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   LAG Baden-Württemberg, 02.08.2019 - 3 Ta 2/19   

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https://dejure.org/2019,27405
LAG Baden-Württemberg, 02.08.2019 - 3 Ta 2/19 (https://dejure.org/2019,27405)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02.08.2019 - 3 Ta 2/19 (https://dejure.org/2019,27405)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. August 2019 - 3 Ta 2/19 (https://dejure.org/2019,27405)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW

    § 141 Abs. 3 ZPO, § ... 141 Abs. 3 Satz 2 ZPO, § 141 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 56 Abs. 1 ArbGG, §§ 141 Abs. 3, 380 Abs. 3 ZPO, § 78 ArbGG, § 56 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Nr. 3 ArbGG, § 51 Abs. 1 Satz 2 ArbGG, § 141 Abs. 1 ZPO, § 139 Abs. 1 ZPO, §§ 445 bis 455 ZPO, § 394 Abs. 1 ZPO, § 78 Satz 3 ArbGG, §§ 572 Abs. 4, 128 Abs. 4 ZPO, § 98 Satz 2 ZPO, § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO, §§ 72, 78 ArbGG

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 141 Abs 3 ZPO, § 380 ZPO, § 56 Abs 1 ArbGG, § 51 Abs 1 ArbGG
    Rechtmäßigkeit Ordnungsgeld - Nichterscheinen einer Partei

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 51 ; § 56; ZPO § 141 ; § 380
    Ordnungsgeld; Partei; Sachverhaltsaufklärung; Vertreter; Zeuge

  • rechtsportal.de

    ZPO § 139 Abs. 1
    Ordnungsgeld gegen Zeugen wegen Nichterscheinen zum Termin

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zeuge kann Partei vertreten!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ordnungsgeld gegen Zeugen wegen Nichterscheinen zum Termin

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zeuge kann Partei vertreten! (IBR 2019, 716)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 01.10.2014 - 10 AZB 24/14

    Ordnungsgeld

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 02.08.2019 - 3 Ta 2/19
    Ordnungsgeld kann daher nur festgesetzt werden, wenn das unentschuldigte Ausbleiben der Partei die Sachverhaltsaufklärung erschwert und dadurch der Prozess verzögert wird (BAG 1. Oktober 2014 - 10 AZB 24/14 - BAGE 149, 254 - Rn. 14; Düwell/Lipke/Kloppenburg ArbGG 4. Aufl. § 51 Rn. 21; anderer Ansicht Schwab/Weth ArbGG 4. Aufl. § 51 Rn. 24).

    Gerichtskosten entstehen nicht (BAG 1. Oktober 2014 - 10 AZB 24/14 - BAGE 149, 254 - Rn. 24).

  • LAG Hamm, 01.07.2013 - 1 Ta 232/13

    Persönliches Erscheinen zum Güte- oder Kammertermin

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 02.08.2019 - 3 Ta 2/19
    Eine solche wäre ohnehin nur zulässig, wenn der Beklagte durch die Beschwerdeentscheidung beschwert wäre, was nicht der Fall ist, weil der Ordnungsgeldbeschluss aufgehoben wurde (LAG Hessen 1. Juli 2013 - 1 Ta 232/13 - NZA-RR 2013, 491).
  • OLG Schleswig, 25.06.2001 - 16 W 136/01

    Persönliches Erscheinen - zur Sachaufklärung geeigneter Vertreter - Benennung als

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 02.08.2019 - 3 Ta 2/19
    Allenfalls wäre unter Umständen der Beweiswert einer etwa noch später erfolgenden Vernehmung der Frau S. als Zeugin gemindert gewesen (vgl. OLG Schleswig 25. Juni 2001 - 16 W 136/01 - BeckRS 2003, 10032).
  • BGH, 19.04.2002 - V ZR 90/01

    Bestimmtheit des Erwerbs noch zu begründenden Wohnungseigentums; Parteivernehmung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 02.08.2019 - 3 Ta 2/19
    Die Anhörung der Parteien dient dazu, ihre Tatsachenbehauptungen zu klären, nicht die behaupteten Tatsachen festzustellen (BGH 19. April 2002 - V ZR 90/01 - BGHZ 150, 334; BeckOK ZPO/von Selle Stand 1. März 2019 § 141 Rn. 1).
  • LAG Hessen, 09.12.2009 - 4 Ta 654/09

    Anordnung persönlichen Erscheinens

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 02.08.2019 - 3 Ta 2/19
    Dies kann aber nicht zu Lasten des Beklagten gehen, denn ein Ordnungsgeld darf im Hinblick auf das Rechtsstaatsprinzip nur verhängt werden, wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen nach der Überzeugung des Gerichts vorliegen (LAG Hessen 9. Dezember 2009 - 4 Ta 654/09 - BeckRS 2010, 67183).
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