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   LG Kassel, 09.08.2018 - 3 T 400/18   

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https://dejure.org/2018,33023
LG Kassel, 09.08.2018 - 3 T 400/18 (https://dejure.org/2018,33023)
LG Kassel, Entscheidung vom 09.08.2018 - 3 T 400/18 (https://dejure.org/2018,33023)
LG Kassel, Entscheidung vom 09. August 2018 - 3 T 400/18 (https://dejure.org/2018,33023)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 20 PSychKHG, § 1906 Abs. 4 BGB
    Bei bestehender Betreuung können ärztliche Zwangsmaßnahmen (hier Zwangsernährung) nur auf der Grundlage von § 1906a BGB genehmigt/angeordnet werden. Hat das Amtsgericht - trotz bestehender Betreuung - eine zwangsweise Ernährung nach § 20 PsychKHG angeordnet, ist es dem ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rabüro.de

    Bei bestehender Betreuung können ärztliche Zwangsmaßnahmen (hier Zwangsernährung) nur auf der Grundlage von § 1906a BGB genehmigt/angeordnet werden

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zwangsbehandlung, Zwangsernährung, Öffentlich-rechtliche Unterbringung, Zivilrechtliche Unterbringung, Beschwerdverfahren, Verfahrensgegenstand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ärztliche Zwangsmaßnahmen bei bestehender Betreuung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2019, 241
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.09.2015 - V ZB 40/15

    FamFG § 417, § 427

    Auszug aus LG Kassel, 09.08.2018 - 3 T 400/18
    i.V.m. § 331 FamFG - ist von diesem Verfahrensgegenstand nicht mehr umfasst (vgl. BGH, Beschluss vom 16.09.2015 - V ZB 40/15 - zitiert nach Juris, dort Rn. 6-8 zu den Verfahrensgegenständen bei Erlass einer einstweiligen Anordnung einerseits und im Hauptsacheverfahren andererseits).
  • BVerfG, 30.06.2021 - 2 BvL 20/20

    Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 20 PsychKHG BW wegen mangelnder

    Eine Zwangsbehandlung hätte mit Einrichtung der Betreuung auf Grundlage des Betreuungsrechts erfolgen können und wohl auch müssen (vgl. zum Vorrang des Betreuungsrechts LG Kassel, Beschluss vom 9. August 2018 - 3 T 400/18 -, juris, Rn. 20; dieser Entscheidung folgend Bienwald, in: Staudinger, BGB, Stand: 2. Mai 2020, § 1906a Rn. 249.1).
  • AG Fulda, 05.04.2019 - 85 XIV 159/19

    Keine Genehmigung einer Zwangsbehandlung nach § 20 Abs. 1 PsychKHG (HE) bei

    DasLG Kassel (Beschluss vom 09. August 2018 - 3 T 400/18 -, Rn. 20 , juris) hält insoweit ärztliche Zwangsmaßnahmen bei Betreuten stets nur aufgrund § 1906a BGB, nicht nach § 20 PsychKHG für statthaft und verweist zutreffend darauf, dass anderenfalls der Betreuer als gesetzlicher Vertreter des Betroffenen jeglichen rechtlich relevanten Einflusses auf die Behandlung beraubt wäre.
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