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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.07.2018 - 3 Ta 20/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,24971
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.07.2018 - 3 Ta 20/18 (https://dejure.org/2018,24971)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 09.07.2018 - 3 Ta 20/18 (https://dejure.org/2018,24971)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 09. Juli 2018 - 3 Ta 20/18 (https://dejure.org/2018,24971)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 2 Abs 1 Nr 3a ArbGG, § 2 Abs 1 Nr 4a ArbGG, § 2 Abs 3 ArbGG, § 120 SGB 5, § 116 SGB 5
    Freistellungsanspruch - ermächtigter Krankenhausarzt - Rückforderungsansprüche - kassenärztliche Tätigkeit - Rechtsweg

  • IWW

    § 2 Abs. 1 ArbGG, § ... 2 Abs. 3 ArbGG, § 48 Abs. 1 S. 1 ArbGG, § 17 a Abs. 2 S. 1 GVG, § 2 Abs. 1 Nr. 3 a ArbGG, § 2 Abs. 1 Nr. 4 a ArbGG, § 120 SGB V, § 116 SGB V, § 120 Abs. 1 S. 3 SGB V, §§ 116, 120 SGB V, § 120 Abs. 1 S. 2 und S. 3 SGB V, § 78 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ordentlicher Rechtsweg für die Klage eines ehemaligen Chefarztes und sozialrechtlich "ermächtigten Arztes" gegen seine frühere Arbeitgeberin auf Freistellung von Forderungen der kassenärztlichen Vereinigung auf Rückzahlung vertragsärztlichen Honorars

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ordentlicher Rechtsweg für die Klage eines ehemaligen Chefarztes und sozialrechtlich "ermächtigten Arztes" gegen seine frühere Arbeitgeberin auf Freistellung von Forderungen der kassenärztlichen Vereinigung auf Rückzahlung vertragsärztlichen Honorars

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.08.2013 - 3 Ta 18/13

    Rechtswegzuständigkeit - Darlehensvereinbarung - unmittelbarer wirtschaftlicher

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.07.2018 - 3 Ta 20/18
    Von einem rechtlichen Zusammenhang im vorgenannten Sinn ist dann auszugehen, wenn der Anspruch auf dem Arbeitsvertrag beruht oder durch diesen bedingt ist (LAG MV vom 08.08.2013 - 3 Ta 18/13 - juiris, Rn 27).

    Der Zusammenhang muss derart sein, dass das Rechtsverhältnis aus dem die Streitigkeit folgt, ohne das Arbeitsverhältnis nicht zustande gekommen wäre (LAG MV vom 08.08.2013, aaO).

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