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   LG Bautzen, 28.04.2009 - 3 T 24/09   

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https://dejure.org/2009,29020
LG Bautzen, 28.04.2009 - 3 T 24/09 (https://dejure.org/2009,29020)
LG Bautzen, Entscheidung vom 28.04.2009 - 3 T 24/09 (https://dejure.org/2009,29020)
LG Bautzen, Entscheidung vom 28. April 2009 - 3 T 24/09 (https://dejure.org/2009,29020)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pfändbarkeit des Einkommens und einer Mehraufwandsentschädigung eines Schuldners ohne Beschränkung wegen bevorrechtigten Unterhalts von minderjährigen Kindern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • sachsen.de (Pressemitteilung)

    Der Euro im »Ein-Euro-Job« ist grundsätzlich pfändbar

  • sachsen.de (Pressemitteilung)

    Der Euro im »Ein-Euro-Job« ist grundsätzlich pfändbar

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Euro im »Ein-Euro-Job« ist grundsätzlich pfändbar

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Gehalt vom Ein-Euro-Job ist pfändbar!

  • arge-freiburg.de (Kurzinformation)

    Der Euro im Ein-Euro-Job ist grundsätzlich pfändbar

Verfahrensgang

  • AG Hoyerswerda - 1 M 101/09
  • LG Bautzen, 28.04.2009 - 3 T 24/09

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 1941
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Dresden, 17.06.2008 - 3 T 233/08

    Pfändbarkeit von Arbeitseinkommen; Pfändbarkeit einer Mehraufwandsentschädigung

    Auszug aus LG Bautzen, 28.04.2009 - 3 T 24/09
    Entgegen der auch vom Vollstreckungsgericht in Bezug genommenen Auffassung des LG Dresden (Rpfleger 2008, 655 f) unterfällt eine Mehraufwandsentschädigung nach § 16d SGB II nicht dem Pfändungsverbot des § 850a Nr. 3 ZPO , denn es handelt sich bei dieser Entschädigung schon nicht um zweckgebundenes Einkommen bzw. Einkommensbestandteile im Rahmen eines dauerhaften Vertragsverhältnisses, also um gesondert ausgewiesene spesenähnliche Aufwandsentschädigungen neben dem Verdienst, ebenso wenig um Entschädigungen aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit (dazu Zöller-Stöber, a.a.O., § 850a Rz. 7), sondern um öffentliche Unterstützungszahlungen zur Eingliederung von arbeitslosen Personen.
  • LG Kassel, 07.07.2010 - 3 T 468/10

    Kontopfändung: Pfändbarkeit der Mehraufwandsentschädigung beim 1-Euro-Job

    11 Für ihre Sichtweise, die in Rede stehende Mehraufwandsentschädigung sei pfändbar, da es sich dabei weder um eine Leistung im Sinne von § 850a Nr. 3 ZPO handele noch sie dem abschließenden Katalog des § 54 I - III SGB I unterfalle, kann sich die Gläubigerin - soweit ersichtlich - auf die Entscheidung des Landgerichts Bautzen (Beschluss vom 28.04.2009 - 3 T 24/09) und auch die wohl ständige Rechtsprechung des Landgerichts Görlitz (Beschluss vom 21.03.2007 - 2 T 43/07; Beschluss vom 15.05.2006 - 2 T 61/06; Beschluss vom 29.11.2005 - 2 T 282/05) stützen.
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