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   LG Kassel, 20.12.2010 - 3 T 712/10   

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https://dejure.org/2010,24024
LG Kassel, 20.12.2010 - 3 T 712/10 (https://dejure.org/2010,24024)
LG Kassel, Entscheidung vom 20.12.2010 - 3 T 712/10 (https://dejure.org/2010,24024)
LG Kassel, Entscheidung vom 20. Dezember 2010 - 3 T 712/10 (https://dejure.org/2010,24024)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 829
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 20.12.2000 - 5 WF 118/00
    Auszug aus LG Kassel, 20.12.2010 - 3 T 712/10
    Die Aufhebung des Zwangsgeldbeschlusses im Rahmen des Abhilfeverfahrens (o.g. Möglichkeit (1)) hat regelmäßig zur Folge, dass auch die Kostengrundentscheidung aufgehoben ist bzw. aufzuheben ist (Keidel, FamFG, 16. Aufl., § 35 Rn. 44), denn die Zwangsmittelverhängung und damit der Rechtsgrund für die Kostentragung werden rückwirkend beseitigt (vgl. auch OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 20.12.2000, 5 WF 118/00).
  • BGH, 06.09.2017 - XII ZB 42/17

    Beitreibung eines rechtskräftig festgesetzten Zwangsgeldes im

    Statthaftes Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Aufhebung des Zwangsgeldfestsetzungsbeschlusses ist aber die sofortige Beschwerde (ebenso im Ergebnis MünchKommFamFG/Ulrici 2. Aufl. § 35 Rn. 25; Lorenz FamRZ 2016, 688, 691; anders LG Kassel Beschluss vom 20. Dezember 2010 - 3 T 712/10 - juris Rn. 11), auf die die Vorschriften der §§ 567 ff. ZPO entsprechend anzuwenden sind.

    Während teilweise ein Vorgehen (entsprechend) § 48 Abs. 1 FamFG (LG Kassel Beschluss vom 20. Dezember 2010 - 3 T 712/10 - juris Rn. 10 f.; BeckOK FamFG/Burschel FamFG § 35 Rn. 32; Prütting/Helms/Hammer FamFG 3. Aufl. § 35 Rn. 8; Cirullies Rpfleger 2011, 573, 576) vorgeschlagen wird, halten andere eine Aufhebung nach § 48 Abs. 2 FamFG (Schulte-Bunert in Schulte-Bunert/Weinreich FamFG 5. Aufl. § 35 Rn. 14) oder aber entsprechend §§ 776, 775 Nr. 1 ZPO (MünchKommFamFG/Ulrici 2. Aufl. § 35 Rn. 25; Lorenz FamRZ 2016, 688, 691) für möglich.

    Jedenfalls ist auch dann von einer (weiteren) Vollstreckung abzusehen (LG Kassel Beschluss vom 20. Dezember 2010 - 3 T 712/10 - juris Rn. 10; Bahrenfuss/Rüntz FamFG 3. Aufl. § 35 Rn. 21; BeckOK FamFG/Burschel [Stand: 1. Juli 2017] § 35 Rn. 32; Borth/Grandel in Musielak/Borth FamFG 5. Aufl. § 35 Rn. 9; Cirullies Rpfleger 2011, 573, 576; Jacoby in Bork/Jacoby/Schwab FamFG 2. Aufl. § 35 Rn. 7, 11; Prütting/Helms/Hammer FamFG 3. Aufl. § 35 Rn. 8, 16a; im Ergebnis ebenso: Keidel/Zimmermann FamFG 19. Aufl. § 35 Rn. 49 aE).

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