SGB XII auch im Hinblick auf das für die Betreuervergütung nach Maßgabe von §§ 1908i Abs. 1 S. 1, 1836c BGB, 1 Abs. 1 S. 2 VBVG, 90 SGB XII einzusetzende Vermögen ein weiterer Freibetrag in Höhe von 25.000,00 Euro gemäß § 60a SGB XII zusteht.

  • BGH, 06.02.2013 - XII ZB 582/12

    Vergütungsanspruch des Betreuers bei Mittellosigkeit des Betreuten:

    Auszug aus LG Kassel, 06.06.2018 - 3 T 141/18
    Einzusetzen ist das Aktivvermögen ohne Abzug der Verbindlichkeiten (BGH BtPrax 2013, 65; 2013, 109).

    Für die Frage der Mittellosigkeit ist im Regelfall auf den Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz abzustellen (BGH, Beschluss vom 06. Februar 2013 - XII ZB 582/12 -, Rz. 18, juris).

  • OLG Celle, 11.04.2003 - 15 W 4/03

    Unterbringung und Betreuung; Festsetzung der Auslagen des Betreuers bei

    Auszug aus LG Kassel, 06.06.2018 - 3 T 141/18
    Insoweit entsprach es der herrschenden Auffassung, dass der erhöhte Freibetrag des § 88 Abs. 3 S. 3 BSHG nicht nur "bei der Eingliederungshilfe zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen" selbst, sondern für Empfänger dieser Art der Eingliederungshilfe auch bei der Ermittlung des für die Betreuervergütung einzusetzenden Vermögens zu berücksichtigen ist (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 26. Februar 2003 - 3Z BR 207/02 -, Rz. 16 ff., juris; OLG Celle, Beschluss vom 11. April 2003 - 15 W 4/03 -, Rz. 4, juris; vgl. auch OLG Zweibrücken, Beschluss vom 25. August 2000 - 3 W 151/00 -, Rz. 7, juris; OLG München, Beschluss vom 14. Dezember 2005 - 33 Wx 122/05 -, Rz. 21, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 11. April 2006 - 15 W 322/05 -, Rz. 9 f., juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 14. November 2006 - 11 Wx 45/06 -, Rz. 7, juris; sowie allgemein zu besonderen Freibeträge auf Grundlage des BSHG: BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2001 - XII ZB 142/01 -, juris).
  • OLG Zweibrücken, 25.08.2000 - 3 W 151/00

    Bestimmung des Schonvermögens

    Auszug aus LG Kassel, 06.06.2018 - 3 T 141/18
    Insoweit entsprach es der herrschenden Auffassung, dass der erhöhte Freibetrag des § 88 Abs. 3 S. 3 BSHG nicht nur "bei der Eingliederungshilfe zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen" selbst, sondern für Empfänger dieser Art der Eingliederungshilfe auch bei der Ermittlung des für die Betreuervergütung einzusetzenden Vermögens zu berücksichtigen ist (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 26. Februar 2003 - 3Z BR 207/02 -, Rz. 16 ff., juris; OLG Celle, Beschluss vom 11. April 2003 - 15 W 4/03 -, Rz. 4, juris; vgl. auch OLG Zweibrücken, Beschluss vom 25. August 2000 - 3 W 151/00 -, Rz. 7, juris; OLG München, Beschluss vom 14. Dezember 2005 - 33 Wx 122/05 -, Rz. 21, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 11. April 2006 - 15 W 322/05 -, Rz. 9 f., juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 14. November 2006 - 11 Wx 45/06 -, Rz. 7, juris; sowie allgemein zu besonderen Freibeträge auf Grundlage des BSHG: BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2001 - XII ZB 142/01 -, juris).
  • OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 322/05

    Auslegung des Art. 70 des Gesetzes zur Eingliederung der Sozialhilfe in das

    Auszug aus LG Kassel, 06.06.2018 - 3 T 141/18
    Insoweit entsprach es der herrschenden Auffassung, dass der erhöhte Freibetrag des § 88 Abs. 3 S. 3 BSHG nicht nur "bei der Eingliederungshilfe zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen" selbst, sondern für Empfänger dieser Art der Eingliederungshilfe auch bei der Ermittlung des für die Betreuervergütung einzusetzenden Vermögens zu berücksichtigen ist (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 26. Februar 2003 - 3Z BR 207/02 -, Rz. 16 ff., juris; OLG Celle, Beschluss vom 11. April 2003 - 15 W 4/03 -, Rz. 4, juris; vgl. auch OLG Zweibrücken, Beschluss vom 25. August 2000 - 3 W 151/00 -, Rz. 7, juris; OLG München, Beschluss vom 14. Dezember 2005 - 33 Wx 122/05 -, Rz. 21, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 11. April 2006 - 15 W 322/05 -, Rz. 9 f., juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 14. November 2006 - 11 Wx 45/06 -, Rz. 7, juris; sowie allgemein zu besonderen Freibeträge auf Grundlage des BSHG: BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2001 - XII ZB 142/01 -, juris).
  • BayObLG, 26.02.2003 - 3Z BR 207/02

