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   LAG Schleswig-Holstein, 13.12.2009 - 3 Ta 202/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,7935
LAG Schleswig-Holstein, 13.12.2009 - 3 Ta 202/09 (https://dejure.org/2009,7935)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13.12.2009 - 3 Ta 202/09 (https://dejure.org/2009,7935)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13. Dezember 2009 - 3 Ta 202/09 (https://dejure.org/2009,7935)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf Verfahrensgebühr bei der Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorherige außergerichtliche Tätigkeit und PKH-Gebühren im Arbeitsprozess

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Düsseldorf, 07.08.2008 - 13 Ta 185/08

    Festsetzung der Anwaltsvergütung im PKH-Verfahren; Anrechnung einer

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 13.12.2009 - 3 Ta 202/09
    Die Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3100 VV-RVG entsteht wegen der in Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV-RVG Nr. 3100 vorgesehenen Anrechnung eines Teils der bereits vorher entstandenen Geschäftsgebühr damit von vornherein nur in gekürzter Höhe (Hessisches LAG vom 26.10.2009, 13 Ta 530/09 - zitiert nach JURIS, Rz. 17; LAG Düsseldorf vom 07.08.2008, 13 Ta 185/08 - zitiert nach JURIS, Rz. 4; OLG Celle vom 26.01.2009, 17 WF 192/08 - zitiert nach JURIS, Rzn. 4 ff.).

    Das gilt auch für den Fall der Anwendbarkeit des § 49 RVG (vgl. Hessisches LAG vom 26.10.2009, 13 Ta 530/09, zitiert nach JURIS, Rz. 20 f; LAG Düsseldorf vom 07.08.2008, 13 Ta 185/08, zitiert nach JURIS, Rz. 4 m. w. N.; OLG Celle vom 26.01.2009, 17. WF 192/08, zitiert nach JURIS, Rz. 14).

    Die Sperrwirkung des § 122 Abs. 1 Ziffer 3 ZPO bezieht sich nur auf die Gebührenansprüche des Rechtsanwalts, für die Prozesskostenhilfe gewährt worden ist, also nicht auf die anzurechnende Geschäftsgebühr (vgl. auch LAG Düsseldorf vom 07.08.2008, 13 Ta 185/08, Rz. 4; Hessisches LAG vom 26.10.2009, 13 Ta 530/09, Rz. 22).

    Vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber die die Anrechnung festschreibende Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV-RVG festgelegt (siehe hierzu BGH vom 22.01.2008, VIII ZB 57/07, zitiert nach JURIS, Rz. 8; LAG Düsseldorf vom 07.08.2008, 13 Ta 185/08, Rz. 4).

  • LAG Hessen, 26.10.2009 - 13 Ta 530/09

    Kürzung der Verfahrensgebühr wegen außergerichtlich entstandener Geschäftsgebühr

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 13.12.2009 - 3 Ta 202/09
    Die Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3100 VV-RVG entsteht wegen der in Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV-RVG Nr. 3100 vorgesehenen Anrechnung eines Teils der bereits vorher entstandenen Geschäftsgebühr damit von vornherein nur in gekürzter Höhe (Hessisches LAG vom 26.10.2009, 13 Ta 530/09 - zitiert nach JURIS, Rz. 17; LAG Düsseldorf vom 07.08.2008, 13 Ta 185/08 - zitiert nach JURIS, Rz. 4; OLG Celle vom 26.01.2009, 17 WF 192/08 - zitiert nach JURIS, Rzn. 4 ff.).

    Das gilt auch für den Fall der Anwendbarkeit des § 49 RVG (vgl. Hessisches LAG vom 26.10.2009, 13 Ta 530/09, zitiert nach JURIS, Rz. 20 f; LAG Düsseldorf vom 07.08.2008, 13 Ta 185/08, zitiert nach JURIS, Rz. 4 m. w. N.; OLG Celle vom 26.01.2009, 17. WF 192/08, zitiert nach JURIS, Rz. 14).

