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   LAG Baden-Württemberg, 04.10.2001 - 3 Ta 100/01   

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https://dejure.org/2001,6533
LAG Baden-Württemberg, 04.10.2001 - 3 Ta 100/01 (https://dejure.org/2001,6533)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.10.2001 - 3 Ta 100/01 (https://dejure.org/2001,6533)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. Oktober 2001 - 3 Ta 100/01 (https://dejure.org/2001,6533)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewertungsmaßstab des § 8 Abs. 2 Satz 2 HS 2 Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO); Zeitliche Inanspruchnahme des Rechtsanwalts ; Tatsächliche und rechtliche Schwierigkeiten ; Interesse des Auftraggebers als Bedeutung der Sache; Keine Ermessenskonkretisierung nach § ...

  • Judicialis

    BetrVG § 13 Abs. 2 Nr. 2; ; BetrVG § ... 102 Abs. 1; ; BetrVG § 103; ; BetrVG § 103 Abs. 1; ; ArbGG § 12 Abs. 7; ; ArbGG § 12 Abs. 7 Satz 1; ; BRAGO § 8 Abs. 2 Satz 2 HS 2; ; BRAGO § 8 Abs. 2 Satz 3; ; BRAGO § 10; ; BRAGO § 10 Abs. 3 Satz 1; ; ZPO § 3; ; GKG § 25; ; BGB § 611

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwertfestsetzung beim Verfahren nach § 103 BetrVG; Unanwendbarkeit des § 12 Abs. 7 ArbGG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)

  • LAG Baden-Württemberg, 02.11.2009 - 5 Ta 113/09

    Streitwertfestsetzung - Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit bei

    a) Für die Bewertung derartiger Streitigkeiten gilt nach der ständigen und langjährigen Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (LAG Baden-Württemberg 4. Oktober 2001 - 3 Ta 100/01 - zitiert nach juris; 10. Dezember 2004 -3 Ta 196/04 - zitiert nach juris), dass der Maßstab für die Bewertung der Bestimmung des § 23 Abs. 2 und 3 RVG (früher § 8 Abs. 2 Satz 2 BRAGO) zu entnehmen ist.

    Auch eine Heranziehung zur Ermessenskonkretisierung hat sie insoweit abgelehnt (vergleiche LAG Baden-Württemberg 4. Oktober 2001 - 3 Ta 100/01 - zitiert nach juris; 10. Dezember 2004 - 3 Ta 196/04 - zitiert nach juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.12.2004 - 5 Ta 236/04

    Zur Gegenstandswertfestsetzung in Beschlussverfahren - Anfechtung einer

    Soweit es um den Wert der anwaltlichen Tätigkeit der Beschwerdeführer geht, ist im Ergebnis (jedenfalls) für einen Fall der vorliegenden Art der Rechtsansicht zu folgen, die in ähnlicher Weise bereits sowohl das LAG Baden-Württemberg als auch das LAG Schleswig-Holstein vertreten haben (Beschlüsse vom 12.04.1994 - 6 Ta 16/94 - und vom 04.10.2001 - 3 Ta 100/01 - ).
  • LAG Baden-Württemberg, 10.12.2004 - 3 Ta 196/04

    Wertfestsetzung im Beschlussverfahren; Verfahren nach § 103 BetrVG; beabsichtigte

    Nach dem Beschluss der Beschwerdekammer vom 04. Oktober 2001 (3 Ta 100/01 - ww- w.lagbw.de/Ta/3ta10001.htm), an dem weiterhin festgehalten wird, gilt für die Bewertung einer derartigen Streitigkeit im Verhältnis zwischen Betriebsrat und seinen Bevollmächtigten Folgendes:.
  • LAG Baden-Württemberg, 06.07.2010 - 5 Ta 116/10

    Streitwert - Antrag auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Versetzung

    Für die Bewertung derartiger Streitigkeiten gilt nach der Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (LAG Baden-Württemberg 4. Oktober 2001 - 3 Ta 100/01 - 10. Dezember 2004 - 3 Ta 196/04 - 28. September 2009 - 5 Ta 68/09 -), dass der Maßstab für die Bewertung der Bestimmung des § 23 Abs. 2 und 3 RVG (früher: § 8 Abs. 2 BRAGO) zu entnehmen ist.
  • LAG Baden-Württemberg, 28.09.2009 - 5 Ta 77/09

    Streitwert - Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit -

    a) Für die Bewertung derartiger Streitigkeiten gilt nach der ständigen Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (LAG Baden-Württemberg 4. Oktober 2001 - 3 Ta 100/01 - 10. Dezember 2004 - 3 Ta 196/04), dass der Maßstab für die Bewertung der Bestimmung des § 23 Abs. 2 und 3 RVG (früher § 8 Abs. 2 Satz 2 BRAGO) zu entnehmen ist.
  • LAG Baden-Württemberg, 28.09.2009 - 5 Ta 68/09

    Streitwert - Beschlussverfahren - Zustimmungsersetzungsverfahren bzgl. der

    a) Für die Bewertung derartiger Streitigkeiten gilt nach der ständigen Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (LAG Baden-Württemberg 4. Oktober 2001 - 3 Ta 100/01 - 10. Dezember 2004 - 3 Ta 196/04), dass der Maßstab für die Bewertung der Bestimmung des § 23 Abs. 2 und 3 RVG (früher § 8 Abs. 2 Satz 2 BRAGO) zu entnehmen ist.
  • LAG Baden-Württemberg, 30.07.2009 - 5 Ta 33/09

    Streitwert - Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung von mehreren

    Für die Bewertung derartiger Streitigkeiten gilt nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer 3 des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (Beschluss vom 4. Oktober 2001 - 3 Ta 100/01 - Beschluss vom 10. Dezember 2004 - 3 Ta 196/04), dass der Maßstab für die Bewertung der Bestimmung des § 23 Abs. 2 und 3 RVG (früher § 8 Abs. 2 Satz 2 BRAGO) zu entnehmen ist.
  • LAG Baden-Württemberg, 05.03.2010 - 5 Ta 39/10

    Streitwert - Zustimmungsersetzung zur Versetzung mehrerer Arbeitnehmer

    a) Für die Bewertung derartiger Streitigkeiten gilt nach der ständigen Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (LAG Baden-Württemberg 4. Oktober 2001 - 3 Ta 100/01; 10. Dezember 2004 - 3 Ta 196/04), dass der Maßstab für die Bewertung der Bestimmung des § 23 Abs. 2 und 3 RVG (früher § 8 Abs. 2 Satz 2 BRAGO) zu entnehmen ist.
  • LAG Baden-Württemberg, 07.10.2010 - 5 Ta 194/10

    Bemessung der Rechtsanwaltsgebühren bei Zustimmungsersetzungsverfahren in

    Für die Bewertung derartiger Streitigkeiten gilt nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer 3 des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (Beschluss vom 4. Oktober 2001 - 3 Ta 100/01 - Beschluss 10. Dezember 2004 - 3 Ta 196/04), dass der Maßstab für die Bewertung der Bestimmung des § 23 Abs. 2 und 3 RVG (früher § 8 Abs. 2 Satz 2 BRAGO) zu entnehmen ist.
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