    Betreuungsrecht: Einsatz des Vermögens des Betreuten bei Eingliederungshilfe

    Auszug aus LG Kassel, 06.06.2018 - 3 T 141/18
    Insoweit entsprach es der herrschenden Auffassung, dass der erhöhte Freibetrag des § 88 Abs. 3 S. 3 BSHG nicht nur "bei der Eingliederungshilfe zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen" selbst, sondern für Empfänger dieser Art der Eingliederungshilfe auch bei der Ermittlung des für die Betreuervergütung einzusetzenden Vermögens zu berücksichtigen ist (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 26. Februar 2003 - 3Z BR 207/02 -, Rz. 16 ff., juris; OLG Celle, Beschluss vom 11. April 2003 - 15 W 4/03 -, Rz. 4, juris; vgl. auch OLG Zweibrücken, Beschluss vom 25. August 2000 - 3 W 151/00 -, Rz. 7, juris; OLG München, Beschluss vom 14. Dezember 2005 - 33 Wx 122/05 -, Rz. 21, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 11. April 2006 - 15 W 322/05 -, Rz. 9 f., juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 14. November 2006 - 11 Wx 45/06 -, Rz. 7, juris; sowie allgemein zu besonderen Freibeträge auf Grundlage des BSHG: BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2001 - XII ZB 142/01 -, juris).
  • OLG Brandenburg, 14.11.2006 - 11 Wx 45/06

    Betreuervergütung: Rückwirkender Regress aus Vermögen eines WfbM-Beschäftigten

    Auszug aus LG Kassel, 06.06.2018 - 3 T 141/18
    Insoweit entsprach es der herrschenden Auffassung, dass der erhöhte Freibetrag des § 88 Abs. 3 S. 3 BSHG nicht nur "bei der Eingliederungshilfe zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen" selbst, sondern für Empfänger dieser Art der Eingliederungshilfe auch bei der Ermittlung des für die Betreuervergütung einzusetzenden Vermögens zu berücksichtigen ist (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 26. Februar 2003 - 3Z BR 207/02 -, Rz. 16 ff., juris; OLG Celle, Beschluss vom 11. April 2003 - 15 W 4/03 -, Rz. 4, juris; vgl. auch OLG Zweibrücken, Beschluss vom 25. August 2000 - 3 W 151/00 -, Rz. 7, juris; OLG München, Beschluss vom 14. Dezember 2005 - 33 Wx 122/05 -, Rz. 21, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 11. April 2006 - 15 W 322/05 -, Rz. 9 f., juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 14. November 2006 - 11 Wx 45/06 -, Rz. 7, juris; sowie allgemein zu besonderen Freibeträge auf Grundlage des BSHG: BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2001 - XII ZB 142/01 -, juris).
  • OLG München, 14.12.2005 - 33 Wx 122/05

    Schonvermögen bei Eingliederungshilfe in Behindertenwerkstatt - Abwicklung von

    Auszug aus LG Kassel, 06.06.2018 - 3 T 141/18
    Insoweit entsprach es der herrschenden Auffassung, dass der erhöhte Freibetrag des § 88 Abs. 3 S. 3 BSHG nicht nur "bei der Eingliederungshilfe zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen" selbst, sondern für Empfänger dieser Art der Eingliederungshilfe auch bei der Ermittlung des für die Betreuervergütung einzusetzenden Vermögens zu berücksichtigen ist (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 26. Februar 2003 - 3Z BR 207/02 -, Rz. 16 ff., juris; OLG Celle, Beschluss vom 11. April 2003 - 15 W 4/03 -, Rz. 4, juris; vgl. auch OLG Zweibrücken, Beschluss vom 25. August 2000 - 3 W 151/00 -, Rz. 7, juris; OLG München, Beschluss vom 14. Dezember 2005 - 33 Wx 122/05 -, Rz. 21, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 11. April 2006 - 15 W 322/05 -, Rz. 9 f., juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 14. November 2006 - 11 Wx 45/06 -, Rz. 7, juris; sowie allgemein zu besonderen Freibeträge auf Grundlage des BSHG: BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2001 - XII ZB 142/01 -, juris).
  • BGH, 30.04.2014 - XII ZB 632/13

    Vermögenseinsatz für die Betreuervergütung: Unzumutbare Härte bei der Verwertung

    Auszug aus LG Kassel, 06.06.2018 - 3 T 141/18
    Nach Maßgabe von § 90 Abs. 3 SGB XII wurden von der Rechtsprechung in der Vergangenheit regelmäßig nur solche der Vorsorge dienenden Vermögensgegenstände als geschützt angesehen, die eine verbindliche Festlegung der Zweckbindung vorsahen (vgl. BGH, Beschluss vom 30. April 2014 - XII ZB 632/13 -, Rz. 15 f., juris).
  • OLG Frankfurt, 10.11.2003 - 20 W 269/03

    Festsetzung der Betreuervergütung gegen Erben: Beschränkte Erbenhaftung;

  • BGH, 20.12.2006 - XII ZB 118/03

    Honorierung anwaltsspezifischer Dienste des zum Berufsbetreuer bestellten

  • BGH, 09.01.2013 - XII ZB 478/11

    Betreuervergütung: Übergang des Vergütungsanspruchs auf die Staatskasse bei

  • OLG Zweibrücken, 09.10.1998 - 3 W 190/98

    Festsetzung einer Betreuervergütung nebst Auslagen gegen die Landeskasse wegen

  • BGH, 20.03.2019 - XII ZB 290/18

    Schonvermögen und erhöhte Vermögensfreibetrag bei Eingliederungshilfe

    Die zu den Geschäftszeichen 3 T 141/18 und 3 T 145/18 geführten Beschwerden des Betroffenen gegen die Beschlüsse des Amtsgerichts Kassel vom 5. Februar 2018 werden zurückgewiesen.
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