Weitere Entscheidung unten: LG Erfurt, 11.10.2017

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   LG Kassel, 20.09.2017 - 3 T 335/17   

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https://dejure.org/2017,41084
LG Kassel, 20.09.2017 - 3 T 335/17 (https://dejure.org/2017,41084)
LG Kassel, Entscheidung vom 20.09.2017 - 3 T 335/17 (https://dejure.org/2017,41084)
LG Kassel, Entscheidung vom 20. September 2017 - 3 T 335/17 (https://dejure.org/2017,41084)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 5 Abs. 4 VBVG
    Ändern sich die vergütungsrelvanten Umstände vor Ablauf eines Vergütungsmonats (hier: Umzug ins Heim), ist bei der Berechnung des Stundenansatzes zeitanteilig nach Tagen nach § 5 Abs. 4 Satz 2 VBVG die konkrete Anzahl an Tagen des betroffenen Vergütungsmonats zugrunde zu ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betreuervergütung, Umzug des Betroffenen ins Heim, Berechnung des Stundenansatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betreuervergütung bei Umzug des Betreuten ins Heim

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Zur Berechnung der Vergütung des Berufsbetreuers bei Änderung der vergütungsrelevanten Umstände innerhalb eines Vergütungsmonats

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Taggenaue Berechnung des Stundenansatzes bei Änderung der vergütungsrelvanten Umstände

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2018, 464
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 22.01.2009 - 15 Wx 269/08

    Betreuervergütung; Ausschlussfrist; Geltendmachung

    Auszug aus LG Kassel, 20.09.2017 - 3 T 335/17
    Denn der Antrag versetzt den Kostenbeamten dann nicht in die Lage, die Anspruchshöhe richtig zu ermitteln und so das Auflaufen von (höheren) Anspruchsbeträgen im Sinne des Gesetzeszweckes zu vermeiden (OLG Hamm, Beschluss vom 22. Januar 2009 - I-15 Wx 269/08 -, Rn. 16, juris).
  • BGH, 25.05.2011 - XII ZB 440/10

    Betreuervergütung: Abrechnungszeitraum nach einem Betreuerwechsel

    Auszug aus LG Kassel, 20.09.2017 - 3 T 335/17
    Für das zweite Abrechnungsquartal (4. - 6. Monat = 16.01.2017 - 15.04.2017), ein Betreuer muss nicht stets für die vergangenen drei Monate abrechnen, sondern kann auch die Vergütung für mehrere Abrechnungsquartale zusammen beantragen (BGH, Beschluss vom 25. Mai 2011 - XII ZB 440/10 -, Rn. 12, juris m. w. N.), es ist jedoch nach dem klaren Wortlaut des § 9 Satz 1 VBVG und dem Gesetzeszweck, die Abrechnung für die Gerichte zu vereinfachen, nicht zulässig, Teile von Abrechnungszeiträumen in Rechnung zu stellen (OLG München, Beschluss vom 04. Juli 2006 - 33 Wx 117/06 -, Rn. 9, juris), ergibt sich rechnerisch eine Vergütung in Höhe von 664, 40 EUR.
  • BGH, 11.04.2012 - XII ZB 459/10

    Betreuervergütung: Berücksichtigung von Gegenansprüchen wegen Schlechterfüllung

    Auszug aus LG Kassel, 20.09.2017 - 3 T 335/17
    Die Ausübung einer konkreten Betreuungstätigkeit wird bei der pauschalen Vergütung typisierend unterstellt, so dass es nicht erforderlich ist, dass der Betreuer in dem zu vergütenden Zeitraum auch tatsächlich für den Betreuten in dem vom Gesetz pauschalierend unterstellten Umfang tätig geworden ist (BGH, Beschluss vom 11. April 2012 - XII ZB 459/10 -, Rn. 23, juris; Beschluss vom 28. Mai 2008 - XII ZB 53/08 -, Rn. 30, juris).
  • OLG Saarbrücken, 23.01.2007 - 5 W 297/06

    Vergütung des Berufsbetreuers: Vergütungsfähiger Zeitaufwand bei Wechsel von

    Auszug aus LG Kassel, 20.09.2017 - 3 T 335/17
    Dies ergibt sich daraus, dass § 5 Abs. 4 VBVG nicht auf § 191 BGB verweist (OLGR Saarbrücken 2007, 904, 906; MüKoBGB/Fröschle, VBVG, 7. Aufl. 2017, § 5, Rn. 34, beck-online; ebenso in dem in der Gesetzesbegründung in BT-Drucks. 15/2494, 33 f. zu § 19081 Abs. 3 BGB-E (= § 5 Abs. 4 VBVG) aufgeführten Rechenbeispiel).
  • BGH, 28.05.2008 - XII ZB 53/08

