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   LAG Hamburg, 19.11.2008 - 3 Ta 19/08   

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https://dejure.org/2008,9089
LAG Hamburg, 19.11.2008 - 3 Ta 19/08 (https://dejure.org/2008,9089)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 19.11.2008 - 3 Ta 19/08 (https://dejure.org/2008,9089)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 19. November 2008 - 3 Ta 19/08 (https://dejure.org/2008,9089)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    PKH - Entschädigungsanspruch wegen Diskriminierung - subjektiv nicht ernsthafte Bewerbung - Erfolgsaussicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mutwillige Entschädigungsklage wegen geschlechtsdiskriminierender Benachteiligung bei der Stellenbewerbung; Nichtteilnahme am Vorstellungsgespräch als Indiz für fehlende subjektive Ernsthaftigkeit der Bewerbung

  • Judicialis

    AGG § 15

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114 S. 1; AGG § 1; AGG § 7 Abs. 1; AGG § 15
    Mutwillige Entschädigungsklage wegen geschlechtsdiskriminierender Benachteiligung bei der Stellenbewerbung; Nichtteilnahme am Vorstellungsgespräch als Indiz für fehlende subjektive Ernsthaftigkeit der Bewerbung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Berlin, 30.03.2006 - 10 Sa 2395/05

    Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung nur bei ernsthafter

    Auszug aus LAG Hamburg, 19.11.2008 - 3 Ta 19/08
    Dieser Grundsatz war bereits zur früheren Vorschrift des § 611 a BGB anerkannt (vgl. LAG Berlin vom 30.03.2006 - 10 Sa 2395/05, LAGE § 611 a BGB 2002 Nr. 1, zitiert nach juris; BAG vom 27.04.2000 - 8 AZR 295/99, zitiert nach juris).

    Ein subjektiv ernsthafter Bewerber wird in seiner Bewerbung alles tun, um ein positives Bild von seiner Person und seinen - auf den Text der Stellenausschreibung bezogenen - Fähigkeiten abzugeben (LAG Berlin vom 30.03.2006 a.a.O.).

  • LAG Berlin, 14.07.2004 - 15 Sa 417/04

    AGG-Hopping

    Auszug aus LAG Hamburg, 19.11.2008 - 3 Ta 19/08
    Dies ergibt sich - unabhängig von der Frage, ob die gerichtsbekannte Tatsache, dass der Kläger in einer Vielzahl von Fällen Klagen auf Zahlung von Schadensersatz bzw. Entschädigung wegen behaupteter Diskriminierung bei Stellenausschreibungen erhoben hat, als Indiz gegen eine ernsthafte Bewerbungsabsicht des Klägers spricht (in diesem Sinne LAG Berlin vom 14.07.2004 - 15 Sa 417/04, zitiert nach juris) - schon aus dem Umstand, dass der Kläger der Aufforderung der Beklagten nicht Folge geleistet hat, sich am 16. Januar 2008 zu einem Vorstellungsgespräch einzufinden.
  • LAG Baden-Württemberg, 13.08.2007 - 3 Ta 119/07

    Keine Diskriminierung nach dem AGG, wenn es an einer subjektiv ernsthaften

    Auszug aus LAG Hamburg, 19.11.2008 - 3 Ta 19/08
    Eine andere Beurteilung ist auch im Hinblick auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz nicht geboten (so auch LAG Baden-Württemberg vom 13.08.2007 - 3 Ta 119/07, zitiert nach juris).
  • BAG, 27.04.2000 - 8 AZR 295/99

    Entschädigung wegen Geschlechtsdiskriminierung bei Einstellung

    Auszug aus LAG Hamburg, 19.11.2008 - 3 Ta 19/08
    Dieser Grundsatz war bereits zur früheren Vorschrift des § 611 a BGB anerkannt (vgl. LAG Berlin vom 30.03.2006 - 10 Sa 2395/05, LAGE § 611 a BGB 2002 Nr. 1, zitiert nach juris; BAG vom 27.04.2000 - 8 AZR 295/99, zitiert nach juris).
  • LAG Hamm, 19.05.2011 - 14 Ta 519/10

    Prozesskostenhilfe für Entschädigungsklage wegen Benachteilung eines

    Vielmehr ist es nach der Geltendmachung eines Entschädigungsanspruches naheliegend davon auszugehen, dass die Aufforderung zu einer erneuten Bewerbung und Vorstellung nicht ernst gemeint ist, sondern lediglich zur Vermeidung eines Entschädigungsanspruches die Vorstufe für eine dann vermeintlich begründete Ablehnung darstellt (gegen LAG Hamburg, 19. November 2008, 3 Ta 19/08, juris).

    In seiner Nichtabhilfeentscheidung hat es zusätzlich unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamburg (19. November 2008, 3 Ta 19/08, juris) eine ernsthafte Bewerbungsabsicht des Klägers verneint, weil dieser seine Bewerbungsunterlagen dem Beklagten nach dessen Aufforderung nicht übersandt habe.

    Soweit sich das Arbeitsgericht auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamburg (19. November 2008, 3 Ta 19/08, juris) bezieht, begegnet diese grundsätzlichen Bedenken.

  • LAG Köln, 21.09.2009 - 2 Ta 405/09

    Versagung der Prozesskostenhilfe bei unterlassener Einreichung eines amtlichen

    Solange das amtliche Formular nicht zur Akte gereicht ist, ist eine Entscheidungsgrundlage für das Gericht nicht gegeben (vgl. LAG Köln Beschluss vom 22.02.2008 - 3 Ta 19/08 - m. w. N.).
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