Rechtsprechung
LG Detmold, 11.12.2008 - 3 T 277/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Vollstreckungsfähigkeit eines Vollstreckungsbescheides bei Personenmehrheiten auf Gläubigerseite
- IWW
Kurzfassungen/Presse
- rabüro.de (Kurzinformation)
Für mehrere Gläubiger beantragter Vollstreckungsbescheid nicht vollstreckungsfähig, wenn deren Beteiligungsverhältnis an geltend gemachter Forderung unklar ist
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Mehrere Antragsteller im Mahnverfahren: So lösen Sie das Problem
Verfahrensgang
- AG Detmold - 9 M 2570/08
- LG Detmold, 11.12.2008 - 3 T 277/08
Wird zitiert von ...
- LG Dortmund, 22.09.2016 - 13 O 122/10
Voraussetzungen für Hemmungswirkung eines Mahnbescheidantrags
Mit Recht hat das Amtsgericht in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass auch keine Vermutung für das Bestehen einer Gesamtgläubigerschaft besteht" (Beschluss vom 11.12.2008, 3 T 277/08).Gegen eine Geltendmachung im Wege der Gesamtgläubigerschaft spricht vorliegend, dass eine Gesamtgläubigerschaft nur ausnahmsweise besteht (vgl. LG Detmold, Beschluss vom 11.12.2008, 3 T 277/08; OLG Frankfurt…, Urteil vom 28. April 1982 - 17 U 182/81 -, juris, Rn. 38).