Weitere Entscheidung unten: LG Detmold, 12.05.2010

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   LG Halle, 25.01.2011 - 3 T 8/10   

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LG Halle, 25.01.2011 - 3 T 8/10 (https://dejure.org/2011,38501)
LG Halle, Entscheidung vom 25.01.2011 - 3 T 8/10 (https://dejure.org/2011,38501)
LG Halle, Entscheidung vom 25. Januar 2011 - 3 T 8/10 (https://dejure.org/2011,38501)
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   LG Detmold, 12.05.2010 - 3 T 8/10   

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LG Detmold, 12.05.2010 - 3 T 8/10 (https://dejure.org/2010,34597)
LG Detmold, Entscheidung vom 12.05.2010 - 3 T 8/10 (https://dejure.org/2010,34597)
LG Detmold, Entscheidung vom 12. Mai 2010 - 3 T 8/10 (https://dejure.org/2010,34597)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Betreuervergütung - Rückforderung - Vertrauensschutz - gerichtliche Festsetzung - Festsetzung im Verwaltungsverfahren - Verjährung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    FGG § 56 g, FGG § 69 e, JVEG § 2 Abs. 4, JBeitrO § 8 Abs. 1
    Betreuervergütung - Rückforderung - Vertrauensschutz - gerichtliche Festsetzung - Festsetzung im Verwaltungsverfahren - Verjährung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vertrauensschutz wird durch die Festsetzung der Betreuervergütung im Verwaltungsverfahren nicht begründet; Begründung eines Vertrauensschutzes durch die Festsetzung der Betreuervergütung im Verwaltungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Lemgo - 2 XVII M 2204
  • LG Detmold, 12.05.2010 - 3 T 8/10
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 48.82

    Einwirkung Privatrecht-öffentliches Recht

    Auszug aus LG Detmold, 12.05.2010 - 3 T 8/10
    Denn der Erstattungsanspruch der Landeskasse entfiele nur dann, wenn hier das private Vertrauensschutzinteresse des Beteiligten zu 1.) das öffentliche Interesse an der Wiederherstellung einer dem Gesetz entsprechenden Vermögenslage überwiegen würde (vgl. BVerwG, NJW 1985, S. 2436 ff.).
  • BGH, 06.11.2013 - XII ZB 86/13

    Betreuervergütung: Ausschlussfrist für die Rückforderung überzahlter

    Der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch auf Rückforderung überzahlter Betreuervergütung kann entfallen, wenn eine Abwägung im Einzelfall ergibt, dass dem Vertrauen des Berufsbetreuers auf die Beständigkeit der eingetretenen Vermögenslage gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Wiederherstellung einer dem Gesetz entsprechenden Vermögenslage der Vorrang einzuräumen ist (OLG Köln FGPrax 2006, 116 unter Berufung auf BVerwG NJW 1985, 2436, 2437; LG Braunschweig Beschluss vom 20. Dezember 2007 - 8 T 955/07 - juris Rn. 21; LG Detmold Beschluss vom 12. Mai 2010 - 3 T 8/10 - juris Rn. 3; Keidel/Engelhardt FamFG 17. Aufl. § 168 Rn. 5; Jürgens/Kretz Betreuungsrecht 4. Aufl. § 168 Rn. 5; Zöller/Lorenz ZPO 30. Aufl. § 168 FamFG Rn. 3; vgl. auch zur Rückforderung zu viel gezahlter Sachverständigenvergütung OLG Karlsruhe Justiz 1991, 208).
  • LG Detmold, 06.09.2011 - 3 T 187/11

    Rückerstattungsansprüchen überzahlter Betreuervergütung verjähren in drei Jahren;

    Der Beteiligte zu 1.) hätte jederzeit die gerichtliche Festsetzung beantragen können, was er jedoch nicht getan hat (LG Detmold, 3 T 8/10 m. w. N.).
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