    Beginn der Ausschlussfrist für den Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers;

    Auszug aus LG Kassel, 20.09.2017 - 3 T 335/17
    Die Ausübung einer konkreten Betreuungstätigkeit wird bei der pauschalen Vergütung typisierend unterstellt, so dass es nicht erforderlich ist, dass der Betreuer in dem zu vergütenden Zeitraum auch tatsächlich für den Betreuten in dem vom Gesetz pauschalierend unterstellten Umfang tätig geworden ist (BGH, Beschluss vom 11. April 2012 - XII ZB 459/10 -, Rn. 23, juris; Beschluss vom 28. Mai 2008 - XII ZB 53/08 -, Rn. 30, juris).
  • OLG Frankfurt, 27.08.2001 - 20 W 159/01
    Auszug aus LG Kassel, 20.09.2017 - 3 T 335/17
    Unstreitig ist danach, dass die pauschale Anmeldung von Ansprüchen, die überhaupt keine Prüfung der Vergütungshöhe ermöglichen, nicht als fristwahrende Geltendmachung im Sinne des Gesetzes angesehen werden kann (OLG Frankfurt FGPrax 2001, 243; OLG München BecksRS 2008 24322).
  • OLG München, 04.07.2006 - 33 Wx 117/06

    Keine Verlängerung des Vergütungszeitraumes zur Anpassung der Betreuerabrechnung

    Auszug aus LG Kassel, 20.09.2017 - 3 T 335/17
    Für das zweite Abrechnungsquartal (4. - 6. Monat = 16.01.2017 - 15.04.2017), ein Betreuer muss nicht stets für die vergangenen drei Monate abrechnen, sondern kann auch die Vergütung für mehrere Abrechnungsquartale zusammen beantragen (BGH, Beschluss vom 25. Mai 2011 - XII ZB 440/10 -, Rn. 12, juris m. w. N.), es ist jedoch nach dem klaren Wortlaut des § 9 Satz 1 VBVG und dem Gesetzeszweck, die Abrechnung für die Gerichte zu vereinfachen, nicht zulässig, Teile von Abrechnungszeiträumen in Rechnung zu stellen (OLG München, Beschluss vom 04. Juli 2006 - 33 Wx 117/06 -, Rn. 9, juris), ergibt sich rechnerisch eine Vergütung in Höhe von 664, 40 EUR.
  • LG Kassel, 31.01.2018 - 3 T 37/18

    Zur Betreuervergütung bei kurzzeitiger Unterbrechung der Betreuung

    Für das verfahrensgegenständliche Vergütungsquartal 29.07.2017 bis 28.10.2017 kann der Betreuer mithin für den 29.07.2017 anteilig 1/31 von 5, 5 Stunden (0,1774193 Stunden), für den Zeitraum 30.07.2017 bis 28.08.2017 anteilig 30/31 von 5, 0 Stunden (4,838709 Stunden) und für den Zeitraum 29.08.2017 bis 28.10.2017 2 x 5, 0 Stunden beanspruchen (zu den Grundsätzen der taggenauen Berechnung vgl. Beschluss der Kammer vom 20.09.2017, Az. 3 T 335/17 , juris).
  • AG Alsfeld, 31.01.2018 - 3 T 37/18

    Bei kurzzeitiger Unterbrechung der Betreuung (hier Zwischenzeitraum von ca. 2

    Für das verfahrensgegenständliche Vergütungsquartal 29.07.2017 bis 28.10.2017 kann der Betreuer mithin für den 29.07.2017 anteilig 1/31 von 5, 5 Stunden (0,1774193 Stunden), für den Zeitraum 30.07.2017 bis 28.08.2017 anteilig 30/31 von 5, 0 Stunden (4,838709 Stunden) und für den Zeitraum 29.08.2017 bis 28.10.2017 2 x 5, 0 Stunden beanspruchen (zu den Grundsätzen der taggenauen Berechnung vgl. Beschluss der Kammer vom 20.09.2017, Az. 3 T 335/17, juris).
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https://dejure.org/2017,58739
LG Erfurt, 11.10.2017 - 3 T 335/17 (https://dejure.org/2017,58739)
LG Erfurt, Entscheidung vom 11.10.2017 - 3 T 335/17 (https://dejure.org/2017,58739)
LG Erfurt, Entscheidung vom 11. Oktober 2017 - 3 T 335/17 (https://dejure.org/2017,58739)
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