    Die Sperrwirkung des § 122 Abs. 1 Ziffer 3 ZPO bezieht sich nur auf die Gebührenansprüche des Rechtsanwalts, für die Prozesskostenhilfe gewährt worden ist, also nicht auf die anzurechnende Geschäftsgebühr (vgl. auch LAG Düsseldorf vom 07.08.2008, 13 Ta 185/08, Rz. 4; Hessisches LAG vom 26.10.2009, 13 Ta 530/09, Rz. 22).

  • OLG Schleswig, 03.03.2008 - 15 WF 9/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Vorrangige Verrechnung der außergerichtlich entstandenen

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 13.12.2009 - 3 Ta 202/09
    Mit dem am 20. Oktober 2009 eingegangenen, als Erinnerung verstandenen Rechtsmittel wandte sich der Klägervertreter gegen diese Kürzung u. a. mit Hinweis auf die Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 03.03.2008, Az. 15 WF 9/08.

    Die erkennende Beschwerdekammer des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein folgt insoweit nicht der Ansicht des Klägervertreters sowie des OLG Schleswig (vom 03.03.2008 - 15 WF 9/08), wonach sich aus § 58 Abs. 2 RVG ergeben soll, dass Geschäftsgebühren vorrangig auf die Differenz zwischen der Regelvergütung und der Wahlanwaltsvergütung zu verrechnen seien.

  • OLG Celle, 26.01.2009 - 17 WF 192/08

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines gerichtlichen

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 13.12.2009 - 3 Ta 202/09
    Die Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3100 VV-RVG entsteht wegen der in Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV-RVG Nr. 3100 vorgesehenen Anrechnung eines Teils der bereits vorher entstandenen Geschäftsgebühr damit von vornherein nur in gekürzter Höhe (Hessisches LAG vom 26.10.2009, 13 Ta 530/09 - zitiert nach JURIS, Rz. 17; LAG Düsseldorf vom 07.08.2008, 13 Ta 185/08 - zitiert nach JURIS, Rz. 4; OLG Celle vom 26.01.2009, 17 WF 192/08 - zitiert nach JURIS, Rzn. 4 ff.).

    Es geht vielmehr darum, welche Gebühren für die einzelnen Verfahrensabschnitte entstanden sind (vgl. OLG Celle vom 26.01.2009 - 17 WF 192/08 - zitiert nach JURIS, Rz, 9 mit einer Vielzahl von Rechtsprechungsnachweisen).

  • BGH, 22.01.2008 - VIII ZB 57/07

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines anschließenden

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 13.12.2009 - 3 Ta 202/09
    Für die kostenrechtliche Anrechnung ist es ohne Bedeutung, ob die Geschäftsgebühr vom Prozessgegner auf materiell-rechtlicher Grundlage zu erstatten, und ob sie insoweit zwischen den Parteien unstreitig geltend gemacht, tituliert oder bereits beglichen ist (BGH vom 22.01.2008 - VIII ZB 57/07 - zitiert nach JURIS mit einer Vielzahl von Rechtsprechungsnachweisen und unter ausdrücklicher Aufrechterhaltung dieser Rechtsprechung trotz geäußerter Kritik, Rz. 6 ff.).

    Vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber die die Anrechnung festschreibende Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV-RVG festgelegt (siehe hierzu BGH vom 22.01.2008, VIII ZB 57/07, zitiert nach JURIS, Rz. 8; LAG Düsseldorf vom 07.08.2008, 13 Ta 185/08, Rz. 4).

  • LAG Düsseldorf, 17.09.2009 - 3 Ta 562/09

    Einkommensmindernde Berücksichtigung von gezahltem Kostgeld i.R.d. § 115 Abs. 1

    Eine Berücksichtigung dieser Raten als besondere Belastung findet daher im Hinblick auf die Umstände der Begründung dieser Zahlungsverpflichtung im Streitfall nicht statt (vgl. auch: LAG Düsseldorf, Beschluss v. 04.04.2008 - 3 Ta 193/08; Beschluss v. 14.08.2008 - 3 Ta 427/08; Beschluss v. 15.04.2009 - 3 Ta 202/09; vgl. in diesem Zusammenhang auch: OLG Zweibrücken, Rpfleger 81, 366; OLG Köln MDR 95, 314; Zöller/Philippi, ZPO, 27. Aufl., § 120 Rz. 28 u. § 115 Rz. 38 m.w.N.).
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