Rechtsprechung
   LG Detmold, 11.12.2008 - 3 T 277/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,66008
LG Detmold, 11.12.2008 - 3 T 277/08 (https://dejure.org/2008,66008)
LG Detmold, Entscheidung vom 11.12.2008 - 3 T 277/08 (https://dejure.org/2008,66008)
LG Detmold, Entscheidung vom 11. Dezember 2008 - 3 T 277/08 (https://dejure.org/2008,66008)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rabüro.de (Kurzinformation)

    Für mehrere Gläubiger beantragter Vollstreckungsbescheid nicht vollstreckungsfähig, wenn deren Beteiligungsverhältnis an geltend gemachter Forderung unklar ist

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Mehrere Antragsteller im Mahnverfahren: So lösen Sie das Problem

Verfahrensgang

  • AG Detmold - 9 M 2570/08
  • LG Detmold, 11.12.2008 - 3 T 277/08
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Dortmund, 22.09.2016 - 13 O 122/10

    Voraussetzungen für Hemmungswirkung eines Mahnbescheidantrags

    Mit Recht hat das Amtsgericht in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass auch keine Vermutung für das Bestehen einer Gesamtgläubigerschaft besteht" (Beschluss vom 11.12.2008, 3 T 277/08).

    Gegen eine Geltendmachung im Wege der Gesamtgläubigerschaft spricht vorliegend, dass eine Gesamtgläubigerschaft nur ausnahmsweise besteht (vgl. LG Detmold, Beschluss vom 11.12.2008, 3 T 277/08; OLG Frankfurt, Urteil vom 28. April 1982 - 17 U 182/81 -, juris, Rn. 38).

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